Bilder: 24.5.03 / Köln: Demonstration gegen Polizeigewalt

Ruhrpott-Prolet 26.05.2003 17:11 Themen: Repression
Bilder von der Demo gegen Polizeigewalt in Köln, die zum Jahrestag des Todes von Stefan N.
Am 24.5.04 fand in Köln eine Demonstration gegen Polizeigewalt statt. Es beteiligten sich ca. 400 Leute. Hier einige Bilder von der Demo...

Und hier ein kurzer Aufruf was im Vorfeld der Demo verteilt wurde:

"Köln: Demonstration gegen Polizeigewalt

Warum demonstrieren wir am 24. Mai? Am 24. Mai 2002 ist der Kölner Stefan N. gestorben. Sein Schicksal hat die Stadt erschüttert, denn er wurde durch Kölner Polizisten getötet. Es klingt wie ein Albtraum aus südamerikanischen Militär-Diktaturen oder aus den Ghettos der USA, aber es ist hier in Köln geschehen. Wir wollen am Todestag von Stefan N. daran erinnern, dass Menschen in Köln tagtäglich von der Polizei schikaniert und drangsaliert werden. Und wir wollen, dass das aufhört!"
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Ergänzungen

400 Leute ?

Was dabei 26.05.2003 - 18:15
Naja 400 Leute waren es aufkeinen Fall!
Ich würde sagen ca. 200, maximal 300 Leute.

Zeitungsberichte!?

26.05.2003 - 18:27
Warum muss man sich ausgerechnet auf die Springer-Zeitung berufen, wenn man Polizeigewalt anklagt? Es ist in erster Linie auch eine Frage der Glaubwürdigkeit...

Nette....

schwaazroot 26.05.2003 - 18:37
Transpis.

Viel Kraft und Erfolg auf jeden Fall noch !
Und auch das Grenzcamp rückt ja immer näher...[juhuuu]

anarchia si !






@Zeitungsberichte

26.05.2003 - 19:22
weil die die dicksten Überschriften haben

nur mal zwecks glaubwürdigkeit

ich 27.05.2003 - 02:55
die kritischen polizisten:
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Donnerstag, 20. Februar 2003
P R E S S E M I T T E I L U N G

Zu der Anordnung des stellvertretennden Frankfurter Polizeipräsidenten, Herrn Wolfgang Daschner, an Vernehmungsbeamte der Frankfurter Kriminalpolizei gegenüber einem der Geiselnahme Beschuldigten:

„Füge Magnus G. Schmerzen zu und versuche, den Aufenthaltsort (des Jungen) herauszufinden.“

sowie die Umsetzung dieser Androhung von Gewalt durch Kriminalbeamte erkläre ich folgendes:

- Wird Folter in der Bundesrepublik Deutschland hoffähig?!? -

„Die Tageszeitung titelte gestern auf ihrer Seite 1: „Staatsanwälte ermitteln wegen Folter“ und im Innenteil, Seite 6, war die Überschrift zu lesen: „Ein Skandal ist nicht in Sicht“. Gekrönt wurden diese Entgleisungen mit der Überschrift zu einem Kommentar von heute auf Seite 12: „FALL METZLER: DIE FOLTER-DEBATTE IST UNBEQUEM – UND NÖTIG“, in dem tendenziell das Vorgehen von Herrn Daschner sowie zweier Kriminalbeamter unterstützt wird.

Die Wiedergabe der anderen unterstützenden Medienberichte erspare ich mir.

Die juristischen Grundlagen sind eindeutig. Schon die Drohung mit Gewalt ist gesetzlich verboten (§ 136a StPO). Ausdrücklich als verbotene Maßnahmen werden u. a. die Verabreichung von Mitteln, Täuschung und Hypnose aufgeführt, also die Maßnahmen, die in diesem konkreten Fall relevant sind.

Im § 343 StGB ist die Aussageerpressung geregelt. Demnach wird ein Amtsträger – Herr Daschner und die beiden Kriminalbeamten sind solche – nach dem Regelstrafrahmen zwischen einem Jahr und 10 Jahren bestraft, wenn er die Aussage erpreßt.

Nach § 30 StGB wird der versuchte Anstifter zu einem Verbrechen wie ein Verbrecher bestraft. Der Vermerk von Herrn Daschner weist ihn als dringend tatverdächtig, eine solche Anstiftung zu einem Verbrechen sogar angeordnet zu haben.

Art. 20 Abs III. Grundgesetz sagt: „Die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“ Übrigens, nur am Rande, folgt im Absatz 4 das Widerstandsrecht.

Die drei Beschuldigten gehören zur Exekutive (=vollziehende Gewalt).

Art. 104 GG: „Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich misshandelt werden.“

Es gibt hier keinen Raum für Handlungsfreiräume, schon gar nicht für Mitglieder der Exekutive, oder wir können die Strafprozeßordnung gleich wegwerfen. Weder Herr Daschner noch seine Vorgesetzten, die bis hin zum Innenminister der Exekutive angehören, können nicht den Gesetzgeber als sog. 1. Gewalt nach unserer Verfassungssystematik überholen und sagen: „Wir finden es aber notwendig, dass wir foltern und deshalb tun wir es!“ – Und wenn sie es dennoch tun, gehört es negativ sanktioniert.

Die drei gehören auch nicht der Judikative an. Es gibt auch kein Strafvollzugsgesetz, das etwa Prügelstrafen, Psychopharmaka zum Ruhigstellen etc. kennt. Hier handelt es sich nicht einmal um eine vorweggenommene Verurteilung, wie zum Beispiel bei manch einem Todesschuß aus Polizeiwaffen oder Prügelstraf auf der Stelle, sondern um eine Entstaubung von polizeilichen Maßnahmen aus Zeiten, die wir diesbzgl. hinter uns glaubten bzw. der Einführung US-amerikanischer Verhältnisse.

Selbst die noch so große scheinbare Gewißheit, dass es sich bei dem Beschuldigten um den Täter handeln müsse, hebt bis zu einem rechtskräftigen Urteil nicht die Unschuldsvermutung auf, selbst für den mutmaßlichen Mörder an Jakob von Metzler, einem Kinderschänder, Terroristen oder sonstwen nicht. Das haben wir Polizeibeamte auch alle einmal gelernt. Und Journalisten wissen das hoffentlich auch.

Vielleicht ist es einigen Journalisten nicht klar, was hier stattgefunden hat: Mitglieder der Exekutive erheben sich über Legislative und Judikative.

Vielleicht lassen sie sich auch zu sehr von den Schalmeienklängen der Polizeipressestellen einlullen? Kenner bürokratischer Abläufe – und Herr Daschner ist in seiner Funktion ein Bürokrat - ist jedoch klar, was hier stattfand:

Mit dem Vermerk an seine Vorgesetzten holte Herr Daschner sie mit in´s Boot. Er stellte Verantwortlichkeiten her. Dieses wäre nur dann anders, wenn sie ihn zurückgepfiffen hätten – Vermerke werden gelegentlich auch vernichtet oder umgeschrieben – bzw. ein Verfahren gegen Herrn Daschner eingeleitet.

Normalerweise werden in solchen Fällen keine Schriftlagen geschaffen. Rechtswidrige Fallbearbeitung findet, sofern das Bewußtsein bei den KollegInnen für ein rechtswidriges Handeln vorliegt, statt ohne dass es in den Akten nachzuvollziehen ist.

Von daher ist auch klar, welches Programm jetzt weitergefahren wird. Es wird mit allen Mitteln daran gearbeitet, Herrn Daschner und die beiden Berufskollegen – das ist noch ein besonderes Kapitel: „Wir haben doch nur Befehle befolgt.“ - zu exkulpieren. Dazu werden innovative juristische Kunststückchen kreiert werden.

Das einzige notwendige an dieser Diskussion besteht darin, dass endlich mal wieder ein polizeiliches Tabu mit seiner Spitze das Tageslicht erreicht hat. Dieser Vorgang ist kein Einzelfall! Nur, eben mit Schriftlage. Und diese Grundlage darf in unserem Land zu nichts anderem führen als die derzeitige Gesetzeslage ausweist:

Ein bedingungsloses Verurteilen dieser Handlung. Herr Daschner sitzt nach dieser Tat schon viel zu lange auf seinem Posten. Dort soll er Vorbildfunktion – neben Leitungsaufgaben – vorleben. Und wenn vielen Außenstehenden auch nicht klar sein mag, welche Wirkung diese Diskussion in den Polizei-Apparaten hat. Es wird ein Faß geöffnet:

„Wir haben das doch schon immer gesagt.“ – „Es geht nicht anders.“ – „Endlich haben die Tintenpisser es begriffen.“

Wenn diese Diskussion nicht schnell in die rechtsstaatlichen Bahnen zurückgeführt wird, werden wir einen weiteren Dammbruch erleben.“

Mit freundlichen Grüßen

(Thomas Wüppesahl), Bei Faxversand ohne Unterschrift
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steht schon eine ganze zeit bei
 http://www.kritische-polizisten.de/
und wird dort wohl auch nicht mehr ewig stehen, deswegen reingepastet.
der fall in köln ist auch gut dokumentiert und nicht nur bei der "BILD" - nur zwecks glaubwürdig.

wers noch nicht kapiert hat was in köln abging:
der typ war tod und die bullen haben die leiche verprügelt ohne zu checken, dass der typ schon tod ist. sie habens noch nicht einmal gemerkt.
... und der richter spricht die cops vom mord frei, weil der typ nicht an den misshandlungen gestorben ist und sie ihn ja nicht umgebracht haben.
niemand interessierts was das für eine riesen schweinerei ist. niemand interessierts, dass die bullen behauptet hatten sie hätten sich gegen widerstand wehren müssen - den widerstand einer leicher. niemand interessierts, dass sie darauf hingewiesen wurden. niemand interessierts, dass offensichtlich die cops wehrlose verprügeln, ohne grund, ohne irgend etwas - eine leiche verprügeln.
glauwürdigkeit? wer ist da nicht glaubwürdig?

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Die Schläge und Tritte von Polizeibeamten sind nicht die Ursache für den Tod von Stephan N. Dies ist das Ergebnis eines gerichtsmedizinischen Gutachtens der Universität Köln. Gemeinsam teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Mittwochnachmittag (26.06.02) mit, Stephan N. sei an einem Herz- und Kreislaufversagen "nach einer vorausgegangenen Belastungsreaktion" gestorben.
Der 31-jährige Kölner war Mitte Mai in Köln nach einem Familienstreit festgenommen worden. Als er sich gegen die Polizei wehrte, zog er sich Verletzungen zu. Später soll er auf der Polizeiwache Köln-Eigelstein von bis zu sechs Polizisten misshandelt worden sein.
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quelle: http://www.wdr.de/themen/panorama/kriminalitaet/polizeikoeln_staatsanwaltschaft/index_02_26_06.jhtml?rubrikenstyle=panorama

der witz ist "soll verprügelt worden sein" - für leute die nicht denken können: entweder haben die cops den typen umgebracht - oder er war schon tod. egal wie sie's drehen sie bleiben einfach nur cops. ein besseres wort gibts für solche menschen nicht.