Pressemitteilung des GBA

polizeipresse.de 15.08.2003 12:38
Eine Pressemitteilung des Generalbundesanwalts zu den $ 129-Verfahren gegen Genossen in Magdeburg.

Für diejenigen, die immer noch glauben, dass der Staat nicht ohne Grund gegen Linke vorgeht, sei hier gesagt, das ihr garnicht weiterlesen braucht. Eure unsolidarischen und spalterischen Ergänzung braucht eine emanzipatorische, undogmatische radikale Linke wirklich nicht!

Weg mit §§ 129/a/b!

Freiheit für alle Gefangenen exmanzipatorischer Bewegungen / Strukturen!
GBA: Anklage gegen mutmaßliche Mitglieder einer linksextremistischen Vereinigung in Magdeburg erhoben.
[15.08.2003 - 11:22 Uhr]
Karlsruhe (ots) - Nr. 26





Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat mit
Anklageschrift vom 23. Juli 2003 vor dem 1. Strafsenat des
Oberlandesgerichts Naumburg gegen die in Madgeburg wohnhaften,
deutschen Staatsangehörigen


Marco H. (24 Jahre alt), Daniel W. (22 Jahre alt) und Carsten Sch.
(23 Jahre alt)

Anklage wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer
terroristischen Vereinigung und anderer Straftaten erhoben. Den
Angeschuldigten wird zur Last gelegt, als Mitglieder der unter der
Bezeichnung "kommando, freilassung aller politischen gefangenen" in
Magdeburg operierenden terroristischen Vereinigung (§ 129 a StGB)
vier Brandanschläge begangen zu haben. Der Angeschuldigte Marco H.
steht in dem dringenden Verdacht, Rädelsführer der terroristischen
Vereinigung zu sein.

In der inzwischen zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen
folgender Sachverhalt dargelegt:

Spätestens Anfang August 2001 gründeten die Angeschuldigten in
Magdeburg eine linksextremistische Vereinigung, die unter wechselnden
Bezeichnungen, als "revolutinäre aktion carlo giuliani", "kommando
globaler widerstand" und "kommando, freilassung aller politischer
gefangenen" auftrat. Sie hatte ihren Ursprung in der seit Anfang 2000
in Magdeburg bestehenden linksgerichteten Gruppierung "Autonomer
Zusammenschlusz (AZ)". Die Vereinigungsmitglieder verstanden sich als
"teil der neuen revolutionaeren bewegung" und verfolgten das Ziel,
"militante Politik in den Köpfen der Bevölkerung zu verankern", um
damit letztlich - im Zusammenwirken mit anderen militanten
Gruppierungen - einen gewaltsamen Umsturz herbeizuführen. Hierzu
hielten sie Brandanschläge auf polizeiliche Einrichtungen für
erforderlich und legitim.

Zur Durchsetzung ihrer Ziele verübten die Angeschuldigten und
weitere Mitglieder der terroristischen Vereinigung
Brandstiftungsdelikte in Magdeburg: Am 21. August 2001 gegen zwei
Neuwagen einer Daimler - Chrysler Niederlassung (Gesamtschaden 150
000 Euro), am 17./18. Februar 2002 gegen zwei Fahrzeuge der Deutschen
Telekom AG (Gesamtschaden 30 000 Euro), am 18. März 2002 gegen das
Gebäude des Landeskriminalamts Sachsen-Anhalt (geringer Sachschaden)
und am gleichen Tag etwa zeitgleich gegen ein Dienstfahrzeug des
Bundesgrenzschutzes Magdeburg. Die beiden letzten Taten gelangten
über das Versuchsstadium nicht hinaus. Die Mitglieder der
terroristischen Vereinigung bekannten sich jeweils in
Selbstbezichtigungsschreiben zu den Taten.

Die Vereinigung löste sich Ende Mai 2002 auf.

Die Angeschuldigten Marco H. und Daniel W. befinden sich seit dem
28. November 2002 und der Angeschuldigte Carsten Sch. seit dem 17.
April 2003 in Untersuchungshaft (siehe Pressemitteilungen des
Generalbundesanwalts vom 29.11.2002 und 17.04.2003 unter
www.generalbundesanwalt.de/Aktuelles/Pressemitteilungen 2002 und
2003).

ots-Originaltext: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

Digitale Pressemappe:
 http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=14981

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

Pressestelle
Frauke-Katrin Scheuten, OStA´in b. BGH

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