Hamburger Erklärung zur Demo vom 18.10.

shopper 21.10.2003 13:46
Bannmeilenpolitik:
Umsatz wichtiger als politische Willensbildung

Die Hamburger Erklärung für Versammlungsfreiheit verurteilt die
Entscheidung des Oberverwaltungs-gerichts, die Demonstration für
Versammlungsfreiheit und zur Verteidigung von Bauwagenplätzen in der
Innenstadt zu verbieten.

Was unter diesem Senat in Hamburg wichtig ist, hat der Geschäftsführer
des Einzelhandelsverbandes Ulf Kalkmann in der Samstagsausgabe des
?Hamburger Abendblatt? deutlich ausgesprochen:
"Wir fordern, endlich gesetzlich durchzusetzen, dass es eine größere
Bannmeile in der City gibt, damit unsere Kunden ungestört in der
Innenstadt einkaufen können." (Hamburger Abendblatt vom 18.10.2003)

Allen Ernstes fordert der Einzelhandelsverband eine Bannmeile für
ungestörten Einkauf. Dazu lohnt ein Blick, aus welchen Gründen bis in die
jüngste Zeit hinein Bannmeilenregelungen diskutiert und getroffen
wurden:

?Die von äußeren Umständen unabhängige Entscheidungsfähigkeit der
Volksvertretung ist der Schutzzweck der Bannmeilenreglung.? (Hörster :
1999).

Im deutschen Strafgesetzbuch hieß es vor der Änderung vom 26. 8.
1999 (Bundesgesetzblatt I : 1818) unter § 106a, Abs. 1, daß sich strafbar
macht, ?wer innerhalb des befriedeten Bannkreises um das
Gesetzgebungsorgan des Bundes oder Landes sowie des
Bundesverfassungsgerichtes an öffentlichen Versammlungen teilnimmt
und dadurch Vorschriften verletzt, die über den Bannkreis erlassen
worden sind? (StGB § 106a, Abs. 1 : 19). Am 1. August 2000 ist das
Bannmeilengesetz von 1955 außer Kraft getreten und durch das Gesetz
über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes ersetzt
worden. Die Einrichtung eines Bannkreises um Landesparlamente ist
Sache der Länder und durchaus nicht in allen Bundesländern anzutreffen.
Von einer Bannmeile zum Zwecke der Umsatzsicherung für Einzelhändler
ist ausdrücklich nicht die Rede.

Die Senatspolitik und die Gerichte willfahren dieser erschütternden
Demokratieauffassung der Wirtschaftskreise. Wir fragen: Steht der
Einzelhandelsverband überhaupt noch auf dem Boden der freiheitlich-
demokratischen Grundordnung? Handelt es sich nicht vielmehr um eine
verfassungsfeindliche, gar kriminelle Vereinigung?
Was stellt eine Gefährdung der freiheitlich-demokratischen
Grundordnung dar: Menschen die für ihr Recht für Versammlungsfreiheit,
für eine andere Art zu leben in der viel frequentierten Innenstadt
demonstrieren wollen oder eine Wirtschaftslobby, die diese Rechte
einzuschränken wünscht, damit ihre Geschäfte ungestört bleiben?

Wir fordern die Abkehr von der Bannmeilenpolitik für Unternehmer und
die Öffnung der Innenstadt zum Zwecke der politischen Meinungsbildung.
Vertreter der Innenbehörde haben sich rechtzeitig mit Anmeldern und
Anmelderinnen von Demonstrationen ins Vernehmen zu setzen.

Die Hamburger Erklärung für Versammlungsfreiheit ist eine Initiative
verschiedener Organisationen, Verbänden und Privatpersonen, die sich
zum sich zum Ziel gesetzt hat, die zunehmenden Einschränkungen der
Versammlungsfreiheit in Hamburg öffentlich anzuprangern. Es gilt, dem
Abbau demokratischer Grundrechte Einhalt zu gebieten.

 http://www.hamburger-erklaerung.de

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Next Dates:
Freitag 24.10.03
Halbzeit.Ende.Aus.
Aktionstag gegen die Senatspolitik

Zentrale Kundgebung: 17 Uhr Rathausmarkt (!)

Weitere Aktionen:  http://de.indymedia.org/2003/10/63380.shtml
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Ergänzungen