Aufhebung der Haftbefehle im §129a-Verfahren
Aufhebung der Haftbefehle im §129a-Verfahren gegen drei Magdeburger
Aufhebung der Haftbefehle im §129a-Verfahren gegen drei Magdeburger
Heute, am 21. November 2003, wurden vom vorsitzenden Richter Hennig (v. OLG Naumburg) im Prozess gegen drei Magdeburger Linke wegen "Mitgliedschaft bzw. Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung" im Justizzentrum Halle die Haftbefehle gegen die drei Angeklagten aufgehoben. Damit werden Marco H. und Daniel W. nach fast einem Jahr sowie Carsten S. nach einem halben Jahr aus der Untersuchungshaft entlassen. In seiner Begründung bezeichnete Richter Hennig eine Verurteilung der drei Angeklagten nach § 129a als nicht wahrscheinlich. Hintergrund hierfür ist die Auflösungserklärung der angeblichen militanten Gruppe, mit der der dringende Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Haftgrund entfallen. Und hielt demnach an der Einschätzung fest, die schon zuvor einmal vom Oberlandesgericht (Naumburg) abgegeben worden war.
Wir, die Soligruppe Magdeburg / Quedlinburg und die AnwältInnen der drei Magdeburger begrüßen die Entscheidung der Richter und erwarten die endgültige Abweisung des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im weiteren Prozessverlauf. Mit der Aufhebung der Haftbefehle bestätigte das Gericht, was sich spätestens seit Prozessbeginn am 21. 10. 2003 abzeichnete: Die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft basieren auf willkürlichen Konstruktionen. Sie sind geprägt von Unterstellungen und Mutmaßungen, die mit keinem einzigen Beweis belegt werden können. Selbst aufwendigste Ermittlungs- und Überwachungsmethoden erbrachten keinerlei Erkenntnisse über das angebliche Bestehen einer terroristischen Vereinigung in Magdeburg.
Wir lassen uns nicht kriminalisieren. Wir fordern die endgültige Einstellung des Verfahrens sowie die Abschaffung des Paragraphen 129a/b!
Magdeburg, 21. 11. 2003
Heute, am 21. November 2003, wurden vom vorsitzenden Richter Hennig (v. OLG Naumburg) im Prozess gegen drei Magdeburger Linke wegen "Mitgliedschaft bzw. Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung" im Justizzentrum Halle die Haftbefehle gegen die drei Angeklagten aufgehoben. Damit werden Marco H. und Daniel W. nach fast einem Jahr sowie Carsten S. nach einem halben Jahr aus der Untersuchungshaft entlassen. In seiner Begründung bezeichnete Richter Hennig eine Verurteilung der drei Angeklagten nach § 129a als nicht wahrscheinlich. Hintergrund hierfür ist die Auflösungserklärung der angeblichen militanten Gruppe, mit der der dringende Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Haftgrund entfallen. Und hielt demnach an der Einschätzung fest, die schon zuvor einmal vom Oberlandesgericht (Naumburg) abgegeben worden war.
Wir, die Soligruppe Magdeburg / Quedlinburg und die AnwältInnen der drei Magdeburger begrüßen die Entscheidung der Richter und erwarten die endgültige Abweisung des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im weiteren Prozessverlauf. Mit der Aufhebung der Haftbefehle bestätigte das Gericht, was sich spätestens seit Prozessbeginn am 21. 10. 2003 abzeichnete: Die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft basieren auf willkürlichen Konstruktionen. Sie sind geprägt von Unterstellungen und Mutmaßungen, die mit keinem einzigen Beweis belegt werden können. Selbst aufwendigste Ermittlungs- und Überwachungsmethoden erbrachten keinerlei Erkenntnisse über das angebliche Bestehen einer terroristischen Vereinigung in Magdeburg.
Wir lassen uns nicht kriminalisieren. Wir fordern die endgültige Einstellung des Verfahrens sowie die Abschaffung des Paragraphen 129a/b!
Magdeburg, 21. 11. 2003
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
Ergänzungen
Pressemeldungen dazu
Inland
Kein hinreichender Tatverdacht
Halle: Haftentlassung im Magdeburger 129-a-Prozeß
Halle/Saale. Im Prozeß wegen angeblicher Bildung einer terroristischen Vereinigung nach Paragraph 129 a Strafgesetzbuch sind am Freitag die Angeklagten, drei Jugendliche aus Magdeburg, aus der Haft entlassen worden. Die Bundesanwaltschaft hatte ihnen zwei Brandanschläge auf Kraftfahrzeuge, einen versuchten Brandanschlag und das Werfen eines Molotowcocktails auf das Landeskriminalamt von Sachsen-Anhalt zur Last gelegt. Das Gericht begründete die Entlassung damit, daß kein hinreichender Tatverdacht auf Delikte nach Paragraph 129 a bestehe. (jW)
--
mdr, 22.11.2003
Prozess in Naumburg
Mutmaßliche Links-Terroristen wieder frei
Im so genannten Terroristen-Prozess von Naumburg hat es eine überraschende Wende gegeben. Die Generalbundesanwaltschaft bestätigte, dass die drei mutmaßlichen Links-Terroristen aus Magdeburg nach einem halben Jahr Untersuchungshaft wieder auf freiem Fuß sind. Ein Sprecher sagte, die militante Vereinigung sei bereits wieder aufgelöst gewesen, bevor die Angeklagten festgenommen wurden. Damit könne der Haftbefehl nicht länger aufrecht erhalten werden.
Prozess um Brandanschläge geht weiter
Die Anklage wegen vier Brandanschlägen in Magdeburg bleibt allerdings bestehen. Die Männer sollen Anfang 2002 Brandsätze auf das Landeskriminalamt, einen Kleinbus des Bundesgrenzschutzes, gegen ein Autohaus und Fahrzeuge der Telekom geschleudert haben. Diese Vorwürfe rechtfertigen aber nach Angaben des Oberlandesgerichts Naumburg keine Untersuchungshaft. Die drei Männer im Alter von 22, 23 und 24 Jahren äußerten sich bisher nicht zu den Vorwürfen. Bei den Anschlägen wurde niemand verletzt, es entstand aber hoher Sachschaden.
Zum Prozess-Auftakt im Oktober hatten Tausende Sympathisanten der Angeklagten vor dem Gericht für eine Einstellung des Verfahrens demonstriert. Der Prozess soll am Dienstag weitergehen.
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
HURRA!!!
karlsruhe freut sich und wird heute abend auf der antifa-party sicher das eine oder andere mal auf euch anstossen ;-)
weg mit 129a u 129b
polizeistaat abschaffen!