Freie Heide: Seminar über Rechtsfragen

ecke 29.07.2003 17:48 Themen: Freiräume Militarismus Soziale Kämpfe Ökologie
Einige Gedanken dazu.
Die Umschilderung durch die Bundeswehr hat für die Betretung des Platzes keine strafrechtliche Bedeutung, eher eine abschreckende. Es handelt sich beim Begehen des Platzes deshalb allenfalls um eine Ordnungswidrigkeit. Der Hausfriedensbruch trifft nicht zu, da es keine Umzäunung gibt.
Wachschutz und Feldjäger dürfen festnehmen und vom Platz befördern. Sie dürfen nicht Personalien aufnehmen. Für die Aufnahme der Personalien muss die Polizei hinzugezogen werden. In der Regel erfolgt der Hinweis auf die Ordnungswidrigkeit und dann eine Aufforderung den Platz zu verlassen. Wenn diesem nicht Folge geleistet wird, kann eine Festnahme erfolgen und der Betroffene in Verwahrung genommen werden.Die eingesetzten Mittel von Polizei, Feldjäger und Wachschutz müssen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit wahren.

Hinweis:

Es ist anzunehmen, das das auch eines der Dinge ist nach der Struckentscheidung,( das der Platz nun in Betrieb ist ab 18.August - nach den Ferien) die kommen werden. Es gibt auch hier eine interessante Überlegung. Das heute noch nicht Flugeinsätze geflogen werden liegt daran
dass die Bundeswehr keine ausreichenden finanziellen Mittel hat, um das große Gelände fest einzuzäunen. Dieses würde ihnen erst erlauben Flugeinsätze starten zu können. Es ist also im Hintergrund immer wieder das finanzielle Problem und nicht das Rechtsstaatliche welches das
wahre Ausbleiben des Beginnes der Bombenabwürfe begründet.

Freudscher Versprecher: Bis vor kurzem zu lesen auf der Homepage der Bundeswehr "Die Verteidigung der Bundeswehr beginnt am Hindukusch"
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Ergänzungen