Bunte Republik (Dresden) Neustadt 2003
Aktuelle Kurzmeldungen zur Situation auf der BRN
Die "Bunte Republik Neustadt" (BRN), DAS Stadteilfest der Dresdner Neustadt, findet in diesem Jahr vom 13.06. - 15.06.2003 statt. 1990 wurde die BRN als Versuch eines alternativen Lebensentwurfes in dem damals von Punks, HausbesetzerInnen und anderen bunten Gestalten geprägten Viertel erstmals gefeiert.[Die Geschichte der Bunten Republik Neustadt]
Dieser Freiraum ist in den vergangenen Jahren zunehmend durch Repression und Hooligans gefährdet worden. Nachdem im vergangenen Jahr deutlich weniger BesucherInnen bei der BRN waren, es gelungen ist, die Kommerzialisierung zurückzudrängen und die Selbstorganisation zu stärken (es gab keinen zentralen Veranstalter mehr), bereiten sich 2.300 PolizistInnen auf eine Okkupation des Stadtteils vor und auch die Nazis wollen im Feindesland mal so richtig "die Sau rauslassen".
Unterdessen melden sich immer mehr Betroffene bei der Roten Hilfe, die völlig willkürlich, aufgrund von "Annahmen" und "Verdächtigungen", wie es in den Begründungen der Polizei heißt, mit Aufenthaltsverboten für die BRN belegt wurden.
Links:
BRN 14 - Bilder
Bilder von Samstag Abend/Nacht
Bilder von der Nazidemo in Dresden
Die VeranstalterInnen der BRN (mit weiteren links)
Feature BRN 2002
Die Geschichte der Bunten Republik Neustadt
Bilder vom Freitag Abend (13.6.)
Die "Bunte Republik Neustadt" (BRN), DAS Stadteilfest der Dresdner Neustadt, findet in diesem Jahr vom 13.06. - 15.06.2003 statt. 1990 wurde die BRN als Versuch eines alternativen Lebensentwurfes in dem damals von Punks, HausbesetzerInnen und anderen bunten Gestalten geprägten Viertel erstmals gefeiert.[Die Geschichte der Bunten Republik Neustadt]
Dieser Freiraum ist in den vergangenen Jahren zunehmend durch Repression und Hooligans gefährdet worden. Nachdem im vergangenen Jahr deutlich weniger BesucherInnen bei der BRN waren, es gelungen ist, die Kommerzialisierung zurückzudrängen und die Selbstorganisation zu stärken (es gab keinen zentralen Veranstalter mehr), bereiten sich 2.300 PolizistInnen auf eine Okkupation des Stadtteils vor und auch die Nazis wollen im Feindesland mal so richtig "die Sau rauslassen".
Unterdessen melden sich immer mehr Betroffene bei der Roten Hilfe, die völlig willkürlich, aufgrund von "Annahmen" und "Verdächtigungen", wie es in den Begründungen der Polizei heißt, mit Aufenthaltsverboten für die BRN belegt wurden.
Links:
BRN 14 - Bilder
Bilder von Samstag Abend/Nacht
Bilder von der Nazidemo in Dresden
Die VeranstalterInnen der BRN (mit weiteren links)
Feature BRN 2002
Die Geschichte der Bunten Republik Neustadt
Bilder vom Freitag Abend (13.6.)

IMC zur BRN in Dresden

Kreative Bierpreise

Graffiti zum 10. Todestag von Wolfgang Grams in der Alaunstrasse
Bei der Neustadt handelt es sich um eine der Gegenden Dresdens, wo sich die banale Erkenntnis, dass man Menschen nicht aus rassistischen Gründen totschlägt, durchgesetzt hat und verteidigt werden konnte.
Die Bunte Republik Neustadt blieb von den veränderten Rahmenbedingungen im Stadtteil jedoch nicht verschont. So war dieser Freiraum in den vergangenen Jahren nicht nur durch die Entwicklung der Verdrängung durch Kommerzialisierung und Sanierung im Stadtteil gefährdet, denn zunehmend witterten die ansässigen Gewerbetreibenden die Gelegenheit, ihren Umsatz aufzupolieren.


Auch in diesem Jahr hat vor allem die Staatsgewalt keine Mühe gescheut diese Entwicklung zu verstetigen, trotz anders lautender Lippenbekenntnisse. So führte sie in Leipzig eine Übung mit 600 Einsatzkräften in Vorbereitung auf die BRN durch, setzen die Rekordzahl von 2300 Bereitschaftspolizisten ein und schreiben schon mal fleißig Leute an, die sie der Bereitschaft zur Randale verdächtigen. Konkret ergingen 150 Warnungen, 34 Aufenthaltsverbote und 1 Präventivgewahrsamsanordnung auf Veranlassung des Polizeipräsidiums Dresden an diverse EmpfängerInnen.
In der Neustadt selber konnten in den vergangenen Tagen letzte Vorbereitungen für das Fest beobachtet werden. Während die VeranstalterInnen versuchen, ihre letzten organisatorischen Probleme in den Griff zu bekommen, prüft die Polizei Funkverbindungen und Durchlässigkeit von Hinterhöfen. Zusätzlich macht ein Naziaufmarsch, der anlässlich des 17. Juni 1953 sinnigerweise am Samstag, dem 14.06. durch die Altstadt führen wird, Sorgen. Es ist zu befürchten, daß die Nazis, die zunächst vorhatten, quer durch die Neustadt zu marschieren, im Anschluß an ihren Aufmarsch in die Neustadt einzusickern, um zusammen mit Hooligans und (oder gegen, das Ergebnis ist das gleiche) Polizei den unliebsamen Stadtteil zu zerlegen.Umfangreiche Aktivitäten gegen den Naziaufmarsch sind geplant und der bisherige Stand der Vorbereitungen lässt auf eine rege Beteiligung an ihnen schließen.
Die BRN ist ein besuchenswertes Fest und ein Hauch des anarchischen Flairs ist über die Jahre konserviert worden. Neben den unvermeidlichen Bierständen und Würstchenbuden öffnen Hausgemeinschaften ihre Hinterhöfe, es gibt Filme, Musik, Spaß und Spiel und vielleicht sogar eine Pfannkuchenwurfmaschine.
Viele Menschen bemühen sich, wieder verstärkt politischen Anspruch in die Veranstaltung zu tragen. In diesem Sinne wurde bereits im Vorfeld eine gefälschte Postwurfsendung der Polizei in der Neustadt verteilt, die für einigen Wirbel gesorgt hat. Mit ihr wurden die AnwohnerInnen darüber informiert, daß zur geplanten BRN der Stadtteil zum Sperrbezirk erklärt würde.
Während der BRN wird es eine Anlaufstelle für direkte Aktionen, einen Ermittlungsausschuß für Polizeiübergriffe (0351-89960456), Demosanis, ein Piratenradio (100,9 MHz), eine reclaim the streets Party und einiges mehr geben.
Ein indypendent media center (0178-8114078) ist im Hinterhaus der Louisenstr. 45 eingerichtet. Dort können die eigenen Erlebnisse veröffenlicht werden.
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Ergänzungen
infos gegen nazidemo
Nazitreffpunkt nicht vorm Rathaus
Panikmache
Sicher sind es soviele Polizisten wie nie zuvor aber das muss nicht zwingend Provokation heißen!
Und von wegen Funkverbindungen prüfen und Hinterhöfe auf Durchlässigkeit prüfen!
Die BRN ist zwar wichtig aber nun nicht so wichtig!!!
Und was die Vorbereitungen angeht, sollte die Polizei nach mehreren Stadtteilfesten auch wissen, wo der Funk funktioniert und wo nicht!
Der Rest ist sicher nur Schwerpunktkontrolle. Also lasst euch das einzigartige Fest nicht verderben und feiert!
Repression
--->
Sehr geehrte/r Frau/Herr...,
polizeilichen Erkenntnissen zufolge sind Sie in der Vergangenheit bei Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, bei denen es zu gewalttätigen Ausschreitungen gekommen ist, behördlich festgestellt worden.
Gerade in letzter Vergangenheit kam es in Dresden bei verschiedenen Anlässen insbesondere durch Personen, deren Leidenschaft die Provokation und Teilnahme an Gewalttätigkeiten zu sein scheint, zu gewaltsamen Ausschreitungen mit einer bisher nicht gekannten Gewaltbereitschaft.
In diesem Jahr wird das Stadtteilfest "Bunte Republik Neustadt" in der Zeit vom 13. - 15. 06. 2003 (BRN 2003) stattfinden. Nachdem es in den Jahren 2001 2002 zu unfriedlichen Aktionen gekommen war, besteht bei den Organisatoren, Teilnehmern und Anwohnern der Neustadt ein besonderes Bedürfnis nach einem friedlichen Verlauf der Veranstaltungen. Personen, die sich bei Volks- und Stadtteilfesten, Fussballspielen oder im Verlaufe von Versammlungen bzw. Demonstrationen, durch Gewalttätigkeiten in Szenen setzen wollen, sind unerwünscht.
Wenn Sie Veranstaltungen zur "Bunten Republik Neustadt 2003" besuchen wollen, sind Sie als friedlicher Veranstaltungsteilnehmer willkommen. Sollten Sie jedoch die Absicht haben, die "BRN 2003" zum gewaltbegleiteten Abreagieren von Aggressionen oder als Plattform für erlebnisorientierten Gewalttourismus zu nutzen, sollten Sie sich über die für Sie damit verbundenen strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen bewusst sein. Die Wahrscheinlichkeit, für begangene Gewaltstraftaten nicht zur Rechenschaft gezogen zu werden, wird zunehmend geringer. Die Veröffentlichung von Täterfotos in der Presse, der konsequente Erlaß von Haftbefehlen und Gerichtsurteile mit Ausspruch von Freiheitsstrafen weisen unzweifelhaft darauf hin, das die Gesellschaft derartige Straftaten nicht toleriert.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls von Ihnen ausgehende strafbare Aktivitäten in Dresden oder solche, an denen Sie beteiligt sind, konsequent verfolgt werden. Die Landeshauptstadt Dresden, Polizei und Staatsanwaltschaft werden die dazu erforderlichen Maßnahmen trefffen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Polizeidirektion Dresden
<---
desweiteren haben nach derzeitigem stand 34 leute ein aufenthaltsverbot für das stadtfest bekommen. ihnen werden ordnungsgelder mit mehreren 1000 ? strafe angedroht. eine person muss sich nach jetzigem stand fraitag in dresden auf dem hammerweg melden und wird für das fest in sicherheitsgewahrsam genommen.
ganz wichtig ist, wer einen brief mit einer vorladung, anweisung oder irgendetwas in der richtung bekommt oder bekommen hat (das betrifft vor allem auch die leute, die wegen dem 13. februar vorladungen zugeschickt bekommen haben), der/die sollte sich auf dem schnellsten weg bei der roten hilfe/ortsgruppe dresden melden.
telefon: 0351/89960456 (auch anrufbeantworter)
oder per email:
freiheit stirbt mit sicherheit! anna und arthur haltens maul! kein frieden mit polizeistaat!
So wirds werden? Wohl kaum...
bestimmt das inzwischen die Polizei, wer wann wo willkommen ist?
nochmal informationen
Polizeiverordnung zum Stadtteilfest Bunte Republik Neustadt 2003 (PolVO BRN 2003)
vom 26. Mai 2003
Aufgrund der §§9, 14 und 17 des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen (SächsPolG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 1999 (GVBI. S. 466 ff.) erlässt der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden folgende Polizeiverordnung:
§ 1 Zeitlicher Geltungsbereich
Diese Polizeiverordnung gilt vom 13. Juni 2003, 15.00 Uhr bis 16. Juni 2003, 8.00 Uhr.
§ 2 Räumlicher Geltungsbereich
Diese Polizeiverordnung gilt für den Bereich, der begrenzt wird durch folgende Straßenzüge: Bautzner Straße - Königsbrücker Straße - Bischofsweg - Prießnitzstraße - Pulsnitzer Straße - Bautzner Straße.
Die genannten Straßenzüge selbst gehören nicht zum Geltungsbereich dieser Polizeiverordnung.
§ 3 Verweis auf Erlaubnisvorbehalt
Sämtliche Veranstaltungen und Aktivitäten im öffentlichen Verkehrsraum, die über den straßenrechtlichen Gemeingebrauch hinausgehen und für die keine Erlaubnis erteilt wurde, sind nicht gestattet.
§ 4 Verkaufs- und Verbringungsverbote
(1) Für den Verkauf von Getränken in Glasflaschen und Gläsern gelten folgende Verbote:
1. Ambulante Händler und Betreiber ambulanter Gaststätten dürfen Getränke weder in Glasflaschen noch in Gläsern verkaufen.
2. Gaststätten mit fester Betriebsstätte im räumlichen Geltungsbereich ist der Verkauf von Getränken in Glasflaschen und Gläsern mit folgender Ausnahme untersagt: Erlaubt bleibt der Verkauf von Getränken in Glasflaschen und Gläsern zum Verzehr an Ort und Stelle. Bei Außengastronomie gilt diese Ausnahme nur, wenn die Bewirtung im
unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der festen Betriebsstätte erfolgt.
3. Gewerbetreibende des Einzelhandels dürfen keine Getränke in Glasflaschen verkaufen.
(2) Ferner ist es verboten, während des zeitlichen Geltungsbereiches Glasflaschen in den räumlichen Geltungsbereich dieser Polizeiverordnung zu
verbringen.
§ 5 Lärmschutz
In der Nacht vom 13. zum 14. Juni 2003 und in der Nacht vom 14. zum 15. Juni 2003 sind jeweils ab 1.00 Uhr sämtliche lärmintensiven Aktivitäten einzustellen, so dass die Nachtruhe der Anwohner gewährleistet ist. Dies betrifft insbesondere musikalische Darbietungen jedweder Art. Am 15. Juni
2003 sind sämtliche Festaktivitäten um 21.00 Uhr zu beenden.
§ 6 Entzündungsverbote
(1) Das Entzünden von Lagerfeuern und Tonnenfeuern ist verboten.
(2) Das Mitführen sowie Entzünden von Feuerwerkskörpern ist verboten.
§ 7 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 17 SächsPolG handelt, wer vorsätzlich
oder fahrlässig
1. entgegen § 4 Abs. 1 Getränke in Glasflaschen oder Gläsern verkauft oder
2. entgegen § 4 Abs. 2 Glasflaschen in den räumlichen Geltungsbereich dieser Polizeiverordnung verbringt oder
3. entgegen § 5 in der Nacht vom 13. zum 14. Juni 2003 nach 1.00 Uhr oder
in der Nacht vom 14. zum 15. Juni 2003 nach 1.00 Uhr oder am 15. Juni
2003 nach 21.00 Uhr lärmintensive Aktivitäten, die geeignet sind die Nachtruhe der Anwohner zu stören, durchführt oder
4. entgegen § 6 Abs. 1 Lagerfeuer oder Tonnenfeuer entzündet oder
5. entgegen § 6 Abs. 2 Feuerwerkskörper mitführt oder entzündet.
(2) Diese Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis 1000 EUR geahndet werden.
§ 8 In-Kraft-Treten
Diese Polizeiverordnung tritt am 12. Juni 2003 in Kraft.
Hinweis: Die Durchführung von über den straßenrechtlichen Gemeingebrauch hinausgehenden Aktivitäten im öffentlichen Verkehrsraum (§ 3) ist bußgeldbewehrt gemäß § 18 Abs. 1 Ziff. 1 der Sondernutzungssatzung der Landeshauptstadt Dresden i. V. m. § 52 des Sächsischen Straßengesetzes
(SächsStrG).
in Vertretung
gez. Dr. Vogel
1. Bürgermeister und Beigeordneter für Kultur
<---
da macht jemand seinem namen alle ehre. der ganze polizeieinsatz schlägt übrigens mit 7,5 millionen euro zu buche, geld was wahrlich sinnvoler verwendet werden könnte. jede randale würde die immensen kosten nur rechtfertigen,
freiheit stirbt mit sicherheit! kein frieden mit polizeistaat!
r
noch mehr Ergänzung
1. Personalien
...
2. Aufenthaltsverbot gem. § 21 Abs. 2 Sächsisches Polizeigesetz (SächsPolG)
Anläßlich des diesjährigen Dresdner Stadtteilfestes „Bunte Republik Neustadt 2003“ (BRN 2003) wird Ihnen für den Zeitraum vom:
13. 06. 2003, ab 13.00 Uhr bis: 15. 06. 2003, 24.00 Uhr,
für den Bereich, begrenzt durch die
Bautzner Str. - Königsbrücker Str. - Stauffenbergallee - Radeberger Str.
Aufenthaltsverbot
erteilt.
Eine Skizze des Verbotsgebietes ist als Anlage der Verfügung beigefügt.
Die Verbotsverfügung betrifft nicht den Zugang zu Ihrer Wohnung. Die Wahrnehmung berechtigter Interessen wird von der Verbotsverfügung nicht berührt. Jedes Betreten des Verbotsgebiets ist der Polizeibehörde oder der Polizeidienststelle unter Angabe des Grundes vorher anzuzeigen. Die Anzeige ist immer bei der zuständigen Polizeidienststelle (Polizeirevier Dresden-Neustadt) möglich
3. Begründung des Aufenthaltsverbots
3.1 Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, dass die mit dem Aufenthaltsverbot belegte Person Straftaten begehen bzw. zur Begehung von Straftaten beitragen wird.
Gemäß polizeilichen Erkenntnissen sind Sie verdächtig, am 13.02.2003 in Dresden, OT Seevorstadt-Ost, Straßenbahnhaltestelle Lenestraße einen besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs begangen, indem Sie aus einer Menge von ca. 70 gewaltbereiten linksmotivierten Demonstranten heraus eine Straßenbahn massiv angegriffen. ...
Die von Ihnen begangenen Straftaten zeugen von Ihrer erhöhten Gewaltbereitschaft bzw. Gewalttätigkeit.
3.2 Im Rahmen der Entscheidung über die Erteilung eines Aufenthaltsverbots wurden folgende Verhältnismäßigkeitserwägungen angestellt:
Im Zusammenhang mit dem jährlich stattfindenden Stadtteilfest „Bunte Republik Neustadt“ kam es in den vergangenen Jahren wiederholt zu erheblichen gewalttätigen Ausschreitungen durch polizeilich bekannt gewordene Gewalttäter Ähnliche Störungen der öffentlichen Sicherheit wurden bei anderen Großveranstaltungen in Dresden, wie z.B. bei Fußballspielen oder Demonstrationen, vorsätzlich herbeigeführt. Dabei zeigte sich, dass die konkrete Veranstaltung lediglich den Rahmen für die vorher geplante Begehung von Straftaten darstellt, und die Ausübung und die Ausübung gegen Personen und/oder Sachen offensichtlich als eine neue Form „ergebnisorientierten Freizeitvergnügens“ zu werten ist. Aufgrund der damit verbundenen gravierenden Folgen ist dieses Verhalten als besonders verwerflich zu charakterisieren.
Da Sie in der Vergangenheit wiederholt als Störer aufgetreten sind ist das Aufenthaltsverbot präventiv erlassen worden um Ihren Aufenthalt in dem vorgenannten Gebiet der Dresdner-Neustadt in der genannten Zeit zu verhindern
Rechtsgrundlage für das Aufenthaltsverbot ist § 21 Abs. 2 SächsPolG. Hiernach kann der Aufenthalt in einem territorialen Bereich zeitweilig untersagt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die betreffende Person dort eine Straftat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird.
Da Sie als Gewalttäter wiederholt in Erscheinung getreten sind, ist im Falle Ihrer Teilnahme am Stadtteilfest „Bunte Republik Neustadt“ von einer realen Gefahr, dass Sie dort wiederum Gewalt- bzw. sonstige Straftaten begehen werden, auszugehen. Diese abzuwehren liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Polizeivollzugsdienstes.
Das anlassbezogene und zeitlich eng begrenzte Aufenthaltsverbot des konkret bestimmten Bereiches in Dresden während des Stadtteilfestes „Bunte Republik Neustadt“ ist geeignet um die konkret von Ihnen drohende Gefahr abzuwenden. Es ist erforderlich, da die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass bei einem Besuch Ihrerseits ein Schaden für ein polizeiliches Schutzgut eintreten wird. Es ist angemessen, da es das mildeste und Sie von Ihren Freiheitsrechten am wenigsten beeinträchtigende Mittel darstellt, um Sie von der Teilnahme an der Veranstaltung abzuhalten.
Wie nachvollziehbar dargestellt, ist das öffentliche Interesse in der Sache zu bejahen und die rechtlichen Voraussetzungen für ein polizeiliches Einschreiten gegeben. Bei den gefährdeten Rechtsgütern, insbesondere Leben, Gesundheit und Eigentum, handelt es sich um bedeutsame Rechtsgüter, hinsichtlich derer eine umfassende Schutzpflicht des Staates besteht. In konkreter Abwägung der Interessenlagen - Schutz von Leben, Gesundheit und Eigentum der Allgemeinheit gegenüber dem Freiheitsrecht des Einzelnen - ist Ihr individuelles Recht auf Freizügigkeit im Hinblick auf die Abwehr derartiger Gefahren für das Gemeinwesen als nachrangig zu bewerten.
4. Androhung von Zwangsmitteln
a) Gemäß § 30 Abs. 1 SächsPolG i.V.m § 22 Sächs VwVG wird für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die unter Ziffer 2 bezeichnete Anordnung durch ein Zwangsgeld in Höhe von 500,-Euro angedroht.
b) Im Falle der Uneinbringlichkeit wird beim zuständigen Verwaltungsgericht Zwangshaft beantragt (gem. §23 Abs. 1 SächsVwVG)
c) Sollten Sie diesem Aufenthaltsverbot zuwider handeln, können Sie zur Durchsetzung des Verbotes gem. §22 Abs. 1 Nr. 4 SächsPolG in Gewahrsam genommen werden.
5. Kostenentscheidung
Gemäß §§ 1 Abs. 1 und 6 Abs. 1 Sächsisches Verwaltungskostengesetz (Sächs. VwKG haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Leistungsbescheid über die Kostenentscheidung geht Ihnen gesondert zu.
6. Anhörung
Auf eine Anhörung gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) wurde verzichtet, da das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Straftaten höher zu bewerten ist, als das individuelle Interesse der unter Ziffer 1 genannten Person an vorherigem rechtlichen Gehör.
7. Aufschiebende Wirkung
Die sofortige Vollziehung wird gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.
Begründung ( § 80 Abs. 3 VwGO):
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung liegt im überwiegenden öffentlichen Interesse. Hätte ein Widerspruch gegen das Aufenthaltsverbot eine aufschiebende Wirkung, könnte Ihre Teilnahme am Stadtteilfest „Bunte Republik Neustadt“ und damit die auftretende Gefahrensituation nicht wirksam verhindert werden.
8. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist bei der Polizeidirektion Dresden, Schießgasse 7, 01067 Dresden, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch beim Polizeipräsidium Dresden, Albertstraße 4, 01097 Dresden, eingelegt wird. Der Widerspruch gegen diese Verfügung hat keine aufschiebende Wirkung.
Ledermüller
Leiter Polizeidirektion
Fuck you !
KEINE QUERFRONT MIT NAZIHOOLS AUF DER BRN !
@Volksfront
Wenn Du das Aufenthaltsverbot gelesen haettest, waere Dir aufgefallen, dass es mit einer Aktion gegen den Naziaufmarsch am 13.2. begruendet wurde, von wegen Querfront!
Lass Dir mal den Magen auspumpen!
noch ein paar links
Im Laufe des gestrigen Tages wurde am Kulturzentrum "Scheune" in der Dresdner Neustadt an eine Wand ein 30x3 Meter großes Soli-Graffiti amlässlich des Todestages von Wolfgang Grams angebracht, der 1993 von GSG 9 Bullen mit aufgesetzter Waffe hingerichtet wurde. Die Mörder wurden nie verurteilt. Mehr Infos dazu auf:
erste Fenster werden verschraubt
Ausserdem laufen schon überall Bullen Streife, obwohl das Fest noch nicht angefangen hat
damn paranoia
Neustadtfest?
Vorsicht! Gewalt gegen Nazis?! ...
geiles special
nach matrix noch so ein highlight...
wenn es nicht von imc dresden käme wär es noch nicht mal im nexswire...
weiter so, ist sowieso besser in der sonne zu sitzen
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
test