Göttingen: Solidemo mit den Magdeburgern

acab 16.12.2003 23:13 Themen: Repression
Am Abend gegen 20 Uhr demonstrierten in Göttingen rund 60 Menschen gegen die heutigen Urteile im Prozeß gegen die Magdeburger Genossen. Zumeist schwarz gekleidete und vermummte Leute zogen lautstark durch die weihnachtliche FußgängerInnenzone und den Weihnachtsmarkt.
Neben einigen Böllern und Parolen wie "Freiheit für alle politischen Gafangenen" und "Tod dem Staatsterrorismus" wurden über Magafon Redebeiträge an die zahlreichen PassantInnen gerichtet. Die Göttinger Bullerei hatte wie meistens das Nachsehen und erschien erst auf der Bildfläche als sich die kurze Demo bereits zerstreut hatte. Kämperische und solidarische Grüße aus Göttinen an die Gefangenen!
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Ergänzungen

Göttingen

roter anton 16.12.2003 - 23:58
ooh göttingen ist doch noch nicht ganz tot !!!!!!!!!

In Magdeburg

Beobachter 17.12.2003 - 08:40
In Magdeburg jedenfalls stellten die Bullen sich auf eine heisze Nacht ein. Grün wohin man guckte, alle 3 Minuten wurden die Hauptstraßen durch die Büttel abgefahren...

... und sie wissen schon warum! :-) Tragen wir den widerstand auf die Straße, Zeigen wir praktische Solidarität mit Marco & Daniel.


Anbei Artikel der Volksstimme vom 17.12.2003

"Linksextremisten-Prozess" von Halle
Haftstrafen für Brandanschläge



Halle - Im so genannten Linksextremisten-Prozess von Halle hat das Oberlandesgericht gestern zwei Männer wegen Brandstiftung zu Haftstrafen von zwei und zweieinhalb Jahren verurteilt: Ein dritter Angeklagter wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wurde fallen gelassen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Verurteilten im Alter von 22 und 24 Jahren im Zeitraum von August 2001 bis März 2002 in Magdeburg vier Brandanschläge verübt hatten. Ziele waren zwei Neuwagen einer DaimlerChrysler-Niederlassung, zwei Fahrzeuge der Deutschen Telekom AG und das Gebäude des Landeskriminalamtes (LKA). Der Sachschaden wird auf rund 180000 Euro geschätzt. Menschen wurden nicht verletzt.

"Die Anschläge geschahen aus einer militanten Absicht, mit dem Willen, mit Gewalt anderen ihre Meinung aufzuzwingen", sagte Richter Albrecht Hennig. Die Anschläge seien sorgfältig geplant und intensiv vorbereitet worden. Die Männer agierten nach Auffassung des Gerichts tatsächlich als Gruppe. "Sie waren ganz sicher keine Top-Terroristen, aber es darf auch keine Bagatellisierung geben", sagte Hennig.

Das Gericht ging aber davon aus, dass sich die Vereinigung nach einem sichergestellten Brief bereits im Mai 2002, vor der Festnahme der Männer, aufgelöst hatte. Nach dem Gesetz kann in einem solchen Fall zumindest vom Vorwurf der terroristischen Vereinigung abgesehen werden.

Die Bundesanwaltschaft war in ihrem Plädoyer allerdings bei diesem Vorwurf geblieben und hatte zwischen drei und dreieinhalb Jahren Haft gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Das Oberlandesgericht hatte aus Sicherheitsgründen nicht an seinem Sitz in Naumburg, sondern im Justizzentrum Halle verhandelt.


und der Kommentar von schon bekannter Stelle (Bernd Kaufholz):


Die Urteile im Linksterroristenprozess sind gesprochen. Wegen der Pleiten-Pech-und-Pannen-Ermittlungen bleibt ein fader Beigeschmack.

Kurz nach den Brandanschlägen in Magdeburg hatte der Generalbundesanwalt das Verfahren an sich gezogen. Sein gutes Recht. Aber wie seine Wiesbadener Ermittlungstruppe mit Scheuklappen auf den Paragrafen 129a - Bildung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung - losgaloppierte, Indizien zurechtzottelte und Beweise hinbog, ist schon erstaunlich. Auf Grund der dilettantischen Ermittlungen des BKA wanderte ein Verhörprotokoll in den Papierkorb - der Verdächtige war unter Druck gesetzt worden. Monatelange Telefonüberwachung war völlig ungeeignet, um den "129a" zu untermauern.

Noch während des Ermittlungsverfahrens hatte das Oberlandesgericht den Finger erhoben und wollte im September die U-Haft aufheben, weil die Beweislage zu dünn sei. Beschwerde des Bundesanwalts beim Bundesgerichtshof. Die drei Magdeburger blieben zunächst in Haft, wurden schließlich doch auf freien Fuß gesetzt.

Das Oberlandesgericht konnte nur nach Beweislage entscheiden. Und die war mehr als dünn. Sollten die laxen Ermittlungen kein Ausrutscher, sondern Standard beim BKA sein, kann einem Angst und Bange werden, wenn es einmal um Top-Terroristen geht.

Marburg

Karl Selent 17.12.2003 - 13:17
Auch in Marburg gab es eine Soli-Demo, aber davon schweigen wir lieber ;)

Auch in marburg mehere Vermummte

aae Marburg 17.12.2003 - 13:41
Presseerklärung zur Solidaritäts- Demonstration am Abend des 16.12.

Am Abend des 16.12.03 gegen 23.00 Uhr fand in Marburg eine Solidaritätsdemonstration zugunsten von Marco, Daniel und Jörg statt, die in Magdeburg bzw. in Gießen verurteilt wurden. Der Demonstrationszug, an dem sich ca. 50 meist schwarz gekleidete und vermummte Menschen beteiligten, führte vom Steinweg durch die Oberstadt (über den Marktplatz) und wieder hinunter bis zum Cineplex. Eine Sprecherin der [AAE] Marburg bemerkte dazu folgendes: „Wir begrüßen diese Aktion und sind solidarisch mit den Verurteilten.“

Am gestrigen Dienstag wurde in Magdeburg das Urteil im Prozess gegen Marco, Daniel und Carsten gesprochen, welchen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§129a) vorgeworfen wurde. Die drei linken Aktivisten wurden verdächtigt, vier Brandanschläge in Magdeburg durchgeführt zu haben. Der Vorwurf des §129a war aufgrund der unzureichenden Beweislage (erpresste Aussagen...) nicht haltbar, so dass am Dienstag nur noch über gemeinschaftliche Brandstiftung entschieden werden konnte. Carsten wurde freigesprochen, Marco und Daniel dagegen wurden aufgrund zweifelhafter Indizienbeweise zu 2 ½ bzw. 2 Jahren Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung haben Revision angekündigt.

Schon am Montag wurde Jörg in Gießen zu neun Monaten verurteilt. Bei Rückfragen:

 aae-marburg@web.de

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