Skandalöses erstes Hausbesetzer-Urteil

Goethestrasse 3 02.10.2003 10:00 Themen: Freiräume
Das erste Urteil der Goethestraßenprozesse ist verkündet worden: Obgleich die im Vorfeld erhobenen Vorwürfe nicht bewiesen werden konnten, lag das Strafmaß 50% über dem Strafbefehl und damit sogar noch über den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Skandalös - denn der Richter hatte irrtümlicherweise zu zahlende Miete als Einkommen gewertet.
Ebenso empörend das Verhalten von Staatsanwalt und Richter: Sie setzten weiterhin auf Repression und Kriminalisierung und weigerten sich, den politischen Aspekt anzuerkennen. In seinem bekannt unverschämten Plädoyer scheute Staatsanwalt Dierksen nicht einmal den Vergleich mit Faschisten jeglicher Art.
Gegen das Urteil wird nun Berufung eingelegt.
Das erste Urteil der Goethestraßenprozesse ist verkündet worden: Obgleich die im Vorfeld erhobenen Vorwürfe nicht bewiesen werden konnten, lag das Strafmaß 50% über dem Strafbefehl und damit sogar noch über den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Skandalös - denn der Richter hatte irrtümlicherweise zu zahlende Miete als Einkommen gewertet.
Ebenso empörend das Verhalten von Staatsanwalt und Richter: Sie setzten weiterhin auf Repression und Kriminalisierung und weigerten sich, den politischen Aspekt anzuerkennen. In seinem bekannt unverschämten Plädoyer scheute Staatsanwalt Dierksen nicht einmal den Vergleich mit Faschisten jeglicher Art.
Gegen das Urteil wird nun Berufung eingelegt.




Heute fand der mittlerweile siebte Prozess im Zusammenhang mit der Besetzung des leerstehenden Hauses in der Goethestraße 3 am 31.10.02 statt. Es war der erste Prozess, der mit anwesenden ZeugInnen bis zu Ende geführt wurde. Er endete mit einem skandalösen Urteil, gegen welches Berufung eingelegt werden wird. In der Begründung des Urteils und in der Beweisaufnahme finden sich mehrere Fragwürdigkeiten, die einer besonderen Beachtung bedürfen.

So lehnte der Vorsitzende den Antrag ab, weitere Zeugen zu hören. Trotz anders lautender Ankündigung gegenüber der Verteidigerin wurde versäumt, Harald Lange zu laden. Als Leiter der Aachener Abteilung des BLB NRW hätte gerade er gute Auskünfte über Nutzung und vermeintliche Sanierungsarbeiten am betreffenden Gebäude geben können, was besonders von Seiten der Verteidigung sehr gewünscht wurde. Das Haus ist immer noch leer und verschlossen.

Es entstand der Eindruck, dass Richter Schönherr an einer umfassenden Verteidigung der Angeklagten nicht interessiert war. Umso erschreckender war dann, dass er bereits vor den Plädoyers zu erkennen gab, ein vages Urteil bereits gefällt zu haben, was einer Vorverurteilung gleichkommt und damit einen fairen Prozess negiert! Er drängte die Angeklagte zu einem Rückzug ihres Einspruchs gegen den Strafbefehl, um so möglicherweise doch noch ein Geständnis zu erhalten. Dieses erfolgte nicht, was vom Richter explizit als strafverschärfend in der Urteilsbegründung genannt wurde. Damit wird das grundgesetzlich garantierte Recht, sich nicht zu den Vorwürfen äußern zu müssen, ad absurdum geführt.

Die verhängte Geldstrafe übertraf sowohl die Forderung des Staatsanwaltes als auch den der Angeklagten zugesandten Strafbefehl. Bei der Festlegung der zu zahlenden Strafe verrechnete sich der Vorsitzende peinlich in Bezug auf die Einnahmen der Angeklagten. Hier rechnete er die zu zahlende Miete als Einkommen.
Von der Verteidigerin darauf hingewiesen, entgegnete er lapidar, das Urteil sei gesprochen. Daraus resultiert eine Erhöhung der Strafe um 50% gegenüber dem Strafbefehl! Obwohl der angeführte Vorwurf des gemeinschaftlichen Hausfriedensbruches nicht zwingend bewiesen werden konnte, rückten weder Staatsanwalt Dierksen noch Richter Schönherr von ihren nicht bewiesenen obskuren Schlussfolgerungen ab. Die Verteidigung beantragte nicht zuletzt deswegen Freispruch.

Besonders Staatsanwalt Dierksen präsentierte einmal mehr seine Unfähigkeit zur Differenzierung und sein fehlendes Gespür für die entscheidenden Nuancen.
In seinem Plädoyer setzte er die Forderungen nach einem sozialen Zentrum gleich mit rassistischen Zielen. In seiner an Volksverhetzung grenzenden Rede bemühte er einmal mehr seine üblichen Verdächtigen aus den nicht weiter definierten Kreisen der Fachschaft Philosophie 7/1 der RWTH Aachen, des Roten Büros Aachen, des Aachener Friedenspreis und des autonomen Antifaprojekt der Aachener Hochschulen, alles UnterstützerInnen der damaligen Besetzung.
Auch bei vorherigen Prozessen gegen Menschen aus einer vermeintlichen linken Szene "glänzte" der Staatsanwalt mit dem Versuch, die Angeklagten kollektiv verurteilt zu sehen, ohne dass ihnen der Vorwurf individuell nachgewiesen werden konnte.

Als Resümee bleibt festzuhalten: Richter und Staatsanwalt setzen weiterhin auf Repression und Kriminalisierung des sozialen Engagements, zumal immer noch nicht auf die weiterhin gültige Forderung der Angeklagten nach Zusammenziehung ihrer Verfahren eingegangen wurde.
Zu keinem Zeitpunkt war zu erkennen, dass sich die Herren Richter und Staatsanwaltschaft auf die überzeugende Beweisführung der Verteidigerin einlassen, und so diesen Prozess zu einer unfreiwillig komischen Farce werden ließen. Wir seien hier aber nicht im Theater, wie der Richter wenigstens diesmal treffsicher formulierte.
Es bleibt abzuwarten, ob die folgenden Prozesse einen anderen Eindruck vermitteln können, zumal der Nächste am 07.10.03, 10 Uhr 30, bei einer anderen Richterin verhandelt wird.
Weiterhin fordern wir die Einstellung aller Verfahren!
Besetzen ist ein Recht! Leerstand ist kein Zustand!
FÜR SCHÖNER! FÜR ANDERS!
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Komisch — Herr Seltsam

@komisch — blubb

inkompartibel — mdb