Der Knast und das Rechtsberatungsgesetz von 1
Der Knast und das Rechtsberatungsgesetz von 1935 im 21. Jahrhundert
Der Knast und das Rechtsberatungsgesetz von 1935 im 21. Jahrhundert
Erst vor wenigen Wochen berichtete ich davon, dass Frau Oberregierungsrätin X sich möglicherweise in kontemplativer Stille erholt um sodann die Justizgeschichte mit weiteren Highlights zu bereichern (
http://www.de.indymedia.org//2003/06/56147.shtml) .
Halleluja, Frau X wurde wieder aktiv; wer religiös ist, bete geschwind ein „Ave Maria“ oder zünde eine Kerze für sie in der Kirche an, denn himmlischen Beistand wird sie benötigen. Aber genug der flapsigen Vorrede.
Ich sitze seit Jahren in Isolationshaft, d.h. 24 Stunden am Tag bin ich alleine; auch das Anti-Folter-Komitee des Europarates hatte sich schon über den Weg des Bundesjustizministeriums über die Situation berichten lassen.
Seit Ende 2002 wurde als bescheidene „Auflockerung“ des Vollzugs „gestattet“, dass ich an Wochenenden mit einem Mitgefangenen eine Stunde im Gefängnishof spazieren dürfe. Diese „Lockerung“ wurde nun gestrichen von der uns bestens bekannten Frau X und sie ging noch weiter: sie zeigte mich bei der Staatsanwaltschaft an!
Was wird mir vorgeworfen? Aufwiegelung? Meuterei? Aber weit gefehlt! Wie wir aus der Vergangenheit wissen, hat Frau Oberregierungsrätin ein besonderes Händchen für die Kleinigkeiten des Alltags (
http://www.de.indymedia.org/2003/01/39344.shtml,
http://www.germany.indymedia.org/2003/02/42886.shtml; d.h. sie kümmert sich um Nikolausaffären, UHU-Klebetuben, etc.).
Ihr neuester Coup: ich soll gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen haben.
Dieses Gesetz wurde 1935 von den Nazis mit dem Ziel eingeführt, insbesondere jüdische Anwälte aus der Rechtspflege zu „entfernen“; und die Bundesrepublik Deutschland übernahm - natürlich – dieses Gesetz, schamhaft „bereinigt“ um jene Passagen, die sich explizit gegen Jüdinnen und Juden richtete.
Laut diesem Gesetz darf geschäftsmäßig Rechtsberatung nur erteilen, wer hierfür eine behördliche Erlaubnis vorweisen kann (dieses Gesetz führt übrigens dazu, dass auch ehem. Richter die keine zugelassenen Anwälte sind, verfolgt werden dürfen wegen Verstoßes gegen diese, von den Nazis implementierten Vorschriften).
Mir wird konkret zur Last gelegt für einen Mitgefangenen, der mir über die Knastwärter einen Gerichtsbeschluss zukommen ließ, eine Rechtsmittelschrift verfasst zu haben.
„Geschäftsmäßig“ im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes bedeutet übrigens nicht (!), dass mensch eine Entlohnung verlangt oder annimmt, sondern nur, dass überhaupt in rechtlichen
Angelegenheiten „beraten“ oder Schreiben gefertigt werden (Beratungsstellen für Kriegsdienstverweigerer wurden auch schon mit Verfahren nach diesem Rechtsberatungsgesetz überzogen).
Diese Sache liegt in meinem Fall nun bei der Staatsanwaltschaft und angesichts meines Strafmaßes (knapp 16 Jahre Freiheitsstrafe, davon anschließend Sicherungsverwahrung), habe ich laut und herzlich gelacht über diese Aktivität von Frau Oberregierungsrätin X.
Wir werden sehen, ob Staatsanwaltschaft und Gericht ihre Rechtsauffassung teilen. Ärgerlich ist die Verschärfung der Isolationshaft, aber ich bin seit der Festnahme 1996 schon viele Jahre gänzlich alleine im Kreis spaziert und sie konnten mich nicht dazu bewegen meine Ziele und Ideale aufzugeben – und das wird ihnen auch künftig nicht gelingen!
Weiterhin mit Sonne im Herzen, Ihr und Euer
Thomas Meyer-Falk, c/o JVA Z.3117, Schönbornstraße 32
D-76646 Bruchsal
Germany
Erst vor wenigen Wochen berichtete ich davon, dass Frau Oberregierungsrätin X sich möglicherweise in kontemplativer Stille erholt um sodann die Justizgeschichte mit weiteren Highlights zu bereichern (
http://www.de.indymedia.org//2003/06/56147.shtml) . Halleluja, Frau X wurde wieder aktiv; wer religiös ist, bete geschwind ein „Ave Maria“ oder zünde eine Kerze für sie in der Kirche an, denn himmlischen Beistand wird sie benötigen. Aber genug der flapsigen Vorrede.
Ich sitze seit Jahren in Isolationshaft, d.h. 24 Stunden am Tag bin ich alleine; auch das Anti-Folter-Komitee des Europarates hatte sich schon über den Weg des Bundesjustizministeriums über die Situation berichten lassen.
Seit Ende 2002 wurde als bescheidene „Auflockerung“ des Vollzugs „gestattet“, dass ich an Wochenenden mit einem Mitgefangenen eine Stunde im Gefängnishof spazieren dürfe. Diese „Lockerung“ wurde nun gestrichen von der uns bestens bekannten Frau X und sie ging noch weiter: sie zeigte mich bei der Staatsanwaltschaft an!
Was wird mir vorgeworfen? Aufwiegelung? Meuterei? Aber weit gefehlt! Wie wir aus der Vergangenheit wissen, hat Frau Oberregierungsrätin ein besonderes Händchen für die Kleinigkeiten des Alltags (
http://www.de.indymedia.org/2003/01/39344.shtml,
http://www.germany.indymedia.org/2003/02/42886.shtml; d.h. sie kümmert sich um Nikolausaffären, UHU-Klebetuben, etc.). Ihr neuester Coup: ich soll gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen haben.
Dieses Gesetz wurde 1935 von den Nazis mit dem Ziel eingeführt, insbesondere jüdische Anwälte aus der Rechtspflege zu „entfernen“; und die Bundesrepublik Deutschland übernahm - natürlich – dieses Gesetz, schamhaft „bereinigt“ um jene Passagen, die sich explizit gegen Jüdinnen und Juden richtete.
Laut diesem Gesetz darf geschäftsmäßig Rechtsberatung nur erteilen, wer hierfür eine behördliche Erlaubnis vorweisen kann (dieses Gesetz führt übrigens dazu, dass auch ehem. Richter die keine zugelassenen Anwälte sind, verfolgt werden dürfen wegen Verstoßes gegen diese, von den Nazis implementierten Vorschriften).
Mir wird konkret zur Last gelegt für einen Mitgefangenen, der mir über die Knastwärter einen Gerichtsbeschluss zukommen ließ, eine Rechtsmittelschrift verfasst zu haben.
„Geschäftsmäßig“ im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes bedeutet übrigens nicht (!), dass mensch eine Entlohnung verlangt oder annimmt, sondern nur, dass überhaupt in rechtlichen
Angelegenheiten „beraten“ oder Schreiben gefertigt werden (Beratungsstellen für Kriegsdienstverweigerer wurden auch schon mit Verfahren nach diesem Rechtsberatungsgesetz überzogen).
Diese Sache liegt in meinem Fall nun bei der Staatsanwaltschaft und angesichts meines Strafmaßes (knapp 16 Jahre Freiheitsstrafe, davon anschließend Sicherungsverwahrung), habe ich laut und herzlich gelacht über diese Aktivität von Frau Oberregierungsrätin X.
Wir werden sehen, ob Staatsanwaltschaft und Gericht ihre Rechtsauffassung teilen. Ärgerlich ist die Verschärfung der Isolationshaft, aber ich bin seit der Festnahme 1996 schon viele Jahre gänzlich alleine im Kreis spaziert und sie konnten mich nicht dazu bewegen meine Ziele und Ideale aufzugeben – und das wird ihnen auch künftig nicht gelingen!
Weiterhin mit Sonne im Herzen, Ihr und Euer
Thomas Meyer-Falk, c/o JVA Z.3117, Schönbornstraße 32
D-76646 Bruchsal
Germany
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
Ergänzungen
Interessanter Paragraph
Auch nach Sechzehn Jahren und abgesessener Sicherheitsverwahrung,kann für den Mayer-Falk das böse Ende nachfolgen...kaum lacht er mal,da vergeht es ihm gleich wieder.Ihm wurde soeben ein Packen Nachschlag aufs Auge gedrückt,lauter kleine Eierdiedereien,verschleppte Geldstrafen und solch Mist,wenn er da nicht gleich die Kohle auf den Tresen packst,behalten sie dich gleich nochmal ein Jahr da...alles schon gehabt
"prison-lawyer"
diese anwälte gibt es dort aber auch nur, wenn einzelne gefangene den stress und die diskriminierung von seiten der wärterinnen und anstaltsleitungen durchhalten. unterstützt werden sie dabei oft von den prison-labour-unions ( gewerkschaften von zwangsarbeit leistenden gefangenen) und bürgerrechtsbewegungen/antiknastgruppen, sowie durch aktionen der gefangenen selbst (riots, streiks etc)
die anwältinnen "draussen" sind, auch hier in der brd, an gefangenen nicht sonderlich interessiert. deutlich wird dies für mensch spätestens dann, wenn sie/er eine/n anwältin braucht für das strafvollzugsgesetz.
wenn du als angeklagte/r bei deinem prozeß eine/n pflichtverteidigerin hattest, bist du im knast mit allem ziemlich allein.
deshalb sind solche "knast-juristinnen" der einzige weg für viele die ihnen laut dem gesetz zustehenden eingaben, berufungen etc. zu machen.
es gab vor jahren einmal einen "ratgeber für gefangene", ein sehr nützliches buch, besonders wenn mensch im knast war/ist.
vielleicht wäre es an der zeit dieses buch zu überarbeiten ( soviel ich weiß ist die letzte auflage von 89 ).
Alles halb so wild
Also alles halb so wild und bitte, bitte, bedenkt doch bitte: Sollen sich die Leser von Indymedia demnächst mit dem Posting über "Falschparken" oder Knöllchen wegen "Geschwindigkeitsübertretungen" beschäftigen?
Meine Güte Knasti: Dann wehre Dich halt gegen diesen Vorwurf der Ordnungswidrigkeit. Bist doch ein schlaues Kerlchen, oder?
Kritik am Rechtsberatungsgesetz
MfG
Walter Keim
Human Right violations in Germany:
"Swedish solution" for Freedom of Information:
Why are Patients Rights insufficient? :
Who is responsible for the lack of freedom of information:
Nazi law and no end:
Ist das Rechtsberatungsgesetz endlich am Ende
Ist das Rechtsberatungsgesetz endlich am Ende?
Walter Keim
Will the administrative court support Freedom of Information:
Prevent this berufsverbot for a lawyer:
Who invites the Human Right Commissioner to Germany:
Why are Patients Rights insufficient? :
Fight the Nazi law: