Prozeßbericht

Soligruppe Magdeburg/Quedlinburg 22.10.2003 12:43 Themen: Repression
Bericht zum ersten Prozeßtag im Magdeburger 129a-Verfahren
21.10. – Bericht vom 1. Prozesstag


Der erste Prozesstag im §129a-Verfahren gegen drei Magdeburger Linke war bereits schon nach wenigen Stunden, gegen 12.00Uhr beendet.

Ab 8.30 Uhr versammelten sich ca. 60 Menschen vor dem Justizzentrum in Halle, um gegen diesen politischen Prozess zu protestieren. Ein Transparent mit der Aufschrift: „Gegen die Kriminalisierung linker Strukturen – Freiheit für Marco, Daniel und Carsten!“ wurde am Eingang hochgehalten. Über Megaphon wurden Redebeiträge gehalten und während der Prozess lief, gab es mehrere kleine Interviews mit VertreterInnen von Presse und Radio.

Vor dem Gerichtssaal hatten sich dann ungefähr 40 Leute eingefunden, welche den Prozess besuchen wollten. Jedoch erhielten sie vorerst keinen Zugang, dieser war nur den verschiedenen MedienvertreterInnen vorbehalten, um Aufnahmen von den Angeklagten und ihren AnwältInnen machen zu können.
10 der BesucherInnen zogen sich vorher T-Shirts über, die zusammen die Parole: „Leben, Lieben, Kämpfen!“ ergaben. Kurze Zeit später kündigten Beamte des LKA an, jene aus der Verhandlung auszuschließen.

Gegen 9.05 Uhr wurde den Verlobten der drei Angeklagten mitgeteilt, dass sie nicht den Prozess besuchen können, da sie als ZeugInnen geladen werden und ihr Verlöbnis erst noch nachweisen müssten. Die Frustration auf Seiten der Verlobten war dementsprechend groß. Bei den direkten Verwandten reichte die Erklärung aus, von dem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machen zu wollen, um dem Prozess beiwohnen zu können. Ab 9.10 Uhr erfolgte schleppend der Einlass, wobei alle BesucherInnen durchsucht worden und ihren Personalausweis, sowie Handys am Einlass hinterlegen mussten.

Der Gerichtssaal wies ca. 50 Plätze für BesucherInnen auf. Die ersten 2 Reihen waren für die MedienvertreterInnen vorgesehen. Eine befürchtete Trennscheibe zwischen Gerichtssaal und Publikum war nicht vorgezogen, jedoch gab es eine Kamera an der Decke des Saales. Gegen 9.20 Uhr waren ca. noch 13 Plätze unbesetzt, obwohl sich noch einige Wartende vor dem Gerichtssaal befanden, wurde die Verhandlung vom vorsitzenden Richter Hennig eröffnet. Einer der Anwälte wies das Gericht daraufhin, dass noch Plätze unbesetzt sind und sich draußen noch Personen befinden, die dem Prozess ebenfalls beiwohnen wollten. Der Richter ordnete daraufhin an, die restlichen Plätze noch besetzen zu lassen
Thomas Herzog, ein Anwalt von Daniel, machte darauf aufmerksam, dass die vorgenommenen Personenkontrollen im Eingangsbereich nicht von gewöhnlichen Justizbeamten vorgenommen wurden, sondern von Beamten des Landeskriminalamtes des Landes Sachsen - Anhalt. Da in Vergangenheit bei Berliner Verfahren die einkassierten Personalausweise doppelt kopiert und neben der Polizei auch dem Verfassungsschutz „zur Verfügung gestellt“ wurden, verlangte er sicherzustellen, dass dies hier nicht geschehe. Richter Hennig gab den LKA Beamten Anweisungen dafür Sorge zu tragen.

Szenenwechsel zum Eingangsbereich, den gerade zwei weitere BesucherInnen passierten als die Anweisung des Richters weitergegeben wurde: „Die hinterlegten Ausweise dürfen diesen Platz hier nicht verlassen.“ Erwiderung der Beamten: „Jeden Tag etwas Neues!“

Wieder im Gerichtssaal: Kurzes Personalienprozedere... Marco, Daniel und Carsten nahmen vorerst von ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch und übergaben an ihre AnwältInnen.
Da bekannt ist, dass es neben den Dreien noch weitere Mitbeschuldigte gibt, wurde dahingehend von den Anwälten eine Anfrage auf nähere Informationen zwecks prozesstechnischen Angelegenheiten an die Staatsanwälte gestellt. Demnach gibt es nun doch „nur“ 4 weitere Beschuldigte, gegen die ein Ermittlungsverfahren angeblich erst seit dem 02. Oktober 2002 geführt wird.
Der Staatsanwalt Dr. Hornick begann dann das Konstrukt der Tatvorwürfe wiederzugeben.

Einer der Anwälte forderte wenig später mehr Plätze für ZuschauerInnen, da sich noch viele vor dem Eingangsbereich befanden. Nach einer zwanzigminütigen Prozeßpause gab es dann drei zusätzliche Stühle, die jedoch von Zivibullen okkupiert wurden.

Marco, Daniel und Carsten verlasen nun jeweils ihre Prozesserklärungen, die sich aufeinander bezogen.( wird demnächst veröffentlicht! ) Nach dem Carsten den ersten Teil vorgelesen hatte gab es Standing Ovations in den BesucherInnenreihen, welche eine Drohung des Richters zur Folge hatten. Als Daniel seine Rede beendet hatte, schwung dennoch ein solidarischer Besucher ein Transparent mit der Aufschrift: „Wir grüßen euch. Viel Liebe und viel Kraft! Reißen wir die Mauern ein, die uns trennen!“, welcher dann aus der Verhandlung verbannt wurde.
Nach den Prozesserklärungen der Drei, folgte eine Erklärung einer Anwältin von Carsten, in der sie unter anderem die Dürftigkeit der Beweise hervorhob und feststellte, dass es sich hier um eine reine von Behauptungen geprägte Anklageschrift handelt. Es werde noch nicht einmal der Versuch gemacht, die Vorwürfe auch zu beweisen. Jedes Observationsergebnis sei in „ein enges Korsett“ gedrückt worden, ganz nach dem Belieben der Ankläger, welche die eigentlichen Urheber terroristischer Vereinigung seien.
So trug sie u.a. einen amüsanten, von mehreren BKA–Beamten vorgenommenen Auswertungsvermerk einer beschlagnahmten handschriftlichen Skizze vor:

„Die terroristische Einstellung des Marco H. wird u.a. anhand einer kleinen Strichzeichnung belegt.
Diese ist in zwei Teile gegliedert; der erste Teil stellt offensichtlich den Zustand einer Person, eines Gebäudes sowie eines Baumes bei Tag (= vorher) dar, wohingegen es sich bei dem zweiten Teil (= nachher) um die Beschreibung des Zustandes abends / nachts nach einem – wie auch immer gearteten – Eingriff – vermutlich einem Anschlag – handelt, da augenscheinlich die Person, das Gebäude und der Baum umgefallen bzw. zerstört sind.“

Der zweite Anwalt von Daniel beantragte hiernach daraufhinzuwirken, den Staatsanwalt Dr. Hornick aus verschiedenen Gründen als Sitzungsvertreter der BAW abzulösen und ihn nicht mehr an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen. Die Verteidigung wolle ihn in den Zeugenstand rufen. Er hatte beispielsweise als ermittelnder Staatsanwalt der BAW am 26.11.2002 die anstehenden Verhaftungen und Durchsuchungen in Magdeburg bei der dortigen PD und dem BKA bekannt gegeben. Dabei hätte er den Ermittlungsrichter des BGH übergangen, den er nicht einmal versuchte telefonisch davon in Kenntnis zu setzen. Gefahr im Verzuge hätte eben am 27.11.2002 nicht vorgelegen. Desweiteren solle er als Zeuge Auskunft darüber geben, ob er wärend der Ermittlungen durch Drohungen und Einschüchterungen Aussagen erpreßt habe und diese, vorschriftswidrig, nur stichpunktartig protokolliert lassen habe (diese Aussagen tauchen jetzt - teilweise stark verändert – ausformuliert in den Akten auf).
Staatsanwalt Dr. Hornick selbst wirkte ziemlich angespannt und nahm still und leise den Antrag der Verteidigung entgegen. Auf sein Kontra müssen wir uns dann bis zum nächsten Dienstag, den 28.10. gedulden.

Der letzte Tagesordnungspunkt blieb dann somit der jeweilige persönliche Werdegang von Marco, Daniel und Carsten.
Tabellarische Lebensläufe wurden vorgelesen. Zu Daniel verlas der Richter die Kriegsdienstverweigerungserklärung, bei der einige PressevertreterInnen hellhörig wurden, als dort neben seiner pazifistischen Haltung unter anderem auf sein Engagement bei den Jusos und der SPD hingewiesen wurde.

Über ´Sieben` Brücken musst Du gehen:
Um den schulischen und beruflichen Werdegang von Marco zu erhellen, wurde eigens der BKA-Beamte Sieben aus Meckenheim beordert, der nichts anderes tat, als einen tabellarischen Lebenslauf vorzutragen. Wir können sehen, es werden keine Kosten und Mühen für die Aufdeckung von längst bekannten Tatsachen gescheut.

Der nächste Verhandlungstag am 22.10.03 wurde gecancelt, damit dem Dr. Hornick genug Zeit bleibt, auf den Antrag der Verteidigung zu reagieren.

Fortsetzung folgt.......am 28.10.03
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Ergänzungen

Artikel aus der Magdeburger Volksstimme

noname 22.10.2003 - 14:08
Mutmaßliche Linksterroristen vor Gericht
Prozessauftakt in Halle

Halle - Das Oberlandesgericht verhandelt seit gestern in Halle gegen drei Männer aus Magdeburg. Generalbundesanwalt Kay Nehm beschuldigt sie der Mitgliedschaft in einer linksterroristischen Vereinigung. Vor diesem Hintergrund sollen sie zwischen August 2001 und Mai 2002 mehrere Brandanschläge verübt haben, die sich gegen das politische System richteten. Marco H. (24), Daniel W. (22) und Carsten S. (23) äußerten sich nicht zu den Vorwürfen. Sie nutzten aber den Gerichtssaal unter dem Beifall von Sympathisanten als Plattform für eine politische Erklärung. Dabei stellten sie sich und ihre Gesinnungsgenossen als politisch Verfolgte dar. Die Rechtsanwälte der Angeklagten verteilten eine gemeinsame Erklärung. Darin greifen sie das Ermittlungsverfahren scharf an. Der Prozess findet unter außergewöhnlichen Sicherheitsmaßnahmen statt. Von Bernd Kaufholz

Quelle: volksstimme.de (22.10.2003)

Vs-Artikel zum 25.10.

noname 22.10.2003 - 14:28
Polizei bereitet sich auf Großeinsatz vor
"Linke" rufen bundesweit zur Demonstration in der Stadt auf

Magdeburg - Die Polizei bereitet sich auf einen Großeinsatz am kommenden Sonnabend vor. Vermutlich werden dazu mehr Beamte auf der Straße sein, als zur bundesdeutschen Einheitsfeier am 3. Oktober. Grund: Die linke Szene ruft zur Großdemonstration gegen die Festnahme drei ihrer Mitglieder auf. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor. Heute ist Prozessauftakt vor dem Oberlandesgericht.

Die Polizei bereitet sich in dieser Woche auf einen Großeinsatz am Sonnabend vor. Ein unter dem Namen "Rote Hilfe Magdeburg" agierender Zusammenschluss ruft via Internet zu einer bundesweiten Demonstration der linken Szene zum Thema "Linke Politik verteidigen! Freiheit für Marco, Daniel und Carsten sowie alle anderen poltischen Gefangenen" auf. Hintergrund ist der heutige Prozessauftakt vor dem Justizzentrum in Halle.

Den drei Mitgliedern der linksradikalen Szene wird vom Generalbundesanwalt die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Die Tatverdächtigen sollen im vergangenen Jahr unter anderem in Magdeburg Brandanschläge auf zwei Telekom-Fahrzeuge, auf ein LKA-Gebäude und einen BGS-Bus auf dem Gelände des Hauptbahnhofes verübt haben.

Aus diesem Anlass gab es bereits am Wochenende eine Demonstration in Berlin. Auch hier war im Zuge der Ermittlungen eine Wohnung durchsucht worden. Allerdings kamen zu dieser Demonstration nur 30 Personen. Zum heutigen Tag, zum Prozess-Auftakt, rief die Rote Hilfe ebenfalls zu einer Demonstration vor dem Justizgebäude in Halle auf. Da zu der geplanten Großdemonstration auch via Internet bundesweit aufgerufen wurde, bereitet sich die Polizei entsprechend gut vor.

Aus Polizeikreisen hieß es, dass der Einsatz personell stärker besetzt ist, als am 3. Oktober zum Tag der Einheit.

Die Anmelderin der Demonstration am Sonnabend, eine als Privatperson auftretende Frau, rechnet nach eigenen Angaben mit rund 500 Personen. "Da die Szene in Magdeburg gar nicht so groß ist, müssen wir mit der Anreise von Auswärtigen rechnen", so Polizeisprecher Frank Küssner. Beamte des Staatsschutzes gehen sogar davon aus, dass unter den Demonstranten auch gewaltbereite Jugendliche sich mischen könnten.

Deshalb gelte bei der Polizei am Sonnabend höchste Alarmbereitschaft. Gestern Nachmittag gab es ein Gespräch mit der "Anmelderin", bei dem sie sich und die Polizei auf die Demonstrationsroute geeinigt haben.

Neben der Roten Hilfe Magdeburg ruft auch eine Gruppierung namens "Direct Action - Tage Magdeburg" zu sieben Demonstrationen am Sonnabend via Internet auf. Diese wurden bisher aber nicht bei der Polizei angemeldet. Vermutlich sollen diese "Ankündigungen" in die Irre führen. So heißt es unter anderem: "Nachdem die Polizei die Paragraf-129a-Demo an diesem Tag aufgelöst haben wird, gibt es eine Demo dagegegen." Am Abend werde es eine "Kundgebung vor dem Polizeiknast gegen die Verhaftungen geben, die im Laufe der Anti-Paragraf-129a-Demo vorgenommen sein werden." Durch diese Formulierungen könne man darauf schließen, dass von vornherein von Gewalttätigkeiten bzw. Verstößen gegen das Versammlungsrecht ausgegangen wird, so Polizeibeamte. Von Matthias Fricke

Quelle: volksstimme.de 22.10.2003



Vielleicht sollte man noch mal daraufhinweisen dass laut Volksstimme nur 30 TeilnehmerInnen auf der Knastdemo am 18.10. in Berlin waren. ;)

Rote Hilfe OG Berlin informiert

xxx 22.10.2003 - 17:24
Treffpunkt in Berlin für die gemeinsame Zugfahrt zur bundesweiten Demonstration nach Magdeburg:
10:30h Bahnhof Alexanderplatz, 11:07h Zugabfahrt!

SOLIDARITÄT IST EINE WAFFE!
LIEBE + KRAFT DEN KÄMPFENDEN GEFANGENEN!

Weitere Ereignisse...

129 Arsch 22.10.2003 - 23:37
Polizei gibt sich nervös:
 http://de.indymedia.org/2003/10/63917.shtml

Eine ganz normale Zeitung:
 http://de.indymedia.org/2003/10/63889.shtml

Eröffnung §129a Verfahren:
 http://de.indymedia.org/2003/10/63835.shtml

Bilder - Demo für Daniel, Marco und Carsten:
 http://de.indymedia.org/2003/10/63835.shtml