8.Prozeßtag im 129a Verfahren
129 a Verfahren gegen die Magdeburger Marco, Daniel und Carsten
8. Prozeßtag 19.11.02
Ordnungsgemäße Lesezeichen, die nicht machen können was sie wollen
Abschließende Beweisführung und immer noch Haft für Nichts
!Beugehäftling abends wieder entlassen!
8. Prozeßtag 19.11.02
Ordnungsgemäße Lesezeichen, die nicht machen können was sie wollen
Abschließende Beweisführung und immer noch Haft für Nichts
!Beugehäftling abends wieder entlassen!
129 a Verfahren gegen die Magdeburger Marco, Daniel und Carsten
8. Prozeßtag 19.11.02
Ordnungsgemäße Lesezeichen, die nicht machen können was sie wollen
Abschließende Beweisführung und immer noch Haft für Nichts
!Beugehäftling abends wieder entlassen!
Richter Hennig begann nicht mit Verwarnungen, Bestrafungen weil wieder
irgendwer ungebührlich war. Nein, ZeugInnen wurden vernommen und den Auftakt machten die Mitbewohner von Daniel die die Fragen des Fragenkataloges vom Vortag beantworten sollten und taten; Brandanschläge nur aus der Presse bekannt, Bekennerschreiben kennen sie nicht, nicht mal aus der Presse, über Militanz haben sie sich nie unterhalten und das AZ (Autonomer Zusammenschlusz) ist eine linke Gruppierung in Magdeburg. Das wußten wir ja auch alles schon.
Der dritte Zeuge berief sich auf §55 StPO (bei möglicher Selbstbelastung
darf geschwiegen werden), was das Gericht umstandslos akzeptierte.
Ein weiterer Bekannter Daniels konnte auch nur wie die anderen auf die
Standardfragen antworten.
Frau Moll vom BKA bekam einen zweiten Versuch, diesmal mit Genehmigung der
entsprechenden Dienststelle. Sie hatte die Hausdurchsuchung bei Carsten am
01.04.03 geleitet und war auf "versteckte" handgeschriebene Zettel in
Carstens Bücher gestoßen. Als Lesezeichen benutzt, hätten die Zettel
"ordnungsgemäß aus den Büchern herausragen" müssen!
Sie ließ einen ganzen Beutel voll mit Zetteln und die schon mal erwähnte
Funkliste zum eventuellen Einsatz des Abhörens ihrer Kollegen in den
Streifenwagen beschlagnahmen und asservieren Was bewies...?
Der Polizist Damm vom BKA der ebenfalls an der Hausdurchsuchung bei Carsten beteiligt war und schon vorher an der am 27.11.02 in Quedlinburg, wo Daniel nach wie vor ein Zimmer in der Wohnung seiner Mutter hat, teilnahm, brachte uns auch nicht weiter in der Beweislage für eine terroristische Vereinigung und die vorgeworfenen Anschläge.
Vom LKA Magdeburg kam zum zweiten mal Herr Schulze, der sich freiwillig noch mal zu Wort melden wollte, da er bei der ersten Aussage etwas verwirrt war,bezüglich der Autokennzeichen eines Wagens der am Tag nach dem Brandanschlag auf das LKA vorfuhr und aus dem eine Person ausstieg die den Tatort fotografierte. Er hatte die Nichtweiterverfolgung dieser Spur bei der ersten Zeugenvernehmung damit begründet, daß dieses Fahrzeug bereits bei Demos aufgefallen war. Zwar korrigierte er diesmal das Kennzeichen, doch der Fakt,daß diese Spur nicht weiter verfolgt wurde, blieb derselbe. Auf die Frage nach dem "Warum" sagte Herr Schulze, daß der Leiter der Abteilung, Herr Hörnlein, das nicht veranlaßt hatte und bei ihnen in der Dienststelle "kann ja nicht jeder machen, was er will".
Hätte das BKA, an die der Fall übergeben wurden an dieser Stelle
weiterermittelt, hätte er als Ansprechpartner für Herrn Brockmüller (BKA)
davon Kenntnis erhalten.
Mit Herrn Schulze wurde dann die (erdrückende) Beweisaufnahme geschlossen.
Der Richter fragte Staatsanwaltschaft und Verteidigung ob Herr H. noch
als Zeuge gebraucht werden würde. Es wurde verneint, wobei die
Verteidigung darauf hinwies, daß sie ohnehin den Herrn H. nicht
gebraucht hätten. Richter Hennig hob damit die Beugehaft auf und
verordnete 3 Tage Ordnungshaft. Somit ist die Aussageverweigerung von H.
als „ungebührliches Verhalten“ zu werten. Inzwischen ist H. tatsächlich
wieder auf freiem Fuß. Er wurde noch am Abend des 19.11. aus der Beugehaft entlassen.
Ob er dennoch die 3 Tage Ordnungshaft später noch absitzen muss, bleibt abzuwarten.
Der Staatsanwalt Dr. Hornick kündigte an, keine Beweisanträge stellen zu
wollen, überlegte es sich dann aber anders, was er etwa eineinhalb Stunden
später bekannt gab. Und zwar wollte er nun doch das beschlagnahmte Gedächtnisprotokoll des Beschuldigten B. zu seinem Verhör mit in das Verfahren einbringen – wobei der Richter zuvor noch verkündet hatte, es nicht mehr verlesen zu lassen.
Vorher verlas der Richter die Eintragungen im Zentralregister von Daniel, Carsten und Marco. Bei Daniel und Carsten war nichts zu finden, ein wenig anders bei Marco, allerdings jeweils eingestellte Verfahren gegen geringfügige Arbeitsstunden.
Da das Gericht nach wie vor keine Entscheidung zu dem Antrag von Carstens
Verteidigung , den Haftbefehl gegen Carsten außer Kraft zu setzen, gefunden hatte, stellte die Verteidigung aller drei Angeklagten Beweisanträge, u.a.:
-Anhören der Protokolle der Telefonüberwachung, die Gespräche zwischen Marco und Carsten, sowie zwischen Daniel und Carsten beinhalten.
- Akten des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) von Sachsen Anhalt sowie Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) über Observierung
Carstens, Vernehmung der entsprechenden Präsidenten zur Observierung
Womit bewiesen werden soll, daß ein so intensiver Kontakt zwischen Carsten
und Daniel und Marco, wie die Bundesanwaltschaft (BAW) es darstellt nicht
existiert hat.
Desweiteren sollen alle Observationsprotokolle des LKA in die Beweisaufnahme und die Beamten die observierten in den Zeugenstand, um eine Anwesenheit der Angeklagten an den jeweiligen Tatorten auszuschließen.
Die Präsidenten des LfV´s Sachsen-Anhalt und des BfV´s sowie die
dazugehörigen Leiter der Abteilung "Linksextremismus" sollen vernommen
werden, da laut ihrer Erkenntnis der Analyse der Bekennerschreiben nicht
davon auszugehen sei, daß es sich bei den verschiedenen Anschlägen um
denselben Täterkreis handelt.
Der Staatsanwalt lehnte die Anträge ab. Das Gericht wird darüber erst noch
entscheiden.
Nach den Beweisanträgen bekam die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe, die rausfinden sollte, ob Daniel noch nach Jugendstrafrecht zu behandeln sei das Wort.
Sie beschrieb eine enge Beziehung zwischen Daniel und seiner Mutter, einen
normalen Werdegang von Daniel und erkannte gar "einen gewissen Grad an
Intelligenz". Nach ihrer Einschätzung ist Daniel noch nicht so reif, wie es vielleicht den Anschein hat und würde für ihn das Jugendstrafrecht
empfehlen. Die Sozialprognose, sagte sie, wäre positiv.
Dann ging es in die Mittagspause für eine Stunde.
Die Verteidigung von Carsten hatte erwartet, daß sich der Senat während der Pause zu einer Entscheidung zu Carstens Haft durchringen konnte, aber dem war nicht so und erbat deshalb eine weitere Unterbrechung um endlich einen Beschluß dazu zu hören. Die Unterbrechung gab es für ca. 45 Minuten, nur den Beschluß gab es nicht. Da die Verteidigung kein Verständnis aufbringen konnte, meinte Richter Hennig er lasse sich nicht unter Druck setzen. (Der Druck von 15 Tagen seit Antragstellung!!!). Bis spätestens nächsten Dienstag(26.11.03) würden sie es schaffen.
Da die Beweisaufnahme seitens des Gerichts abgeschlossen war und sie
schlicht nichts gebracht hatte gegen die Angeklagten, stellte auch die
Verteidigung von Marco und Daniel den Antrag auf Aufhebung der Haftbefehle
gegen ihre Mandanten und "äußerst Hilfsweise" wenigstens Haftverschonung bis
zum Ende des Verfahrens. Was der Staatsanwalt ablehnte, denn er sieht die
Beweislage "dezidiert" anders. (Wir warten auf die Joker die er aus dem
Ärmel zaubert.)
Auch darüber soll am 26.11.03 dem nächsten Verhandlungstag entschieden
werden.
8. Prozeßtag 19.11.02
Ordnungsgemäße Lesezeichen, die nicht machen können was sie wollen
Abschließende Beweisführung und immer noch Haft für Nichts
!Beugehäftling abends wieder entlassen!
Richter Hennig begann nicht mit Verwarnungen, Bestrafungen weil wieder
irgendwer ungebührlich war. Nein, ZeugInnen wurden vernommen und den Auftakt machten die Mitbewohner von Daniel die die Fragen des Fragenkataloges vom Vortag beantworten sollten und taten; Brandanschläge nur aus der Presse bekannt, Bekennerschreiben kennen sie nicht, nicht mal aus der Presse, über Militanz haben sie sich nie unterhalten und das AZ (Autonomer Zusammenschlusz) ist eine linke Gruppierung in Magdeburg. Das wußten wir ja auch alles schon.
Der dritte Zeuge berief sich auf §55 StPO (bei möglicher Selbstbelastung
darf geschwiegen werden), was das Gericht umstandslos akzeptierte.
Ein weiterer Bekannter Daniels konnte auch nur wie die anderen auf die
Standardfragen antworten.
Frau Moll vom BKA bekam einen zweiten Versuch, diesmal mit Genehmigung der
entsprechenden Dienststelle. Sie hatte die Hausdurchsuchung bei Carsten am
01.04.03 geleitet und war auf "versteckte" handgeschriebene Zettel in
Carstens Bücher gestoßen. Als Lesezeichen benutzt, hätten die Zettel
"ordnungsgemäß aus den Büchern herausragen" müssen!
Sie ließ einen ganzen Beutel voll mit Zetteln und die schon mal erwähnte
Funkliste zum eventuellen Einsatz des Abhörens ihrer Kollegen in den
Streifenwagen beschlagnahmen und asservieren Was bewies...?
Der Polizist Damm vom BKA der ebenfalls an der Hausdurchsuchung bei Carsten beteiligt war und schon vorher an der am 27.11.02 in Quedlinburg, wo Daniel nach wie vor ein Zimmer in der Wohnung seiner Mutter hat, teilnahm, brachte uns auch nicht weiter in der Beweislage für eine terroristische Vereinigung und die vorgeworfenen Anschläge.
Vom LKA Magdeburg kam zum zweiten mal Herr Schulze, der sich freiwillig noch mal zu Wort melden wollte, da er bei der ersten Aussage etwas verwirrt war,bezüglich der Autokennzeichen eines Wagens der am Tag nach dem Brandanschlag auf das LKA vorfuhr und aus dem eine Person ausstieg die den Tatort fotografierte. Er hatte die Nichtweiterverfolgung dieser Spur bei der ersten Zeugenvernehmung damit begründet, daß dieses Fahrzeug bereits bei Demos aufgefallen war. Zwar korrigierte er diesmal das Kennzeichen, doch der Fakt,daß diese Spur nicht weiter verfolgt wurde, blieb derselbe. Auf die Frage nach dem "Warum" sagte Herr Schulze, daß der Leiter der Abteilung, Herr Hörnlein, das nicht veranlaßt hatte und bei ihnen in der Dienststelle "kann ja nicht jeder machen, was er will".
Hätte das BKA, an die der Fall übergeben wurden an dieser Stelle
weiterermittelt, hätte er als Ansprechpartner für Herrn Brockmüller (BKA)
davon Kenntnis erhalten.
Mit Herrn Schulze wurde dann die (erdrückende) Beweisaufnahme geschlossen.
Der Richter fragte Staatsanwaltschaft und Verteidigung ob Herr H. noch
als Zeuge gebraucht werden würde. Es wurde verneint, wobei die
Verteidigung darauf hinwies, daß sie ohnehin den Herrn H. nicht
gebraucht hätten. Richter Hennig hob damit die Beugehaft auf und
verordnete 3 Tage Ordnungshaft. Somit ist die Aussageverweigerung von H.
als „ungebührliches Verhalten“ zu werten. Inzwischen ist H. tatsächlich
wieder auf freiem Fuß. Er wurde noch am Abend des 19.11. aus der Beugehaft entlassen.
Ob er dennoch die 3 Tage Ordnungshaft später noch absitzen muss, bleibt abzuwarten.
Der Staatsanwalt Dr. Hornick kündigte an, keine Beweisanträge stellen zu
wollen, überlegte es sich dann aber anders, was er etwa eineinhalb Stunden
später bekannt gab. Und zwar wollte er nun doch das beschlagnahmte Gedächtnisprotokoll des Beschuldigten B. zu seinem Verhör mit in das Verfahren einbringen – wobei der Richter zuvor noch verkündet hatte, es nicht mehr verlesen zu lassen.
Vorher verlas der Richter die Eintragungen im Zentralregister von Daniel, Carsten und Marco. Bei Daniel und Carsten war nichts zu finden, ein wenig anders bei Marco, allerdings jeweils eingestellte Verfahren gegen geringfügige Arbeitsstunden.
Da das Gericht nach wie vor keine Entscheidung zu dem Antrag von Carstens
Verteidigung , den Haftbefehl gegen Carsten außer Kraft zu setzen, gefunden hatte, stellte die Verteidigung aller drei Angeklagten Beweisanträge, u.a.:
-Anhören der Protokolle der Telefonüberwachung, die Gespräche zwischen Marco und Carsten, sowie zwischen Daniel und Carsten beinhalten.
- Akten des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) von Sachsen Anhalt sowie Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) über Observierung
Carstens, Vernehmung der entsprechenden Präsidenten zur Observierung
Womit bewiesen werden soll, daß ein so intensiver Kontakt zwischen Carsten
und Daniel und Marco, wie die Bundesanwaltschaft (BAW) es darstellt nicht
existiert hat.
Desweiteren sollen alle Observationsprotokolle des LKA in die Beweisaufnahme und die Beamten die observierten in den Zeugenstand, um eine Anwesenheit der Angeklagten an den jeweiligen Tatorten auszuschließen.
Die Präsidenten des LfV´s Sachsen-Anhalt und des BfV´s sowie die
dazugehörigen Leiter der Abteilung "Linksextremismus" sollen vernommen
werden, da laut ihrer Erkenntnis der Analyse der Bekennerschreiben nicht
davon auszugehen sei, daß es sich bei den verschiedenen Anschlägen um
denselben Täterkreis handelt.
Der Staatsanwalt lehnte die Anträge ab. Das Gericht wird darüber erst noch
entscheiden.
Nach den Beweisanträgen bekam die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe, die rausfinden sollte, ob Daniel noch nach Jugendstrafrecht zu behandeln sei das Wort.
Sie beschrieb eine enge Beziehung zwischen Daniel und seiner Mutter, einen
normalen Werdegang von Daniel und erkannte gar "einen gewissen Grad an
Intelligenz". Nach ihrer Einschätzung ist Daniel noch nicht so reif, wie es vielleicht den Anschein hat und würde für ihn das Jugendstrafrecht
empfehlen. Die Sozialprognose, sagte sie, wäre positiv.
Dann ging es in die Mittagspause für eine Stunde.
Die Verteidigung von Carsten hatte erwartet, daß sich der Senat während der Pause zu einer Entscheidung zu Carstens Haft durchringen konnte, aber dem war nicht so und erbat deshalb eine weitere Unterbrechung um endlich einen Beschluß dazu zu hören. Die Unterbrechung gab es für ca. 45 Minuten, nur den Beschluß gab es nicht. Da die Verteidigung kein Verständnis aufbringen konnte, meinte Richter Hennig er lasse sich nicht unter Druck setzen. (Der Druck von 15 Tagen seit Antragstellung!!!). Bis spätestens nächsten Dienstag(26.11.03) würden sie es schaffen.
Da die Beweisaufnahme seitens des Gerichts abgeschlossen war und sie
schlicht nichts gebracht hatte gegen die Angeklagten, stellte auch die
Verteidigung von Marco und Daniel den Antrag auf Aufhebung der Haftbefehle
gegen ihre Mandanten und "äußerst Hilfsweise" wenigstens Haftverschonung bis
zum Ende des Verfahrens. Was der Staatsanwalt ablehnte, denn er sieht die
Beweislage "dezidiert" anders. (Wir warten auf die Joker die er aus dem
Ärmel zaubert.)
Auch darüber soll am 26.11.03 dem nächsten Verhandlungstag entschieden
werden.
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Ergänzungen
Bekennerschreiben?
Wo sind die denn veröffentlicht worden?
Oder war das eher eine Fangfrage des Richters?
@Poster
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Kraft, Mut und Liebe — Solidarität