Beugehaft im §129a-Verfahren verhängt

sandamstrand 19.11.2003 18:01 Themen: Repression
Dienstag, 18.11. Justizzentrum Halle. Mehrere Linke und einige Bullen sind als ZeugInnen im Verfahren gegen Marco, Daniel und Carsten geladen. Während die BAW resigniert zu haben scheint, ordnet Richter Henning Beugehaft, Zwangsgeld und Hausverbote an.
Erzwingungshaft, Hausverbote und Ordnungsgeld ? Richter Hennings kleine Machtspiele
Am 18.11. fand der 7. Prozesstag im Verfahren gegen Marco, Daniel und Carsten statt.

Der Vorwurf lautet Bildung einer terroristischen Vereinigung. Die Bundesanwaltschaft hat gegen die drei Magdeburger nach § 129a Anklage erhoben.

Genauere Informationen hierzu findet man auf der Homepage der Soligruppe (www.soligruppe.de).

Dazu wurden mehrere Zeugen vernommen, unter anderem der Zeuge H., der nach den Angaben zur Person erklärte, keine weiteren Aussagen zu machen.

Nach einer Belehrung über die Folgen einer Aussageverweigerung und einer kurzen Beratung mit seinem Zeugenbeistand/Rechtsanwalt blieb H. dabei.

?Ich verweigere die Aussage?

Der Vorsitzende Richter Henning versuchte eine Aussage zu ?erpressen?, in dem er H. dafür verantwortlich machte, wie lange das Verfahren dauert und seine Freunde in Haft bleiben. Dieser Versuch scheiterte aber.

Richter Henning ordnete gegen den Zeugen eine Woche Erzwingungshaft an. Erzwingungshaft kann bis zu 6 Monaten angeordnet werden. Als H. abgeführt wurde wurde von Teilen des Publikums geklatscht, was Richter Henning dazu veranlasste den kompletten Saal räumen zu lassen und ein Hausverbot für den Prozesstag zu verhängen. Gegen die, die bereits schon einmal ein Hausverbot erhielten, weil sie es nicht für nötig hielten beim Eintreten der Richter aufzustehen, verhängte er ein Hausverbot für die Gesamtdauer des Prozesses.

Lediglich die Personen, die eine eidesstattliche Erklärung unterschrieben, das sie nicht geklatscht haben, durften nach einer Pause den weiteren Launen der Richter beiwohnen.

Gegen eine weiter Zeugin, die sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht nach §55 Strafprozessordnung berief, wurde ein Ordnungsgeld in Höhe von 50 ? verhängt.



Für uns ist nach 7 Prozesstagen klar:

In diesem Verfahren ist bisher nicht ein Beweis erbracht worden, der die Fortdauer des Verfahrens und der Haft gegen Marco, Daniel und Carsten rechtfertigt. Hier wird linke Politik kriminalisiert und systematisch versucht diese zu zerstören.

Die weitreichenden Ermittlungsbefugnisse insbesondere beim §129a führen nicht etwa zu einer hohen Aufklärungsquote gegen "terroristische" Vereinigungen. In den 90er Jahren standen der Anzahl von 1362 Beschuldigten nur 38 Verurteilte gegenüber, d.h. die Aufklärungsquote läge bei weniger als 2,8%, üblich sind 45%. Alle 129a-Verfahren sind mit Hausdurchsuchungen und Telefonüberwachungen verbunden.

Die geringe Aufklärungsquote stützt die These, dass es sich beim §129a eher um einen Ausforschungsparagraphen, ein "Sesam-öffne-dich" für den Staatsschutz, handelt. 99,5% der Verfahren werden gegen linke politische Gruppen geführt. Für die Ermittler ist es weniger entscheidend, ob das jeweilige Verfahren überhaupt gerichtlich eröffnet wird und dann auch mit einer Verurteilung endet. Von größerer Bedeutung ist das Ermitteln selbst. Mit dem §129a-Sonderrechtssystem verfügen sie über ein Instrumentarium, um in die anvisierten, schwer erfassbaren Szenen einzubrechen, Kommunikationsstrukturen knacken, Daten erheben und Soziogramme des Widerstands erstellen zu können, die nicht nur repressiv, sondern vor allem präventiv genutzt werden können. Verunsicherung der Szene, Entsolidarisierung und Abschreckung bis hin zur Zerstörung funktionierender politischer Strukturen sind zwangsläufige Folgeerscheinungen dieser Kriminalisierungsstrategie per 129a-Sonderrecht.



Dies bedeutet für uns:

- Marco, Daniel und Carsten müssen freigesprochen werden ? sofort!

- Keine Erzwingungshaft oder Ordnungsgelder bei Aussageverweigerung!!

- Aussageverweigerungsrecht nicht nur für Beschuldigte!!!

- Abschaffung der §§ 129, 129 a + b !!!!
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Ergänzungen

Termin

Terminator 19.11.2003 - 22:23
der nächste prozeßtag ist am 26.11. 9Uhr in alle

militante gruppe

militante zelle 19.11.2003 - 22:31
weiß irgendjemand was es mit diesem angeblichen verfahren gegen die "militante gruppe" auf sich hat? stimmt da irgendetwas dran?

weg mit der beugehaft

john reed 20.11.2003 - 00:24
Holla! Da überreizt ein deutscher Richter mit entsprechenden Sekundärtugenden mal wieder unsere Nerven und verordnet wieder Beugehaft.
Hoffen wir mal, daß er durch unseren gemeinsamen Protest (das war jetzt ein Wink mit dem Zaunpfahl, liebeR LeserIn - also aktiv werden!)von einer weiteren Verhängung von Beugehaft abläßt.
Auf jeden Fall mal eine gute Gelegenheit wieder auf das bundesweite Beugehaftkonto der Roten Hilfe aufmerksam zu machen:

Rote Hilfe e.V.
Konto 77 52 80-107
Postbank Berlin
BLZ 100 100 10
Stichwort: Beugehaft Magdeburg

Wenn unsere GenossInnen richtigerweise vor Gericht die Aussage verweigern und dafür für Wochen bis hin zu max. 6 Monaten in den Bau wandern, dann sollten wir Ihnen wenigstens finanziell den Rücken freihalten. Mit den eingehenden Spenden können Unterstützungen im Knast(Einkäufe, Zeitungsabos, Dinge des täglichen Gebrauchs etc.)geleistet werden. Und auch außerhalb der Gefängnismauern entstehen meist praktische und finanzielle Engpässe, Stichworte z.B.: Miete, Kinder, Arbeitsplatz ...

Also lassen wir den Genossen H. nicht im Stich - Spenden helfen helfen!

Ja, was natürlich nicht vergessen werden darf dabei: Sofortige Freilassung der Magdeburger Genossen!
Weg mit §129 (a,b)!
Solidarität ist unsere schärfste Waffe im Kampf gegen die Repressionsorgane des (kapitalistischen) Staates!

Die Beugehaft...

thea 20.11.2003 - 10:37
gegen H. wurde gestern aufgehoben und zu 3 Tagen Ordnungshaft umgewandelt.
H. ist inzwischen raus. Dieses autoritäre Gehabe des Richters ist widerlich, aber natürlich nicht neu.

Zum "Verfahren " gegen die "MG"

Jungle World 20.11.2003 - 13:42
Der Feind an seinem Tisch
Die angebliche Enttarnung von Mitgliedern der »Militanten Gruppe« war ein reines Medienspektakel. Weil die Staatsgegner abhanden gekommen sind, müssen neue gesucht werden. von christoph villinger
Du sitzt am Frühstückstisch, knabberst an deinem Marmeladenbrötchen und liest die Zeitung. »Fahnder enttarnen vier Terroristen«, steht da. »Mitglieder der ›militanten gruppe‹ (mg) aber noch nicht festgenommen.« Dazu vier Namen, die Vornamen ausgeschrieben, die Nachnamen abgekürzt, und eine ausführliche Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten der Personen. Ein Vorname, der Anfangsbuchstabe des Nachnamens, Ort und Beruf treffen auf dich zu. »Kann das ein Zufall sein? Oder meinen die etwa mich?« Erschrocken springst du auf. Steht die Polizei schon vor der Tür?

Am Samstag vor zehn Tagen gab der Focus eine seiner berüchtigten Vorabmeldungen heraus. In der Geschichte, um die es geht, schreibt der Autor Josef Hufelschulte, das Bundeskriminalamt (BKA) habe vier Mitglieder der Berliner MG enttarnt, und fragt empört, warum sie immer noch nicht festgenommen seien. Die Meldung verbreitet sich in der ganzen Republik. In den Nachrichten des Info-Radios, in der lokalen Fernsehsendung »Abendschau« und im Tagesspiegel wird die Neuigkeit ungeprüft als Tatsache wiedergegeben.

Besonders tut sich der Berliner Kurier hervor. Die Boulevardzeitung stürzt sich auf die Anekdote, einer der Betroffenen habe vor einem Jahr gemeinsam mit seiner Frau, seinem Kind und seinem Schwiegervater in einem edlen italienischen Restaurant am Nachbartisch von Gerhard und Doris Schröder gesessen. »Unser Kanzler« also gleich neben »einem Terroristen«.

Im zwei Tage später erscheinenden gedruckten Artikel schränkt der Focus ein, »ein Kenner des Falls« habe gesagt: »Uns fehlen noch ein paar hieb- und stichfeste Beweise.« Das heißt auf Deutsch: Es gibt keine Beweise. Auch eine Woche nach der Focus-Meldung fand bei den vier Betroffenen weder eine Hausdurchsuchung statt, noch wurde ein Haftbefehl ausgestellt.

»Das ist alles hochgradig nebulös«, sagt der Anwalt Sven Lindemann, der einen der vier Betroffenen vertritt. »Uns ist kein anderes Beispiel bekannt, bei dem Namen mit solchen Vorwürfen in der Presse genannt werden und nichts passiert.« Dass es »Ermittlungen des BKA im Auftrag der Bundesanwaltschaft (BAW) wegen der Mitgliedschaft in der MG gegen mehrere Personen gibt«, bestätigt Martina Link, die Pressesprecherin der Fahndungsbehörde, der Jungle World. Doch gegen wen und wie viele Personen sie sich richten, lässt auch sie im Unklaren. Gegenüber der Berliner Zeitung sprach sie davon, dass »noch die entscheidenden Beweise fehlen«.

Auch dass es inzwischen im BKA ein internes Ermittlungsverfahren wegen »Verrats von Dienstgeheimnissen« gibt, will Link nicht bestätigen. Die vier Betroffenen schalteten inzwischen den in Presserechtsfragen versierten Anwalt Johannes Eisenberg ein, um gerichtlich gegen den Focus und den Berliner Kurier vorzugehen. Der Kurier bot sofort einen Vergleich an.

In der Berliner Szene spekuliert man nun über den Hintergrund der Pressemeldung. Konnte ein Fahnder des BKA abends in der Kneipe seinen Mund nicht halten, bekam der Focus-Reporter dies zufällig mit, und sorgte der Konkurrenzdruck zwischen den Medien für den weiteren Ablauf? Wollte das BKA einfach mal schauen, wer auf eine solche Meldung reagiert? Rächen sich frustrierte BKA-Fahnder nach jahrelangen erfolglosen Ermittlungen? Zumindest einem der Betroffenen ist seit über einem Jahr bekannt, dass sein Handy abgehört wird, weil seine Telefongesellschaft ihm fälschlicherweise die Kosten für die Überwachung auf die Rechnung setzte.

Seit Jahren fahndet der Staatsschutz vergeblich nach der MG, die sich für rund 20 Anschläge auf Finanzämter, Justizgebäude und Autohäuser in Berlin und Umgebung verantwortlich erklärte. Bekannt wurde die Gruppe, als sie im Juni 2001 auf dem Höhepunkt der Auseinandersetzungen um die Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern Otto Graf Lambsdorff und zwei weiteren herausragenden Vertretern der deutschen Industrie jeweils »persönlich eine scharfe Patronenkugel« zuschickte. »Die Täter von gestern und heute zur Rechenschaft ziehen«, lautete die Parole im mitgeschickten Schreiben.

In der autonomen Szene stieß das Kokettieren mit »dem Einsatz weiter gehender Mittel« als Sachbeschädigung größtenteils auf Ablehnung. Dafür war der Fahndungsapparat alarmiert, dem in den letzten Jahren der Gegner abhanden gekommen war. Den Sicherheitsbehörden macht der von der MG in der Szenezeitschrift Interim betriebene Versuch Sorgen, eine »militante Plattform« aufzubauen. Nach Angaben des Spiegel erwägen sie deshalb, eine Sondersitzung der »Koordinierungsgruppe Terrorismus« einzuberufen, in der unter anderem Polizei, Verfassungsschutz und die BAW vertreten sind.

Überhaupt brauchen diese Behörden neue Betätigungsfelder. Denn die BAW ist im Augenblick mit einem juristischen Problem konfrontiert, das einige ihrer Mitarbeiter arbeitslos machen könnte. 20 Jahre lang haben viele hoch bezahlte Staatsanwälte einen entscheidenden Satz im Paragrafen 129a überlesen. Darin heißt es mit Verweis auf den Paragrafen 129, Absatz 6: »Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern oder von einer Bestrafung nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Fortbestehen der Vereinigung oder die Begehung einer ihren Zielen entsprechenden Straftat zu verhindern (…) Erreicht der Täter sein Ziel, das Fortbestehen der Vereinigung zu verhindern, oder wird es ohne sein Bemühen erreicht, so wird er nicht bestraft.« Gilt das, sobald die Auflösungserklärung einer Gruppe vorliegt?

Zum ersten Mal spielte die Formulierung im Verfahren gegen drei Männer aus Magdeburg vor dem Oberlandesgericht (OLG) Naumburg eine Rolle (Jungle World, 43/03). Die drei sollen diverse Brandanschläge verübt und einer terroristischen Vereinigung angehört haben, die jedoch, davon geht die Bundesanwaltschaft schon in ihrer Anklageschrift aus, inzwischen aufgelöst sei. Deshalb stellte das OLG bei einer Haftprüfung die eigene Zuständigkeit in Frage und legte den Fall dem Bundesgerichtshof (BGH) vor. Dieser übergab das Problem zwar wieder dem OLG und beauftragte es festzustellen, ob die Vereinigung wirklich aufgelöst sei. Zwischen den Zeilen gab der BGH aber zu, dass an der Argumentation etwas dran sei.

Sollte sich die Interpretation durchsetzen, dass man wegen der Mitgliedschaft in einer inzwischen aufgelösten terroristischen Vereinigung nicht bestraft werden kann, hätte das weit reichende Folgen. Der Anwalt Sven Lindemann erklärt, dann würde beispielsweise im Prozess gegen die Magdeburger »der Paragraf 129a als Anklagepunkt komplett wegfallen, weshalb dann die BAW nicht mehr zuständig wäre, sondern eine normale Staatsanwaltschaft und ein normales Landgericht«. Die Beschuldigten könnten nur noch wegen konkreter Straftaten angeklagt werden.

Große Bedeutung hätte das auch für die heute noch als Mitglieder der Roten Armee Fraktion (RAF) Gesuchten. Schließlich liegt seit April 1998 eine »amtliche« Auflösungserklärung der RAF vor.

Im Berliner Verfahren gegen angebliche Mitglieder der Revolutionären Zellen (RZ) versuchen seit Wochen einige Anwälte, ihre Interpretation diverser Texte der RZ zwischen 1988 und Anfang der neunziger Jahre als faktische Auflösungserklärungen durchzusetzen. Sollten sie erfolgreich sein, müsste das Ermittlungsverfahren nach Paragraf 129a gegen mehrere Personen, die seit 1988 unter anderem wegen angeblicher Mitgliedschaft in den RZ gesucht werden, ganz eingestellt werden. Übrig blieben Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz. Doch nur damit konfrontiert, könnten sie schon etwas ruhiger das Frühstück genießen.

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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??

frager 19.11.2003 - 21:45
wann ist den der nächste prozeßtag würde gern sehn wie die justiz sich lächerlich macht

@militante zelle

ich 20.11.2003 - 00:39
... verpisst Euch endlich Ihr Wichser vom VS!!!