Video: Studentenproteste (Berlin)

briks 22.11.2003 18:06 Themen: Bildung
Einige Eindrücke der 13-Uhr Demo vom Samstag (22.11.2003) in Berlin
Aufgezeichnet etwa im Zeitraum von 14 bis 16 Uhr. Zeigt einige Eindrücke der bestreikten HU und der 13-Uhr Demo vom Samstag (22.11.2003) mit anschließender Abschlusskundgebung vor dem Roten Rathaus.
Scheinbar nichts besonderes passiert in der Zeit.

Video: 2:38 Minuten, DivX 4.12 komprimiert

Streik an der HU - einige Impressionen (Fotos):
 http://de.indymedia.org/2003/11/67027.shtml
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Ergänzungen

mehr Fotos

weuya 22.11.2003 - 19:26

Achtung: Fotos unkenntlich machen!

Martin 23.11.2003 - 20:23
Wir haben Gerüchte erhalten, dass eine Reihe von Studenten wegen des Uni-Streiks Strafanzeige wegen Nötigung bei der Staatsanwaltschaft gestellt haben. Es geht um die Streikposten, die darüber wachen das keiner das Uni-Gebäude betritt. Einige Fotos sind auch bei Indymedia zu finden.

§ 240 StGB untersagt, einen Menschen mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassen zu nötigen. Der Gewaltbegriff der Nötigung ist umstritten. Man erinnere sich nur an die alte Diskussion der Nötigung durch Sitzblockade, die erst vor dem Verfassungsgericht zugunsten der Demonstranten entschieden wurde. Wenn aber eine „lernunwillige“ Gruppe eine „lernwillige“ Gruppe von Studierenden mit Blockade der Eingangstür daran hindert das „öffentliche“ Uni-Gebäude zu betreten, dann stellt dies eine Nötigung dar. Entscheidungen darüber gibt es aus dem Bereich des Arbeitskampfes. Betriebsbesetzungen und Betriebsblockaden stellen strafrechtlich dann eine Nötigung dar, wenn sie dazu dienen, arbeitswillige an der Arbeit zu hindern (vgl. Tröndle/ Fischer, StGB, 51. Aufl. München 2003, § 240; Rdnr. 49a).

Das bedeutet: Ein Streikposten darf sich zwar vor das Werkstor bzw. vor die Universität stellen. Ein solcher Streik ist rechtlich natürlich zulässig. Verboten ist es aber, andere das Betreten des Werkes oder der Uni zu verbieten, da es keinen Kollektivstreik gibt und jeder das Recht hat selbst zu entscheiden, ob er sich am Streik beteiligen will oder nicht. Die Anzeige der Studenten führt nun mit Sicherheit zu einer Kriminalisierung der Streikposten, die vornehmlich aus dem AStA stammen.