Weiter Haft für Magdeburger Linke

Peter Nowak 27.09.2003 13:46 Themen: Repression
Widersprüchliche Signale gibt es im Verfahren gegen drei junge Magdeburger, die wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation inhaftiert sind Während das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg die Haftbefehle unter Auflagen aussetzte, bleiben sie nach der aktuellen Entscheidung der nächsten Instanz doch in Haft. Der Berliner Rechtsanwalt Ulrich von Klinggräff ((U.K.) verteidigt einen der Angeklagten.

Kippt das 129a-Verfahren gegen Magdeburger Linke?

1.) Frage: Das Oberlandgericht Naumburg hatte die Haftbefehle gegen die drei mehrere Monate inhaftierten Madgeburger Linken gegen Auflagen ausgesetzt. Mit welcher Begründung?
U.K.: In den Haftbefehlen gegen die drei Magdeburger werden diese als dringend verdächtig bezeichnet, Mitglieder einer terroristischen Vereinigung im Sinne des § 129 a) StGB zu sein. Gleichzeitig aber geht die Bundesanwaltschaft (BAW) in ihrer Anklageschrift vom August diesen Jahres davon aus, dass sich diese Vereinigung im Mai 2002 selbst aufgelöst habe. In dem Haftverschonungsbeschluss des OLG Naumburg wurde nun zutreffend argumentiert, dass die Haftbefehle dahingehend abzuändern seien. Den Angeschuldigten sollten nur noch die konkreten, der Vereinigung zugerechneten, verschiedenen Anschläge bzw. Anschlagsversuche zur Last gelegt werden. Eine Verurteilung nach der Vorschrift des § 129 a) sei bei einer derartigen Selbstauflösung nicht mehr möglich, da insoweit die freiwillige Auslösung der Gruppe einen sogenannten persönlichen Strafaufhebungsgrund darstelle. Folgerichtig argumentiert das OLG dann weiter, dass damit auch insgesamt die theoretische Straferwartung im Falle einer Verurteilung der Angeschuldigten nicht mehr so hoch sei, dass die Untersuchungshaft fortzudauern habe.


2.) Frage: Warum wurde die OLG-Entscheidung wurde in der nächsten Instanz nicht bestätigt? U.K.: Die BAW ist gegen den Haftverschonungsbeschluss des OLG in die Beschwerde gegangen. Über diese Beschwerde hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden. Wir haben bereits die telefonische Information vom BGH erhalten, dass dieser der Beschwerde der BAW stattgegeben hat und daher die Untersuchungshaft fortdauern wird. Wir kennen die Begründung des BGH derzeit noch nicht, gehen allerdings davon aus, dass man dort möglicherweise der Argumentation der BAW gefolgt ist, wonach die Vereinigung auch nach der Auflösungserklärung noch weiter bestanden haben soll. Die Klärung dieser Frage wird nun vermutlich erst in der Hauptverhandlung erfolgen.
3.) Hätte sie auch Auswirkungen auf andere 129a-Verfahren, bei denen es um längst aufgelöste Gruppierungen geht? U.K.: Die Frage, ob durch eine Selbstauflösung einer Vereinigung im Sinne des § 129 a) StGB zur Folge hat, dass damit auch eine Strafbarkeit wegen Mitgliedschaft in dieser Vereinigung nicht mehr möglich ist, dürfte auch für andere derartige Verfahren relevant sein. Dies gilt insbesondere für das derzeit vor dem Berliner Kammergericht anhängige Verfahren gegen vermeintliche Mitglieder der Revolutionären Zellen.

4.) Frage: Wie geht es in dem Verfahren gegen die drei Magdeburger jetzt weiter? U.K.: Wir gehen davon aus, dass noch im Laufe des Oktober mit der Hauptverhandlung gegen die drei Magdeburger begonnen wird. Es wird dann darum gehen, die mit sehr heißer Nadel gestrickte Anklageschrift der BAW zu erschüttern und möglichst früwwhzeitig doch noch eine Haftverschonung für die Angeschuldigten zu erreichen. Die Verteidigung geht davon aus, dass sich die Anklagevorwürfe als haltlos erweisen werden.

Interview: Peter Nowak
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Ergänzungen

Freiheit für Marco, Daniel und Carsten

Info 27.09.2003 - 17:43
18. 10. Berlin: Demonstration - Freiheit für Daniel, Marco und Carsten

25.10. Magdeburg: Linke Politik verteidigen - Bundesweite Demo

DEMONSTRATION + KNASTKUNDGEBUNG SA 18.10.03

Bündnis 18.10.03 / Berlin 27.09.2003 - 20:14
Freiheit für Daniel, Marco und Carsten!
Weg mit dem Paragraf 129a/b!

Wichtig ist es, diesem Angriff nicht nur juristisch, sondern vor allem politisch zu begegnen!
Marco
Es handelt sich hierbei um einen staatlichen Angriff rein politischer Natur, dem auch entsprechend entgegengetreten und der abgeschmettert werden muss!
Daniel

Nahezu ein Jahr ist es her, dass Daniel und Marco - im April diesen Jahres, dann auch noch Carsten, aus linken Zusammenhängen in und um Magdeburg herausgerissen und eingeknastet wurden. Seitdem wurden sie immer wieder verlegt, haben also schon eine Odyssee diverser Knäste hinter sich und sind zur Zeit alle in Berlin-Moabit inhaftiert - wo sie Ende Oktober wieder verlegt werden sollen, weil ihnen in Naumburg (Sachsen-Anhalt) die Inszenierung eines Staatsschutz-Prozesses bevorsteht.
Aus den Haftbefehlen und Durchsuchungsbeschlüssen wurde schnell ersichtlich, dass die verhafteten jungen Genossen nur dazu herhalten sollen, die gesamte linksradikale Szene in Magdeburg einzuschüchtern und zu zerschlagen. Das ergibt sich schon daraus, dass die Bundesanwaltschaft (BAW) anlässlich einiger zuvor militant stattgefundener Aktionen im Raum Magdeburg die Ermittlungen übernahm und nach dem Gesinnungsparagrafen 129a ermittelt und jetzt Anklage gegen die Gefangenen und FreundInnen nach 129a (Bildung einer terroristischen Vereinigung) erhob.
Da die BAW und das LKA Magdeburg nach 5 Monaten Haft keine glaubwürdigen Beweise präsentieren konnte und bei einer bevorstehenden Haftprüfung eine Freilassung befürchtete, wurde kurzerhand Carsten - der in der Unterstützungsarbeit für Marco und Daniel eingebunden war - als dritter Genosse verhaftet, um das Konstrukt einer terroristischen Vereinigung (juristisch mindestens 3 Personen) zu fabrizieren und um die Haftfortdauer aufrecht zu erhalten.
Zugleich soll den Gefangenen und ihren FreundInnen damit angedroht werden, dass der Staat bereit ist, das gesamte Instrumentarium der Repressionsmaßnahmen gegen sie aufzufahren, wenn sie sich weiterhin weigern mit ihren Verfolgern zusammenzuarbeiten. Die Gefangenen weigern sich aber weiterhin, sich ihre politische Identität brechen zu lassen. Es ist ihnen klar, dass der staatliche Angriff gegen sie vor allem deshalb erfolgt, weil sie sich in Magdeburg als "Autonomer Zusammenschlusz" organisiert haben und mit Infoveranstaltungen, Volksküchen, Demos und Kundgebungen einen Rahmen geschaffen haben.
Die durch das gescheiterte NPD-Verbotsverfahren an die Öffentlichkeit gelangten Informationen, unter anderem über die geheimdienstliche Durchdringung der Nazi-Strukturen und hierdurch auch Steuerung vieler Naziaktivitäten, hat auch bei einem Teil von Autonomen AntifaschistInnen die Erkenntnis wachsen lassen, dass Anti-Nazi-Politik nur dann noch glaubhaft sein kann, wenn sich mit den Ursachen von Faschismus auseinander gesetzt wird. So hat der "Autonome Zusammenschlusz" in Magdeburg eine revolutionäre Debatte in der Linken initiiert, in welcher auch linksradikale Themen wie "kapitalistische Verwertungslogik und Arbeitsethik", "Globalisierung", "imperialistische Kriegs- und Flüchtlingspolitik", "1. Mai und. Klassenkampf","Innere Sicherheit und Überwachungswahn" zum Ausdruck kamen.

Kampf dem §129a - Schluss mit dem Staatsschutzterror!

Der §129a wird in der BRD vor allem gegen die radikale Linke eingesetzt. Allein im Zeitraum 1996-2000 wurden zum Beispiel knapp 500 Paragraph-129a-Verfahren gegen Linke eingeleitet. Jedoch kamen nur 29 zur Anklage, wovon die meisten scheiterten. Der Paragraph wird also fast ausschließlich gegen unbequeme linke Oppositionelle angestrengt, die sich in außerparlamentarischen Bewegungen engagieren. Parteien wie Bündnis 90/Grüne oder PDS haben nur solange die Abschaffung des Gesinnungsparagraphen gefordert, bis sie selbst regierungsbeteiligt waren. Die jetzige Rot-Grüne Regierung hat gar im Rahmen der Etablierung des "Europäischen Rechtsraumes" federführend daran mitgewirkt, dass durch den neuen eingeführten (nach dem 11 September) §129b(gegen nichtdeutsche Organisationen) in Verbindung mit dem §129a(Abs.3) dahingehend verschärft wurde, dass nunmehr selbst internationalistische Solidaritätsarbeit für revolutionäre Befreiungskämpfe wie auch die Solidarisierung mit sozialen Revolten im Trikont der Kriminalisierung preisgegeben wurde. Da ist es schon geradezu absurd, dass der jetzige Innenminister Schily selbst, als Ex-Verteidiger von RAF-Mitgliedern in Stammheim in den 70iger Jahren, den 129a-Paragraphen als ein Instrument des Staates denunzierte, der einzig und allein dazu diene, die Linke mundtot zu machen.

Stammheim 1977, Kein Vergeben - Kein Vergessen

Der Tod der RAF-Gefangenen in Stammheim 1977 war somit auch die höchste Form der staatlichen Aufstandsbekämpfung. Die deutschen Isolationstrakte des Stammheimer Modells sind heute deutsche Exportschlager in andere diktatorische Regime. Als aktuelles Beispiel ist der Türkische Staat zu nennen, wo sich seit fast 3 Jahren politische Gefangene mit einem Hungerstreik gegen die Einführung der Isolationshaft Made in Stammheim wehren.
Wir sind daher der Meinung, dass der 18.10. auch in Erinnerung an die Todesnacht in Stammheim ein richtiges Datum ist, um für die Freilassung der jungen Magdeburger Gefangenen in Berlin-Moabit zu kämpfen um mit unserer Demonstration am Bundesinnenministerium vorbei die Verantwortlichen für Repression und Verfolgung zu benennen.
Die Praxis und Methoden des staatlichen Repressionsapparates gegen die damals bewaffnete Linke wird heute in der bundesrepublikanischen Realität gegen die legale Linke in der selben Kontinuität weitergeführt. Zeugnis hierfür sind die Hetze und Fahndungsmethoden gegen TeilnehmerInnen von 1.-Mai-Demonstrationen (Fahndungsplakate und TV-Fahndung) in Berlin oder gegen den "Autonomen Zusammenschlusz" in Magdeburg.

Freiheit für alle politischen Gefangenen!
Die RAF-Gefangenen müssen raus!
Freiheit für die Magdeburger!
Weg mit den Isotrakten - weltweit!
Liebe und Kraft den kämpfenden Gefangenen!

DEMONSTRATION + KNASTKUNDGEBUNG
SA 18.10.03 / 15UHR / U-Turmstr. / Berlin


Montag, 13.10.03, 21 Uhr
Internationalistischer Abend: Solitresen + Film für die Magdeburger
Schnarup Thumby, Scharnweberstr. 38

Mittwoch, 15.10.03, 19 Uhr
Infoveranstaltung zum 18.10. (Stammheim) + Magdeburger 129a -Verfahren
- Soligruppe Magdeburg/Quedlinburg
- Angehörigeninfo
- ex Gefangener der Stadtguerilla
IKAD, Skalitzerstr .34 ,Hinterhaus

Samstag, 18. 10. 03, ab 22Uhr
Soliparty für die Soligruppe Magdeburg/Quedlinburg
Stadtteilladen Zielona Gora, Grünbergerstr. 73

Samstag, 25.10.03
Bundesweite Demonstration, Magdeburg, 14 Uhr Bahnhof

Bündnis 18.10.
Kontakt:  buendnis18.10.03@web.de

Linke Politik verteidigen!

manne 28.09.2003 - 16:09
Linke Politik verteidigen!
Freiheit für Marco, Daniel und Carsten!
Bundesweite Demo: Samstag 25. Oktober in Magdeburg

Seit Ende vergangenen Jahres sieht sich die Magdeburger Linke staatlichen Angriffen ausgesetzt. Drei Genossen sitzen wegen "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" in Untersuchungshaft. Die staatlichen Angriffe auf die organisierten Strukturen in Magdeburg und die Verhaftungen der drei Genossen verlangen eine Antwort. Lasst uns am 25. Oktober 2003 in Magdeburg auf die Straße gehen! Marco, Daniel und Carsten müssen freigelassen werden! Ihr Kampf gegen staatlichen Terror und kapitalistische Ausbeutung ist auch unser Kampf!

Fahren wir zusammen nach Magdeburg!
Infoveranstaltung in München zum Stand der Dinge und Vokü im Marat Thalkirchnerstr. 104 am 5. Oktober - 19 Uhr

Busse ab München werden organisiert! - Karten auf der Veranstaltung und bei der Basisbuchbuchhandlung, Adalbertstr. 41b

:: Wenn der Staat zuschlägt . Veranstaltung

antifa aktion hannover [aah] 28.09.2003 - 20:25
What´s up?

Die Magdeburger Linke ist seit Ende letzten Jahres von heftiger Repression betroffen. So sitzen drei Leute wegen des Vorwurfes „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ in Untersuchungshaft, Marco und Daniel seit dem 27. November 2002, Carsten seit dem 16. April diesen Jahres. Darüber hinaus werden fünf weitere Personen beschuldigt. Sie sollen für insgesamt vier Brandanschläge auf Fahrzeuge von Großkonzernen, des Landeskriminalamtes in Magdeburg und auf Fuhrpark des Bundeskriminalamtes (BKA) verantwortlich gemacht werden – das Ganze unter den Gruppennamen „Kommando: Freilassung aller politischer Gefangenen“, „Kommando Globaler Widerstand“ und „Revolutionäre Aktion Carlo Guiliani“.

§ 129 (a)

Die drei bisher Verhafteten sind nach § 129 a StGB angeklagt. Dieser Schnüffelparagraf dient zur Durchleuchtung – fast ausschließlich – linker Strukturen und Gruppen und soll letztendlich ihre Zerschlagung ermöglichen. So wurden beispielsweise in den Jahren 1996 – 2000 knapp 500 § 129 a-Verfahren gegen Linke eingeleitet, wovon „nur“ 29 zur Anklage kamen, von denen wiederum die meisten scheiterten. Von Leuten aus der radikalen/autonomen Linken über bewaffnet kämpfende Gruppen bis zu Widerstandsbewegungen aus anderen Ländern wurden in der Geschichte der BRD politische AktivistInnen nach den §§ 129 und 129 a angeklagt. Das letzte größere – und gescheiterte - § 129-Verfahren gegen „Passauer“ Antifas musste 2001 nach dreieinhalb Jahren Ermittlungswahnsinn eingestellt werden. Eine Besonderheit im Strafverfahren nach den §§ 129 und 129a ist, daß selbst ohne einen konkreten Tatnachweis eine Verurteilung erfolgen kann. Im Zuge ihres Konstruktes einer „terroristischen Vereinigung“ versuchen Staatsschutz und BKA auch in Magdeburg, die linken Strukturen zu kriminalisieren. Hausdurchsuchungen sowie eine Razzia im Autonomen Jugendzentrum Dessau wurden durchgeführt, Kameras vor linken WGs installiert, Telefone abgehört und zahlreiche GenossInnen persönlich bespitzelt. Die seit dem Jahr 2000 legal und öffentlich arbeitende Gruppe „Autonomer Zusammenschlusz“ (AZ) wird als Ursprung der „terroristischen Vereinigung“ diffamiert und letztlich kriminalisiert. Auch wenn die Bundesanwaltschaft (BAW) mit ihren Ermittlungen Ende August – knapp einen Monat noch der Herausgabe der Anklageschrift – einen kleinen Dämpfer hinnehmen musste, da das Oberlandesgericht Naumburg Zweifel äußerte, ob der Vorwurf „terroristische Vereinigung“, die sich im übrigen ein halbes Jahr, bevor die BAW zum großen Schlag ausholte, im Frühjahr selbst aufgelöst haben soll, haltbar wäre. Es ist dennoch davon auszugehen, dass noch im Herbst das Verfahren eröffnet wird. Die staatlichen Angriffe auf die linken Strukturen in Magdeburg und die Verhaftungen verlangen nach einer Antwort unsererseits – nicht zuletzt, da dies ein Angriff auf die gesamte Linke darstellt!

What´s next?

In der Veranstaltung, zu der VertreterInnen der Soligruppe Magdeburg referieren werden, geht es um die Geschichte und den aktuellen Stand des Verfahrens. Im Anschluß wird euch die Antifaschistische Aktion Hannover einladen, gemeinsam mit dem Bus zur bundesweiten Demonstration am 25.10.03 nach Magdeburg zu fahren.
Veranstaltet von: Antifaschistische Aktion Hannover und Rote Hilfe OG Hannover.

You´ll never walk alone! Runter vom Sofa, rein in die Solidarität!

10.10.03- UJZ KORN (Kornstrasse 28-30)- 19.00 Uhr
anschl. Soli Party


auch in ma und hd

rübezahl 29.09.2003 - 14:01
auch in mannheim (9.10.03)und in Heidelberg wird es mobilisierungsveranstaltungen für die demo in magdeburg geben...
 http://www.autonomes-zentrum.org/ai