Giessen: 9 Monate ohne Bewährung

AbwehrspielerIn der Ordnung 16.12.2003 00:35 Themen: Repression
Nach einem 11-stündigen Prozess sind die beiden angeklagten Projektwerkstättler gegen 19 Uhr von Richter Wendel mit unglaublichen Begründungen zu 9 Monaten Haft ohne Bewährung bzw. zu 100 Tagessätzen a 10 Euro verurteilt worden. Dieses hier ist eine erste Kurzmeldung, genauere Informationen werden folgen. Die Angeklagten werden in Revision/Berufung gehen. Die Stadt Gießen steht voller Polizei aus Angst vor Anschlägen. Die Gerichtsgebäude waren während des ganzen Tages geschlossen bis auf den stark gesicherten Haupteingang. Im Gebäude sicherte die Licher Bereitschaftspolizei.
Der Prozess war eine fast durchgehende massive Vernehmung der Zeugen seitens Polizei und Staat durch die Angeklagten. Mit ständigen Nachfragen, Vergleichen mit anderen Aussagen usw. gelang es ständig, die Zeugen in Widersprüche zu verwickeln. Diese reagieren teilweise aggressiv mit Polemiken gegen die Projektwerkstatt.

Vorwurf 1: Fälschung von Wahlplakaten - die beiden Zeugen von der Polizei widersprachen sich in etlichen Punkten und konnten nicht erklären, wieso sie die Wahlplakate erst spät entdeckten, andere kontrollierte Personen nicht durchsuchten usw. Der Richter befand jedoch, dass es unerheblich sei, ob die Angeklagten die Tat wirklich begangen haben - entscheidend sei, dass sie sie guthießen und wahrscheinlich in der Projektwerkstatt mit dabeigesessen hätten, als über die Aktion abgestimmt wurde.

Vorwurf 2: Störung der Stadtverordnetenversammlung - es konnte klar nachgewiesen werden, dass gar keine Störung ausging, bis Stadtverordnetenvorsteher Gail die Versammlung unterbrach. Wer das Transpi ausrollte, ließ sich nicht mehr klären. Zeuge Gail phantasierte das Werfen von Flugblättern und Rumpöbeln (komisch ... beides taucht in keinem Bericht, Pressetext usw. auf) herbei. Richter Wendel fand, dass das gar nicht wichtig sei, sondern vielmehr dass Gail das Hausrecht gehabt habe und deshalb befugt gewesen sei, die Angeklagten rauszuwerfen. Das die nicht freiwillig gegangen sind, sei dann der Hausfriedensbruch.

Vorwurf 3: Körperverletzung gegen Staatsschutzchef Puff - dessen Vernehmung durch die Angeklagten war der Höhepunkt des Prozesses. Puff, immer schäumend vor Wut beim Anblick von Projektwerkstättlern, antwortete selten, sondern versuchte mit Polemiken gegen Projektwerkstättler zu agieren der Marke "Ach Herr B., ihre Aktionen kennen wir doch alle 2 Jahre schon" oder "Geben Sie es doch endlich zu, daß sie das immer sind" usw. Zudem erfand Puff mal wieder (da ist er Spezialist) ein paar neue Straftatbestände, z.B. dass sich Leute illegal in der Projektwerkstatt aufhielten. Auf Nachfrage meinte er: Weil deren Eltern davon nichts wüßten (interessante Straftat - zumal die Person volljährig ist). Der Beweisantrag, daß Puff und die Gießener Polizei ständig Straftaten ausdenkt (siehe Link auf der Internetseite zum Prozeß über  http://www.projektwerkstatt.de/prozess) wurde abgelehnt. Puff brachte ein Attest von einem abgeknickten Daumen, dessen Abknicken er erst nach einem halben Tag bemerkt hätte und dann drei Tage später zum Arzt gegangen sei. Der Richter fand das alles enorm glaubwürdig - das brachte dem Angeklagten die Verurteilung.

Vorwurf 4: Gefährliche Körperverletzung - das war bei der absurdesten Polizeiaktion in Gießen am 11. Januar 2003 im Seltersweg ( http://www.de.indymedia.org/2003/01/38556.shtml). Die Polizei war da auf Befehl von Innenminister Bouffier völlig ausgetickt, hatte eine Spontandemonstration gegen die technische Zerschlagung der Projektwerkstatt am 10. Januar ( http://www.projektwerkstatt.de/pwerk/saasen/090103.html). Der Angeklagte B. wurde festgenommen mit übler Gewalt. Danach wurde eine Story gestrickt, er hätte einen Bullen getreten (ins Gesicht). Dieser Beamte war nun auch der einzige (!) Zeuge. Er verhedderte sich in dramatische Widersprüche. Zudem behauptete (als Einsatzleiter), daß die Demonstration illegal war, weil man eine Demo immer 48h vorher anmelden muß und daher eine solche immer frühestens 48h nach dem Grund für die Demo stattfinden darf. Damit war klar, dass der Angriff auf die Demo illegal war und der Einsatzleiter ein Idiot. Macht nix - für Richter Wendel war genau der Polizist als einziges glaubwürdig. Alle anderen Zeugen, von den Angeklagten benannt, hatten weitgehend widerspruchsfreie und weitgehend deckungsgleiche Beobachtungen. Egal - auch bei 1:5 und den klar besseren Aussagen plus mehreren Widersprüchen des Bullenzeugen ist letzterer als einziger die Quelle des Richters Weisheit.

Vorwurf 5: Sprühereien an Gallushalle vor Roland-Koch-Besuch - einziges Beweismittel war ein Schuh, den der Angeklagte am Tag drauf getragen hat. Der widerliche Staatsschutzchef Puff war auch hier Zeuge und ahnte wohl, dass das dünn ist. Daher log er im Prozeß, die Farbspuren auf der Kleidung des Angeklagten mit der Farbe an der Halle übereinstimmten. Der Richter korrigierte ihn, dass das LKA-Gutachten genau das Gegenteil erbracht hätte. Puff mußte das eingestehen, er wußte es auch anders. Macht nix - Puff war für Richter Wendel trotzdem die Glaubwürdigkeit in Person. Der Beweisantrag darauf, daß Schuhe wie vieles andere auch in der Projektwerkstatt Gemeinschaftseigentum sind und von vielen benutzt werden, wurde abgelehnt und der Angeklagte auch dazu verurteilt.

Vorwurf 6: Krönender Abschluß war der Faustschlag der Grünen Gülle - in der Vernehmung sprühte sie vor Hass in Richtung des Angeklagten und agierte ähnlich wie Staatsschutzchef Puff vor allem mit Polemiken gegen die Projektwerkstatt statt mit Antworten auf die Fragen. Theatralisch erzählte sie, wie der Angeklagte sie in einer langen Prozedur eingenäßt hätte und sie dachte, es wäre dessen Urin. Staatsschutz-zweite-Garde KOK Schmitt berichtete auch und erzählte eine ähnliche Story - noch dazu, dass der Angeklagte den Demozug am Stand vorbei angeführt hätte. Das alle anderen Zeugen (auch ein weiterer Bulle) etwas anderes sagten und die Fotos vom Demozug das auch einwandfrei bewiesen, daß der Angeklagte nicht vorne ging, fand Richter Wendel wieder diese besonders glaubwürdig und verurteilte den Angeklagten wegen Beleidigung. Der Angeklagte ließ KOK Schmitt vereidigen. Nun ist zu prüfen, ob ein Meineidsverfahren durchführbar ist. Schmitt gab zu, Fotos entfernt zu haben, "weil darauf nichts zu sehen war". Tatsächlich gab es kein Foto von den spannenden Momenten ... wäre ihm ein Meineid nachzuweisen, wäre er als Bulle raus.

Insgesamt hat der Staatsanwalt nur müde rumgehangen und sich kaum beteiligt. Offenbar wußte er um das vorher festgelegte Ergebnis, dass er sich nicht engagierte. Er forderte dann 1 Jahr Haft ohne Bewährung bzw. 150 Tagessätze.
Die Angeklagten verteidigten sich selbst und sehr offensiv. Die ZeugInnen wurden sehr deutlich mit ihren Märchen zerlegt. Die Plädoyers zum Ende waren lang (ca. 10 und 30 min seitens der Angeklagten) und voller juristischer und politischer Punkte. Der Prozeß lief von 8.30 Uhr bis 19 Uhr. In der Nacht davor wurden zwei Personen festgenommen, darunter ein Angeklagter. Am Tag davor gab es eine Razzia bei einem Auto vor der Projektwerkstatt. Mehrere Personen wurden während des Prozesses aus dem Gerichtssaal entfernt. Eine Person wurde vorübergehend festgenommen. Die Bereitschaftspolizei sichert Herrschaftsgebäude in Gießen. Nach Aussagen von Bullen wird sie das auch noch einige Tage machen müssen.

Bitte keine Solidaritätsadressen, sondern Aktionen!


Direct-Action:  http://www.direct-action.de.vu
Kreative Antirepression:  http://www.projektwerkstatt.de/antirepression
Antiklerikales Weihnachten in der Projektwerkstatt ab 24.12.
Die nächsten Direct-Action-Workshops usw. wahrscheinlich auf dem Jukss in Darmstadt ab 29.12. (mit dem neuen, genialen Direct-Action-Parcour)
Materialien zu Herrschaftsfreiheit, Antiknast, kreative Aktionen usw.:  http://www.projektwerkstatt.de/materialien



Und hier schon die erste Presse (Gießener Allgemeine - Vortext im Internet, da steht morgen was anderes drin):
Freiheitsstrafe für uneinsichtigen Jörg B.
Als der Vorsitzende Richter Michael Wendel am Montagabend um 19.30 Uhr im Amtsgericht das Urteil verkündet, da waren immer noch 50 Beamte in und um das Gebäude im Einsatz, um einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten. Im Saal leistete der Richter Schwerstarbeit mit singenden Randalierern und Konfettiwerfern. Aber das Urteil sollte gesprochen werden, und es war eine bittere Pille für den Mann, der sich auf die Frage nach seiner Profession als Berufsrevolutionär bezeichnet hatte. Die Revolution wird etwas warten müssen, denn B. wurde zu neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Und ebenso wie Staatsanwalt Martin Vaupel sah der Richter nicht die Voraussetzungen, die Strafe zur Bewährung auszusetzen.
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Ergänzungen

Presseberichte mit möglichem Bezug ....

b.m. bullenmonster 16.12.2003 - 01:10
Polizeipresse Gießen zu Aktionen in letzten Tagen:

Gießen (ots) - Festnahme nach Sachbeschädigung Gießen: In der Nacht zum Montag, dem 15.12.03, gegen 0.20 Uhr, wurden ein 22-jähriger Mann und eine 35-jährige Frau in der Katharinengasse angetroffen, als sie Flyer an Telefonzellen und Ruhebänken aufklebten. Die beiden wurden festgenomme, ins Gewahrsam eingesetzt und heute Morgen wieder entlassen.

Sachbeschädigung
Grünberg: Am Sonntag, dem 14.12.03, zwischen 15.00 Uhr und 17.00 Uhr, wurde das Gebäude der Polizeistation und die Gallushalle mit schwarzer Farbe besprüht. Die Schadenshöhe steht noch nicht fest.

timing

benny 16.12.2003 - 01:21
So ein Timing. An der FH Gießen weitet sich der Streik zur Zeit auch zu Blockade Aktionen der Gebäude aus. Durch die Blockade sind also viele Studis da, die Zeit für weitere Aktionen haben.

benny

Interessante Ergänzung

Projektwerkstätti 16.12.2003 - 11:25
Spannend war noch die Begründung des Richters, warum keine Bewährung sinnvoll ist. Er bezeichnete den Angeklagten als politischen Überzeugungstäter, das sei erstens strafverschärfend (weil es durchdacht sei, weil der Täter vor Gericht versucht hätte, die Beweis zu zerlegen, die Staatsdiener als Zeugen zu demaskieren usw. statt Reue zu zeigen) und zweitens käme Bewährung nicht in Betrachtung, weil eine pädagogische Wirkung beim Angeklagten nicht zu erwarten sei. Strafe und Abschreckung seien der einzige Weg.

Also Achtung: Wer den Staat angreift, handelt sich Strafverschärfung ein. Wer Menschen ohne Obrigkeitsposition attackiert, kann auf Milde von oben hoffen. Sehr deutlich, daß es sich bei der Justiz um eine Selbstverteidigungseinrichtung des Staates handelt.

Und Schmankerl am Rande: Zeuge Puff (Staatsschutzchef) bei der Befragung zu den Graffitis an der Gallushalle (vor Koch-Besuch) im Streit, ob die künstlerisch wertvoll sein könnten: "Was gegen den Staat ist, kann keine Kunst sein".

Genau

Rudi 16.12.2003 - 12:21
Ich denke auch ihr solltet euch einen Anwalt nehmen. Euer komplette Ablehnung gegen den Staat sollte doch nicht dazu führen, eben diesem Staat solche Urteilsbegründungen durchgehen zu lassen.
Herr B. ist halt kein Jurist. Ich hatte den Eindruck, als verheddere er sich in einem nicht gewinnbringenden Fragespiel mit den Zeugen. Ein Jurist kennt das StGB und die StPO und kann dem Richter entsprechend effektiver mit den gegebenen juristischen Mitteln entgegentreten.
Glück auf!

9 Monate bzw 100 Tagessätze

Frage 16.12.2003 - 14:11
Hallo, bitte entschuldigt die Nachfrage:
Habt ihr neun Monate ohne Bewährung bekommen (also beide) oder habt ihr 100 Tagessätze bekommen (die währen dann in Ersatzhaft nur etwas mehr als drei Monate) oder etwa 9 Monate UND 100 Tagssätze.
Bin da etwas verwirrt. Auch hinsichtlich der Folgerungen für die Giessener Soli sollte das bitte klargestellt werden.
Ausserdem @ die ganzen Schlauberger: Sollten die Angeklagten in Berufung gehen, herrscht ohnehin AnwaltsZWANG, man darf sich nur vor dem Amtsgericht selber verteidigen. Das ist dann wieder eine SOLIFRAGE, die Kosten des Anwalts sind ja auch noch zu tragen.

Bitte versteht die Frage nicht bloß als Erbsenzählerei. Denn die Frage nach dem WIE der Soli ist ja auch davon abhängig, ob jemand ggf Haft erspart werden kann.

Wie weiter? Wie genau das Urteil?

9-Monats-Mensch 16.12.2003 - 17:01
Also zur Klärung des Strafmaßes:
- Eine Person zu 9 Monaten ohne Bewährung
- Eine Person zu 100 Tagessätzen.

Zur Frage des Anwalts: "Wir" hatten einen Anwalt. Aber wir wollten einen offensiven Prozess führen. In intensiven Gesprächen mit dem Anwalt hat sich herausgestellt, daß dieser dann lieber nicht dabei sein wollte. Das finde ich o.k.
Hinter der Auffassung, dass ein Anwalt besser verteidigen kann, steckt meines Erachtens ein naiver Glaube in ExpertInnentum und Rechtsstaatlichkeit. Menschen sind nicht deshalb schlauer, weil sie eine Ausbildung haben. Das ist nirgends so. Ich will auch nicht das umgekehrte behaupten - das wäre genauso dusselig.
Ich glaube aber, daß in der Tendenz die Zeugenverhöre von den Beklagten besser laufen können, wenn sie vor Ort waren. Wo es die Straftaten gar nicht gegeben hat (sondern ausgedachte Bullengeschichten), kann eine Person mit Wissen um die Abläufe viel besser fragen. Ein Anwalt dagegen kennt die prozessoralen Abläufe, Tricks usw. in der Tendenz besser. Die Mischung wäre optimal.

Bisher habe ich Prozesse, wo die Anwälte die Hauptsache machten und die Angeklagten ruhig waren, als eher schlecht erlebt. Viele Dinge wurden nicht gefragt, Widersprüche oft übersehen.

Bezüglich des Prozesses gestern finde ich es wichtig, eine kritische Betrachtung zu machen. Mein Eindruck sei dem oben genannten entgegengestellt: Ich hatte den Eindruck, dass es durch die Angeklagten sehr gut gelang, die BelastungszeugInnen auseinanderzunehmen. Sie haben sich in krasse Widersprüche begeben, neue Straftaten erfunden, politische Bewertungen abgegeben statt zu antworten usw. Alle haben krasse Patzer gemacht - die sich z.B. durch die Fotos widerlegen ließen. Sowas können die Dabeigewesenen eben besser einschätzen.
Um eine kritische Betrachtung hinzulegen, hilft aber nicht das allgemeine Gezetere, dass Herr B. wieder irgendwas falsch gemacht hat. Das ist in der Linken bekannt, dass Herr B. immer alles falsch macht - auch wenn er nix macht oder gar nicht bekannt ist, was er macht. Falsch ist es auf jeden Fall. Das war beim Richter gestern und bei den meisten Linken seit Jahren immer schon klar. Allerdings fehlt es ständig an konkreten Beispielen oder Vorschlägen. Das macht eine Auswertung dann schwer.

Eine Verabredung über eine Auswertung fände ich auch nett. Hinweisen will ich in dem Zusammenhang aber auch, dass all die coolen Leute aus Gruppen, die eher nicht projektwerkstatts"nah" sind, zu den Vorbereitungstreffen zum Prozess nicht gekommen sind - ja, nicht einmal Bescheid gesagt haben, dass sie als Zeugen geladen wurden. Das wäre einer der Punkte, die ich konkret kritisieren würde. Die Zahl von Menschen, die sich aus anderen politischen Gruppen in und um Gießen, am Prozess oder an Aktionen im Vorfeld beteiligen, war ebenfalls dramatisch gering. Die meisten hat es nie interessiert.
Bemerkenswert auch die Lage mit den Medien: Wir haben eine offensive Pressearbeit gemacht. Alle Zeitschriften, auch die einschlägigen wie z.B. Rote Hilfe usw., sind immer informiert worden. Die stehen praktisch (nicht politisch) aber eher auf der Seite des Richters, der Bullen usw. (Projektwerkstatt hassen und ausgrenzen) und haben bislang alles verschwiegen. KEINE Zeitung oder Zeitschrift in Deutschland hat unseres Wissens nach vor dem Prozeß darüber informiert. Die Hausdurchsuchung am 4.12.2003 ist komplett verschwiegen worden und die Aktionen vor dem Prozeß auch - außer hetzend in den Gießener Tageszeitungen (die Allgemeine hat sich ja auch zu gestern Randalierer im Gerichtssaal einfach ausgedacht - aber deren Reporter sieht nicht nur aus wie die Prügel-Bullenzivis in Gießen, er steht auch immer mit denen zusammen ... ob der da mal war???).

Zum Anwalt nochmal: Ich würde es lieber mit Anwalt machen. Nur finden wir seit Jahren keineN AnwältIn, die Lust auf offensive Gesprächführung mit aktivem Part der Angeklagten hat. Das darf sich gerne ändern. Wichtiger als die rechtsstaatliche Offensive finde ich aber die öffentliche Aktion - und da ist es ja bei allen Prozessen eher dünne ohne Ende. Die beiden Sachen schließen sich aber nicht aus ... Gießen wird durch die Berufung sicherlich noch lange intensiv bewacht werden müssen. Denn die Hirne der Bullen und Obrigkeiten konstruieren sich die krasse Gefahr für sich ja gut selbst herbei. Sollen sie ...

Neu auf Polizeipresse ...

BullenpresseleserIn 16.12.2003 - 17:09
Neu auf polizeipresse.de:

Sachbeschädigung durch Farbschmiererei
Gießen: In der Nacht zum Dienstag (16.12.) wurden in der
Plockstraße, im Seltersweg und am Berliner Platz Gebäude mit Farbe
besprüht. Die Schadenshöhe steht noch nicht fest.

@9-Monats-Mensch

Kurze Meldung in der Jungle World 16.12.2003 - 20:24
In der Nr.50 der Jungle World vom 03.12.03 gibt es eine Meldung über
die beschämenden Vorfälle bezüglich Grüner Gülle und bevorstehendem
Prozess. Klein aber besser als gar nichts. Hier der Link:  http://jungle-world.com/seiten/2003/49/2155.php

Nach dem Prozess: BKAler droht mit Prügeln!

gza 17.12.2003 - 03:53
Auch nach dem Prozess turnen in Gießen nicht nur viele Zivis herum, nein - inzwischen wurde eine Person aus der linken Szene vor einer Kneipe von einem BKA-Typen angequatscht ... da er keine Infos bekam, drohte er prompt mit Prügeln .... interessante rechtstaaliche Praxen! Aufgrund des Dazukommens einer unabhängigen Person machte der Bulle seine drohung nicht wahr... Na, wird Zeit, dass die Scheiße, die polizeiapparate in gießen und anderswo verzapfen, mal offensiv thematisiert ... nicht nur juristische Scharmützel, bei denen die Spielregeln der staat komplett vorgibt. Let's rock ...

Presselinks ...

9-Monats-Mensch 17.12.2003 - 12:05
Oh, das mit der Jungle World haben wir tatsächlich verpennt. Sorry.

Dafür als "Ausgleich" hier der Links zum FR-Text von heute: fr im netz, 17.12.03,  http://www.fr-aktuell.de/ressorts/frankfurt_und_hessen/frankfurt/?cnt=358351&

Die "Rangelei" in der Gießener Allgemeinen ist komplett ausgedacht.

Am heutigen Mittwoch wird die Berufung beim Amtsgericht eingereicht.

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