SIKO 2004 - Durchsuchungsbeschluss
Hier der original Beschluss, denn die Bullen nach der Stürmung des Cafe Marat (letzten Donnerstag) hinterlassen haben. Lesset und staunet...
Die ersten 2 Absätze auf Seite 2:
Die Flugblätter enthalten somit eine Aufforderung, an den Versammlungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität der Versammlungsteilnehmer zu verhindern, teilzunehmen, also zu einer Straftat nach §§ 27 Abs. 2 Ziffer 2, 17a Abs.2 Ziffer 1 Versammlungsgesetz.
Dies ist strafbar als öffentliche Aufforderung zu Straftaten gemäß § 111 Abs. 1 StGB iVm § 27 Abs. 2 Ziffer 2 VersammlungsG.
Die Flugblätter enthalten somit eine Aufforderung, an den Versammlungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität der Versammlungsteilnehmer zu verhindern, teilzunehmen, also zu einer Straftat nach §§ 27 Abs. 2 Ziffer 2, 17a Abs.2 Ziffer 1 Versammlungsgesetz.
Dies ist strafbar als öffentliche Aufforderung zu Straftaten gemäß § 111 Abs. 1 StGB iVm § 27 Abs. 2 Ziffer 2 VersammlungsG.
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Ergänzungen
Unmöglichkeit der Satire
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Frau Helninger heißt die...! — Volksauge
helninger? — non Helninger
Helninger oder nicht? — Icke