Batasuna demonstriert genehmigt Fraktionen nicht aufgelöst
Das baskische Regionalparlament hat die Fraktion der Partei Batasuna (Einheit) nicht aufgelöst, obwohl der Oberste Gerichtshof dies binnen einer Frist von fünf Tagen gefordert hat. Batasuna wurde im März in Spanien verboten und in der letzten Woche auf die EU-Liste terroristischer Organisationen gesetzt. Trotzdem demonstriert sie heute genehmigt im französichen Baskenland. Um einer Strafe wegen „Ungehorsam“ zu entgehen, hatte der Präsident des baskischen Regionalparlaments, Juan María Atutxa, der Forderung nachgegeben und einen entsprechenden Beschluss des Präsidiums dem Sprecherrat des Parlaments zur Abstimmung.
Doch der erhielt dort keine Mehrheit. Atutxas Baskisch Nationalistische Partei (PNV) und deren Partner, die Baskische Solidaritätspartei (EA), haben sich gegen die Überführung der Parlamentarier in die Gemischte Gruppe ausgesprochen, die unter dem Namen Sozialista Abertzaleak (SA/Sozialistische Patrioten) im Parlament sitzen. Um etwas anderes ging es ohnehin nicht. Die Vereinte Linke (IU) ist dem Treffen ferngeblieben. Sie hat sich entzogen, weil die Madrider Führung die Umsetzung der Anweisung fordert, was die baskische Sektion ablehnt.
So wird der Ball wieder nach Madrid zurückgespielt. Die baskischen Parteien sind sich einig, dass das Sondergericht die Autonomie der drei baskischen Provinzen und des Parlaments untergräbt. Atutxa wollte eher „zurückzutreten“, als eine „Invasion“ in die Kompetenzen zuzulassen. Bestätigt wird die Haltung der Basken selbst durch führende spanische Verfassungsrechtler, wie die Professoren Javier Perez Royo und Marc Carillo. Die sagen, die Sonderkammer untergrabe die Gewaltenteilung, zudem verträten Parlamentarier keine Partei, sondern Wähler. Die Fraktion könnte nur vom Parlament aufgelöst werden, das dazu erst seine Statuten ändern müsste. Diesen Weg hat die Sonderkammer über die Frist unmöglich gemacht.
Selbst der Generalstaatsanwalt des Staates, Jesús Cardenal, kam noch im letzten November zum dem Ergebnis, es gäbe zwar politische Verbindungen zwischen der Partei und der Fraktion, aber juristisch seien sie etwas anderes. Die „internen Regeln“ des Parlaments machen es ihm „unmöglich“ Fraktionen aufzulösen, schrieb Cardenal im vergangenen November an den Ermittlungsrichter, Baltasar Garzón. Der wollte auch gegen das baskische Parlament vorgehen, weil die Fraktion nicht aufgelöst wurde, wie er nach seinem vorläufigen Verbot der Partei im Sommer gefordert hatte.
Eigentlich kann der Parlamentspräsident nun nicht wegen Ungehorsams angeklagt werden, was das Ziel der ganzen Übung war. Es ist ungleich schwieriger gegen die Fraktionssprecher oder die gesamte Fraktion vorzugehen. Auf „Ungehorsam“ stehen bis zu zwei Jahre Betätigungsverbot. Doch wo mit ad hoc Gesetzen, Verboten, Annullierung von Wählervereinigungen und Sondergerichten regiert wird, ist auch möglich, dass Sprecher der Fraktionen oder die gesamten Fraktionen verschiedener Parteien für zwei Jahre aus dem Parlament geworfen werden.
Dann hätten die konservativen Volkspartei (PP) und der oppositionellen Sozialisten (PSOE) endlich das erreicht, was sie über Wahlen nicht erreichen, selbst wenn sie bis zu 20 Prozent der Basken davon ausschließen. Das angebliche Ziel mit ihrem Parteiengesetz die „Vertreter der ETA“ aus den Institutionen zu werfen, wird ohnehin nicht erreicht, die würden ja nur den Namen ihrer Fraktion verlieren und in der Gemischten Gruppe weiter im Parlament sitzen. Es geht also um etwas anderes. Außerdem wäre es einfacher, ihnen Mitgliedschaft oder Verbindungen zur ETA zu beweisen und sie als ETA-Mitglieder zu inhaftieren. Doch das gelingt seit 25 Jahren nicht.
Gelungen ist es Spanien aber, Batasuna auf die Liste „terroristische Organisation“ der EU zu setzen. Auch das bleibt ohne große Bedeutung. Weder will das EU-Parlament den Batasuna-Abgeordneten, Koldo Gorostiaga, vor die Tür setzen, noch Frankreich die Partei verbieten, die legal im französischen Baskenland arbeitet. Heute wird die Partei in Baiona (franz. Bayonne) dort gegen die Repression demonstrieren. Für Spanien ist es nur ein Propagandaerfolg. Der Preis war offenbar, das angekündigte Veto gegen die Reform der EU zum Gipfel in Thessaloniki zurückzuziehen.
© Ralf Streck, Donostia-San Sebastian den 06.06.2003
So wird der Ball wieder nach Madrid zurückgespielt. Die baskischen Parteien sind sich einig, dass das Sondergericht die Autonomie der drei baskischen Provinzen und des Parlaments untergräbt. Atutxa wollte eher „zurückzutreten“, als eine „Invasion“ in die Kompetenzen zuzulassen. Bestätigt wird die Haltung der Basken selbst durch führende spanische Verfassungsrechtler, wie die Professoren Javier Perez Royo und Marc Carillo. Die sagen, die Sonderkammer untergrabe die Gewaltenteilung, zudem verträten Parlamentarier keine Partei, sondern Wähler. Die Fraktion könnte nur vom Parlament aufgelöst werden, das dazu erst seine Statuten ändern müsste. Diesen Weg hat die Sonderkammer über die Frist unmöglich gemacht.
Selbst der Generalstaatsanwalt des Staates, Jesús Cardenal, kam noch im letzten November zum dem Ergebnis, es gäbe zwar politische Verbindungen zwischen der Partei und der Fraktion, aber juristisch seien sie etwas anderes. Die „internen Regeln“ des Parlaments machen es ihm „unmöglich“ Fraktionen aufzulösen, schrieb Cardenal im vergangenen November an den Ermittlungsrichter, Baltasar Garzón. Der wollte auch gegen das baskische Parlament vorgehen, weil die Fraktion nicht aufgelöst wurde, wie er nach seinem vorläufigen Verbot der Partei im Sommer gefordert hatte.
Eigentlich kann der Parlamentspräsident nun nicht wegen Ungehorsams angeklagt werden, was das Ziel der ganzen Übung war. Es ist ungleich schwieriger gegen die Fraktionssprecher oder die gesamte Fraktion vorzugehen. Auf „Ungehorsam“ stehen bis zu zwei Jahre Betätigungsverbot. Doch wo mit ad hoc Gesetzen, Verboten, Annullierung von Wählervereinigungen und Sondergerichten regiert wird, ist auch möglich, dass Sprecher der Fraktionen oder die gesamten Fraktionen verschiedener Parteien für zwei Jahre aus dem Parlament geworfen werden.
Dann hätten die konservativen Volkspartei (PP) und der oppositionellen Sozialisten (PSOE) endlich das erreicht, was sie über Wahlen nicht erreichen, selbst wenn sie bis zu 20 Prozent der Basken davon ausschließen. Das angebliche Ziel mit ihrem Parteiengesetz die „Vertreter der ETA“ aus den Institutionen zu werfen, wird ohnehin nicht erreicht, die würden ja nur den Namen ihrer Fraktion verlieren und in der Gemischten Gruppe weiter im Parlament sitzen. Es geht also um etwas anderes. Außerdem wäre es einfacher, ihnen Mitgliedschaft oder Verbindungen zur ETA zu beweisen und sie als ETA-Mitglieder zu inhaftieren. Doch das gelingt seit 25 Jahren nicht.
Gelungen ist es Spanien aber, Batasuna auf die Liste „terroristische Organisation“ der EU zu setzen. Auch das bleibt ohne große Bedeutung. Weder will das EU-Parlament den Batasuna-Abgeordneten, Koldo Gorostiaga, vor die Tür setzen, noch Frankreich die Partei verbieten, die legal im französischen Baskenland arbeitet. Heute wird die Partei in Baiona (franz. Bayonne) dort gegen die Repression demonstrieren. Für Spanien ist es nur ein Propagandaerfolg. Der Preis war offenbar, das angekündigte Veto gegen die Reform der EU zum Gipfel in Thessaloniki zurückzuziehen.
© Ralf Streck, Donostia-San Sebastian den 06.06.2003
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Ergänzungen
Aufzeichnungen eines baskischen Gefangenen
"Wenn der Leser das Buch schliesst, wird er die Vielfalt der Politik der Zerstörung verstanden haben, den von ihr angerichteten Schaden und die Vernichtung, die sie zum Ziel hat; er wird aber auch den Widerstand verstehen, den sie hervorruft, die Stärke derjenigen, die verzweifelt darum kämpfen, aufrecht zu bleiben und nicht umzufallen [...]"