Widerspruch gegen Allgemeinverfügung

BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg 05.11.2003 12:07 Themen: Atom Repression
BI Umweltschutz geht gegen das Demo-Verbot vor


Gegen die Allgemeinverfügung vom 25.10.03, mit der Versammlungen
im Umfeld der Castor-Transporte nach Gorleben zwischen dem 8. und
18. November verboten werden, hat die Bürgerinitiative Umweltschutz
gestern Widerspruch eingelegt. Gleichzeitig hat die BI eine Kundgebung
für den Tag X in Splietau angekündigt: eine Stunde nach Eintreffen des
Castorzuges an der Verladestation Dannenberg – vermutlich im Verlaufe
des 11. Novembers – wollen sich die Atomkraftgegner/innen in Splietau
zu einer Protestkundgebung versammeln.
Die Umweltinitiative will nicht hinnehmen, dass in einem räumlich
umfassenden Transportkorridor, der quasi den gesamten Nord-Osten des
Landkreises Lüchow-Dannenberg umfasst, Kundgebungen und
Demonstrationen verboten werden. „Ein Demo-Verbot setzt einen
„polizeilichen Notstand“ voraus, bei dem Einsatz von 13.000
Uniformierten ist eine solche Gefahrenprognose widersinnig. Eine
Abwägung von Grundrechten und die Berücksichtigung des Gebots der
Verhältnismäßigkeit bei Polizeieinsätzen vermissen wir“, argumentiert
die BI. Alle Vorfälle, die die Bezirksregierung aufgelistet habe und die
das Verbot rechtfertigen sollen, deuteten darauf hin, dass es sich
lediglich um Vorfälle mit „geringer Gefahrenintensität“ handelte:
einfache Verstöße gegen frühere Allgemeinverfügungen oder
Widerstandshandlungen Einzelner könnten nicht dazu taugen, ein
Grundrecht einzuschränken.

„Der Zirkelschluss, weil in den vergangenen Jahren mehrfach die
Allgemeinverfügung von Einzelnen oder Teilgruppen missachtet wurde,
liege auch heute eine Gefahr vor – so die Argumentation der
Bezirksregierung – trägt erst recht nicht. Erst kriminalisiert die
Allgemeinverfügung die Demonstranten, und dann wird diese
Kriminalisierung für die Gefahrenprognose herangezogen“, bemängelt
Wolfgang Ehmke seitens der Bürgerinitiative Umweltschutz.

Für den Fall, dass die angekündigte Demonstration in Splietau nicht
genehmigt wird, kündigte die BI bereits ein Eilverfahren vor dem
Verwaltungsgericht Lüneburg an.


!!! Bundesweite Auftaktdemo am Sonnabend, 8. November, 13 Uhr Dannenberg Marktplatz !!!


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Anti Atomist 05.11.2003 - 12:48
Sagt mal was soll es denn bringen gegen die Verbotzverfügung Widerspruch einzulegen.
Glaubt ihr ernsthaft das uns die Schnittlauchs erlauben werden auf den Gleisen zu demonstrieren wohl kaum. So wie ich die Verbotzverfügung verstanden hab fällt ein Bereich von (im Regelfall) 50m um die Bahnstrecke untzers Demoverbot.
Das ist sicherlich scheisse aber das ist eben auch typisch Demokratie.
Der Widerspruch ist meiner Meinung nach nur Zeitverschwendung, weil es wird eh nichtz drum rum kommen.