BGH-Beschluss im Magdeburger 129a-Verfahren
Zweifelhafte Entscheidung des BGH. Drei der Mitgliedschaft in einer
terroristischen Vereini-gung verdächtigte Männer aus Magdeburg, bleiben
weiter in Untersuchungshaft.
terroristischen Vereini-gung verdächtigte Männer aus Magdeburg, bleiben
weiter in Untersuchungshaft.
Seit dem 2. Oktober 2003 ist nun klar, unsere Genossen Daniel, Carsten
und Marco bleiben vorerst in Untersuchungshaft. Ihnen wird vorgeworfen
Mitglieder in einer terroristischen Ver-einigung zu sein und aus dieser
heraus unter anderem Anschläge gegen das Gebäude des Lan-deskriminalamt
und einen Bus des Bundesgrenzschutz in Magdeburg durchgeführt zu haben.
Das Oberlandesgericht hatte, nach der Anklageerhebung durch die
Bundesanwaltschaft, am 22.August 2003 die Untersuchungshaft außer
Vollzug gesetzt und die Vollziehung des Be-schlusses bis zu einer
Entscheidung durch den Bundesgerichtshof ausgesetzt, da nicht ganz
auszuschließen sei, das der Bundesgerichtshof nach einer angekündigten
Beschwerde der Bundesanwaltschaft anderer Auffassung ist.
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hat der Beschwerde der
Bundesanwalt-schaft (BAW) stattgegeben und den Beschluß des
Oberlandesgerichts Naumburg vom 22. August 2003, den Haftbefehl gegen
die drei Magdeburger Genossen außer Vollzug zu setzen, aufgehoben. Der
BGH hat den Haftbefehl entsprechend den Anklagevorwürfen und dem
Be-gehren der BAW neu gefaßt, demnach sind die drei weiterhin dringend
verdächtig Mitglieder in einer terroristische Vereinigung zu sein und
aus dieser heraus die ihnen vorgeworfenen Brandanschläge begangen zu haben.
Das OLG Naumburg hatte in einem Schreiben vom Mai 2002, indem sich die
fragliche mili-tante Gruppe selbst auflöste, einen Strafaufhebungsgrund
gemäß § 129 a Abs. 5 in Verbin-dung mit § 129 Abs. 6 StGB gesehen, mit
der Folge das der dringende Tatverdacht der Mit-gliedschaft in einer
terroristischen Vereinigung gemäß § 129 a StGB und damit der Haftgrund
des § 112 Abs. 3 StPO entfällt.
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bezweifelt, entgegen dem OLG
Naumburg, daß das aufgefundene Auflösungsschreiben einen realen
Hintergrund hat und begründet diese Zweifel mit der Tatsache das noch
im Mai 2002 ein Bekennerschreiben zu den Anschlägen auf einen Bus des
Bundesgrenzschutz und das Landeskriminalamt in Magdeburg veröffentlicht
wurde, aber im Gegenzug nicht die Auflösung der Gruppe öffentlich
gemacht wurde.
Dabei verkennt der BGH aber, daß selbst die BAW von einer Auflösung der
sog. terroristi-schen Vereinigung ausgeht und das diese auch seit den
Anschlägen vom März 2002 nicht mehr in Erscheinung getreten ist. Auch
kommt es bei einem Strafaufhebungsgrund gemäß § 129 a Abs. 5 in
Verbindung mit § 129 Abs. 6 StGB auf eine Verhinderung des Fortbestehens
der Vereinigung an und nicht auf die öffentliche Kundgabe der
Auflösungserklärung.
Der BGH überläßt die Klärung der Zweifel an dem realen Hintergrund des
Auflösungsschrei-bens der Hauptverhandlung und sieht bis zu dieser
Klärung weiterhin den dringenden Tatver-dacht nach § 129 a Abs. 1 StGB
gegeben.
Sollte sich in der Verhandlung jedoch herausstellen, daß das
Auflösungsschreiben einen rea-len Hintergrund hat, kann im Umkehrschluß
davon ausgegangen werden, daß der Vorwurf des § 129 a StGB wegfällt und
das somit „nur noch“ eine Verurteilung wegen Brandstiftung in Betracht käme.
Fraglich ist, ob diese Entscheidung des BGH eine reine juristische ist
oder ob der BGH sich aus politischen Gründen vor einer klaren Wertung
des Auflösungsschreiben nur drücken wollte. Denn immerhin würde eine
klarere Entscheidung weitreichendere Folgen für noch offene Verfahren,
wie zum Beispiel gegen ehemalige Mitglieder der RAF oder des Komitee,
oder gerade laufenden Prozessen, wie dem seit zwei Jahren laufenden RZ
Prozeß in Berlin, haben.
Bei einer klareren Entscheidung des BGH wären nämlich plötzlich einige
noch ausstehende Verfahren vom Tisch und dies liegt durchaus nicht im
Interesse der BAW, die nach wie vor eine juristische Aufarbeitung des
linken militanten Widerstandes der siebziger und achtziger Jahre anstrebt.
Insofern bleibt zu hoffen, daß das OLG auch weiterhin mit soviel
„Augenmaß“ entscheiden wird und sich nicht durch die politisch
motivierten Vorgaben seitens der BAW und des BGH beeinflussen läßt.
Weg mit § 129 a Verfahren in Magdeburg!
Freiheit für Daniel, Carsten und Marco!
und Marco bleiben vorerst in Untersuchungshaft. Ihnen wird vorgeworfen
Mitglieder in einer terroristischen Ver-einigung zu sein und aus dieser
heraus unter anderem Anschläge gegen das Gebäude des Lan-deskriminalamt
und einen Bus des Bundesgrenzschutz in Magdeburg durchgeführt zu haben.
Das Oberlandesgericht hatte, nach der Anklageerhebung durch die
Bundesanwaltschaft, am 22.August 2003 die Untersuchungshaft außer
Vollzug gesetzt und die Vollziehung des Be-schlusses bis zu einer
Entscheidung durch den Bundesgerichtshof ausgesetzt, da nicht ganz
auszuschließen sei, das der Bundesgerichtshof nach einer angekündigten
Beschwerde der Bundesanwaltschaft anderer Auffassung ist.
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hat der Beschwerde der
Bundesanwalt-schaft (BAW) stattgegeben und den Beschluß des
Oberlandesgerichts Naumburg vom 22. August 2003, den Haftbefehl gegen
die drei Magdeburger Genossen außer Vollzug zu setzen, aufgehoben. Der
BGH hat den Haftbefehl entsprechend den Anklagevorwürfen und dem
Be-gehren der BAW neu gefaßt, demnach sind die drei weiterhin dringend
verdächtig Mitglieder in einer terroristische Vereinigung zu sein und
aus dieser heraus die ihnen vorgeworfenen Brandanschläge begangen zu haben.
Das OLG Naumburg hatte in einem Schreiben vom Mai 2002, indem sich die
fragliche mili-tante Gruppe selbst auflöste, einen Strafaufhebungsgrund
gemäß § 129 a Abs. 5 in Verbin-dung mit § 129 Abs. 6 StGB gesehen, mit
der Folge das der dringende Tatverdacht der Mit-gliedschaft in einer
terroristischen Vereinigung gemäß § 129 a StGB und damit der Haftgrund
des § 112 Abs. 3 StPO entfällt.
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bezweifelt, entgegen dem OLG
Naumburg, daß das aufgefundene Auflösungsschreiben einen realen
Hintergrund hat und begründet diese Zweifel mit der Tatsache das noch
im Mai 2002 ein Bekennerschreiben zu den Anschlägen auf einen Bus des
Bundesgrenzschutz und das Landeskriminalamt in Magdeburg veröffentlicht
wurde, aber im Gegenzug nicht die Auflösung der Gruppe öffentlich
gemacht wurde.
Dabei verkennt der BGH aber, daß selbst die BAW von einer Auflösung der
sog. terroristi-schen Vereinigung ausgeht und das diese auch seit den
Anschlägen vom März 2002 nicht mehr in Erscheinung getreten ist. Auch
kommt es bei einem Strafaufhebungsgrund gemäß § 129 a Abs. 5 in
Verbindung mit § 129 Abs. 6 StGB auf eine Verhinderung des Fortbestehens
der Vereinigung an und nicht auf die öffentliche Kundgabe der
Auflösungserklärung.
Der BGH überläßt die Klärung der Zweifel an dem realen Hintergrund des
Auflösungsschrei-bens der Hauptverhandlung und sieht bis zu dieser
Klärung weiterhin den dringenden Tatver-dacht nach § 129 a Abs. 1 StGB
gegeben.
Sollte sich in der Verhandlung jedoch herausstellen, daß das
Auflösungsschreiben einen rea-len Hintergrund hat, kann im Umkehrschluß
davon ausgegangen werden, daß der Vorwurf des § 129 a StGB wegfällt und
das somit „nur noch“ eine Verurteilung wegen Brandstiftung in Betracht käme.
Fraglich ist, ob diese Entscheidung des BGH eine reine juristische ist
oder ob der BGH sich aus politischen Gründen vor einer klaren Wertung
des Auflösungsschreiben nur drücken wollte. Denn immerhin würde eine
klarere Entscheidung weitreichendere Folgen für noch offene Verfahren,
wie zum Beispiel gegen ehemalige Mitglieder der RAF oder des Komitee,
oder gerade laufenden Prozessen, wie dem seit zwei Jahren laufenden RZ
Prozeß in Berlin, haben.
Bei einer klareren Entscheidung des BGH wären nämlich plötzlich einige
noch ausstehende Verfahren vom Tisch und dies liegt durchaus nicht im
Interesse der BAW, die nach wie vor eine juristische Aufarbeitung des
linken militanten Widerstandes der siebziger und achtziger Jahre anstrebt.
Insofern bleibt zu hoffen, daß das OLG auch weiterhin mit soviel
„Augenmaß“ entscheiden wird und sich nicht durch die politisch
motivierten Vorgaben seitens der BAW und des BGH beeinflussen läßt.
Weg mit § 129 a Verfahren in Magdeburg!
Freiheit für Daniel, Carsten und Marco!
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Ergänzungen
DEMONSTRATION zum Knast + KONZERT am 18.10.
Weg mit dem Paragraf 129a/b!
Wichtig ist es, diesem Angriff nicht nur juristisch, sondern vor allem politisch zu begegnen!
Marco
Es handelt sich hierbei um einen staatlichen Angriff rein politischer Natur, dem auch entsprechend entgegengetreten und der abgeschmettert werden muss!
Daniel
Nahezu ein Jahr ist es her, dass Daniel und Marco - im April diesen Jahres, dann auch noch Carsten, aus linken Zusammenhängen in und um Magdeburg herausgerissen und eingeknastet wurden. Seitdem wurden sie immer wieder verlegt, haben also schon eine Odyssee diverser Knäste hinter sich und sind zur Zeit alle in Berlin-Moabit inhaftiert - wo sie Ende Oktober wieder verlegt werden sollen, weil ihnen in Naumburg (Sachsen-Anhalt) die Inszenierung eines Staatsschutz-Prozesses bevorsteht.
Aus den Haftbefehlen und Durchsuchungsbeschlüssen wurde schnell ersichtlich, dass die verhafteten jungen Genossen nur dazu herhalten sollen, die gesamte linksradikale Szene in Magdeburg einzuschüchtern und zu zerschlagen. Das ergibt sich schon daraus, dass die Bundesanwaltschaft (BAW) anlässlich einiger zuvor militant stattgefundener Aktionen im Raum Magdeburg die Ermittlungen übernahm und nach dem Gesinnungsparagrafen 129a ermittelt und jetzt Anklage gegen die Gefangenen und FreundInnen nach 129a (Bildung einer terroristischen Vereinigung) erhob.
Da die BAW und das LKA Magdeburg nach 5 Monaten Haft keine glaubwürdigen Beweise präsentieren konnte und bei einer bevorstehenden Haftprüfung eine Freilassung befürchtete, wurde kurzerhand Carsten - der in der Unterstützungsarbeit für Marco und Daniel eingebunden war - als dritter Genosse verhaftet, um das Konstrukt einer terroristischen Vereinigung (juristisch mindestens 3 Personen) zu fabrizieren und um die Haftfortdauer aufrecht zu erhalten.
Zugleich soll den Gefangenen und ihren FreundInnen damit angedroht werden, dass der Staat bereit ist, das gesamte Instrumentarium der Repressionsmaßnahmen gegen sie aufzufahren, wenn sie sich weiterhin weigern mit ihren Verfolgern zusammenzuarbeiten. Die Gefangenen weigern sich aber weiterhin, sich ihre politische Identität brechen zu lassen. Es ist ihnen klar, dass der staatliche Angriff gegen sie vor allem deshalb erfolgt, weil sie sich in Magdeburg als "Autonomer Zusammenschlusz" organisiert haben und mit Infoveranstaltungen, Volksküchen, Demos und Kundgebungen einen Rahmen geschaffen haben.
Die durch das gescheiterte NPD-Verbotsverfahren an die Öffentlichkeit gelangten Informationen, unter anderem über die geheimdienstliche Durchdringung der Nazi-Strukturen und hierdurch auch Steuerung vieler Naziaktivitäten, hat auch bei einem Teil von Autonomen AntifaschistInnen die Erkenntnis wachsen lassen, dass Anti-Nazi-Politik nur dann noch glaubhaft sein kann, wenn sich mit den Ursachen von Faschismus auseinander gesetzt wird. So hat der "Autonome Zusammenschlusz" in Magdeburg eine revolutionäre Debatte in der Linken initiiert, in welcher auch linksradikale Themen wie "kapitalistische Verwertungslogik und Arbeitsethik", "Globalisierung", "imperialistische Kriegs- und Flüchtlingspolitik", "1. Mai und. Klassenkampf","Innere Sicherheit und Überwachungswahn" zum Ausdruck kamen.
Kampf dem §129a - Schluss mit dem Staatsschutzterror!
Der §129a wird in der BRD vor allem gegen die radikale Linke eingesetzt. Allein im Zeitraum 1996-2000 wurden zum Beispiel knapp 500 Paragraph-129a-Verfahren gegen Linke eingeleitet. Jedoch kamen nur 29 zur Anklage, wovon die meisten scheiterten. Der Paragraph wird also fast ausschließlich gegen unbequeme linke Oppositionelle angestrengt, die sich in außerparlamentarischen Bewegungen engagieren. Parteien wie Bündnis 90/Grüne oder PDS haben nur solange die Abschaffung des Gesinnungsparagraphen gefordert, bis sie selbst regierungsbeteiligt waren. Die jetzige Rot-Grüne Regierung hat gar im Rahmen der Etablierung des "Europäischen Rechtsraumes" federführend daran mitgewirkt, dass durch den neuen eingeführten (nach dem 11 September) §129b(gegen nichtdeutsche Organisationen) in Verbindung mit dem §129a(Abs.3) dahingehend verschärft wurde, dass nunmehr selbst internationalistische Solidaritätsarbeit für revolutionäre Befreiungskämpfe wie auch die Solidarisierung mit sozialen Revolten im Trikont der Kriminalisierung preisgegeben wurde. Da ist es schon geradezu absurd, dass der jetzige Innenminister Schily selbst, als Ex-Verteidiger von RAF-Mitgliedern in Stammheim in den 70iger Jahren, den 129a-Paragraphen als ein Instrument des Staates denunzierte, der einzig und allein dazu diene, die Linke mundtot zu machen.
Stammheim 1977, Kein Vergeben - Kein Vergessen
Der Tod der RAF-Gefangenen in Stammheim 1977 war somit auch die höchste Form der staatlichen Aufstandsbekämpfung. Die deutschen Isolationstrakte des Stammheimer Modells sind heute deutsche Exportschlager in andere diktatorische Regime. Als aktuelles Beispiel ist der Türkische Staat zu nennen, wo sich seit fast 3 Jahren politische Gefangene mit einem Hungerstreik gegen die Einführung der Isolationshaft Made in Stammheim wehren.
Wir sind daher der Meinung, dass der 18.10. auch in Erinnerung an die Todesnacht in Stammheim ein richtiges Datum ist, um für die Freilassung der jungen Magdeburger Gefangenen in Berlin-Moabit zu kämpfen um mit unserer Demonstration am Bundesinnenministerium vorbei die Verantwortlichen für Repression und Verfolgung zu benennen.
Die Praxis und Methoden des staatlichen Repressionsapparates gegen die damals bewaffnete Linke wird heute in der bundesrepublikanischen Realität gegen die legale Linke in der selben Kontinuität weitergeführt. Zeugnis hierfür sind die Hetze und Fahndungsmethoden gegen TeilnehmerInnen von 1.-Mai-Demonstrationen (Fahndungsplakate und TV-Fahndung) in Berlin oder gegen den "Autonomen Zusammenschlusz" in Magdeburg.
Freiheit für alle politischen Gefangenen!
Die RAF-Gefangenen müssen raus!
Freiheit für die Magdeburger!
Weg mit den Isotrakten - weltweit!
Liebe und Kraft den kämpfenden Gefangenen!
DEMONSTRATION zum Knast + KONZERT
SA 18.10.03 / 15UHR / U-Bhf Turmstr. / Berlin
Montag, 13.10.03, 21 Uhr
Infoveranstaltung zu den Miami 5, danach Solitresen für unsere Magdeburger 3
Internationalistischer Abend im Schnarup Thumby, Scharnweberstr. 38, Friedrichshain
Mittwoch, 15.10.03, 19 Uhr
Infoveranstaltung zum 18.10. (Stammheim) + Magdeburger 129a -Verfahren
- TAYAD
- RechtsvertreterIn
- Ex-Gefangener aus der Stadtguerilla (angefragt)
- Bündnis 18.10.
-Soligruppe Magdeburg/Quedlinburg
IKAD, Türk. Menschenrechtsverein, Skalitzerstr. 34 ,Hinterhaus, Kreuzberg
Samstag, 18. 10. 03, ab 22Uhr
Soliparty für die Soligruppe Magdeburg/Quedlinburg
Stadtteilladen Zielona Gora, Grünbergerstr. 73, Friedrichshain
Samstag, 25.10.03
Bundesweite Demonstration / Magdeburg / 14 Uhr Bahnhof
AufruferInnen: Bündnis 18.10.
UnterstützerInnen: Antiimperialistische Türkeisolidarität (ATS), Autonome KommunistInnen, Autonome Republik Kreuzberg, Berliner Anti-Nato-Gruppe (BANG), Gegeninformationsbüro, Infobüro Barnstorf, interkomm (internationale KommunistInnen), Internationalistischer Abend im Schnarup Thumby, Rote Aktion Berlin, Rote Hilfe OG Berlin, solid 36, Soligruppe „Freiheit für Michau K.“, Soligruppe Magdeburg/Quedlinburg, Solikomitee zur Freilassung von Gabriele Kanze und anderen politischen Gefangenen – Barnstorf/Bremen/Dresden, Sternburgbrigade, Zeitschrift „Initial“
Kontakt:
www.soligruppe.de
Spenden: Rote Hilfe, Konto-Nr.: 37151949, BLZ: 81053272, Stadtsparkasse Magdeburg
weitere Infos zur Mobilisierung in Berlin
26.10. Treffpunkt in Berlin für die gemeinsame Zugfahrt zur bundesweiten Demonstration in Magdeburg: 10:30h Bahnhof Alexanderplatz, 11:07 Zugabfahrt
Kommt alle - Solidarität ist eine Waffe!
termin fehler
veranstaltung + soliparty in hannover
Infoveranstaltung und Soliparty am 10. Oktober
Seit Ende vergangenen Jahres sieht sich die Magdeburger Linke staatlichen Angriffen ausgesetzt. Drei Genossen sitzen wegen "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" in Untersuchungshaft, Marco und Daniel seit dem 27. November 2002, Carsten seit dem 16. April diesen Jahres. Fünf weitere Personen sind beschuldigt.
Vorgeworfen werden ihnen Brandanschläge auf Fahrzeuge von Großkonzernen, des Landeskriminalamtes (LKA) und auf ein Fahrzeug des Bundesgrenzschutzes (BGS). Unter den Gruppennamen "Kommando: Freilassung aller politischen Gefangenen", "Kommando Globaler Widerstand" und "Revolutionäre Aktion Carlo Guiliani" sollen sie die Anschläge begangen haben.
Der Angriff auf die GenossInnen in Magdeburg, ist ein Angriff auf die gesamte Linke. Solidarität mit den drei Gefangenen, sowie der Magdeburger Linken ist eine Notwendigkeit!
[Am 25.Oktober findet eine bundesweite Solidemo in Magdeburg statt. Hierzu wird es Buskarten auf der Veranstaltung zu kaufen geben.]
19.00 Uhr : Infoveranstaltung mit der Soligruppe MD und AAH
22.00 Uhr : Soliparty "Revolution Dance"
Fr. 10. Oktober |UJZ KORN (Kornstrasse 28-30) | Hannover
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Solidarität
Wenn Genossen sich zum Bewaffneten Kampf Entscheiden, sollten sie dieses auch verteidigen. Sowohl vor Gericht wie vor uns ,der Bevölkerung .
Das ist ihre Verantwortung die sie tragen wenn sie sich zum bewaffneten Kampf entscheiden.
Immer versuchen sich rauszureden ist meiner Meinung nach die Falsche Methode.
Sie Vermittelt nämlich NIX .
Zumal Mensch sich somit auch von dieser Aktionsform Distanziert .
Unsere Genossen haben einen Schritt in die richtige Richtung gemacht .
Ich Solidarisiere mich mit ihnen und ihrer Aktionsform.
Hier ein wie ich finde vorbildlicher Brief
von einer spanischen Anarchistin
die zurzeit im Knast Sitzt.
Recht so
auch ich finde es, gelinde gesagt, scheiße wenn immer nur über die böse, böse Ungerechtigkeit des Systems hergezogen wird, und wir als Linke im Fadenkreuz der Justiz und des Repressionsapparates gesehen werden. Schließlich gibt es weitaus mehr Menschen (z.Bsp. Flüchtlinge und Migrantinnen) die alltäglich mit staatlicher Repression zu tun haben.
Aber trotzdem kann ich nicht erkennen wie du diese Kritik mit der Pressemitteilung der Soligruppe in Verbindung bringen willst. Ich habe hier ehr das Gefühl, daß die Soligruppe nur einen "Istzustand" des Verfahrens beschreibt und weniger die angeblich ungerechte Behandlung der Linken durch staatliche Organe anklagt. Ich denke auch hier ist klar, wer sich zur Wehr setzt wird über kurz oder lang mit den staatlichen Repressionsorganen in Kontakt kommen, ob gewollt oder nicht.
Auch ihr, Bündniss für den 18.10., habt sichlich recht. Das Verfahren muß in der Verteidigung einen politischen Ausdruck bekommen, aber zur gänze wird das nunmal leider nicht möglich sein, denn auch der juristische Blick wird einen nicht unwichtigen Part in einer nunmal auch juristischen Auseinandersetzung spielen. Dazu gehört es auch, den Repressionsapparat mit seinen eigenen mitteln zu schlagen.
Unsere Forderung kann aber allein nicht sein, daß der § 129 a weg muß. Das ist, gelinde gesagt, etwas zu reformistisch. Was ist, wenn der § 129a weg ist? Ist dann alles wieder gut? Ne, ne das kann es nicht gewesen sein. Die Kritik muß fundamentaler sein und das kapitalistische System muß als solches in Frage gestellt werden. Repression ist nicht an einem Paragraphen fest zu machen. Repression ist im Kontext eines Gesellschaftssystems zu sehen und zu bewerten, und folglich auch zu bekämpfen.
Freiheit für alle politischen Gefangenen!
Der Kapitalismus muß weg und Carsten, Marco und Daniel müssen raus, sonst kracht´s!
@anonym um 00:27
die drei genossen sind lediglich angeklagt bzw. beschuldigt! sie haben sich nicht "für den bewaffneten kampf entschieden" oder sonstwat gemacht. ist es an dir sie zu verurteilen, für schuldig zu befinden, sie hier zu denunzieren? du solidarisierst dich mit ihrer aktionsform? na toll! dann erzähl doch gleich auch mal, wer deiner meinung nach sonst noch so alles den "schritt in die richtige richtung" gemacht hat. am besten mit namen und adressen.
der 129a ist ein schnüffelparagraph nicht mehr und nicht weniger. die allerwenigsten 129a verfahren haben ausser repression, verängstigung und aushorchen von linken zusammenhängen zu irgendeiner verurteilung geführt.
sorry, wenn ich hier rumätze, aber soviel unreflektierte blödheit kotzt mich echt an. deine meinung können vielleicht sogar viele teilen, darum geht es mir nicht, aber denk bitte mal nach, was du über wen schreibst, bevor du es schreibst, oK!?
anna uns arthur halten's maul!
...und dazu gehört auch dummes herumspekulieren und debattieren über aktionen und personen in der öffentlichkeit.