Eröffnung §129a Verfahren

Beobachterin 21.10.2003 19:38
Ein Prozeßbericht folgt in Kürze. Hier zunächst die Presseerklärung der Verteidigung von Marco, Daniel und Carsten
Gemeinsame Presseerklärung der Verteidigung in dem Strafverfahren gegen
Marco Heinrichs, Daniel Winter und Carsten Schulze

Die Bundesanwaltschaft wirft unseren Mandanten vor, als Mitglieder einer terroristischen Vereinigung im Zeitraum zwischen August 2001 und März 2002 an verschiedenen Brandanschlägen beteiligt gewesen zu sein.

Für die Verteidigung stellt sich diese Anklage als Versuch dar, eine völlig legal arbeitende autonome Gruppierung in Magdeburg aus politischen Gründen zu kriminalisieren.
Der ?Autonome Zusammenschlusz Magdeburg?, in dem unsere Mandanten bis zu ihrer Festnahme gearbeitet haben, war ein Versuch, der starken rechtsradikalen Szene in Magdeburg und der Politik der sozialen Ungerechtigkeit etwas entgegenzusetzen und Freiräume für organisierte linke Politik zu schaffen.

Wir stellen fest:

1. Die Bundesanwaltschaft ist nicht in der Lage, konkrete Beweise dafür zu benennen, dass in Magdeburg überhaupt eine terroristische Vereinigung existiert hat bzw. wer Mitglied in einer derartigen Vereinigung gewesen ist.

2. Sämtliche diesbezügliche Versuche der Bundesanwälte basieren auf Unterstellungen,
Mutmaßungen und stellenweise haarsträubenden Schlußfolgerungen die letztlich darauf hinauslaufen, von politischen Überzeugungen und einer linken Rhetorik auf die Begehung bestimmter Straftaten zu schließen.

3. Der Einsatz aufwendigster Ermittlungsmethoden, wie wochenlanger Observationen und Telefonüberwachungen, hat letztendlich nicht mehr ergeben, als das allgemeine Erkenntnisse über private und politische Beziehungen der Angeklagten und einer Vielzahl weiterer Menschen in Magdeburg . Erkenntnisse über das Bestehen und die Struktur einer terroristischen Vereinigung wurden dabei nicht gewonnen.

4. Die Ermittlungen gegen unsere Mandanten sind von Beginn an mit äußerster
Einseitigkeit geführt worden. Jede noch so banale Information wurde trotz jeweils sehr unterschiedlicher Interpretationsmöglichkeiten immer zu Lasten unserer Mandanten ausgelegt. Dem Willen, das Konstrukt einer terroristischen Vereinigung aufzubauen, wurde alles andere untergeordnet.

Wir stellen weiter fest:

Das Ermittlungsverfahren ist von massiven Verletzungen gegen rechtsstaatliche und strafprozessuale Grundsätze geprägt.

-Gespräche zwischen den Angeklagten und ihren Verteidigern wurden abgehört und die entsprechenden Protokolle mit in die Ermittlungsakte aufgenommen.

-Wohnungsdurchsuchungen wurden rechtswidrig ohne entsprechenden richterlichen
Beschluß vorgenommen, obwohl diese bereits längere Zeit geplant waren und genügend Zeit zur Einholung einer richterlichen Entscheidung bestanden hätte.

- die Aussage eines weiteren Beschuldigten wurde unter Umgehung der Grundsätze über verbotenen Vernehmungsmethoden u.a. dadurch erpresst, dass man diesem ankündigte, im Falle seiner Aussageverweigerung nahe Angehörige über seine sexuelle Orientierung informieren zu wollen.

Die Verteidigung geht davon aus, dass die Bundesanwaltschaft mit ihrem Anklagevorwurf scheitern wird, da die vorgelegten Beweise nicht ausreichen.

Thomas Herzog ? Martin Henselmann ? Ulrich von Klinggräff ? Sven Lindemann
Martin Poell ? Gesa Schulz ? Conrad Zimmer
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Ergänzungen

Solidarität ist eine Waffe

wut trauer widerstand 21.10.2003 - 20:45
25.10 Demo in Magdeburg

Für eine Gesellschaft ohne Knäste - Alle müssen raus...

25.10. kommt alle

yo 21.10.2003 - 21:25
Treffpunkt in Berlin für gemeinsame Zugfahrt nach Magdeburg zur bundesweiten Demo am 25.10.:
10:30h Bahnhof Alexanderplatz (Zugabfahrt: 11:07h)

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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@tztzz — venceremos