Studiengebüren in Hessen
Roland Kochs katastrophales Sparpaket ist ja inzwischen bekannt, hier eine Zusammenstellung was denn nun den Studierenden droht an Studiengebühren und Verwaltungsgebühren.
Nun ist es soweit auch in Hessen kommen Studiengebühren nachdem wir ja recht lange verschont wurden kommt es nun extra Heftig.
Hier ein kurzer Überblick der aktuellen Pläne (Stand September 2003):
1. Langzeitstudiengebühren zwischen 500 und 650 ?;
Betroffen wären ca. 12% der Studierenden;
Ab einer Regelstudienzeit von 8 Semestern soll es einen Höchstaufschlag von 4 Semestern geben. Unter 8 Semestern gibt es einen Höchstaufschlag von 3 Semestern. Danach wird kassiert. Es trifft uns also ab dem 12. Semester (z.B. Magisterstudiengänge, Diplom, Gymnasiallehramt) oder ab dem 9. Semester (z.B. Bachelor, Grundschullehramt);
2. Zweitstudiengebühren von mindestens 500 ?;
Betroffen wären ca. 20% der Studierenden;
als Zweitstudium gilt auch, wenn man nach 3 Semestern das Studienfach wechselt;
zusammen mit 1. sollen hier 24 Mio. ? eingenommen werden, falls niemand sein Studium deshalb abbricht;
3. Verwaltungsgebühren in einer Höhe von 50 ?;
Betroffen wären alle Studierenden;
allein dadurch sollen ca. 15 Mio. ? eingenommen werden;
das Geld soll die Löcher der Landeskasse stopfen.
In den Universitäten in Hessen gibt es ca. 20000 Langzeitstudenten. In den FH`s ca 8000.
Man muss noch mal mit ca 10 000 - 15 000 Studenten/innen im 2. Studium rechnen.
In Hessen gibt es ca. 150 000 Studis! Alle sind von Verwaltunggebühren betroffen.
Ca. 28 % der Studis in Hessen werden vorraussichtlich von Gebühren in einer Höhe von mindestens 500? betroffen sein.
http://www.lak-hessen.de
Hier ein kurzer Überblick der aktuellen Pläne (Stand September 2003):
1. Langzeitstudiengebühren zwischen 500 und 650 ?;
Betroffen wären ca. 12% der Studierenden;
Ab einer Regelstudienzeit von 8 Semestern soll es einen Höchstaufschlag von 4 Semestern geben. Unter 8 Semestern gibt es einen Höchstaufschlag von 3 Semestern. Danach wird kassiert. Es trifft uns also ab dem 12. Semester (z.B. Magisterstudiengänge, Diplom, Gymnasiallehramt) oder ab dem 9. Semester (z.B. Bachelor, Grundschullehramt);
2. Zweitstudiengebühren von mindestens 500 ?;
Betroffen wären ca. 20% der Studierenden;
als Zweitstudium gilt auch, wenn man nach 3 Semestern das Studienfach wechselt;
zusammen mit 1. sollen hier 24 Mio. ? eingenommen werden, falls niemand sein Studium deshalb abbricht;
3. Verwaltungsgebühren in einer Höhe von 50 ?;
Betroffen wären alle Studierenden;
allein dadurch sollen ca. 15 Mio. ? eingenommen werden;
das Geld soll die Löcher der Landeskasse stopfen.
In den Universitäten in Hessen gibt es ca. 20000 Langzeitstudenten. In den FH`s ca 8000.
Man muss noch mal mit ca 10 000 - 15 000 Studenten/innen im 2. Studium rechnen.
In Hessen gibt es ca. 150 000 Studis! Alle sind von Verwaltunggebühren betroffen.
Ca. 28 % der Studis in Hessen werden vorraussichtlich von Gebühren in einer Höhe von mindestens 500? betroffen sein.
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Ergänzungen
Demo
Aktionsbündnis gegen Studiengebühren Hessen
Das bundesweite ABS hat ebenfalls eine neue Website: