Entscheid der Richterin zur Diaz-Schule
Der Entscheid der Ermittlungsrichterin, der die 93 Angeklagten der Diaz Schule entlastet.
Vollständiger Text
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Die Richterin Dr. Anna Ivaldi,
visiert den Antrag auf Einstellung des Verfahrens, der von der Staatsanwaltschaft am 4.12.02 vorgetragen wurde;
erhebt nach Einsicht der Akten folgendes:
am späten Abend des 21.7.01 drang die Polizei in die Diaz Schule ein, mit dem Ziel eine Durchsuchung im Sinne des Artikels 41 des _TULPS" (vereinheitlichter Text der Gesetze der öffentlichen Sicherheit) durchzuführen. Das Gebäude war dazu vorgesehen, die ankommenden Demonstranten, die wegen des am nächsten Tage endenden G8-Gipfels, nach Genua kamen, aufzunehmen. Die Operation führte zur Beschlagnahmung einer Serie von Gegenständen und zur Festnahme der aktuell 93 Angeklagten. Im Verhaftungsprotokoll wurden die Begebenheiten folgendermaßen berichtet:
Um 22.30 Uhr wurde ein Kontingent der Staatspolizei, im Vorbeifahren vor der Schule in der "Via Cesare Battisti", zum _Objekt eines gewaltigen Wurfes von stumpfen Gegenständen von Seiten zahlreicher Personen". Da deswegen vermutet wurde, dass sich eine beträchtliche Anzahl von Anhängern der _tute nere" in der Schule aufhielten, wurde ein Eingriff veranlasst, der auf die Suche nach Waffen und Sprengstoff, der Individualisierung der Urheber des Wurfes von Gegenständen auf das Kontingent der Staatspolizei, sowie auf die Individualisierung der Verantwortlichen der Unruhen, die sich in den vergangenen Tagen ereignet hatten, ausgerichtet war.
Bei Ankunft der Polizei hatte eine Gruppe von Jugendlichen das Gittertor der Zufahrt geschlossen. Das Tor wurde von der Polizei eingedrückt, wozu sie einen Polizeitransporter der mobilen Kommandos der Staatspolizei benützten. Im Atrium (oder genauer im Hof) der Schule wurden die operierenden Polizeikräfte _Ziel eines heftigen Wurfes von Gegenständen jeder Art".
Nachdem die Polizei den Haupteingang der Schule aufgebrochen hatte, leisteten die im Innern anwesenden Jugendlichen weiteren Widerstand, in dem sie _zuerst eine Schlägerei mit den Anklagenden eröffneten und sich dann auf die verschiedenen Stockwerke des Gebäudes zerstreuten, um sich die Möglichkeit zu sichern, unerwartet alle Arten von Fallen stellen zu können".
Zu jenem Zeitpunkt wurde dem Polizeibeamten Massimo NUCERA der I. Mobilen Einheit einen Messerstich am Brustkorb versetzt. Er wurde nicht verletzt, da er eine schusssichere Weste trug.
Es wurden eine Reihe von Gegenständen beschlagnahmt: Allzweckmesser und Küchenmesser, Werkzeuge (Schaufeln, Spitzhacken und Bauhelme), Gasmasken und Tauchmasken, schwarze Kleidung, Fahnen und Spruchbänder. Es wurden auch Schwimmbrillen, Fotoapparate, Schlüssel, Walkmans und Mobiltelefone beschlagnahmt. Im Erdgeschoss, in der Nähe des Eingangs wurden schließlich _einige Sprengkörper des Typs Molotowcocktail" gefunden (im Protokoll wird keine genauere Anzahl angegeben)
Als Folge dieser Vorgänge _wurden zahlreiche Jugendliche verletzt, einige von ihnen sind nach wie vor in städtischen Krankenhäusern untergebracht, sowie viele Angehörige der Ordnungskräfte"
Es werden Straftaten der Art. 416, 419, 420, 582, 336, 337 und 339 Abs. 2 110 StGB, 21. 895/67 vermutet.
Der Staatsanwalt forderte gegenüber den 78 Ausländern die Haftbestätigung und als Maßnahme die Verhängung der Untersuchungshaft, da er dies wegen der Verdunkelungsgefahr, der Fluchtgefahr und der Wiederholungsgefahr eine für sie begründete Vorsichtsmassnahme hielt. Er verfügte hingegen die Freilassung der 15 Inhaftierten Italiener, für die er die Fluchtgefahr ausschloss. Die Straftaten, zu welchen der Staatsanwalt seinen Antrag stellte, betrafen die Art. 337 - 339, 56 - 61 Nr. 2 und 10 - 582 - 583 StGB, 41.1100/75, 21.895/67 und 416 StGB.
Die Haftbestätigungsverhandlungen der Gruppe von Verhafteten, die in die Haftanstalten verschiedener Städte überführt wurden, während einige in Genueser Krankenhäusern eingeliefert wurden, wurden nebst jenes Ermittlungsrichters, der Verfahrensinhaber ist, auch von 9 weiteren Richtern abgehalten. Außer für zehn Beschuldigte wurde die vorläufige Festnahme nicht bestätigt. Für einen von denen wurde als Maßnahme Untersuchungshaft verhängt und nachher vom Überprüfungsgericht widerrufen. In allen anderen Fällen wurde die Haft nicht bestätigt, da wegen der Vagheit der Verhaftungs- und Beschlagnahmungsprotokolle, nicht genügend Elemente zum Verantwortungsbereich der einzelnen zuordenbar waren, wenn auch die Begehung der Straftat nicht ausgeschlossen werden konnte.
Als die Haftprüfung abgeschlossen war, wurden die Ausländer augenblicklich aus nationalem Territorium ausgeschafft. Viele von ihnen wurden mittels internationaler Rechtshilfe angehört.
Nach Beendigung der Vernehmungen meldeten die Vernehmungsrichter der Generalstaatsanwaltschaft des Genueser Appellationsgericht und der Staatsanwaltschaft (der Republik) die körperliche Verfassung, in denen sich der größte Teil der Verhafteten befanden (sie zeigten Gipsverbände, genähte Wunden, auffällige Hämatome, Kopfverbände auf) und dass die ihnen diesbezüglich berichteten, wiederholt und ungerechtfertigt geschlagen worden zu sein, mit Tritten, Knüppeln und Mobiliar, das ihnen entgegengeschleudert wurde.
Es folgten Anzeigen und Erklärungen von vielen Verhafteten, die das gewalttätige Vorgehen der Polizei betreffen und zum großen Teil im Ausland gesammelt wurden. Dies gab den Ausschlag zu einem anderen Strafverfahren (Nr. 14525/01), in welchem die polizeiliche Verantwortlichkeit der Polizisten, die an der Operation in der Diaz Schule teilnahmen, untersucht wird. Dies wegen der erlittenen Verletzungen der Verhafteten sowie wegen des Strafbestandes der bewiesenen Fälschung der Verhaftungs- und Durchsuchungsprotokolle und Dienstberichte..
Deshalb sind auf eine einzige erwiesene Begebenheit zwei verschiedene Strafverfahren im Gange und in diesem Strafverfahren sind in großer Menge die Akten des andern eingeflossen.
Das Verhaftungsprotokoll trägt 14 unleserliche Unterschriften. Von den Unterschreibenden können aufgrund der Erklärungen von MORTOLA (DIGOS [italienische Staatssicherheitsabteilung] Genua) folgende leitende Beamte ausgemacht werden: DOMINICI (Mobile Einheit), DI SARRO (DIGOS Genua), CALDAROZZI (Zentraler Operationsdienst SCO), FERRI (Mobile Einheit von Rom), PFIFFERI (DIGOS Padua), NUCERA und PANZERI, Polizeibeamter, beziehungsweise Inspektor der Mobilen Einheit von Rom.
Der Antrag auf Einstellung des Verfahrens betrifft weder die Straftat unter Art. 416 StGB, für welche der Staatsanwalt die Trennung von diesem Verfahren verfügt hat und zu dem Ermittlungen im Gange sind, noch die Episode des von NUCERA berichteten Messerstiches. Bezogen auf diesen kann man im Antrag auf Einstellung des Verfahrens lesen, dass die Trennung deshalb verfügt worden ist, da eventuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit bei der Polizei gesehen wurden. Ein Sachverständigengutachten, das im Verfahren zur Ermittlung des Gegenstandsinhabers angeordnet wurde, ergab, dass die Schnitte auf den Kleidungsstücken des oben genannten _nicht mit jenen kompatibel waren, die experimentell nach den Dynamiken, die den Aussagen des Polizeibeamten zu entnehmen möglich waren, erhalten wurden".
Der Frage, ob den Verhafteten oder einigen von ihnen die vermuteten Straftaten zur Last gelegt werden können, muss zuerst die Auswertung des Bestehens derselben vorangehen.
Obwohl, wie schon gesagt, gegen die Unterzeichnenden ein Verfahren wegen Fälschung läuft, bejaht die Staatsanwaltschaft im Antrag auf Einstellung des Verfahrens, auch auf der Grundlage jener Akten, das Bestehen der Straftaten des schweren Widerstands, des schweren Diebstahls, des Besitz waffenähnlicher Gegenstände. Die Einstellung wird in der Tat beantragt, _weil die individuelle Feststellung der Verantwortlichen der verschiedenen beschriebenen Strafbeständen in den Einleitenden Mitteilungen nicht möglich ist".
Nur was die beiden Molotowcocktails betrifft, die in den Verhaftung- und Beschlagnahmungsprotokollen aufgeführt wurden, schließt der Staatsanwaltschaft aus, dass ihr Besitz auch nur annähernd den Beschuldigten dieses Prozesses zugeschrieben werden kann. Diese Schlussfolgerung ist völlig vertretbar: in den im Strafverfahren Nr. 14525/01 ausgeführten Ermittlungen kam heraus, dass die beiden Molotowcocktails, die laut dem Durchsuchungsprotokoll in der Eingangshalle im Erdgeschoss der Schule Diaz gelegen haben sollen, in Wahrheit mehrere Stunden vor der Durchsuchung der Schule an einem ganz anderen Ort (Corso Italia) gefunden wurden, wie aus der SIT (Zeugenvernehmung) des Staatsanwalts von GUAGLIONI, BURGIO und DONNINI hervorgeht.
Während den Ermittlungen konnte festgestellt werden, dass der Vorfall bezüglich des Überfalls eines Kontingents der Staatspolizei, der von nicht identifizierten Personen einige Stunden vor dem Eindringen der Polizei in die DIAZ durchgeführt worden sei, nicht in Betracht gezogen wird: Der Vorfall hat tatsächlich nichts mit den Vorhaltungen gegen die Angeklagten zu tun. Vorhaltungen, die das Verhalten derselbigen in einem folgenden Moment betrifft, das heißt in der Phase unmittelbar vor der Durchsuchung und im Laufe derselben.
Was das Ergebnis der Durchsuchung angeht, stellt man fest, dass im Antrag auf Einstellung des Verfahrens die Straftat (nicht zur Last gelegt in der Haftbestätigung und in der Bestätigung der vorbeugenden Maßnahmen) von schwerem Diebstahl, in Bezug auf einige Werkzeuge, wie Schaufel, Spitzhacke etc. die dem Bauwesen gehören, angenommen wird. Im SIT (Zeugenvernehmung) wurde in dem Zusammenhang von GABURRI ausgesagt, dass in der Schule Bauarbeiten im Gange waren, die vorübergehend unterbrochen wurden. Das für diese Arbeiten benutzte Material wurde in einen unter der Treppe liegenden Hohlraum gebracht, dessen Türen mit einem Vorhängeschloss verschlossen wurden. Als der Zeuge am 26. 7. 01 wieder in die Schule eintrat, stellte er fest, dass eine der Türen aufgebrochen war und dass Material fehlte (in Bezug auf dieses der Zeuge nicht nach genaueren Angaben gefragt wurde). Es gibt keinerlei Elemente auf deren Grundlage man irgendwie den Diebstahl dieses Materials den aktuell 93 Beschuldigten oder einigen von ihnen, zurechnen könnte (wie gesagt jedenfalls nicht auf Grund der Akten, wie vom Staatsanwalt behauptet). Man könnte nur zu diesem Schluss kommen, wenn man mit einiger Sicherheit bestätigen könnte (und man sieht in der Folge weshalb dies nicht möglich ist), dass diejenigen, die sich in der Diaz Schule befanden in der Phase vor dem Eindringen der Polizei oder im Verlaufe derselben, sich die Werkzeuge aneignet hätten, nachdem sie das Schloss des Hohlraums im Untergeschoss gewaltsam geöffnet hätten. Aber eine solche Bestätigung ist nicht möglich. Es gibt keine Elemente die auch nur annähernd den Beschuldigten den Diebstahl zuschreiben ließen. Der Zugang zum Untergeschoss kann effektiv durch diejenigen, die die Schule besetzten, in den vorhergehenden Tagen sowie am 21. Juli aufgebrochen worden sein; oder am Abend selbst im Laufe der Durchsuchung durch die Polizeibeamten, um sicher zu sein, dass sich dort niemand versteckt. In dem Zusammenhang muss der Umstand herausgehoben werden, dass aus dem Bericht von CENNI, Gruppenchef der mobilen Einheit, hervorgeht, dass diese im Verlaufe der Operation einer Kontrolle im Untergeschoss vorgenommen haben, um dabei festzustellen, dass die Lokale offen, aber leer waren und dass zwei Eisentüren regulär geschlossen waren. In der Folge wird es keinerlei Hinweise bezüglich der Tatsache, dass die Türen aufgebrochen wurden, geben. Auch der Gruppenchef LUCARONI, der erklärt, sich mit deinen Männern ins Untergeschoss begeben zu haben und es schnell untersucht zu haben, erwähnt in keiner Weise, dass die Türen aufgebrochen wurden.
Im Zusammenhang mit dem beschlagnahmten Material (größtenteils aus völlig irrelevanten Dingen wie Thermosflaschen, Kleidungsstücke, Tauchmasken, Mobiltelefone, Fotokameras; Filme und Floppy Disks etc. bestehend ) bleibt folglich nur der Strafbestand der Gesetzesübertretung darunter Art. 4 von i. 110/110/1975 (es wurden in der Tat einige Schweizer Taschenmesser und Allzweckmesser gefunden), Gesetzesübertretungen die übrigens keine sofortige Festnahme legitimieren.
Mit Sicherheit komplexer ist die Rekonstruktion dessen, was unmittelbar vor dem Eindringen der Polizei und im Verlaufe der Durchsuchung geschah. Bevor das Problem der der Zuweisung bestimmter Straftaten an allen oder einigen der Verhafteten angegangen wird, geht es darum zu sehen, ob Anzeichen für den Strafbestand des schweren Widerstandes, der schweren Körperverletzung oder der versuchten schweren Körperverletzung seitens der Personen, die sich in der Diaz Schule befanden, vorliegt.
Bevor mit dieser Rekonstruktion fortgefahren wird, muss man den neuen Umstand berücksichtigen, nämlich, dass Elemente aufgetaucht sind, die den Staatsanwalt veranlasst haben, in Zusammenhang mit den Protokollen den Straftatbestand der Fälschung zu vermuten (man nennt hier Beobachtungen, die in Bezug auf das auf das Auffinden der Molotowcocktails hervorgegangen sind). Der Staatsanwalt schließt aus, dass sich aus diesen Protokollen jedwede Gewissheit über den tatsächlichen Hergang der Dinge gewinnen lassen. Außerdem darf bei der Auswertung der Polizeiprotokolle der leitenden Polizeibeamten, die Tatsache nicht vernachlässigt werden, dass sie ihrerseits im Zusammenhang mit den Vorgängen in der Diaz Schule, im Strafverfahren 14525/01 angeklagt sind.
Die Erklärungen, die von den Verhafteten im Zuge der Haftbestätigungsverhandlung, in der Strafverhandlung 14525/01 und im Verlauf der Anklage und der Vernehmung der Beschuldigten in diesem Verfahren abgelegt wurden, stehen im Widerspruch zu dem, was im Verhaftungsprotokoll (und in den Dienstberichten, von denen nachher gesprochen wird), festgehalten wurde. Laut den Aussagen der Beschuldigten, habe sich am späten Abend des 21. Juli 2001 eine erhebliche Anzahl Ordnungskräfte zur Diaz Schule begeben. Sie hätten dann mit einem Polizeitransporter das Tor durchbrochen, durch welches man in den Schulhof gelangt (das Schloss war von Innen von Personen geschlossen worden, die nachher in die Schule flüchteten). Die Polizei habe dann, ohne Warnung, die Türen des Schulgebäudes aufgebrochen, vor die jemand, nachdem er sie verschlossen hatte, Sitze und Bänke gestellt hatte. Dem Eindringen der Polizei sei kein Entgegenwerfen von Gegenständen vorausgegangen (oder zumindest bestreiten die 93 Beschuldigten einen solchen Wurf getätigt zu haben und verneinen auch, dass sie jemanden etwas werfen gesehen hätten). Kaum seien die Polizeibeamten eingetreten gewesen, hätten sie die Polizeiknüppel gegen diejenigen, die sich im Erdgeschoss befanden, eingesetzt, obwohl diese die Hände erhoben und keinerlei Widerstand geleistet hätten. Ein Teil der Beamten sei sofort in den ersten Stock hinauf gegangen. Dort befanden sich weitere Personen und solche, die vor Schreck von unten dorthin geflüchtet waren. Dort im 1. Stock seien die Personen, die an der Wand standen und die Hände erhoben, mit den Polizeiknüppeln geschlagen worden und, obwohl sie dem Polizeibefehl gehorchten und sich auf den Boden geworfen hätten, seien sie von neuem mit den Polizeiknüppeln geschlagen und getreten worden. In der Folge seien die, die in den oberen Stockwerken Zuflucht gesucht hätten, nach unten in die Turnhalle im ersten Stock geführt worden. Während sie die Treppen hinunter gingen, seien sie von neuem mit Knüppeln geschlagen worden. Während dieses Einsatzes seien die Angeklagten beschimpft und bedroht worden, obwohl sie keinerlei Widerstand leisteten und durch die brutale und grundlose Gewalt der Polizei sehr verängstigt und eingeschüchtert waren.
Die Rekonstruktion der Vorgänge beruht auf den Erklärungen der Angeklagten. Eine Auswertung dieser muss nun durch mögliche Bestätigungen gemacht werden.
Eine erste Bestätigung findet sich in der Übereinstimmung der Aussagen der Angeklagten, insbesondere bei denen, die bei der Haftbestätigungsverhandlung gemacht wurden. Dabei ist die Tatsache zu betonen, dass die 78 verhafteten Ausländer in vier verschiedene Haftanstalten (Pavia, Voghera, Vercelli, Genua-Marassi) überführt wurden, während einige von ihnen verhört wurden, als sie in den zivilen Krankenhäusern Genuas lagen. Dieser Umstand macht die Möglichkeit, dass selbige ihre Aussagen hätten koordinieren können, voll und ganz unwahrscheinlich und verleiht somit der Tatsache, dass ihre Schilderungen auch in spezifischen Punkten übereinstimmen, besonderen Wert. Viele von denen, die sich im Erdgeschoss befanden, als die Polizei eindrang, berichten (so HAGER, ALLUEVA, MARTINEZ, LANASPA, MOSSO, MORET, BALBAS, NOGUERAS) von Bänken und Stühlen, die ihnen von den Polizisten entgegengeschleudert wurden. Andere, die sich im ersten Stock befanden sagen, dass sie sich auf den Boden legen mussten und dann von neuem geschlagen wurden, bis dass ein leitender Polizeibeamter auftauchte, der den Polizisten den Befehl gab, die Prügelei zu beenden (POLLOK, CANNIESCK, BARRINGHANS, ALBRECHT). Nochmals andere berichten von Beschimpfungen und Drohungen seitens der Polizisten währenddem sie die Beschuldigten schlugen (ALBRECHT, GALLOWAY, DOHERTY, OLLSON, BRUSCHI: _sie schrieen, dass sie uns täten würden, da ja doch niemand wisse, dass wir da seien").
Außerdem wurden die Ausländer, sobald man sie frei gelassen hatte, zum Gegenstand von Ausweisungsmaßnahmen. Ein Umstand, der ausschließen lässt, dass sie die Version über die Ereignisse mit den 15 Italienern hätten absprechen können, die später vom Staatsanwalt gehört wurden. Folglich bestätigen auch die Erklärungen der Italiener das, was die Ausländer über die Unmittelbarkeit des Sachverhaltes aussagten. Außerdem wurden zwei der Italiener, PANCIOLI GUADAGNUCCI und CESTARO, am 23.7.01 durch den Staatsanwalt angehört, während sie wegen den Verletzungen , die ihnen im Verlaufe der Operation in der Diaz Schule zugefügt wurden, im Krankenhaus _San Martino" untergebracht waren. Die Versionen der beiden (die sich im Moment des Eindringens in der Turnhalle befanden) stimmen mit dem überein, was die Ausländer gegenüber dem Ermittlungsrichter, im Bezug zum Sachverhalt, dass die Personen von der Polizei geschlagen wurden, obwohl sie keinen Widerstand leisteten aussagten. Analoge Bestätigungen finden sich in den Aussagen, die von den verhafteten Italienern (die, wie gesagt, nichts mit Ausländern abgesprochen haben können, die am 25.7.01 ausgeschafft wurden), vor dem Staatsanwalt abgegeben wurden, weder in der Beschreibung des Sachverhalts noch in den Einzelheiten (zum Beispiel: PRIMOSIG und GALANTE bestätigen die Beschimpfungen und Drohungen, die sie während der Prügel erhalten hatten, GALANTE bestätigt auch die Tatsache, dass die Polizisten auch Stühle auf die im Turnhalle am Boden liegenden Personen warfen).
Da ist noch die Bestätigung durch die Aussagen von Michel Roland GIESER. Dieser, er meldete sich am 22.7.01 in der Abteilung des Ersten Staatsanwaltes der Staatsanwaltschaft und wurde nachher, am 16.8.01 vom Staatsanwalt angehört, berichtete, dass er sich im Moment als die Polizei in die Schule eindrang, dort befand. Er erklärte genau, wie einige Personen Bänke vor die Türe gestellt hatten, obwohl andere sagten, es nicht zu tun, dass die Türe von der Polizei aufgebrochen wurde; dass er mit anderen in den ersten Stock hinauf gegangen war, wo alle mit den Armen und Beinen ausgebreitet auf den Boden gelegen haben (GIESER erinnert sich nicht mehr, ob aus eigener Initiative oder weil die Polizisten es ihnen befahlen); dass die Polizisten sie alle mit Knüppeln und Tritten zu prügeln anfingen, trotz der Position, die von den Anwesenden eingenommenen wurde (die offensichtlich keinerlei Widerstand leisteten), bis dass ein leitender Polizeibeamter _basta" schrie, ohne jedoch die Prügel unterbrechen zu können, die erst auf wiederholten Befehl beendet wurde. Der Zeuge fügte hinzu, dass unter den Verletzten eine junge Frau mit rasierten Haaren war, die in einer speziell schlimmen Verfassung schien (JONASCH, von welcher auch andere, darunter FOURNIER sprechen werden. Zu den erlittenen Verletzungen hat JONASCH, die während der Vernehmung durch den Ermittlungsrichter wegen eines Schädelbruches im Krankenhaus _San Martino" lag, ausgesagt, dass sie, während sie im ersten Stock mit erhobenen Händen war, ein Polizist mit einem Knüppel angriff. Sie verlor das Bewusstsein und kam erst zwei Tage später im Krankenhaus wieder zu sich). Als die Krankenwagen ankamen, begleitete er einen jungen Mann mit einer heftig blutenden Kopfverletzung die Treppe hinunter und schaffte es dann, aus der Schule zu entkommen. Die Aussagen von GIESER, die diejenigen Aussagen der Verhafteten, die sich im ersten Stock der Schule befanden bestätigen, verdienen Aufmerksamkeit. Es handelt sich nämlich um eine Person, die nicht unter Anklage steht und die sich gleich nach den Vorfällen spontan bei der Generalstaatsanwaltschaft zeigte. In einem Moment also, in dem er keine Kenntnisse der anderen Aussagen (die noch nicht einmal gemacht waren. Die Vernehmungen der Verhafteten fanden erst am 25.7.01 statt), haben konnte. GIESER machte eine Strafanzeige wegen der erlittenen Verletzungen, die ihm in einem ärztlichen Befundbericht des Krankenhauses _Maggiore di Milano" am 22.7.01 attestiert wurden.
Eine wichtige Bestätigung der Version der Angeklagten kommt erst noch von den Aussagen vieler Polizisten. Betreffend dieser Aussagen muss vorausgeschickt werden, dass diese, auch wenn sie nicht aus regelrechten Zugeständnissen bestehen, doch einen einigartigen Wert haben. Betrachtet man, wer sie ausgesagt, dann wird im Grunde die Version des Sachverhaltes in den Protokollen widerlegt. Es ist folglich schwierig anzunehmen, dass die Wahl, diese Aussagen zu machen von etwas anderem inspiriert worden sei, als vom Respekt gegenüber der Wahrheit.
Bevor zur gesamthaften Untersuchung der Aussagen der Polizeikräfte übergegangen wird, muss vorangeschickt werden, dass die befragten Beamten nicht übereinstimmende Versionen des Eindringens in das Schulgebäude abgegeben haben, indem sie jeweils den anderen bezichtigten, als ersten hineingegangen zu sein. So verhindern sie die Identifikation (übrigens sicherlich wichtiger im Strafverfahren 14525/01 als in diesem Ort) der Polizisten, die, nachdem die Türen aufgebrochen worden sind, als erst eintraten. An der Operation beteiligten sich die Mobile Einheit von Rom, geführt von CANTERINI (etwa 60/70 Männer), Personal von mobilen Truppen aus verschiedenen Polizeipräsidien und Personal des zentralen Operationsdienstes (SCO) von GRATTERI geführt. Die gesamten Polizeikräfte begaben sich in zwei Kolonnen aufgeteilt zur Schule, geführt von den Polizeibeamten der DIGOS (Politische Polizei) MORTOLA beziehungsweise DI SARRO. Was das Ziel und die Modalitäten der Operation angeht, wurde laut den Aussagen der daran teilnehmenden leitenden Polizeibeamten, diese Durchsuchung im Sinne des Art. 41 TULPS (vereinheitlichte Fassung des Gesetzes zur öffentlichen Sicherheit) geführt. Aufgabe der Mobilen Einheit war es, zu garantieren, dass diese unter sicheren Bedingungen durchgeführt werden konnte. Übrigens besteht nicht einmal in diesem Punkt Übereinstimmung der Versionen oder zumindest Klarheit. In den Berichten von CANTERINI und von FOURNIER liest man nämlich, dass das Ziel der Operation die Räumung des Instituts Diaz war (Bericht CANTERINI vom 27.7.01) oder _die Verhaftung der Personen des aufständisch-anarchistischen Umfelds, die sich in ein Missbräuchlicherweise besetztes Schulgebäude zurückgezogen hatten" (Bericht FOURNIER).
Alle diejenigen, die als Unterzeichnende des Verhaftungsprotokolls identifiziert worden sind, haben ausgesagt, keine Widerstandshandlungen in der Diaz Schule gesehen zu haben, dass sie aber von anderen davon gehört hätten. Besonders von CANTERINI, der auch einen Bericht unterschreibt, welcher dem Verhaftungsprotokoll angeheftet ist und in dem man von solchen Handlungen spricht. Er schreibt davon, in der Schule eine _heftige Gegenwehr seitens einiger Besetzter" angetroffen zu haben, die von der Zeit profitiert hätten, die verstrich bis die Türe aufgebrochen worden war. Während dieser Zeit sei eine Flut von stumpfen Gegenständen, vor allem Flaschen heruntergefallen, die Besetzer hätten sich mit Stangen und Stöcken bewaffnet. Der Kommandant der Mobilen Einheit von Rom schreibt hingegen in einem folgenden Bericht, der auf den 27.7.01 datiert ist, dass er sich im Moment des Polizeieingriffs mit seinem Vize FOURNIER in einer hinteren Position befand; dass er, als es ihnen gelungen war einzutreten, Jugendliche an die Mauer gekauert sah, einige von ihnen seien am Kopf verletzt gewesen; dass ihn eine ähnliche Szene einen Stock höher erwartete, wo er eine junge Frau mit rasierten Haaren bemerkte, die eine schwere Verletzung am Kopf hatte (JONASCH, von der schon gesprochen wurde) und wo FOURNIER den Befehl gab, die Schlagstöcke wieder zurück zu stecken. In der Vernehmung vom 21.9.01 (im Prozess n 14525/01 abgelegt) präzisiert er außerdem, dass das was er im Bericht geschrieben hatte, seine Schlussfolgerung war, oder präziser, das, was ihm von Polizisten, die nicht aus seiner Abteilung stammten, berichtet wurde. Diese Polizisten, kann er nicht benennen. Was die Phase unmittelbar vor dem Eindringen in die Schule angeht, so erklärt er in der Vernehmung vom 21.9.02, dass der Wurf von Gegenständen nicht sehr stark war und dass er nur _etwas, dass gegen die Schutzschilder flog" wahrgenommen hatte.
Es finden sich bei den Akten Berichte von FOURNIER und der Gruppenchefs der Mobilen Einheiten, die einige Tage nach den Geschehnissen verfasst wurden (es sind alle auf den 27.7.01 datiert)
Der Bericht von FOURNIER und seine Aussagen während der Vernehmung vom 21.9.01 bestätigen grundsätzlich die Version der Verhafteten. Nach dem, was ein leitender Beamter berichtete, drängten sich in der Tat eine Flut von Polizeikräften vor die beiden Türen der Schule (der Haupteingang und die Seitentüre links), beide mit Möbeln und Brettern verbarrikadiert. Den Polizeikräften, die sich vor der Diaz Schule befanden, wurde keine Weisung erteilt _eine vernünftige Handlungsweise anzustreben", wie es sonst normalerweise in ähnlichen Fällen gemacht wird. Weder in dieser Phase noch vorher nahm FOURNIER ein Wurf von Gegenständen wahr. Als die Türe aufgebrochen war, gestaltete sich das Hineingehen chaotisch und verwirrlich. Er stieg sofort die Treppen hoch, schreiend und den Polizeiknüppel ziehend aus Angst vor einem Angriff. Im 1. Stock angekommen, sah er im Korridor 10 oder 12 kauernde oder liegende Jugendliche, welchen er in Italienisch und Englisch befahl, sich gegen die Mauer zu stellen. Sofort bemerkte er, dass diese seinen Befehl aufgrund ihrer Verfassung nur mit Mühe befolgen konnten. Er bemerkte dann eine junge Frau mit rasierten Haaren in einer Blutlache. Er schrie _basta, basta", befahl den Polizeiknüppel zurückzustecken und die Schule zu verlassen und forderte den Polizeiarzt auf, ärztliche Hilfe zu leisten. Während er mit allen Mitteln versuchte, der jungen Frau erste Hilfe zu leisten, traf der Gruppenchef TUCCI zu ihm.
Die Berichte der Gruppenchefs stimmen in dem Punkt überein, als dass keine genauen Angaben zur Aufgabe, die die Abteilung während der Operation ausführen sollten, gemacht wurden. Zur Aufgabe derselben war nur mitgeteilt worden, dass es sich um ein Eindringen in ein besetztes Gebäude mit gefährlichen Gegenständen handle.
Einige der Gruppenchefs berichten, dass dem Eindringen in die Schule ein Wurf von Gegenständen voranging (so TUCCI, STRANIERI- der von einem _kleinen Balken" sprach- und ZACCARIA, der hingegen von einem _starken Wurf zahlreicher stumpfer Gegenstände" spricht). Andere (CENNI, COMPAGNONE, LUCARONI und LEDOTI), sprechen in der Vernehmung durch den Staatsanwalt davon, obwohl sie im Bericht schweigen. BASILI, der kein Gruppenchef ist, sagt vor der Staatsanwaltschaft aus, dass ein Zimmermannshammer und anderes geworfen wurde. TUCCI berichtet außerdem, dass die Beamten MANGANELLI und ANTEI von einem Stein getroffen wurden und Verletzungen davon trugen, die ihnen in einem ärztlichen Befund nachgewiesen wurden. Der _starke Wurf zahlreicher stumpfer Gegenstände" von dem ZACCARIA berichtet, scheint nicht von allen so wahrgenommen worden zu sein. CENNI etwa schweigt nicht nur im Bericht darüber, sondern kann auch in der Vernehmung nicht genau sagen kann, was für Gegenstände geworfen wurden. Er schließt auch nicht aus, dass es sich um _Dreckklumpen, die vom Gerüst flogen" handeln könnte. Weiter sagt er, dass er den Lärm der Gegenstände, die die Schutzschilder seiner Männer getroffen hätten, nicht gehört habe, obwohl er bestätigt, dass dort ein Wurf stattfand.
Es liegt eine sichtbare Unstimmigkeit zwischen den Berichten vor, auch was die Wahrnehmungen jedes einzelnen Gruppenchefs im Innern des Gebäudes betrifft. Einige (TUCCI und COMPAGNONE) werden nicht von Widerstandshandlungen seitens der Besetzer der Schule getroffen und sehen auch keine solchen. Sie sahen hingegen Polizeikräfte, die mit dem Schlagstock Personen schlugen, welche keinerlei Widerstand leisteten. Speziell TUCCI sah Kollegen mit Schlagstöcken, welche sie verkehrt herum hielten, zuschlagen, und er sah einen von denen eine junge Frau an den Haaren ziehen, währenddem er fortfuhr, sie zu schlagen. COMPAGNONE sah, kaum dass er eingetreten war, einen alten Mann, der sich auf sie zu bewegte und der _von blindwütigen Polizisten überwältigt wurde" deren Abteilungszugehörigkeit er nicht kennt. Im dritten Stock angekommen bemerkt er _einfache Polizeibeamte und andere wie wilde Tiere über die Jugendlichen herziehen und sie schlagen. Einer von diesen lag in einer Blutlache und gab keine Lebenszeichen mehr von sich". Andere hingegen (CENNI, LEDOTI, ZACCARIA) berichten von Widerstandshandlungen. Speziell CENNI schreibt, dass er, während er die Treppen der Schule hoch stieg, mit stumpfen Gegenständen beworfen wurde, einer von diesen habe den Beamten PACE verletzt, dieser wurde jedoch nicht begutachtet. Bei der Vernehmung durch den Staatsanwalt ändert er jedoch diese Version und sagt, dass er nicht mehr wisse, ob es einen Wurf von Gegenständen gab oder nicht und gibt an, im Bericht das geschrieben zu haben, was ihm PACE berichtet habe (dieser wurde nie angehört). LEDOTI sagt aus, von einer vermummten Person angegriffen worden zu sein, während er die Treppen hoch ging. Er fügt an, dass von den oberen Stockwerken Gegenstände aller Art fielen (Gegenstände die alle nicht protokolliert sind und von denen auf den Fotografien, die im Innern der Schule, vor allem auf den Treppen durch die Carabinieri am 23.7.01 aufgenommen wurden, keine Spur zu sehen ist). Er berichtet, dass er von neuem angefallen wurde, von einer Person mit einem Stock bewaffnet. Vom darauf folgenden Kampf trug er eine Distorsion des rechten Knies davon, die ihm in einem Attest bestätigt wurde. Er fügt an, dass er, im dritten Stock angekommen, eine junge Frau sah, die verängstigt weinte und er beschloss, sie nach unten zu begleiten. Er sagt weiter, dass sie, während sie hinunter gingen, beide von Knüppelschlägen getroffen wurden und einer von denen die junge Frau am Nacken traf, worauf die Frau zu bluten anfing. (diese Tatsache wird in der Folge auch von der jungen Frau berichtet, BARTESAGHI, die aussagt, von Knüppeln und Spucke getroffen worden zu sein, während ein Beamter - logischerweise LEDOTI - sie ins Erdgeschoss begleitete. BARTHESAGHI sagt jedoch, dass sie im Nacken getroffen wurde, bevor sie von LEDOTI herunter begleitet wurde. Dieser Umstande, der von LEDOTI nicht berichtet wird, wird im Bericht von TUCCI bestätigt, in welchem steht: ãich sah den V.S. Ledoti, der eine junge Frau trug ... damit sie nicht nochmals geschlagen wird")
Was die Männer seiner Einheit angeht, berichtet LEDOTI, dass VACCARO ihm sagte, dass er sich verletzt habe (es ist jedoch nicht begutachtet worden) und dass MARRA (wegen einer Verletzung am rechten Handgelenk begutachtet) ihm sagte, dass er sich mit dem Schild verletzt habe, während er im Begriff war, in die Schule einzudringen. Auch ZACCARIA berichtet, dass sie, während sie die Treppen hoch gingen, mit Gegenständen beworfen wurden (Stühle, Eisenrohre und verschiedenen Holzstücke. Auch hier gilt, was gegen den Aussagen von LEDOTI erhoben wurde), einer von diesen traf den Polizeibeamten SALVATORI (gegen welchen eine Anzeige läuft und der nicht angehört wurde). ZACCHARIA sagt zudem, er habe die Beamten seiner Einheit immer unter Kontrolle gehabt und keiner von ihnen sei verletzt worden, während Anzeigen gegen zwei Polizisten der Einheit von ZACCHARIA, LICCARDO und GALUPPI, laufen. Die letzteren zwei, wie übrigens alle diejenigen, die der Mobilen Einheiten angehören und denen Verletzungen attestiert wurden, wurden, mit Ausnahme von LEDOTI, nicht angehört. Zudem bestätigt ZACCARIA, dass es im ersten Stock zu Zusammenstössen zwischen Polizisten in zivil und denen, die sich dort befanden, kam. Aber diese Aussage widerspricht den Aussagen von FOURNIER und TUCCI, die sich ebenfalls auf demselben Stockwerk befanden. LUCARONI sieht, als er hinein geht, Polizeipersonal in gewalttätigen Auseinandersetzungen mit den Anwesenden verwickelt _auch in einer erhöhten Anzahl gegenüber den Gegnern operierend". Auch auf dem dritten Stock sieht er Auseinandersetzungen zwischen einfachen Polizeibeamten die _sehr wahrscheinlich" annahmen, auf widerstand zu stoßen, und den anwesenden Jugendlichen, präzisiert jedoch, dass weder er noch seine Männer Gegenstand von Widerstandshandlungen wurden.
STRANIERI, der selbst aussagt, dass er Mitglieder seiner Einheit in einem Handgemenge mit den in der Turnhalle anwesenden Personen sah (er spricht von einem gegenseitigen Herumgeschubse), bestätigt, dass weder er noch die Personen, die mit ihm waren Widerstandhandlungen antrafen. Er fügt an, einen jungen Mann verteidigt zu haben, der am Kopf getroffen wurde und dem Kollegen in zivil weitere Schläge austeilten. BASILI sagt hingegen aus, einen Schlag an der Schulter gespürt zu haben und sich mit dem Schlagstock verteidigt zu haben (steht nicht im Bericht) und _lebendigen" Widerstand seitens der Jugendlichen gesehen zu haben, die dann von Beamten in Zivil auf dem Boden immobilisiert wurden.
Wie man sieht, stoßen die Gruppenchefs innerhalb ihrer selbst auf beachtliche Widersprüche und diese lassen schließlich an ihrer Glaubwürdigkeit zweifeln (z.B.: LEDOTI, der in der Schule war, als sich auch TUCCI und FOURNIER darin befanden, liefert eine völlig andere Beschreibung der Fakten als diese). Das Bild, dass sich insgesamt aus ihren Aussagen ergibt (oder zumindest aus den übereinstimmenden Punkten), ist jenes von ungerechtfertigt ausgeübter Gewalt seitens der Polizeibeamten, in Abwesenheit von Widerstandshandlungen. (So FOURNIER, aber auch TUCCI, COMPAGNONE, LEDOTTI - die Knüppelschläge, die ihm und BARTESAGHI zugefügt wurden, während sie die Treppen hinunter gingen - und zum Schluss abgeschwächt auch ZACCARIA).
Von jenen, die das Verhaftungsprotokoll unterzeichneten, erhält man keine klarere Rekonstruktion. PFIFFERI (DIGOS Padua) erreicht die Schule nachdem die Durchsuchung beendet war und MORTOLA (DIGOS Genua) wurde damit beauftragt, das aufgefundene Material zu ordnen. MORTOLA sagt in der SIT vom 23.7.01., dass er nicht an der Stürmung der Diaz und an der Verhaftung der Besetzer teilgenommen habe, dass er durch die anderen von dem Wurf von Gegenständen und von der Gewalt erfahren habe. In der Vernehmung vom 23.7.02 sagt man jedoch unerklärlicherweise sicher, dass _etwas geflogen sei", dass man den Lärm von zerbrechenden Flaschen gehört habe und ein Hammer von oben herab fallen gesehen habe. CICCIMARRA (Mobile Einheit von Neapel) geht in die Schule hinein, während die Operation noch im Gange ist. Er sagt, dass es vor dem Eingang der Schule stumpfe Gegenstände _regnete", aber kann nicht präzisieren, um was für Gegenstände es sich handelte, er hatte nur das Gefühl von zerbrochenen Glasscheiben. Er sagt aus, dass er im ersten Stock einen Polizist gesehen hatte, der im Begriffe war, einen jungen Mann, der in Schutzstellung da stand, zu schlagen und dass er zwei Mal intervenieren musste, um ihn zum Aufhören zu bringen.
DI BERNARDINI (Mobile Einheit von Rom) sah weder Widerstandshandlungen der Besetzer noch Gewalt von Seiten der Polizei. FERRI (Mobile Einheit von La Spezia) bestätigt den Wurf von Gegenständen, sagt aber aus, keine Widerstandshandlungen wahrgenommen zu haben. DOMINICI (Mobile Einheit von Genua) begab sich mit GAVA zu der PASCOLI, weil von dort der Wurf von Gegenständen herkam (man wird weiter vorne sehen, wie die Hypothese, dass, sofern es einen Wurf gab, dieser nicht von der Diaz sondern von der PASCOLI kam, ein paar Bestätigungen in den Aussagen von CALDACI findet, der die Mobile Funkeinheit der Carabinieri führte sowie in den Aussagen des Präfekten LA BARBERA). DI SARRO (DIGOS Genua), spricht nicht vom Wurf von Gegenständen aus den Fenstern, obwohl er ankam, bevor das Tor der Schule geöffnet war. CALDAROZZI (SCO) kommt an, nachdem die Polizei schon eingedrungen war. Er sieht Blutspuren auf dem Boden der Schule, während ihm von Widerstandshandlungen berichtet wurde.
Zusammenfassend sind die einzigen übereinstimmenden Punkten der Aussagen aller anwesenden leitenden Beamten (seien es diejenigen der Mobilen Einheiten, der Polizeipräsidien oder der SCO) die folgenden: beim Eintreffen des Kontingents schlossen nicht identifizierte Personen das Tor, das zum Hof vor der DIAZ Zugang bietet und zogen sich in die Schule zurück. Das Tor wurde mit einem Polizeitransporter aufgebrochen, während die Türen des Schulgebäudes von innen verschlossen wurden. Wenige Minuten nach dem Eindringen der Polizeikräfte, waren unter den jugendlichen Besetzern verletzte, einige von ihnen waren schwer verletzt.
Die Aussagen der leitenden Beamten stimmen hingegen, wie man gesehen hat, nicht überein, was den Wurf von Gegenständen aus den Fenstern der DIAZ betrifft. Der Wurf, der hätte stattfinden sollen, während die Polizeikräfte sich vor den verschlossenen Türen formierten und der im Verhaftungsprotokoll als _sehr stark" beschrieben wird, aber von den anwesenden leitenden Beamten nicht einmal bemerkt wurde. Vom Wurf sprechen vor allem die Gruppenchefs der Mobilen Einheiten, ihre Aussagen sind jedoch widersprüchlich: jemand spricht von einem wahren _Flut" von Gegenständen (ZACCARIA, laut ihm wurden Bolzen, Steine, Flaschen und Glasscheiben geworfen), jemand (CENNI, am 22.9.01 befragt) sagt, dass es sich auch um Dreckklumpen handeln könnte, die vom Gerüst flogen. Von denjenigen, die die Abteilung leiteten, redimensioniert CANTERINI den heftigen Wurf von stumpfen Gegenständen, von dem er im ersten Bericht spricht, indem er sagt, _er habe nur etwas auf die Schilder fallen hören", während FOURNIER aussagt, keinen Wurf wahrgenommen zu haben.
Wie schon gesagt wurde, taugen nicht einmal die Aussagen von denjenigen, die das Verhaftungsprotokoll unterschrieben haben dazu, die Zweifel, die von den Berichten, von der SIT und der Vernehmungen der Angehörigen der Mobilen Einheiten herkommen, zu tilgen. Hierbei muss unterstrichen werden, dass DI SARRO, der eine der beiden Kolonnen leitete, keinerlei Bezug zu einem solchen Wurf nimmt. MENGONI, der Teil dieser Kolonne war, sagt aus, Leute an den Fenstern gesehen zu haben, _die schrieen und Fotos schossen". Der Präfekt LA BARBERA spricht von einem Wurf von Gegenständen aus den Fenstern, aber er bezieht ihn auf den Moment, als das Tor aufgebrochen wurde, während alle, die einen solchen Wurf bestätigen, ihn zu dem Zeitpunkt sehen, als sich die Polizeikräfte schon im Hof vor der Schule befanden und versuchten die Türe aufzubrechen. In einer folgenden Vernehmung wird LA BARBERA sagen, dass er sich daran erinnert, wie die Objekte nicht von den Fenstern der DIAZ aus geworfen wurden, sondern von denen der PASCOLI. LUOERI (Zentraldirektion für Staatsschutz und Terrorismusbekämpfung) sagt aus, dass er von einer im Hintergrund liegenden Stellung aus sah, wie Gegenstände auf die Männer geworfen wurden, die schon im Hof standen. Aber dann berichtigt er diese Aussage (Vernehmung vom 12.6.02) und präzisiert, nur den _ Eindruck gehabt zu haben, dass Gegenstände aus den Fenstern geworfen worden seien", da FIORENTINO ihm auf dem Boden ein Stück Marmor oder Zement gezeigt habe, das _nach seinen Angaben" aus einem Fenster geworfen worden sei. GRATTERI, Direktor der SCO, nimmt den Wurf von Gegenständen nicht wahr, obwohl auch er dort anwesend war. Schließlich CALDAROZZI, der ankam, nachdem die Polizei eingedrungen war, sagt aus, keinerlei Gegenstände außerhalb des Gebäudes gesehen zu haben, die dem Wurf zuzuordnen gewesen wären und dass, diese Behauptung durch die Fotografien, die zwei Tage später durch die Carabinieri gemacht werden, bestätigt wird (wie später nochmals gesagt wird).
Man steht folglich zwei gegensätzlichen Versionen gegenüber: auf der einen Seite die der Verhafteten, die den Wurf von Gegenständen verneinen, auf der anderen Seite jene einige leitender Polizeibeamten, die bestätigen, dass ein solcher Wurf da war. Die letzteren wird, wie man gesehen hat, von den eigenen Kollegen widersprochen.
Ihre Version kann auch nicht durch die Aussagen des Zeugen TUMIATI bestätigt werden, der sagte, er hätte gesehen, wie aus der Schule _Steine, Prügel und jede Art waffentauglicher Gegenstände" geworfen wurden. Aus dem Zusammenhang seiner Aussagen kann entnommen werden, dass er den Wurf von seiner Wohnung aus gesehen habe (der Zeuge sagt nämlich nicht, dass er sich auf der Strasse befunden habe). TUMIATI wohnt in der Via Trento 7, ein Gebäude, das sich hundert Meter von der Schule entfernt befindet, und zurückversetzt ist. Deshalb hat nur ein kleiner Teil der Wohnungen (die Wohnungsnummer des Zeugen wird im Protokoll des SIT nicht aufgeführt) Sicht darauf und die ist in jedem Fall sehr eingeschränkt. Auch wenn sich die Wohnung von TUMIATI unter denen befinden würde, so wäre es unwahrscheinlich, dass er in der Dunkelheit der Nacht aus einer Distanz von rund hundert Metern ein Wurf von nicht sehr großen Gegenständen sehen konnte; ein Wurf, der nicht einmal von einigen leitenden Beamten, die sich auf Platz befanden, bemerkt wurde.
CALDACI, Verantwortlicher einer mobilen Einheit von Carabinieri (den Carabinieri wurde die Aufgabe zugewiesen, während der Operation einen Kordon rund um die Schule zu bilden), kam an, als das Tor aufgebrochen war. Auch er berichtet von einem Wurf von Gegenständen, behauptet aber, dass dieser nicht von der DIAZ, jedoch von der PASCOLI kam (_einige Gegenstände, wie eine Glasflasche, die vor mir zerbrach, es war auf jeden Fall wenig Ware und sie hörten sofort auf damit"):
Schließlich gibt es in den Akten Fotografien, die vom Provinzialkommando der Carabinieri am Morgen des 23. gemacht wurden, auf einigen von ihnen ist der Hof vor der DIAZ abgebildet. Auf jenen Fotos sieht man am Boden Papier, Abfallsäcke und neben einer Mauer auch beschädigte (aber nicht zertrümmerte) Bildschirme, was uns glauben macht, dass in der kurzen Zeit, seit der Nacht vom 21./22. niemand gekommen ist, um den Hof zu putzen. Aber auf den Fotos erkennt man keine Spur der _stumpfen Gegenstände" (Steine, Flaschen, Zementstücke, alle nicht aufgeführten Gegenstände) die geworfen worden sein sollen.
Eine letzte Betrachtung bestätigt die Aussagen der Verhafteten und der leitenden Beamten, die im Verhaftungsprotokoll keinen solchen Wurf erwähnen. Diese Betrachtung kommt von der Untersuchung der ärztlichen Berichte bezüglich der Verletzungen von den Polizeibeamten. Nachdem das Tor aufgebrochen wurde, drängten sich im Hof vor der DIAZ Schule mehr als hundert Polizisten. Nur die Hälfte dieser (die Polizisten der Mobilen Einheiten) hatte Schutzschilder, der Rest des Polizeipersonals war nur mit einem Helm geschützt. Die Verletzungen, die in den Berichten aufgeführt sind, betreffen 18 Polizisten. Nur zwei von denen, die Inspektoren COZZOLINO und SALOMONE, gehören nicht zu den Mobilen Einheiten. Was die Verletzungen der beiden betrifft, so sagte der Erste aus, sich versehentlich verletzt zu haben, als er eine Krankenbahre trug und der Zweite sagte aus, dass er sich verletzte, als er in die PASCOLI, und nicht in die DIAZ, hineinging und dass auch er sich verletzte, während er beim Verletztentransport der half. Es ist also völlig unwahrscheinlich, dass es vom Wurf von Gegenständen, ob nun stärker oder nicht, in einem Hof, wo sich mehr als hundert Männer zusammendrängen, nur zwei Männer (ANTEI und MANGANELLI, die nie angehört wurden) gibt, die davon Verletzungen tragen. Beide gehören zu den Mobilen Einheiten, die einzigen, die Schutzschilde trugen. Es ist unwahrscheinlich, dass sich die zwei Männer der Mobilen Einheiten verletzten, weil sie die ersten waren, die in die Schule hineingingen (und sich folglich vor den zwei Türen zusammendrängten), denn in den Aussagen aller leitenden Beamten dieser Abteilungen (CANTERINI, FOURNIER und die Gruppenchefs, da auch die mit eingeschlossen, die einen Wurf von Gegenständen bejahen), wird behauptet, dass die vorausgehenden Polizeikräfte (und folglich Mitgliedern der Mobilen Einheiten und der DIGOS der verschiedenen Polizeipräsidien) _mit Bruststück" versehen waren oder mit der Uniform _atlantica" (SCO).
Während nicht ausgeschlossen werden kann, dass etwas aus den Fenstern der PASCOLI, und folglich in einer gewissen Distanz zu den Polizeikräften, die im Hof der DIAZ versammelt waren, geworfen worden ist (aber offensichtlich völlig unrelevant für den Beschluss ist), kann hingegen nicht einmal mit der geringsten Gewissheit bestätigt werden, dass diejenigen Personen, die sich in der DIAZ befanden und nachher verhaftet wurden, Gegenstände auf die Polizeikräfte geworfen haben.
Es muss zudem ausgeschlossen werden, dass diese Personen Widerstand gegenüber dem Polizeipersonals geleistet haben, nachdem die Polizei in die DIAZ eingedrungen war.
Von allen angehörten leitenden Polizeibeamten berichteten nur die Angehörigen der mobilen Einheiten berichteten über Widerstandshandlungen: LEDOTI und BASILI sagen aus, tätlichen Widerstand erlitten zu haben, aber der Zweite trug keinerlei Verletzungen davon und der Erste hatte eine Distorsion des Knies, die nur schwer von dem von ihm beschriebenen Hergang stammen kann. STRANIERI (der erste sagt, an _gegenseitigem Herumgeschubse" zwischen Personen seiner Einheit und Personen, die in der Turnhalle anwesend waren teilgenommen zu haben und ZACCARIA spricht von Verletzungen die der Polizeibeamte SALVATORI davongetragen hat. Diesen Aussagen stehen jedoch jene anderer Angehörigen der selben Mobilen Einheit gegenüber (FOURNIER und CATERINI, aber auch TUCCI, CENNI, LUCARONI und COMPAGNONE),die bestreiten an solchen Widerstandshandlungen beigewohnt zu haben, sondern feststellten, dass viele von den Verhafteten Verletzungen aufwiesen, vorwiegend am Kopf (a propos, FOURNIER gebraucht den Ausdruck _mexikanisches Blutbad"). Es handelt sich um Polizisten, die alle der selben Abteilung angehören und folglich, wie chaotisch das Eindringen in die DIAZ auch gewesen sein mag, gleichzeitig oder im Abstand von wenigen Minuten hineingegangen sein müssen (so viel kommt auch aus ihren Aussagen hervor, was man, wie schon gesagt, in den Abhandlungen von LEDOTI, TUCCI und FOURNIER betrachten konnte).
Eine letzte Bestätigung der aus den Ermittlungen hervorgegangen Version des Vorgangs, laut welcher das Polizeipersonal über Personen, die keinerlei Widerstand leisteten, hergezogen ist, geht aus den Aussagen der Unterzeichner des Verhaftungsprotokolls hervor. Obwohl sie behaupteten, _als alles bereits erledigt war" dahergekommen zu sein, haben sie doch gesagt, die Folgen der an den Verhafteten ausgeübten Gewalt wahrgenommen zu haben. Jedoch konnten sie nichts über irgendwelche Spuren von Widerstandshandlungen, die die Besetzer ausgeübt haben sollen, sagen (zum Beispiel verletzte Beamte aber auch verstreute Gegenstände auf den Treppen, von welchen man hätte schließen können, dass sie sie den Beamten als stumpfe Gegenstände entgegen geworfen wurden). Den oben aufgeführten Aussagen muss diejenige von LUPERI angefügt werden, der, als er etwa zehn Minuten später nach den ersten Männern hineinging, im Erdgeschoss 40 oder 50 Personen sitzen sieht, einige davon verletzt; und jene Aussage von MURGOLO (Polizeipräsidium von Bologna), der die Szene sah und CATERINI nach Erklärungen dafür fragte, worauf er die Antwort erhielt, dass es Handlungen von Widerstand gab (Handlungen von denen CANTERINI nachher aussagt, nicht gesehen zu haben, wie schon bemerkt wurde).
Die aussagenden Verhafteten finden schließlich eine wichtige Bestätigung in den Arztberichten über die erlittenen Verletzungen. Von den Verhafteten mussten 62 die Leistungen der Notfallaufnahme der städtischen Spitäler in Anspruch nehmen. Drei von ihnen (COVELL, BARO UND JANOSCH) schwebten in Lebensgefahr und 28 wurden stationär aufgenommen. In fast allen Berichten wird die Diagnose eines _Schädeltraumas" aufgeführt, bei vielen sind zusätzlich Knochenbrüche der oberen Extremitäten aufgeführt, da sich die Verletzten mit den Armen gegen die Schläge auf den Kopf zu schützen versuchten.
Die Version wird auch nicht von den 18 Berichten über die von den Polizeiagenten rapportierten Verletzungen widerlegt.
Hierbei wird erinnert, dass sich nur zwei Polizeibeamte (COZZOLINO und SALOMONE der Mobilen Einheiten von Neapel) zu einer Notaufnahme begeben mussten, während bei allen anderen (die alle zur Mobilen Einheit von Rom gehörten) ein Untersuch eines Arztes der Staatspolizei genügte. Für keinen von diesen wurden schlimmere Verletzungen diagnostiziert (zudem ist wahr, dass die Anfrage, die von der Verteidigung einiger Verhafteten nach weniger als einer Woche nach dem Vorfall eingereicht wurde, vom Ermittlungsrichter Dr. TODELLA am 31.7.01 zurückgewiesen wurde. Mit dem Gutachten hätten der Grund und die Höhe der durch die Polizeibeamten rapportierten Verletzungen festgestellt werden sollen. TODELLA begründete seine Ablehnung damit, dass _ein gerichtsmedizinisches Gutachten über so leichte Verletzungen, bei denen die Zeit, in der eine Prognose gestellt werden kann bereits vorbei ist, da diese schon geheilt sind, kein befriedigendes Resultat liefern würden). Die sichtbare Unverhältnismäßigkeit zwischen den erlittenen Traumen der Verhafteten und den Verletzungen die aus den Berichten der Polizeibeamten hervorgehen, lassen nicht per se ausschließen, dass gewisse Widerstandshandlungen stattfanden, welcher eine blinde und gewalttätige Reaktion von Seiten der Polizeibeamten gefolgt ist. Und dennoch, außer nochmals in Erinnerung zu rufen was über die Aussagen der leitenden Polizeibeamten gesagt wurde, die ihre Kollegen Personen schlagen sahen, die keinerlei Widerstand leisteten, muss angefügt werden, dass die Polizeibeamten COZZOLINO und SALOMONE ( die einzigen der Begutachteten außer LEDOTI, die angehört wurden) ausgesagt haben, wie schon gesagt, dass sie sich verletzt haben, während sie beim Transport der Verletzten halfen. Dem muss angefügt werden, dass sich aus den Aussagen von LEDOTI und von LUCARONI ergibt, dass die Beamten MARRA, FINOCCHIO und CASTAGNA Verletzungen erlitten, weil sie mit anderen Kollegen zusammengeprallt sind, während sie in die Schule eindrangen. Dies reduziert nicht nur die Anzahl der Beamten, deren Verletzungen von den Widerstandshandlungen herrühren könnten, auf 12, sondern macht auch glaubhaft, dass jene Verletzungen versehentlich zugezogen wurden, vor allem in der Phase des Eindringens in die DIAZ (beschrieben, unter anderem von FOURNIER, als außergewöhnlich chaotisch), mit der Konsequenz, dass nicht einmal diese 12 Befunde die Version des Vorgangs, mit welchen die Aussagen der Verhafteten und vieler Polizisten übereinstimmen, widerlegt werden können.
Es gibt noch ein letztes Element, das den Schluss aus der Rekonstruktion stützt, dass seitens der Polizei bei den nachher Verhafteten, völlig losgelöst von Widerstandshandlungen Gewalt ausgeübt wurde.
Einer jenen, die am schwersten verletzt wurden, ist der englische Journalist COVELL. Er wurde vom Staatsanwalt am 27.7.01 vernommen (er konnte wegen seines schlechten Gesundheitszustands nicht am Haftprüfungstermin, der am 25. stattfand, erscheinen. Er befand sich in einem tatsächlich kritischen Zustand, wegen eines _Pneumothoraxes, eines halbseitigen Thoraxtraumas, Schulter- und Humerustraumen und eines Schädeltraumas") und gab folgende Version des Tathergangs zu Protokoll: am Abend des 21., während er in der DIAZ war, hörte er jemanden _Carabinieri, Carabinieri" schreien. Er rannte folglich mit einer anderen Person heraus (die von ihm als _Sebastian" bezeichnet wurde) und fand das Tor mit einem Vorhängeschloss verschlossen vor. Der junge Mann, der es geschlossen hatte, öffnete es ihm, und so konnte er auf die Strasse hinausgehen. Er sah ein _Aufmarsch von etwa 200 Carabinieri". Die Person, die sich an der Spitze des Aufmarsches befand, schlug ihn _mit einem Instrument" auf den Nacken, ein anderer drückte ihn mit dem Schild gegen die Mauer und schlug ihm mit dem Knüppel auf die Beine, so dass er das Gleichgewicht verlor. Er begann zu rufen, dass er Journalist sei (_press, press"), in der Hoffnung sie zu stoppen, aber ihm wurde geantwortet _ you are black block, we gonna kill blackblocks". Zu fünft oder sechst begannen sie, ihn mit Knüppelschlägen und Tritten zu traktieren, während er am Boden lag. Nach einigen Minuten, gab ihm ein _Carabiniere" ein tritt in den Rücken, gefolgt von anderen, die ihn während etwa fünf Minuten mit Fußtritten traktierten, _wie ein Fußball" umherkickten, bis er in die Mitte der Strasse lag. Es kam ein weiterer _Carabiniere, der seinen Kollegen anordnete, aufzuhören und den Hals des Verletzten fühlte um den Puls zu spüren. Er sah dann einen Polizeitransporter, der das Tor aufbrach, durch welches sie in den Hof der DIAZ eindrangen - hundert Männer, von allen Seiten kommend. Da versuchte er aufzustehen um zu fliehen, aber es kam sofort ein Polizist dazu, der ihm mit dem Knüppel mehrere Schläge versetzte, einer von denen ließ ihn einen Zahn und Blut verlieren und er wurde bewusstlos.
Nicht anders als die anderen Verhafteten, beschreibt auch COVELL, dass der Gewalt (eine außergewöhnlich blindwütige und wiederholte in seinem Fall) keinerlei Widerstand von ihm vorausgegangen war. Die Einzigartigkeit seines Berichts besteht klar aus der Tatsache, dass er auf einer öffentlichen Strasse geschlagen wurde, noch bevor die Durchsuchung begonnen hatte (und folglich bevor der Wurf von Gegenständen und die Widerstandshandlungen der Verhafteten hätten stattfinden können). Der Bezug auf die _Carabinieri" (auch wenn das Missverständnis gerechtfertigt scheint, da es sich um einen Ausländer handelt) könnte dazu führen, seine Glaubwürdigkeit anzuzweifeln, da er sich friedlich verhielt und das Kontingent der Carabinieri die Weisung hatte, einen Kordon um die DIAZ zu bilden, während COVELL sich auf das Aufbrechen des Tores und das Eindringen bezieht.
Aber der Bericht von COVELL ist nur deshalb schwer anzuzweifeln, weil er nicht nur Bestätigung im Befundbericht der festgestellten Verletzungen findet, sondern auch in den Aussagen zweier Polizeiangehöriger. MORTOLA hat in der Tat ausgesagt (Vernehmung vom 23.7.02) _auf der äußeren Seite des Tores, erinnere ich mich, von meiner Stellung aus eine Person gesehen zu haben, die zwischen den Müllcontainern zu Boden gefallen war. Ich sage es deshalb so, weil sie, als ich sie sah, schon am Boden lag. Ich kann nicht sagen, ob sie verletzt war. Ich habe mich nicht darum gekümmert, weil einige Polizisten in der Nähe waren und sich um ihn kümmerten. Ich kann nicht einmal sagen, ob diese Person verhaftet wurde". Im Zusammenhang mit der Aussage von MORTOLA ging aus der Befragung hervor, dass sich der Leiter der DIGOS außerhalb des Tores befand (das zu dem Zeitpunkt schon aufgebrochen war), etwa 20 - 25 Meter vom Tor entfernt. Dem fügt sich die Aussage des Polizeibeamten BURGIO an, der als Zeuge im Zusammenhang mit den Ereignissen der Molotowcocktails angehört wurde. Bei dieser Gelegenheit berichtete BURGIO, mit dem Polizeitransporter einem Auto der SCO gefolgt zu sein, in der Mitte der Piazza Merani parkiert zu haben und in Richtung der DIAZ gegangen zu sein. Dabei hat er bemerkt, dass _ ein Krach und Durcheinander vor der Schule herrschte. Ich erinnere mich auch daran, wie in geringer Distanz zu der Piazetta eine Person, die stark verletzt war, am Boden lag. Ich habe persönlich Hilfe geleistet, in dem ich Wasser auf die Wunden leerte. Es war kein Italiener. Ich kümmerte mich darum dringend eine Ambulanz anzufordern".
Die Aussagen, die anzuzweifeln kein Grund besteht, können sich nur auf COVELL beziehen, da sich keine anderen Verhafteten außerhalb der Schule befanden und da es keine Kenntnisse über Verletzte außerhalb der Operation DIAZ in jener Nacht in der via Cesare Battisti gibt, die ärztlich verpflegt werden mussten. Es ist zudem undenkbar (und es berichtet vor allem niemand davon), dass COVELL währenddem die Durchsuchung Gange war, in dem sehr schlechten Zustand, in dem er sich befand, aus der Schule heraus hätte gehen können, und den Hof hätte überqueren können um auf die Strasse zu gelangen ohne dass einer der zahlreichen anwesenden Polizisten ihn bemerkt hätte.
Es hat also keiner der angehörten Polizisten die Aussagen von COVELL widerlegt, im Gegenteil haben zwei von ihnen eine Bestätigung geliefert.
Die einzige auf der Grundlage der Verfahrensakten mögliche Rekonstruktion dessen, was sich in der Nacht vom 21. zum 22. Juli 01 in der DIAZ ereignete ist die, die de facto ausschließt, dass die Beschuldigten Widerstandshandlungen geleistet haben. Das, was diese zu Protokoll gaben, konnte keinerlei Widerlegung finden. Es fanden sich aber sehr wohl Bestätigungen in den Aussagen der Polizisten in den Akten des Prozesses Nr. 14125/01, die als Kopie beigefügt sind. Akten, aus welchen im Wesentlichen die Ermittlungen zu diesen Fall stammen.
Es bleibt schließlich noch den Strafbestand nach Artikel 337 StGB in der Form der _indirekten Gewalt" (violenza impropria) zu untersuchen. Die Staatsanwaltschaft erkennt diese Straftat im Verhalten jener, die bei Ankunft der Polizei die Türen verschlossen, indem sie Möbel dagegen stellten. Das dies geschah ist belegt: in diesem Punkt stimmen die Aussagen der leitenden Polizeibeamten und des Zeugen GIESSER überein und auch einige der Verhafteten stimmten dem zu indem sie sagten, dass sie anderen dabei zugesehen hätten. Das sorgfältige Durchlesen von der juristischen Ausarbeitung des Konzeptes der _indirekten Gewalt" und im Speziellen von Straftaten, in welchen man den Bestand dieser erkannte führt dazu, dass diese Art von Gewalt in zu untersuchenden Fall ausgeschlossen werden kann. Es ist unbestritten, dass die im Artikel 337 StGB aufgeführte Gewalt nicht notwendiger Weise gegen Amtspersonen ausgeübt werden muss, sondern dass sie auch Sachen oder nichtamtliche Personen zum Gegenstand haben kann (dort mit eingeschlossen der eigentliche Täter - wie im Urteil der 6. Kammer des Kassationsgerichts Nr. 2020 vom 11.2.89). Dennoch muss es sich immer um Gewalt handeln und so sind die Beispiele _indirekten Gewalt", die sich in der Rechtsprechung finden auch solche wie: jemand reisst ein Dokument aus den Händen einer Amtsperson und versucht es zu zerreissen; Fans greifen einen Car an, der die Gastmannschaft transportiert (6. Kammer des Kassationsgericht Nr. 15040 vom 3.11.89); jemand versetzt einem Fahrzeug einen Tritt und trifft den Carabiniere (6. Kammer des Kassationsgericht Nr. 3682 vom 28.10.97) und jemand begeht mit einem Auto gefährliche Manöver um sich einer Verfolgung zu entziehen (4. Kammer des Kassationsgerichts Nr. 4325 vom 13.1.83) oder leistet dem Befehl anzuhalten keine Folge und versucht die Beamten einzuschüchtern, indem er mit dem Fahrzeug auf sie zufährt (6. Kammer des Kassationsgerichts Nr. 7061 vom 15.7.96). Aus der Untersuchung der gängigen Beispiele in der Rechtssprechung ergibt sich, dass nicht jede Handlung zur Behinderung der Ausführung der Handlung einer Amtsperson indirekte Gewalt ist, sondern dass der Strafbestand nur dann erfüllt ist, wenn auf die Sachen eine direkte Gewalt ausgeübt wird, mit dem Ziel es zu Schädigen oder Zerstören (sich ein Dokument aneignen um es zu zerstören, einen Car angreifen, einem Fahrzeug einen Tritt versetzen) oder auch wenn das Verhalten Sachen oder Personen gefährdet (die waghalsigen Manöver des Automobilisten auf der Flucht) jedoch nicht im Beispiel des Falles, der häufig vorkommt und ganz ähnlich dem ist, den wir gerade untersuchen: Eine Person, die im Besitze von Rauschgift ist, sieht die ankommende Polizei und schließt die Haustüre zweifach, indem sie noch den Riegel vorschiebt.
Mit den vorhergegangenen Erläuterungen muss folglich der Anfrage der Staatsanwaltschaft stattgegeben werden.
Aus diesen Gründen wird die Einstellung des Prozesses verfügt und die Rückgabe der Akten an den zuständigen Staatsanwalt angeordnet.
Genua, 12.5.03
DER RICHTER
(dr. Anna Ivaldi)
visiert den Antrag auf Einstellung des Verfahrens, der von der Staatsanwaltschaft am 4.12.02 vorgetragen wurde;
erhebt nach Einsicht der Akten folgendes:
am späten Abend des 21.7.01 drang die Polizei in die Diaz Schule ein, mit dem Ziel eine Durchsuchung im Sinne des Artikels 41 des _TULPS" (vereinheitlichter Text der Gesetze der öffentlichen Sicherheit) durchzuführen. Das Gebäude war dazu vorgesehen, die ankommenden Demonstranten, die wegen des am nächsten Tage endenden G8-Gipfels, nach Genua kamen, aufzunehmen. Die Operation führte zur Beschlagnahmung einer Serie von Gegenständen und zur Festnahme der aktuell 93 Angeklagten. Im Verhaftungsprotokoll wurden die Begebenheiten folgendermaßen berichtet:
Um 22.30 Uhr wurde ein Kontingent der Staatspolizei, im Vorbeifahren vor der Schule in der "Via Cesare Battisti", zum _Objekt eines gewaltigen Wurfes von stumpfen Gegenständen von Seiten zahlreicher Personen". Da deswegen vermutet wurde, dass sich eine beträchtliche Anzahl von Anhängern der _tute nere" in der Schule aufhielten, wurde ein Eingriff veranlasst, der auf die Suche nach Waffen und Sprengstoff, der Individualisierung der Urheber des Wurfes von Gegenständen auf das Kontingent der Staatspolizei, sowie auf die Individualisierung der Verantwortlichen der Unruhen, die sich in den vergangenen Tagen ereignet hatten, ausgerichtet war.
Bei Ankunft der Polizei hatte eine Gruppe von Jugendlichen das Gittertor der Zufahrt geschlossen. Das Tor wurde von der Polizei eingedrückt, wozu sie einen Polizeitransporter der mobilen Kommandos der Staatspolizei benützten. Im Atrium (oder genauer im Hof) der Schule wurden die operierenden Polizeikräfte _Ziel eines heftigen Wurfes von Gegenständen jeder Art".
Nachdem die Polizei den Haupteingang der Schule aufgebrochen hatte, leisteten die im Innern anwesenden Jugendlichen weiteren Widerstand, in dem sie _zuerst eine Schlägerei mit den Anklagenden eröffneten und sich dann auf die verschiedenen Stockwerke des Gebäudes zerstreuten, um sich die Möglichkeit zu sichern, unerwartet alle Arten von Fallen stellen zu können".
Zu jenem Zeitpunkt wurde dem Polizeibeamten Massimo NUCERA der I. Mobilen Einheit einen Messerstich am Brustkorb versetzt. Er wurde nicht verletzt, da er eine schusssichere Weste trug.
Es wurden eine Reihe von Gegenständen beschlagnahmt: Allzweckmesser und Küchenmesser, Werkzeuge (Schaufeln, Spitzhacken und Bauhelme), Gasmasken und Tauchmasken, schwarze Kleidung, Fahnen und Spruchbänder. Es wurden auch Schwimmbrillen, Fotoapparate, Schlüssel, Walkmans und Mobiltelefone beschlagnahmt. Im Erdgeschoss, in der Nähe des Eingangs wurden schließlich _einige Sprengkörper des Typs Molotowcocktail" gefunden (im Protokoll wird keine genauere Anzahl angegeben)
Als Folge dieser Vorgänge _wurden zahlreiche Jugendliche verletzt, einige von ihnen sind nach wie vor in städtischen Krankenhäusern untergebracht, sowie viele Angehörige der Ordnungskräfte"
Es werden Straftaten der Art. 416, 419, 420, 582, 336, 337 und 339 Abs. 2 110 StGB, 21. 895/67 vermutet.
Der Staatsanwalt forderte gegenüber den 78 Ausländern die Haftbestätigung und als Maßnahme die Verhängung der Untersuchungshaft, da er dies wegen der Verdunkelungsgefahr, der Fluchtgefahr und der Wiederholungsgefahr eine für sie begründete Vorsichtsmassnahme hielt. Er verfügte hingegen die Freilassung der 15 Inhaftierten Italiener, für die er die Fluchtgefahr ausschloss. Die Straftaten, zu welchen der Staatsanwalt seinen Antrag stellte, betrafen die Art. 337 - 339, 56 - 61 Nr. 2 und 10 - 582 - 583 StGB, 41.1100/75, 21.895/67 und 416 StGB.
Die Haftbestätigungsverhandlungen der Gruppe von Verhafteten, die in die Haftanstalten verschiedener Städte überführt wurden, während einige in Genueser Krankenhäusern eingeliefert wurden, wurden nebst jenes Ermittlungsrichters, der Verfahrensinhaber ist, auch von 9 weiteren Richtern abgehalten. Außer für zehn Beschuldigte wurde die vorläufige Festnahme nicht bestätigt. Für einen von denen wurde als Maßnahme Untersuchungshaft verhängt und nachher vom Überprüfungsgericht widerrufen. In allen anderen Fällen wurde die Haft nicht bestätigt, da wegen der Vagheit der Verhaftungs- und Beschlagnahmungsprotokolle, nicht genügend Elemente zum Verantwortungsbereich der einzelnen zuordenbar waren, wenn auch die Begehung der Straftat nicht ausgeschlossen werden konnte.
Als die Haftprüfung abgeschlossen war, wurden die Ausländer augenblicklich aus nationalem Territorium ausgeschafft. Viele von ihnen wurden mittels internationaler Rechtshilfe angehört.
Nach Beendigung der Vernehmungen meldeten die Vernehmungsrichter der Generalstaatsanwaltschaft des Genueser Appellationsgericht und der Staatsanwaltschaft (der Republik) die körperliche Verfassung, in denen sich der größte Teil der Verhafteten befanden (sie zeigten Gipsverbände, genähte Wunden, auffällige Hämatome, Kopfverbände auf) und dass die ihnen diesbezüglich berichteten, wiederholt und ungerechtfertigt geschlagen worden zu sein, mit Tritten, Knüppeln und Mobiliar, das ihnen entgegengeschleudert wurde.
Es folgten Anzeigen und Erklärungen von vielen Verhafteten, die das gewalttätige Vorgehen der Polizei betreffen und zum großen Teil im Ausland gesammelt wurden. Dies gab den Ausschlag zu einem anderen Strafverfahren (Nr. 14525/01), in welchem die polizeiliche Verantwortlichkeit der Polizisten, die an der Operation in der Diaz Schule teilnahmen, untersucht wird. Dies wegen der erlittenen Verletzungen der Verhafteten sowie wegen des Strafbestandes der bewiesenen Fälschung der Verhaftungs- und Durchsuchungsprotokolle und Dienstberichte..
Deshalb sind auf eine einzige erwiesene Begebenheit zwei verschiedene Strafverfahren im Gange und in diesem Strafverfahren sind in großer Menge die Akten des andern eingeflossen.
Das Verhaftungsprotokoll trägt 14 unleserliche Unterschriften. Von den Unterschreibenden können aufgrund der Erklärungen von MORTOLA (DIGOS [italienische Staatssicherheitsabteilung] Genua) folgende leitende Beamte ausgemacht werden: DOMINICI (Mobile Einheit), DI SARRO (DIGOS Genua), CALDAROZZI (Zentraler Operationsdienst SCO), FERRI (Mobile Einheit von Rom), PFIFFERI (DIGOS Padua), NUCERA und PANZERI, Polizeibeamter, beziehungsweise Inspektor der Mobilen Einheit von Rom.
Der Antrag auf Einstellung des Verfahrens betrifft weder die Straftat unter Art. 416 StGB, für welche der Staatsanwalt die Trennung von diesem Verfahren verfügt hat und zu dem Ermittlungen im Gange sind, noch die Episode des von NUCERA berichteten Messerstiches. Bezogen auf diesen kann man im Antrag auf Einstellung des Verfahrens lesen, dass die Trennung deshalb verfügt worden ist, da eventuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit bei der Polizei gesehen wurden. Ein Sachverständigengutachten, das im Verfahren zur Ermittlung des Gegenstandsinhabers angeordnet wurde, ergab, dass die Schnitte auf den Kleidungsstücken des oben genannten _nicht mit jenen kompatibel waren, die experimentell nach den Dynamiken, die den Aussagen des Polizeibeamten zu entnehmen möglich waren, erhalten wurden".
Der Frage, ob den Verhafteten oder einigen von ihnen die vermuteten Straftaten zur Last gelegt werden können, muss zuerst die Auswertung des Bestehens derselben vorangehen.
Obwohl, wie schon gesagt, gegen die Unterzeichnenden ein Verfahren wegen Fälschung läuft, bejaht die Staatsanwaltschaft im Antrag auf Einstellung des Verfahrens, auch auf der Grundlage jener Akten, das Bestehen der Straftaten des schweren Widerstands, des schweren Diebstahls, des Besitz waffenähnlicher Gegenstände. Die Einstellung wird in der Tat beantragt, _weil die individuelle Feststellung der Verantwortlichen der verschiedenen beschriebenen Strafbeständen in den Einleitenden Mitteilungen nicht möglich ist".
Nur was die beiden Molotowcocktails betrifft, die in den Verhaftung- und Beschlagnahmungsprotokollen aufgeführt wurden, schließt der Staatsanwaltschaft aus, dass ihr Besitz auch nur annähernd den Beschuldigten dieses Prozesses zugeschrieben werden kann. Diese Schlussfolgerung ist völlig vertretbar: in den im Strafverfahren Nr. 14525/01 ausgeführten Ermittlungen kam heraus, dass die beiden Molotowcocktails, die laut dem Durchsuchungsprotokoll in der Eingangshalle im Erdgeschoss der Schule Diaz gelegen haben sollen, in Wahrheit mehrere Stunden vor der Durchsuchung der Schule an einem ganz anderen Ort (Corso Italia) gefunden wurden, wie aus der SIT (Zeugenvernehmung) des Staatsanwalts von GUAGLIONI, BURGIO und DONNINI hervorgeht.
Während den Ermittlungen konnte festgestellt werden, dass der Vorfall bezüglich des Überfalls eines Kontingents der Staatspolizei, der von nicht identifizierten Personen einige Stunden vor dem Eindringen der Polizei in die DIAZ durchgeführt worden sei, nicht in Betracht gezogen wird: Der Vorfall hat tatsächlich nichts mit den Vorhaltungen gegen die Angeklagten zu tun. Vorhaltungen, die das Verhalten derselbigen in einem folgenden Moment betrifft, das heißt in der Phase unmittelbar vor der Durchsuchung und im Laufe derselben.
Was das Ergebnis der Durchsuchung angeht, stellt man fest, dass im Antrag auf Einstellung des Verfahrens die Straftat (nicht zur Last gelegt in der Haftbestätigung und in der Bestätigung der vorbeugenden Maßnahmen) von schwerem Diebstahl, in Bezug auf einige Werkzeuge, wie Schaufel, Spitzhacke etc. die dem Bauwesen gehören, angenommen wird. Im SIT (Zeugenvernehmung) wurde in dem Zusammenhang von GABURRI ausgesagt, dass in der Schule Bauarbeiten im Gange waren, die vorübergehend unterbrochen wurden. Das für diese Arbeiten benutzte Material wurde in einen unter der Treppe liegenden Hohlraum gebracht, dessen Türen mit einem Vorhängeschloss verschlossen wurden. Als der Zeuge am 26. 7. 01 wieder in die Schule eintrat, stellte er fest, dass eine der Türen aufgebrochen war und dass Material fehlte (in Bezug auf dieses der Zeuge nicht nach genaueren Angaben gefragt wurde). Es gibt keinerlei Elemente auf deren Grundlage man irgendwie den Diebstahl dieses Materials den aktuell 93 Beschuldigten oder einigen von ihnen, zurechnen könnte (wie gesagt jedenfalls nicht auf Grund der Akten, wie vom Staatsanwalt behauptet). Man könnte nur zu diesem Schluss kommen, wenn man mit einiger Sicherheit bestätigen könnte (und man sieht in der Folge weshalb dies nicht möglich ist), dass diejenigen, die sich in der Diaz Schule befanden in der Phase vor dem Eindringen der Polizei oder im Verlaufe derselben, sich die Werkzeuge aneignet hätten, nachdem sie das Schloss des Hohlraums im Untergeschoss gewaltsam geöffnet hätten. Aber eine solche Bestätigung ist nicht möglich. Es gibt keine Elemente die auch nur annähernd den Beschuldigten den Diebstahl zuschreiben ließen. Der Zugang zum Untergeschoss kann effektiv durch diejenigen, die die Schule besetzten, in den vorhergehenden Tagen sowie am 21. Juli aufgebrochen worden sein; oder am Abend selbst im Laufe der Durchsuchung durch die Polizeibeamten, um sicher zu sein, dass sich dort niemand versteckt. In dem Zusammenhang muss der Umstand herausgehoben werden, dass aus dem Bericht von CENNI, Gruppenchef der mobilen Einheit, hervorgeht, dass diese im Verlaufe der Operation einer Kontrolle im Untergeschoss vorgenommen haben, um dabei festzustellen, dass die Lokale offen, aber leer waren und dass zwei Eisentüren regulär geschlossen waren. In der Folge wird es keinerlei Hinweise bezüglich der Tatsache, dass die Türen aufgebrochen wurden, geben. Auch der Gruppenchef LUCARONI, der erklärt, sich mit deinen Männern ins Untergeschoss begeben zu haben und es schnell untersucht zu haben, erwähnt in keiner Weise, dass die Türen aufgebrochen wurden.
Im Zusammenhang mit dem beschlagnahmten Material (größtenteils aus völlig irrelevanten Dingen wie Thermosflaschen, Kleidungsstücke, Tauchmasken, Mobiltelefone, Fotokameras; Filme und Floppy Disks etc. bestehend ) bleibt folglich nur der Strafbestand der Gesetzesübertretung darunter Art. 4 von i. 110/110/1975 (es wurden in der Tat einige Schweizer Taschenmesser und Allzweckmesser gefunden), Gesetzesübertretungen die übrigens keine sofortige Festnahme legitimieren.
Mit Sicherheit komplexer ist die Rekonstruktion dessen, was unmittelbar vor dem Eindringen der Polizei und im Verlaufe der Durchsuchung geschah. Bevor das Problem der der Zuweisung bestimmter Straftaten an allen oder einigen der Verhafteten angegangen wird, geht es darum zu sehen, ob Anzeichen für den Strafbestand des schweren Widerstandes, der schweren Körperverletzung oder der versuchten schweren Körperverletzung seitens der Personen, die sich in der Diaz Schule befanden, vorliegt.
Bevor mit dieser Rekonstruktion fortgefahren wird, muss man den neuen Umstand berücksichtigen, nämlich, dass Elemente aufgetaucht sind, die den Staatsanwalt veranlasst haben, in Zusammenhang mit den Protokollen den Straftatbestand der Fälschung zu vermuten (man nennt hier Beobachtungen, die in Bezug auf das auf das Auffinden der Molotowcocktails hervorgegangen sind). Der Staatsanwalt schließt aus, dass sich aus diesen Protokollen jedwede Gewissheit über den tatsächlichen Hergang der Dinge gewinnen lassen. Außerdem darf bei der Auswertung der Polizeiprotokolle der leitenden Polizeibeamten, die Tatsache nicht vernachlässigt werden, dass sie ihrerseits im Zusammenhang mit den Vorgängen in der Diaz Schule, im Strafverfahren 14525/01 angeklagt sind.
Die Erklärungen, die von den Verhafteten im Zuge der Haftbestätigungsverhandlung, in der Strafverhandlung 14525/01 und im Verlauf der Anklage und der Vernehmung der Beschuldigten in diesem Verfahren abgelegt wurden, stehen im Widerspruch zu dem, was im Verhaftungsprotokoll (und in den Dienstberichten, von denen nachher gesprochen wird), festgehalten wurde. Laut den Aussagen der Beschuldigten, habe sich am späten Abend des 21. Juli 2001 eine erhebliche Anzahl Ordnungskräfte zur Diaz Schule begeben. Sie hätten dann mit einem Polizeitransporter das Tor durchbrochen, durch welches man in den Schulhof gelangt (das Schloss war von Innen von Personen geschlossen worden, die nachher in die Schule flüchteten). Die Polizei habe dann, ohne Warnung, die Türen des Schulgebäudes aufgebrochen, vor die jemand, nachdem er sie verschlossen hatte, Sitze und Bänke gestellt hatte. Dem Eindringen der Polizei sei kein Entgegenwerfen von Gegenständen vorausgegangen (oder zumindest bestreiten die 93 Beschuldigten einen solchen Wurf getätigt zu haben und verneinen auch, dass sie jemanden etwas werfen gesehen hätten). Kaum seien die Polizeibeamten eingetreten gewesen, hätten sie die Polizeiknüppel gegen diejenigen, die sich im Erdgeschoss befanden, eingesetzt, obwohl diese die Hände erhoben und keinerlei Widerstand geleistet hätten. Ein Teil der Beamten sei sofort in den ersten Stock hinauf gegangen. Dort befanden sich weitere Personen und solche, die vor Schreck von unten dorthin geflüchtet waren. Dort im 1. Stock seien die Personen, die an der Wand standen und die Hände erhoben, mit den Polizeiknüppeln geschlagen worden und, obwohl sie dem Polizeibefehl gehorchten und sich auf den Boden geworfen hätten, seien sie von neuem mit den Polizeiknüppeln geschlagen und getreten worden. In der Folge seien die, die in den oberen Stockwerken Zuflucht gesucht hätten, nach unten in die Turnhalle im ersten Stock geführt worden. Während sie die Treppen hinunter gingen, seien sie von neuem mit Knüppeln geschlagen worden. Während dieses Einsatzes seien die Angeklagten beschimpft und bedroht worden, obwohl sie keinerlei Widerstand leisteten und durch die brutale und grundlose Gewalt der Polizei sehr verängstigt und eingeschüchtert waren.
Die Rekonstruktion der Vorgänge beruht auf den Erklärungen der Angeklagten. Eine Auswertung dieser muss nun durch mögliche Bestätigungen gemacht werden.
Eine erste Bestätigung findet sich in der Übereinstimmung der Aussagen der Angeklagten, insbesondere bei denen, die bei der Haftbestätigungsverhandlung gemacht wurden. Dabei ist die Tatsache zu betonen, dass die 78 verhafteten Ausländer in vier verschiedene Haftanstalten (Pavia, Voghera, Vercelli, Genua-Marassi) überführt wurden, während einige von ihnen verhört wurden, als sie in den zivilen Krankenhäusern Genuas lagen. Dieser Umstand macht die Möglichkeit, dass selbige ihre Aussagen hätten koordinieren können, voll und ganz unwahrscheinlich und verleiht somit der Tatsache, dass ihre Schilderungen auch in spezifischen Punkten übereinstimmen, besonderen Wert. Viele von denen, die sich im Erdgeschoss befanden, als die Polizei eindrang, berichten (so HAGER, ALLUEVA, MARTINEZ, LANASPA, MOSSO, MORET, BALBAS, NOGUERAS) von Bänken und Stühlen, die ihnen von den Polizisten entgegengeschleudert wurden. Andere, die sich im ersten Stock befanden sagen, dass sie sich auf den Boden legen mussten und dann von neuem geschlagen wurden, bis dass ein leitender Polizeibeamter auftauchte, der den Polizisten den Befehl gab, die Prügelei zu beenden (POLLOK, CANNIESCK, BARRINGHANS, ALBRECHT). Nochmals andere berichten von Beschimpfungen und Drohungen seitens der Polizisten währenddem sie die Beschuldigten schlugen (ALBRECHT, GALLOWAY, DOHERTY, OLLSON, BRUSCHI: _sie schrieen, dass sie uns täten würden, da ja doch niemand wisse, dass wir da seien").
Außerdem wurden die Ausländer, sobald man sie frei gelassen hatte, zum Gegenstand von Ausweisungsmaßnahmen. Ein Umstand, der ausschließen lässt, dass sie die Version über die Ereignisse mit den 15 Italienern hätten absprechen können, die später vom Staatsanwalt gehört wurden. Folglich bestätigen auch die Erklärungen der Italiener das, was die Ausländer über die Unmittelbarkeit des Sachverhaltes aussagten. Außerdem wurden zwei der Italiener, PANCIOLI GUADAGNUCCI und CESTARO, am 23.7.01 durch den Staatsanwalt angehört, während sie wegen den Verletzungen , die ihnen im Verlaufe der Operation in der Diaz Schule zugefügt wurden, im Krankenhaus _San Martino" untergebracht waren. Die Versionen der beiden (die sich im Moment des Eindringens in der Turnhalle befanden) stimmen mit dem überein, was die Ausländer gegenüber dem Ermittlungsrichter, im Bezug zum Sachverhalt, dass die Personen von der Polizei geschlagen wurden, obwohl sie keinen Widerstand leisteten aussagten. Analoge Bestätigungen finden sich in den Aussagen, die von den verhafteten Italienern (die, wie gesagt, nichts mit Ausländern abgesprochen haben können, die am 25.7.01 ausgeschafft wurden), vor dem Staatsanwalt abgegeben wurden, weder in der Beschreibung des Sachverhalts noch in den Einzelheiten (zum Beispiel: PRIMOSIG und GALANTE bestätigen die Beschimpfungen und Drohungen, die sie während der Prügel erhalten hatten, GALANTE bestätigt auch die Tatsache, dass die Polizisten auch Stühle auf die im Turnhalle am Boden liegenden Personen warfen).
Da ist noch die Bestätigung durch die Aussagen von Michel Roland GIESER. Dieser, er meldete sich am 22.7.01 in der Abteilung des Ersten Staatsanwaltes der Staatsanwaltschaft und wurde nachher, am 16.8.01 vom Staatsanwalt angehört, berichtete, dass er sich im Moment als die Polizei in die Schule eindrang, dort befand. Er erklärte genau, wie einige Personen Bänke vor die Türe gestellt hatten, obwohl andere sagten, es nicht zu tun, dass die Türe von der Polizei aufgebrochen wurde; dass er mit anderen in den ersten Stock hinauf gegangen war, wo alle mit den Armen und Beinen ausgebreitet auf den Boden gelegen haben (GIESER erinnert sich nicht mehr, ob aus eigener Initiative oder weil die Polizisten es ihnen befahlen); dass die Polizisten sie alle mit Knüppeln und Tritten zu prügeln anfingen, trotz der Position, die von den Anwesenden eingenommenen wurde (die offensichtlich keinerlei Widerstand leisteten), bis dass ein leitender Polizeibeamter _basta" schrie, ohne jedoch die Prügel unterbrechen zu können, die erst auf wiederholten Befehl beendet wurde. Der Zeuge fügte hinzu, dass unter den Verletzten eine junge Frau mit rasierten Haaren war, die in einer speziell schlimmen Verfassung schien (JONASCH, von welcher auch andere, darunter FOURNIER sprechen werden. Zu den erlittenen Verletzungen hat JONASCH, die während der Vernehmung durch den Ermittlungsrichter wegen eines Schädelbruches im Krankenhaus _San Martino" lag, ausgesagt, dass sie, während sie im ersten Stock mit erhobenen Händen war, ein Polizist mit einem Knüppel angriff. Sie verlor das Bewusstsein und kam erst zwei Tage später im Krankenhaus wieder zu sich). Als die Krankenwagen ankamen, begleitete er einen jungen Mann mit einer heftig blutenden Kopfverletzung die Treppe hinunter und schaffte es dann, aus der Schule zu entkommen. Die Aussagen von GIESER, die diejenigen Aussagen der Verhafteten, die sich im ersten Stock der Schule befanden bestätigen, verdienen Aufmerksamkeit. Es handelt sich nämlich um eine Person, die nicht unter Anklage steht und die sich gleich nach den Vorfällen spontan bei der Generalstaatsanwaltschaft zeigte. In einem Moment also, in dem er keine Kenntnisse der anderen Aussagen (die noch nicht einmal gemacht waren. Die Vernehmungen der Verhafteten fanden erst am 25.7.01 statt), haben konnte. GIESER machte eine Strafanzeige wegen der erlittenen Verletzungen, die ihm in einem ärztlichen Befundbericht des Krankenhauses _Maggiore di Milano" am 22.7.01 attestiert wurden.
Eine wichtige Bestätigung der Version der Angeklagten kommt erst noch von den Aussagen vieler Polizisten. Betreffend dieser Aussagen muss vorausgeschickt werden, dass diese, auch wenn sie nicht aus regelrechten Zugeständnissen bestehen, doch einen einigartigen Wert haben. Betrachtet man, wer sie ausgesagt, dann wird im Grunde die Version des Sachverhaltes in den Protokollen widerlegt. Es ist folglich schwierig anzunehmen, dass die Wahl, diese Aussagen zu machen von etwas anderem inspiriert worden sei, als vom Respekt gegenüber der Wahrheit.
Bevor zur gesamthaften Untersuchung der Aussagen der Polizeikräfte übergegangen wird, muss vorangeschickt werden, dass die befragten Beamten nicht übereinstimmende Versionen des Eindringens in das Schulgebäude abgegeben haben, indem sie jeweils den anderen bezichtigten, als ersten hineingegangen zu sein. So verhindern sie die Identifikation (übrigens sicherlich wichtiger im Strafverfahren 14525/01 als in diesem Ort) der Polizisten, die, nachdem die Türen aufgebrochen worden sind, als erst eintraten. An der Operation beteiligten sich die Mobile Einheit von Rom, geführt von CANTERINI (etwa 60/70 Männer), Personal von mobilen Truppen aus verschiedenen Polizeipräsidien und Personal des zentralen Operationsdienstes (SCO) von GRATTERI geführt. Die gesamten Polizeikräfte begaben sich in zwei Kolonnen aufgeteilt zur Schule, geführt von den Polizeibeamten der DIGOS (Politische Polizei) MORTOLA beziehungsweise DI SARRO. Was das Ziel und die Modalitäten der Operation angeht, wurde laut den Aussagen der daran teilnehmenden leitenden Polizeibeamten, diese Durchsuchung im Sinne des Art. 41 TULPS (vereinheitlichte Fassung des Gesetzes zur öffentlichen Sicherheit) geführt. Aufgabe der Mobilen Einheit war es, zu garantieren, dass diese unter sicheren Bedingungen durchgeführt werden konnte. Übrigens besteht nicht einmal in diesem Punkt Übereinstimmung der Versionen oder zumindest Klarheit. In den Berichten von CANTERINI und von FOURNIER liest man nämlich, dass das Ziel der Operation die Räumung des Instituts Diaz war (Bericht CANTERINI vom 27.7.01) oder _die Verhaftung der Personen des aufständisch-anarchistischen Umfelds, die sich in ein Missbräuchlicherweise besetztes Schulgebäude zurückgezogen hatten" (Bericht FOURNIER).
Alle diejenigen, die als Unterzeichnende des Verhaftungsprotokolls identifiziert worden sind, haben ausgesagt, keine Widerstandshandlungen in der Diaz Schule gesehen zu haben, dass sie aber von anderen davon gehört hätten. Besonders von CANTERINI, der auch einen Bericht unterschreibt, welcher dem Verhaftungsprotokoll angeheftet ist und in dem man von solchen Handlungen spricht. Er schreibt davon, in der Schule eine _heftige Gegenwehr seitens einiger Besetzter" angetroffen zu haben, die von der Zeit profitiert hätten, die verstrich bis die Türe aufgebrochen worden war. Während dieser Zeit sei eine Flut von stumpfen Gegenständen, vor allem Flaschen heruntergefallen, die Besetzer hätten sich mit Stangen und Stöcken bewaffnet. Der Kommandant der Mobilen Einheit von Rom schreibt hingegen in einem folgenden Bericht, der auf den 27.7.01 datiert ist, dass er sich im Moment des Polizeieingriffs mit seinem Vize FOURNIER in einer hinteren Position befand; dass er, als es ihnen gelungen war einzutreten, Jugendliche an die Mauer gekauert sah, einige von ihnen seien am Kopf verletzt gewesen; dass ihn eine ähnliche Szene einen Stock höher erwartete, wo er eine junge Frau mit rasierten Haaren bemerkte, die eine schwere Verletzung am Kopf hatte (JONASCH, von der schon gesprochen wurde) und wo FOURNIER den Befehl gab, die Schlagstöcke wieder zurück zu stecken. In der Vernehmung vom 21.9.01 (im Prozess n 14525/01 abgelegt) präzisiert er außerdem, dass das was er im Bericht geschrieben hatte, seine Schlussfolgerung war, oder präziser, das, was ihm von Polizisten, die nicht aus seiner Abteilung stammten, berichtet wurde. Diese Polizisten, kann er nicht benennen. Was die Phase unmittelbar vor dem Eindringen in die Schule angeht, so erklärt er in der Vernehmung vom 21.9.02, dass der Wurf von Gegenständen nicht sehr stark war und dass er nur _etwas, dass gegen die Schutzschilder flog" wahrgenommen hatte.
Es finden sich bei den Akten Berichte von FOURNIER und der Gruppenchefs der Mobilen Einheiten, die einige Tage nach den Geschehnissen verfasst wurden (es sind alle auf den 27.7.01 datiert)
Der Bericht von FOURNIER und seine Aussagen während der Vernehmung vom 21.9.01 bestätigen grundsätzlich die Version der Verhafteten. Nach dem, was ein leitender Beamter berichtete, drängten sich in der Tat eine Flut von Polizeikräften vor die beiden Türen der Schule (der Haupteingang und die Seitentüre links), beide mit Möbeln und Brettern verbarrikadiert. Den Polizeikräften, die sich vor der Diaz Schule befanden, wurde keine Weisung erteilt _eine vernünftige Handlungsweise anzustreben", wie es sonst normalerweise in ähnlichen Fällen gemacht wird. Weder in dieser Phase noch vorher nahm FOURNIER ein Wurf von Gegenständen wahr. Als die Türe aufgebrochen war, gestaltete sich das Hineingehen chaotisch und verwirrlich. Er stieg sofort die Treppen hoch, schreiend und den Polizeiknüppel ziehend aus Angst vor einem Angriff. Im 1. Stock angekommen, sah er im Korridor 10 oder 12 kauernde oder liegende Jugendliche, welchen er in Italienisch und Englisch befahl, sich gegen die Mauer zu stellen. Sofort bemerkte er, dass diese seinen Befehl aufgrund ihrer Verfassung nur mit Mühe befolgen konnten. Er bemerkte dann eine junge Frau mit rasierten Haaren in einer Blutlache. Er schrie _basta, basta", befahl den Polizeiknüppel zurückzustecken und die Schule zu verlassen und forderte den Polizeiarzt auf, ärztliche Hilfe zu leisten. Während er mit allen Mitteln versuchte, der jungen Frau erste Hilfe zu leisten, traf der Gruppenchef TUCCI zu ihm.
Die Berichte der Gruppenchefs stimmen in dem Punkt überein, als dass keine genauen Angaben zur Aufgabe, die die Abteilung während der Operation ausführen sollten, gemacht wurden. Zur Aufgabe derselben war nur mitgeteilt worden, dass es sich um ein Eindringen in ein besetztes Gebäude mit gefährlichen Gegenständen handle.
Einige der Gruppenchefs berichten, dass dem Eindringen in die Schule ein Wurf von Gegenständen voranging (so TUCCI, STRANIERI- der von einem _kleinen Balken" sprach- und ZACCARIA, der hingegen von einem _starken Wurf zahlreicher stumpfer Gegenstände" spricht). Andere (CENNI, COMPAGNONE, LUCARONI und LEDOTI), sprechen in der Vernehmung durch den Staatsanwalt davon, obwohl sie im Bericht schweigen. BASILI, der kein Gruppenchef ist, sagt vor der Staatsanwaltschaft aus, dass ein Zimmermannshammer und anderes geworfen wurde. TUCCI berichtet außerdem, dass die Beamten MANGANELLI und ANTEI von einem Stein getroffen wurden und Verletzungen davon trugen, die ihnen in einem ärztlichen Befund nachgewiesen wurden. Der _starke Wurf zahlreicher stumpfer Gegenstände" von dem ZACCARIA berichtet, scheint nicht von allen so wahrgenommen worden zu sein. CENNI etwa schweigt nicht nur im Bericht darüber, sondern kann auch in der Vernehmung nicht genau sagen kann, was für Gegenstände geworfen wurden. Er schließt auch nicht aus, dass es sich um _Dreckklumpen, die vom Gerüst flogen" handeln könnte. Weiter sagt er, dass er den Lärm der Gegenstände, die die Schutzschilder seiner Männer getroffen hätten, nicht gehört habe, obwohl er bestätigt, dass dort ein Wurf stattfand.
Es liegt eine sichtbare Unstimmigkeit zwischen den Berichten vor, auch was die Wahrnehmungen jedes einzelnen Gruppenchefs im Innern des Gebäudes betrifft. Einige (TUCCI und COMPAGNONE) werden nicht von Widerstandshandlungen seitens der Besetzer der Schule getroffen und sehen auch keine solchen. Sie sahen hingegen Polizeikräfte, die mit dem Schlagstock Personen schlugen, welche keinerlei Widerstand leisteten. Speziell TUCCI sah Kollegen mit Schlagstöcken, welche sie verkehrt herum hielten, zuschlagen, und er sah einen von denen eine junge Frau an den Haaren ziehen, währenddem er fortfuhr, sie zu schlagen. COMPAGNONE sah, kaum dass er eingetreten war, einen alten Mann, der sich auf sie zu bewegte und der _von blindwütigen Polizisten überwältigt wurde" deren Abteilungszugehörigkeit er nicht kennt. Im dritten Stock angekommen bemerkt er _einfache Polizeibeamte und andere wie wilde Tiere über die Jugendlichen herziehen und sie schlagen. Einer von diesen lag in einer Blutlache und gab keine Lebenszeichen mehr von sich". Andere hingegen (CENNI, LEDOTI, ZACCARIA) berichten von Widerstandshandlungen. Speziell CENNI schreibt, dass er, während er die Treppen der Schule hoch stieg, mit stumpfen Gegenständen beworfen wurde, einer von diesen habe den Beamten PACE verletzt, dieser wurde jedoch nicht begutachtet. Bei der Vernehmung durch den Staatsanwalt ändert er jedoch diese Version und sagt, dass er nicht mehr wisse, ob es einen Wurf von Gegenständen gab oder nicht und gibt an, im Bericht das geschrieben zu haben, was ihm PACE berichtet habe (dieser wurde nie angehört). LEDOTI sagt aus, von einer vermummten Person angegriffen worden zu sein, während er die Treppen hoch ging. Er fügt an, dass von den oberen Stockwerken Gegenstände aller Art fielen (Gegenstände die alle nicht protokolliert sind und von denen auf den Fotografien, die im Innern der Schule, vor allem auf den Treppen durch die Carabinieri am 23.7.01 aufgenommen wurden, keine Spur zu sehen ist). Er berichtet, dass er von neuem angefallen wurde, von einer Person mit einem Stock bewaffnet. Vom darauf folgenden Kampf trug er eine Distorsion des rechten Knies davon, die ihm in einem Attest bestätigt wurde. Er fügt an, dass er, im dritten Stock angekommen, eine junge Frau sah, die verängstigt weinte und er beschloss, sie nach unten zu begleiten. Er sagt weiter, dass sie, während sie hinunter gingen, beide von Knüppelschlägen getroffen wurden und einer von denen die junge Frau am Nacken traf, worauf die Frau zu bluten anfing. (diese Tatsache wird in der Folge auch von der jungen Frau berichtet, BARTESAGHI, die aussagt, von Knüppeln und Spucke getroffen worden zu sein, während ein Beamter - logischerweise LEDOTI - sie ins Erdgeschoss begleitete. BARTHESAGHI sagt jedoch, dass sie im Nacken getroffen wurde, bevor sie von LEDOTI herunter begleitet wurde. Dieser Umstande, der von LEDOTI nicht berichtet wird, wird im Bericht von TUCCI bestätigt, in welchem steht: ãich sah den V.S. Ledoti, der eine junge Frau trug ... damit sie nicht nochmals geschlagen wird")
Was die Männer seiner Einheit angeht, berichtet LEDOTI, dass VACCARO ihm sagte, dass er sich verletzt habe (es ist jedoch nicht begutachtet worden) und dass MARRA (wegen einer Verletzung am rechten Handgelenk begutachtet) ihm sagte, dass er sich mit dem Schild verletzt habe, während er im Begriff war, in die Schule einzudringen. Auch ZACCARIA berichtet, dass sie, während sie die Treppen hoch gingen, mit Gegenständen beworfen wurden (Stühle, Eisenrohre und verschiedenen Holzstücke. Auch hier gilt, was gegen den Aussagen von LEDOTI erhoben wurde), einer von diesen traf den Polizeibeamten SALVATORI (gegen welchen eine Anzeige läuft und der nicht angehört wurde). ZACCHARIA sagt zudem, er habe die Beamten seiner Einheit immer unter Kontrolle gehabt und keiner von ihnen sei verletzt worden, während Anzeigen gegen zwei Polizisten der Einheit von ZACCHARIA, LICCARDO und GALUPPI, laufen. Die letzteren zwei, wie übrigens alle diejenigen, die der Mobilen Einheiten angehören und denen Verletzungen attestiert wurden, wurden, mit Ausnahme von LEDOTI, nicht angehört. Zudem bestätigt ZACCARIA, dass es im ersten Stock zu Zusammenstössen zwischen Polizisten in zivil und denen, die sich dort befanden, kam. Aber diese Aussage widerspricht den Aussagen von FOURNIER und TUCCI, die sich ebenfalls auf demselben Stockwerk befanden. LUCARONI sieht, als er hinein geht, Polizeipersonal in gewalttätigen Auseinandersetzungen mit den Anwesenden verwickelt _auch in einer erhöhten Anzahl gegenüber den Gegnern operierend". Auch auf dem dritten Stock sieht er Auseinandersetzungen zwischen einfachen Polizeibeamten die _sehr wahrscheinlich" annahmen, auf widerstand zu stoßen, und den anwesenden Jugendlichen, präzisiert jedoch, dass weder er noch seine Männer Gegenstand von Widerstandshandlungen wurden.
STRANIERI, der selbst aussagt, dass er Mitglieder seiner Einheit in einem Handgemenge mit den in der Turnhalle anwesenden Personen sah (er spricht von einem gegenseitigen Herumgeschubse), bestätigt, dass weder er noch die Personen, die mit ihm waren Widerstandhandlungen antrafen. Er fügt an, einen jungen Mann verteidigt zu haben, der am Kopf getroffen wurde und dem Kollegen in zivil weitere Schläge austeilten. BASILI sagt hingegen aus, einen Schlag an der Schulter gespürt zu haben und sich mit dem Schlagstock verteidigt zu haben (steht nicht im Bericht) und _lebendigen" Widerstand seitens der Jugendlichen gesehen zu haben, die dann von Beamten in Zivil auf dem Boden immobilisiert wurden.
Wie man sieht, stoßen die Gruppenchefs innerhalb ihrer selbst auf beachtliche Widersprüche und diese lassen schließlich an ihrer Glaubwürdigkeit zweifeln (z.B.: LEDOTI, der in der Schule war, als sich auch TUCCI und FOURNIER darin befanden, liefert eine völlig andere Beschreibung der Fakten als diese). Das Bild, dass sich insgesamt aus ihren Aussagen ergibt (oder zumindest aus den übereinstimmenden Punkten), ist jenes von ungerechtfertigt ausgeübter Gewalt seitens der Polizeibeamten, in Abwesenheit von Widerstandshandlungen. (So FOURNIER, aber auch TUCCI, COMPAGNONE, LEDOTTI - die Knüppelschläge, die ihm und BARTESAGHI zugefügt wurden, während sie die Treppen hinunter gingen - und zum Schluss abgeschwächt auch ZACCARIA).
Von jenen, die das Verhaftungsprotokoll unterzeichneten, erhält man keine klarere Rekonstruktion. PFIFFERI (DIGOS Padua) erreicht die Schule nachdem die Durchsuchung beendet war und MORTOLA (DIGOS Genua) wurde damit beauftragt, das aufgefundene Material zu ordnen. MORTOLA sagt in der SIT vom 23.7.01., dass er nicht an der Stürmung der Diaz und an der Verhaftung der Besetzer teilgenommen habe, dass er durch die anderen von dem Wurf von Gegenständen und von der Gewalt erfahren habe. In der Vernehmung vom 23.7.02 sagt man jedoch unerklärlicherweise sicher, dass _etwas geflogen sei", dass man den Lärm von zerbrechenden Flaschen gehört habe und ein Hammer von oben herab fallen gesehen habe. CICCIMARRA (Mobile Einheit von Neapel) geht in die Schule hinein, während die Operation noch im Gange ist. Er sagt, dass es vor dem Eingang der Schule stumpfe Gegenstände _regnete", aber kann nicht präzisieren, um was für Gegenstände es sich handelte, er hatte nur das Gefühl von zerbrochenen Glasscheiben. Er sagt aus, dass er im ersten Stock einen Polizist gesehen hatte, der im Begriffe war, einen jungen Mann, der in Schutzstellung da stand, zu schlagen und dass er zwei Mal intervenieren musste, um ihn zum Aufhören zu bringen.
DI BERNARDINI (Mobile Einheit von Rom) sah weder Widerstandshandlungen der Besetzer noch Gewalt von Seiten der Polizei. FERRI (Mobile Einheit von La Spezia) bestätigt den Wurf von Gegenständen, sagt aber aus, keine Widerstandshandlungen wahrgenommen zu haben. DOMINICI (Mobile Einheit von Genua) begab sich mit GAVA zu der PASCOLI, weil von dort der Wurf von Gegenständen herkam (man wird weiter vorne sehen, wie die Hypothese, dass, sofern es einen Wurf gab, dieser nicht von der Diaz sondern von der PASCOLI kam, ein paar Bestätigungen in den Aussagen von CALDACI findet, der die Mobile Funkeinheit der Carabinieri führte sowie in den Aussagen des Präfekten LA BARBERA). DI SARRO (DIGOS Genua), spricht nicht vom Wurf von Gegenständen aus den Fenstern, obwohl er ankam, bevor das Tor der Schule geöffnet war. CALDAROZZI (SCO) kommt an, nachdem die Polizei schon eingedrungen war. Er sieht Blutspuren auf dem Boden der Schule, während ihm von Widerstandshandlungen berichtet wurde.
Zusammenfassend sind die einzigen übereinstimmenden Punkten der Aussagen aller anwesenden leitenden Beamten (seien es diejenigen der Mobilen Einheiten, der Polizeipräsidien oder der SCO) die folgenden: beim Eintreffen des Kontingents schlossen nicht identifizierte Personen das Tor, das zum Hof vor der DIAZ Zugang bietet und zogen sich in die Schule zurück. Das Tor wurde mit einem Polizeitransporter aufgebrochen, während die Türen des Schulgebäudes von innen verschlossen wurden. Wenige Minuten nach dem Eindringen der Polizeikräfte, waren unter den jugendlichen Besetzern verletzte, einige von ihnen waren schwer verletzt.
Die Aussagen der leitenden Beamten stimmen hingegen, wie man gesehen hat, nicht überein, was den Wurf von Gegenständen aus den Fenstern der DIAZ betrifft. Der Wurf, der hätte stattfinden sollen, während die Polizeikräfte sich vor den verschlossenen Türen formierten und der im Verhaftungsprotokoll als _sehr stark" beschrieben wird, aber von den anwesenden leitenden Beamten nicht einmal bemerkt wurde. Vom Wurf sprechen vor allem die Gruppenchefs der Mobilen Einheiten, ihre Aussagen sind jedoch widersprüchlich: jemand spricht von einem wahren _Flut" von Gegenständen (ZACCARIA, laut ihm wurden Bolzen, Steine, Flaschen und Glasscheiben geworfen), jemand (CENNI, am 22.9.01 befragt) sagt, dass es sich auch um Dreckklumpen handeln könnte, die vom Gerüst flogen. Von denjenigen, die die Abteilung leiteten, redimensioniert CANTERINI den heftigen Wurf von stumpfen Gegenständen, von dem er im ersten Bericht spricht, indem er sagt, _er habe nur etwas auf die Schilder fallen hören", während FOURNIER aussagt, keinen Wurf wahrgenommen zu haben.
Wie schon gesagt wurde, taugen nicht einmal die Aussagen von denjenigen, die das Verhaftungsprotokoll unterschrieben haben dazu, die Zweifel, die von den Berichten, von der SIT und der Vernehmungen der Angehörigen der Mobilen Einheiten herkommen, zu tilgen. Hierbei muss unterstrichen werden, dass DI SARRO, der eine der beiden Kolonnen leitete, keinerlei Bezug zu einem solchen Wurf nimmt. MENGONI, der Teil dieser Kolonne war, sagt aus, Leute an den Fenstern gesehen zu haben, _die schrieen und Fotos schossen". Der Präfekt LA BARBERA spricht von einem Wurf von Gegenständen aus den Fenstern, aber er bezieht ihn auf den Moment, als das Tor aufgebrochen wurde, während alle, die einen solchen Wurf bestätigen, ihn zu dem Zeitpunkt sehen, als sich die Polizeikräfte schon im Hof vor der Schule befanden und versuchten die Türe aufzubrechen. In einer folgenden Vernehmung wird LA BARBERA sagen, dass er sich daran erinnert, wie die Objekte nicht von den Fenstern der DIAZ aus geworfen wurden, sondern von denen der PASCOLI. LUOERI (Zentraldirektion für Staatsschutz und Terrorismusbekämpfung) sagt aus, dass er von einer im Hintergrund liegenden Stellung aus sah, wie Gegenstände auf die Männer geworfen wurden, die schon im Hof standen. Aber dann berichtigt er diese Aussage (Vernehmung vom 12.6.02) und präzisiert, nur den _ Eindruck gehabt zu haben, dass Gegenstände aus den Fenstern geworfen worden seien", da FIORENTINO ihm auf dem Boden ein Stück Marmor oder Zement gezeigt habe, das _nach seinen Angaben" aus einem Fenster geworfen worden sei. GRATTERI, Direktor der SCO, nimmt den Wurf von Gegenständen nicht wahr, obwohl auch er dort anwesend war. Schließlich CALDAROZZI, der ankam, nachdem die Polizei eingedrungen war, sagt aus, keinerlei Gegenstände außerhalb des Gebäudes gesehen zu haben, die dem Wurf zuzuordnen gewesen wären und dass, diese Behauptung durch die Fotografien, die zwei Tage später durch die Carabinieri gemacht werden, bestätigt wird (wie später nochmals gesagt wird).
Man steht folglich zwei gegensätzlichen Versionen gegenüber: auf der einen Seite die der Verhafteten, die den Wurf von Gegenständen verneinen, auf der anderen Seite jene einige leitender Polizeibeamten, die bestätigen, dass ein solcher Wurf da war. Die letzteren wird, wie man gesehen hat, von den eigenen Kollegen widersprochen.
Ihre Version kann auch nicht durch die Aussagen des Zeugen TUMIATI bestätigt werden, der sagte, er hätte gesehen, wie aus der Schule _Steine, Prügel und jede Art waffentauglicher Gegenstände" geworfen wurden. Aus dem Zusammenhang seiner Aussagen kann entnommen werden, dass er den Wurf von seiner Wohnung aus gesehen habe (der Zeuge sagt nämlich nicht, dass er sich auf der Strasse befunden habe). TUMIATI wohnt in der Via Trento 7, ein Gebäude, das sich hundert Meter von der Schule entfernt befindet, und zurückversetzt ist. Deshalb hat nur ein kleiner Teil der Wohnungen (die Wohnungsnummer des Zeugen wird im Protokoll des SIT nicht aufgeführt) Sicht darauf und die ist in jedem Fall sehr eingeschränkt. Auch wenn sich die Wohnung von TUMIATI unter denen befinden würde, so wäre es unwahrscheinlich, dass er in der Dunkelheit der Nacht aus einer Distanz von rund hundert Metern ein Wurf von nicht sehr großen Gegenständen sehen konnte; ein Wurf, der nicht einmal von einigen leitenden Beamten, die sich auf Platz befanden, bemerkt wurde.
CALDACI, Verantwortlicher einer mobilen Einheit von Carabinieri (den Carabinieri wurde die Aufgabe zugewiesen, während der Operation einen Kordon rund um die Schule zu bilden), kam an, als das Tor aufgebrochen war. Auch er berichtet von einem Wurf von Gegenständen, behauptet aber, dass dieser nicht von der DIAZ, jedoch von der PASCOLI kam (_einige Gegenstände, wie eine Glasflasche, die vor mir zerbrach, es war auf jeden Fall wenig Ware und sie hörten sofort auf damit"):
Schließlich gibt es in den Akten Fotografien, die vom Provinzialkommando der Carabinieri am Morgen des 23. gemacht wurden, auf einigen von ihnen ist der Hof vor der DIAZ abgebildet. Auf jenen Fotos sieht man am Boden Papier, Abfallsäcke und neben einer Mauer auch beschädigte (aber nicht zertrümmerte) Bildschirme, was uns glauben macht, dass in der kurzen Zeit, seit der Nacht vom 21./22. niemand gekommen ist, um den Hof zu putzen. Aber auf den Fotos erkennt man keine Spur der _stumpfen Gegenstände" (Steine, Flaschen, Zementstücke, alle nicht aufgeführten Gegenstände) die geworfen worden sein sollen.
Eine letzte Betrachtung bestätigt die Aussagen der Verhafteten und der leitenden Beamten, die im Verhaftungsprotokoll keinen solchen Wurf erwähnen. Diese Betrachtung kommt von der Untersuchung der ärztlichen Berichte bezüglich der Verletzungen von den Polizeibeamten. Nachdem das Tor aufgebrochen wurde, drängten sich im Hof vor der DIAZ Schule mehr als hundert Polizisten. Nur die Hälfte dieser (die Polizisten der Mobilen Einheiten) hatte Schutzschilder, der Rest des Polizeipersonals war nur mit einem Helm geschützt. Die Verletzungen, die in den Berichten aufgeführt sind, betreffen 18 Polizisten. Nur zwei von denen, die Inspektoren COZZOLINO und SALOMONE, gehören nicht zu den Mobilen Einheiten. Was die Verletzungen der beiden betrifft, so sagte der Erste aus, sich versehentlich verletzt zu haben, als er eine Krankenbahre trug und der Zweite sagte aus, dass er sich verletzte, als er in die PASCOLI, und nicht in die DIAZ, hineinging und dass auch er sich verletzte, während er beim Verletztentransport der half. Es ist also völlig unwahrscheinlich, dass es vom Wurf von Gegenständen, ob nun stärker oder nicht, in einem Hof, wo sich mehr als hundert Männer zusammendrängen, nur zwei Männer (ANTEI und MANGANELLI, die nie angehört wurden) gibt, die davon Verletzungen tragen. Beide gehören zu den Mobilen Einheiten, die einzigen, die Schutzschilde trugen. Es ist unwahrscheinlich, dass sich die zwei Männer der Mobilen Einheiten verletzten, weil sie die ersten waren, die in die Schule hineingingen (und sich folglich vor den zwei Türen zusammendrängten), denn in den Aussagen aller leitenden Beamten dieser Abteilungen (CANTERINI, FOURNIER und die Gruppenchefs, da auch die mit eingeschlossen, die einen Wurf von Gegenständen bejahen), wird behauptet, dass die vorausgehenden Polizeikräfte (und folglich Mitgliedern der Mobilen Einheiten und der DIGOS der verschiedenen Polizeipräsidien) _mit Bruststück" versehen waren oder mit der Uniform _atlantica" (SCO).
Während nicht ausgeschlossen werden kann, dass etwas aus den Fenstern der PASCOLI, und folglich in einer gewissen Distanz zu den Polizeikräften, die im Hof der DIAZ versammelt waren, geworfen worden ist (aber offensichtlich völlig unrelevant für den Beschluss ist), kann hingegen nicht einmal mit der geringsten Gewissheit bestätigt werden, dass diejenigen Personen, die sich in der DIAZ befanden und nachher verhaftet wurden, Gegenstände auf die Polizeikräfte geworfen haben.
Es muss zudem ausgeschlossen werden, dass diese Personen Widerstand gegenüber dem Polizeipersonals geleistet haben, nachdem die Polizei in die DIAZ eingedrungen war.
Von allen angehörten leitenden Polizeibeamten berichteten nur die Angehörigen der mobilen Einheiten berichteten über Widerstandshandlungen: LEDOTI und BASILI sagen aus, tätlichen Widerstand erlitten zu haben, aber der Zweite trug keinerlei Verletzungen davon und der Erste hatte eine Distorsion des Knies, die nur schwer von dem von ihm beschriebenen Hergang stammen kann. STRANIERI (der erste sagt, an _gegenseitigem Herumgeschubse" zwischen Personen seiner Einheit und Personen, die in der Turnhalle anwesend waren teilgenommen zu haben und ZACCARIA spricht von Verletzungen die der Polizeibeamte SALVATORI davongetragen hat. Diesen Aussagen stehen jedoch jene anderer Angehörigen der selben Mobilen Einheit gegenüber (FOURNIER und CATERINI, aber auch TUCCI, CENNI, LUCARONI und COMPAGNONE),die bestreiten an solchen Widerstandshandlungen beigewohnt zu haben, sondern feststellten, dass viele von den Verhafteten Verletzungen aufwiesen, vorwiegend am Kopf (a propos, FOURNIER gebraucht den Ausdruck _mexikanisches Blutbad"). Es handelt sich um Polizisten, die alle der selben Abteilung angehören und folglich, wie chaotisch das Eindringen in die DIAZ auch gewesen sein mag, gleichzeitig oder im Abstand von wenigen Minuten hineingegangen sein müssen (so viel kommt auch aus ihren Aussagen hervor, was man, wie schon gesagt, in den Abhandlungen von LEDOTI, TUCCI und FOURNIER betrachten konnte).
Eine letzte Bestätigung der aus den Ermittlungen hervorgegangen Version des Vorgangs, laut welcher das Polizeipersonal über Personen, die keinerlei Widerstand leisteten, hergezogen ist, geht aus den Aussagen der Unterzeichner des Verhaftungsprotokolls hervor. Obwohl sie behaupteten, _als alles bereits erledigt war" dahergekommen zu sein, haben sie doch gesagt, die Folgen der an den Verhafteten ausgeübten Gewalt wahrgenommen zu haben. Jedoch konnten sie nichts über irgendwelche Spuren von Widerstandshandlungen, die die Besetzer ausgeübt haben sollen, sagen (zum Beispiel verletzte Beamte aber auch verstreute Gegenstände auf den Treppen, von welchen man hätte schließen können, dass sie sie den Beamten als stumpfe Gegenstände entgegen geworfen wurden). Den oben aufgeführten Aussagen muss diejenige von LUPERI angefügt werden, der, als er etwa zehn Minuten später nach den ersten Männern hineinging, im Erdgeschoss 40 oder 50 Personen sitzen sieht, einige davon verletzt; und jene Aussage von MURGOLO (Polizeipräsidium von Bologna), der die Szene sah und CATERINI nach Erklärungen dafür fragte, worauf er die Antwort erhielt, dass es Handlungen von Widerstand gab (Handlungen von denen CANTERINI nachher aussagt, nicht gesehen zu haben, wie schon bemerkt wurde).
Die aussagenden Verhafteten finden schließlich eine wichtige Bestätigung in den Arztberichten über die erlittenen Verletzungen. Von den Verhafteten mussten 62 die Leistungen der Notfallaufnahme der städtischen Spitäler in Anspruch nehmen. Drei von ihnen (COVELL, BARO UND JANOSCH) schwebten in Lebensgefahr und 28 wurden stationär aufgenommen. In fast allen Berichten wird die Diagnose eines _Schädeltraumas" aufgeführt, bei vielen sind zusätzlich Knochenbrüche der oberen Extremitäten aufgeführt, da sich die Verletzten mit den Armen gegen die Schläge auf den Kopf zu schützen versuchten.
Die Version wird auch nicht von den 18 Berichten über die von den Polizeiagenten rapportierten Verletzungen widerlegt.
Hierbei wird erinnert, dass sich nur zwei Polizeibeamte (COZZOLINO und SALOMONE der Mobilen Einheiten von Neapel) zu einer Notaufnahme begeben mussten, während bei allen anderen (die alle zur Mobilen Einheit von Rom gehörten) ein Untersuch eines Arztes der Staatspolizei genügte. Für keinen von diesen wurden schlimmere Verletzungen diagnostiziert (zudem ist wahr, dass die Anfrage, die von der Verteidigung einiger Verhafteten nach weniger als einer Woche nach dem Vorfall eingereicht wurde, vom Ermittlungsrichter Dr. TODELLA am 31.7.01 zurückgewiesen wurde. Mit dem Gutachten hätten der Grund und die Höhe der durch die Polizeibeamten rapportierten Verletzungen festgestellt werden sollen. TODELLA begründete seine Ablehnung damit, dass _ein gerichtsmedizinisches Gutachten über so leichte Verletzungen, bei denen die Zeit, in der eine Prognose gestellt werden kann bereits vorbei ist, da diese schon geheilt sind, kein befriedigendes Resultat liefern würden). Die sichtbare Unverhältnismäßigkeit zwischen den erlittenen Traumen der Verhafteten und den Verletzungen die aus den Berichten der Polizeibeamten hervorgehen, lassen nicht per se ausschließen, dass gewisse Widerstandshandlungen stattfanden, welcher eine blinde und gewalttätige Reaktion von Seiten der Polizeibeamten gefolgt ist. Und dennoch, außer nochmals in Erinnerung zu rufen was über die Aussagen der leitenden Polizeibeamten gesagt wurde, die ihre Kollegen Personen schlagen sahen, die keinerlei Widerstand leisteten, muss angefügt werden, dass die Polizeibeamten COZZOLINO und SALOMONE ( die einzigen der Begutachteten außer LEDOTI, die angehört wurden) ausgesagt haben, wie schon gesagt, dass sie sich verletzt haben, während sie beim Transport der Verletzten halfen. Dem muss angefügt werden, dass sich aus den Aussagen von LEDOTI und von LUCARONI ergibt, dass die Beamten MARRA, FINOCCHIO und CASTAGNA Verletzungen erlitten, weil sie mit anderen Kollegen zusammengeprallt sind, während sie in die Schule eindrangen. Dies reduziert nicht nur die Anzahl der Beamten, deren Verletzungen von den Widerstandshandlungen herrühren könnten, auf 12, sondern macht auch glaubhaft, dass jene Verletzungen versehentlich zugezogen wurden, vor allem in der Phase des Eindringens in die DIAZ (beschrieben, unter anderem von FOURNIER, als außergewöhnlich chaotisch), mit der Konsequenz, dass nicht einmal diese 12 Befunde die Version des Vorgangs, mit welchen die Aussagen der Verhafteten und vieler Polizisten übereinstimmen, widerlegt werden können.
Es gibt noch ein letztes Element, das den Schluss aus der Rekonstruktion stützt, dass seitens der Polizei bei den nachher Verhafteten, völlig losgelöst von Widerstandshandlungen Gewalt ausgeübt wurde.
Einer jenen, die am schwersten verletzt wurden, ist der englische Journalist COVELL. Er wurde vom Staatsanwalt am 27.7.01 vernommen (er konnte wegen seines schlechten Gesundheitszustands nicht am Haftprüfungstermin, der am 25. stattfand, erscheinen. Er befand sich in einem tatsächlich kritischen Zustand, wegen eines _Pneumothoraxes, eines halbseitigen Thoraxtraumas, Schulter- und Humerustraumen und eines Schädeltraumas") und gab folgende Version des Tathergangs zu Protokoll: am Abend des 21., während er in der DIAZ war, hörte er jemanden _Carabinieri, Carabinieri" schreien. Er rannte folglich mit einer anderen Person heraus (die von ihm als _Sebastian" bezeichnet wurde) und fand das Tor mit einem Vorhängeschloss verschlossen vor. Der junge Mann, der es geschlossen hatte, öffnete es ihm, und so konnte er auf die Strasse hinausgehen. Er sah ein _Aufmarsch von etwa 200 Carabinieri". Die Person, die sich an der Spitze des Aufmarsches befand, schlug ihn _mit einem Instrument" auf den Nacken, ein anderer drückte ihn mit dem Schild gegen die Mauer und schlug ihm mit dem Knüppel auf die Beine, so dass er das Gleichgewicht verlor. Er begann zu rufen, dass er Journalist sei (_press, press"), in der Hoffnung sie zu stoppen, aber ihm wurde geantwortet _ you are black block, we gonna kill blackblocks". Zu fünft oder sechst begannen sie, ihn mit Knüppelschlägen und Tritten zu traktieren, während er am Boden lag. Nach einigen Minuten, gab ihm ein _Carabiniere" ein tritt in den Rücken, gefolgt von anderen, die ihn während etwa fünf Minuten mit Fußtritten traktierten, _wie ein Fußball" umherkickten, bis er in die Mitte der Strasse lag. Es kam ein weiterer _Carabiniere, der seinen Kollegen anordnete, aufzuhören und den Hals des Verletzten fühlte um den Puls zu spüren. Er sah dann einen Polizeitransporter, der das Tor aufbrach, durch welches sie in den Hof der DIAZ eindrangen - hundert Männer, von allen Seiten kommend. Da versuchte er aufzustehen um zu fliehen, aber es kam sofort ein Polizist dazu, der ihm mit dem Knüppel mehrere Schläge versetzte, einer von denen ließ ihn einen Zahn und Blut verlieren und er wurde bewusstlos.
Nicht anders als die anderen Verhafteten, beschreibt auch COVELL, dass der Gewalt (eine außergewöhnlich blindwütige und wiederholte in seinem Fall) keinerlei Widerstand von ihm vorausgegangen war. Die Einzigartigkeit seines Berichts besteht klar aus der Tatsache, dass er auf einer öffentlichen Strasse geschlagen wurde, noch bevor die Durchsuchung begonnen hatte (und folglich bevor der Wurf von Gegenständen und die Widerstandshandlungen der Verhafteten hätten stattfinden können). Der Bezug auf die _Carabinieri" (auch wenn das Missverständnis gerechtfertigt scheint, da es sich um einen Ausländer handelt) könnte dazu führen, seine Glaubwürdigkeit anzuzweifeln, da er sich friedlich verhielt und das Kontingent der Carabinieri die Weisung hatte, einen Kordon um die DIAZ zu bilden, während COVELL sich auf das Aufbrechen des Tores und das Eindringen bezieht.
Aber der Bericht von COVELL ist nur deshalb schwer anzuzweifeln, weil er nicht nur Bestätigung im Befundbericht der festgestellten Verletzungen findet, sondern auch in den Aussagen zweier Polizeiangehöriger. MORTOLA hat in der Tat ausgesagt (Vernehmung vom 23.7.02) _auf der äußeren Seite des Tores, erinnere ich mich, von meiner Stellung aus eine Person gesehen zu haben, die zwischen den Müllcontainern zu Boden gefallen war. Ich sage es deshalb so, weil sie, als ich sie sah, schon am Boden lag. Ich kann nicht sagen, ob sie verletzt war. Ich habe mich nicht darum gekümmert, weil einige Polizisten in der Nähe waren und sich um ihn kümmerten. Ich kann nicht einmal sagen, ob diese Person verhaftet wurde". Im Zusammenhang mit der Aussage von MORTOLA ging aus der Befragung hervor, dass sich der Leiter der DIGOS außerhalb des Tores befand (das zu dem Zeitpunkt schon aufgebrochen war), etwa 20 - 25 Meter vom Tor entfernt. Dem fügt sich die Aussage des Polizeibeamten BURGIO an, der als Zeuge im Zusammenhang mit den Ereignissen der Molotowcocktails angehört wurde. Bei dieser Gelegenheit berichtete BURGIO, mit dem Polizeitransporter einem Auto der SCO gefolgt zu sein, in der Mitte der Piazza Merani parkiert zu haben und in Richtung der DIAZ gegangen zu sein. Dabei hat er bemerkt, dass _ ein Krach und Durcheinander vor der Schule herrschte. Ich erinnere mich auch daran, wie in geringer Distanz zu der Piazetta eine Person, die stark verletzt war, am Boden lag. Ich habe persönlich Hilfe geleistet, in dem ich Wasser auf die Wunden leerte. Es war kein Italiener. Ich kümmerte mich darum dringend eine Ambulanz anzufordern".
Die Aussagen, die anzuzweifeln kein Grund besteht, können sich nur auf COVELL beziehen, da sich keine anderen Verhafteten außerhalb der Schule befanden und da es keine Kenntnisse über Verletzte außerhalb der Operation DIAZ in jener Nacht in der via Cesare Battisti gibt, die ärztlich verpflegt werden mussten. Es ist zudem undenkbar (und es berichtet vor allem niemand davon), dass COVELL währenddem die Durchsuchung Gange war, in dem sehr schlechten Zustand, in dem er sich befand, aus der Schule heraus hätte gehen können, und den Hof hätte überqueren können um auf die Strasse zu gelangen ohne dass einer der zahlreichen anwesenden Polizisten ihn bemerkt hätte.
Es hat also keiner der angehörten Polizisten die Aussagen von COVELL widerlegt, im Gegenteil haben zwei von ihnen eine Bestätigung geliefert.
Die einzige auf der Grundlage der Verfahrensakten mögliche Rekonstruktion dessen, was sich in der Nacht vom 21. zum 22. Juli 01 in der DIAZ ereignete ist die, die de facto ausschließt, dass die Beschuldigten Widerstandshandlungen geleistet haben. Das, was diese zu Protokoll gaben, konnte keinerlei Widerlegung finden. Es fanden sich aber sehr wohl Bestätigungen in den Aussagen der Polizisten in den Akten des Prozesses Nr. 14125/01, die als Kopie beigefügt sind. Akten, aus welchen im Wesentlichen die Ermittlungen zu diesen Fall stammen.
Es bleibt schließlich noch den Strafbestand nach Artikel 337 StGB in der Form der _indirekten Gewalt" (violenza impropria) zu untersuchen. Die Staatsanwaltschaft erkennt diese Straftat im Verhalten jener, die bei Ankunft der Polizei die Türen verschlossen, indem sie Möbel dagegen stellten. Das dies geschah ist belegt: in diesem Punkt stimmen die Aussagen der leitenden Polizeibeamten und des Zeugen GIESSER überein und auch einige der Verhafteten stimmten dem zu indem sie sagten, dass sie anderen dabei zugesehen hätten. Das sorgfältige Durchlesen von der juristischen Ausarbeitung des Konzeptes der _indirekten Gewalt" und im Speziellen von Straftaten, in welchen man den Bestand dieser erkannte führt dazu, dass diese Art von Gewalt in zu untersuchenden Fall ausgeschlossen werden kann. Es ist unbestritten, dass die im Artikel 337 StGB aufgeführte Gewalt nicht notwendiger Weise gegen Amtspersonen ausgeübt werden muss, sondern dass sie auch Sachen oder nichtamtliche Personen zum Gegenstand haben kann (dort mit eingeschlossen der eigentliche Täter - wie im Urteil der 6. Kammer des Kassationsgerichts Nr. 2020 vom 11.2.89). Dennoch muss es sich immer um Gewalt handeln und so sind die Beispiele _indirekten Gewalt", die sich in der Rechtsprechung finden auch solche wie: jemand reisst ein Dokument aus den Händen einer Amtsperson und versucht es zu zerreissen; Fans greifen einen Car an, der die Gastmannschaft transportiert (6. Kammer des Kassationsgericht Nr. 15040 vom 3.11.89); jemand versetzt einem Fahrzeug einen Tritt und trifft den Carabiniere (6. Kammer des Kassationsgericht Nr. 3682 vom 28.10.97) und jemand begeht mit einem Auto gefährliche Manöver um sich einer Verfolgung zu entziehen (4. Kammer des Kassationsgerichts Nr. 4325 vom 13.1.83) oder leistet dem Befehl anzuhalten keine Folge und versucht die Beamten einzuschüchtern, indem er mit dem Fahrzeug auf sie zufährt (6. Kammer des Kassationsgerichts Nr. 7061 vom 15.7.96). Aus der Untersuchung der gängigen Beispiele in der Rechtssprechung ergibt sich, dass nicht jede Handlung zur Behinderung der Ausführung der Handlung einer Amtsperson indirekte Gewalt ist, sondern dass der Strafbestand nur dann erfüllt ist, wenn auf die Sachen eine direkte Gewalt ausgeübt wird, mit dem Ziel es zu Schädigen oder Zerstören (sich ein Dokument aneignen um es zu zerstören, einen Car angreifen, einem Fahrzeug einen Tritt versetzen) oder auch wenn das Verhalten Sachen oder Personen gefährdet (die waghalsigen Manöver des Automobilisten auf der Flucht) jedoch nicht im Beispiel des Falles, der häufig vorkommt und ganz ähnlich dem ist, den wir gerade untersuchen: Eine Person, die im Besitze von Rauschgift ist, sieht die ankommende Polizei und schließt die Haustüre zweifach, indem sie noch den Riegel vorschiebt.
Mit den vorhergegangenen Erläuterungen muss folglich der Anfrage der Staatsanwaltschaft stattgegeben werden.
Aus diesen Gründen wird die Einstellung des Prozesses verfügt und die Rückgabe der Akten an den zuständigen Staatsanwalt angeordnet.
Genua, 12.5.03
DER RICHTER
(dr. Anna Ivaldi)
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Audio zur Demo am 20. Juli in Berlin (2.4M)
Ergänzungen
Qui bono