Diaz-Schule: Richterin weist Vorwürfe der Polizei ab
Die genuesische Richterin Anna Ivaldi hat heute die Einstellung des Verfahrens gegen die 93 Menschen verfügt, die in der Nacht vom 21 Juli 2001 zur Zeit des damaligen g8 in der Diaz-Schule in Genua überfallen und verhaftet wurden. Die Richterin verfügte die Einstellung aufgrund der Feststellung, dass in dieser Nacht keinerlei Widerstand seitens der Opfer des polizeilichen Überfalls gegeben hat und die diesen vorgeworfenen Taten nicht begangen wurden. 62 der Personen, die sich in den Räumen der Schule befanden, waren in dieser Nacht zum Teil lebensgefährlich verletzt worden.
Mit der heutigen richterlichen Entscheidung werden die von der Polizei gegen die 93 Gäste der Diaz Schule erhobenen Vorwürfe des schweren Widerstands gegen die Staatsgewalt, des schweren Diebstahls, der Körperverletzung und des Waffenbesitzes ohne jede Einschränkung und ohne jeden Vorbehalt fallen gelassen.
Den polizeilichen Protokollen aus der Verfahrensakte sah sie sich nicht imstande, Glauben zu schenken.
In der Urteilsbegründung hat die Richterin die Widersprüche in den polizeilichen Protokollaussagen ausdrücklich hervorgehoben und auch darauf hingewiesen, dass die Verlässlichkeit der selben durch die Unleserlichkeit der Unterschriften relativiert wird und dass man festgestellt hat, dass sich diese nicht vollständig mit den Namen der in der Schule tatsächlich anwesenden Beamten deckten: "Der Umstand, dass Elemente aufgetaucht sind, die den Staatsanwalt veranlasst haben, in Zusammenhang mit den Protokollen den Straftatbestand der Fälschung zu vermuten, schließt aus, dass sich aus diesen Protokollen jedwede Gewissheit über den tatsächlichen Hergang der Dinge gewinnen ließe", schrieb hierzu die Richterin. Unter anderem stellte sie fest: "Die befragten Beamten haben nicht übereinstimmende Versionen über das Eintreten in das Schulgebäude abgegeben, in dem sie alle jeweils den anderen zugeschrieben haben, als erste hineingegangen zu sein".
Die Aussagen der 93 Verhafteten Gäste der Diaz-Schule hingegen fand Die Richterin einwandfrei, weil vollkommen übereinstimmend, "insbesondere diejenigen, die bei der Haftbestätigungsverhandlung gemacht wurden, wobei die Tatsache zu betonen ist, dass die 78 verhafteten Ausländer in vier verschiedene Haftanstalten (Pavia, Voghera, Vercelli, Genova Marassi) überführt wurden, während einige von ihnen verhört wurden, als sie in den zivilen Krankenhäusern Genuas lagen. Dieser Umstand macht die Möglichkeit, dass selbige ihre Aussagen hätten koordinieren können, voll und ganz unwahrscheinlich und verleiht somit der Tatsache, dass ihre Schilderungen auch in spezifischen Punkten übereinstimmen, besonderen Wert. Außerdem wurden die Ausländer, sobald man sie frei gelassen hatte, zum Gegenstand von Ausweisungsmaßnahmen. Ein Umstand, der ausschließen lässt, dass sie die Version über die Ereignisse mit den 15 Italienern hätten absprechen können, die später vom Staatsanwalt gehört wurden".
Der Antrag auf Einstellung des Verfahrens war am 5. Dezember 2002 vom Generalstaatsanwalt der Stadt Genua Francesco Lalla eingereicht worden. Dieser hatte seinen Antrag damit begründet, dass es nicht möglich sei, die einzelnen Verantwortlichen für die unterschiedlichen vorgeworfenen Taten auszumachen. Anders sprach sich heute die Richterin Ivaldi aus: "Die einzige auf der Grundlage der Verfahrensakten mögliche Rekonstruktion dessen, was sich in der Nacht vom 21. zum 22. Juli 01 in der Diaz (-Schule A.d.Ü.) ereignete ist die, die de facto ausschließt, dass die Beschuldigten Akte des Widerstands geleistet haben". Dies Begründete die Richterin damit, dass "Das, was diese zu Protokoll gaben, keinerlei Widerlegung finden konnte".
Seinerzeit hatte der Antrag auf Einstellung des Verfahrens des Generalstaatsanwalts Lalla aus drei Gründen gleichzeitig Aufsehen erregt. Erstens hatte er diesen einen Tag nach der Verhaftung von 23 seit dem mit schwersten Anschuldigungen belasteten Protestteilnehmern eingereicht, zweitens hatte Lalla zuvor den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aus dem Anklagekatalog ausgeklammert, so dass dieser nicht Gegenstand der Einstellung des Verfahrens sein konnte und damit auch weiter besteht. Der Vorwurf wurde in einen anderen "Ermittlungsstrang" integriert, der sich mit den Straßenunruhen befasst. Drittens sorgte der Umstand für viel Aufregung, dass der Staatsanwalt in vollem Umfang die Glaubwürdigkeit der Version der Ordnungshüter bejahte (Bau einer Barrikade, Wurf von Gegenständen und mehr) und "sowohl weil eine Beteiligung aller Beschuldigter an allen oder an einigen der angenommenen Vergehen nicht nachvollzogen werden kann, als auch weil sich die individuelle Feststellung der Verantwortlichen seitens der Polizei als mangelhaft erwiesen hat" die Einstellung des Verfahrens beantragte.
Mit den polizeilichen Verantwortlichkeiten in Verbindung mit den Ereignissen in der Diaz-Schule, mit den polizeilich gefälschten "Beweisen" in Form von Molotow-Flaschen , die mit dieser Affäre in Verbindung stehen, mit den getürkten Dienstprotokollen und der beschädigten Weste des Polizisten Nucera, der behauptet, mit einem Messer angegriffen worden zu sein, beschäftigen sich derzeit sieben Staatsanwalte. Dass einer von den Urhebern und Mitwissern dieser Taten je verurteilt wird, bezweifeln viele.
Den polizeilichen Protokollen aus der Verfahrensakte sah sie sich nicht imstande, Glauben zu schenken.
In der Urteilsbegründung hat die Richterin die Widersprüche in den polizeilichen Protokollaussagen ausdrücklich hervorgehoben und auch darauf hingewiesen, dass die Verlässlichkeit der selben durch die Unleserlichkeit der Unterschriften relativiert wird und dass man festgestellt hat, dass sich diese nicht vollständig mit den Namen der in der Schule tatsächlich anwesenden Beamten deckten: "Der Umstand, dass Elemente aufgetaucht sind, die den Staatsanwalt veranlasst haben, in Zusammenhang mit den Protokollen den Straftatbestand der Fälschung zu vermuten, schließt aus, dass sich aus diesen Protokollen jedwede Gewissheit über den tatsächlichen Hergang der Dinge gewinnen ließe", schrieb hierzu die Richterin. Unter anderem stellte sie fest: "Die befragten Beamten haben nicht übereinstimmende Versionen über das Eintreten in das Schulgebäude abgegeben, in dem sie alle jeweils den anderen zugeschrieben haben, als erste hineingegangen zu sein".
Die Aussagen der 93 Verhafteten Gäste der Diaz-Schule hingegen fand Die Richterin einwandfrei, weil vollkommen übereinstimmend, "insbesondere diejenigen, die bei der Haftbestätigungsverhandlung gemacht wurden, wobei die Tatsache zu betonen ist, dass die 78 verhafteten Ausländer in vier verschiedene Haftanstalten (Pavia, Voghera, Vercelli, Genova Marassi) überführt wurden, während einige von ihnen verhört wurden, als sie in den zivilen Krankenhäusern Genuas lagen. Dieser Umstand macht die Möglichkeit, dass selbige ihre Aussagen hätten koordinieren können, voll und ganz unwahrscheinlich und verleiht somit der Tatsache, dass ihre Schilderungen auch in spezifischen Punkten übereinstimmen, besonderen Wert. Außerdem wurden die Ausländer, sobald man sie frei gelassen hatte, zum Gegenstand von Ausweisungsmaßnahmen. Ein Umstand, der ausschließen lässt, dass sie die Version über die Ereignisse mit den 15 Italienern hätten absprechen können, die später vom Staatsanwalt gehört wurden".
Der Antrag auf Einstellung des Verfahrens war am 5. Dezember 2002 vom Generalstaatsanwalt der Stadt Genua Francesco Lalla eingereicht worden. Dieser hatte seinen Antrag damit begründet, dass es nicht möglich sei, die einzelnen Verantwortlichen für die unterschiedlichen vorgeworfenen Taten auszumachen. Anders sprach sich heute die Richterin Ivaldi aus: "Die einzige auf der Grundlage der Verfahrensakten mögliche Rekonstruktion dessen, was sich in der Nacht vom 21. zum 22. Juli 01 in der Diaz (-Schule A.d.Ü.) ereignete ist die, die de facto ausschließt, dass die Beschuldigten Akte des Widerstands geleistet haben". Dies Begründete die Richterin damit, dass "Das, was diese zu Protokoll gaben, keinerlei Widerlegung finden konnte".
Seinerzeit hatte der Antrag auf Einstellung des Verfahrens des Generalstaatsanwalts Lalla aus drei Gründen gleichzeitig Aufsehen erregt. Erstens hatte er diesen einen Tag nach der Verhaftung von 23 seit dem mit schwersten Anschuldigungen belasteten Protestteilnehmern eingereicht, zweitens hatte Lalla zuvor den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aus dem Anklagekatalog ausgeklammert, so dass dieser nicht Gegenstand der Einstellung des Verfahrens sein konnte und damit auch weiter besteht. Der Vorwurf wurde in einen anderen "Ermittlungsstrang" integriert, der sich mit den Straßenunruhen befasst. Drittens sorgte der Umstand für viel Aufregung, dass der Staatsanwalt in vollem Umfang die Glaubwürdigkeit der Version der Ordnungshüter bejahte (Bau einer Barrikade, Wurf von Gegenständen und mehr) und "sowohl weil eine Beteiligung aller Beschuldigter an allen oder an einigen der angenommenen Vergehen nicht nachvollzogen werden kann, als auch weil sich die individuelle Feststellung der Verantwortlichen seitens der Polizei als mangelhaft erwiesen hat" die Einstellung des Verfahrens beantragte.
Mit den polizeilichen Verantwortlichkeiten in Verbindung mit den Ereignissen in der Diaz-Schule, mit den polizeilich gefälschten "Beweisen" in Form von Molotow-Flaschen , die mit dieser Affäre in Verbindung stehen, mit den getürkten Dienstprotokollen und der beschädigten Weste des Polizisten Nucera, der behauptet, mit einem Messer angegriffen worden zu sein, beschäftigen sich derzeit sieben Staatsanwalte. Dass einer von den Urhebern und Mitwissern dieser Taten je verurteilt wird, bezweifeln viele.
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Ergänzungen
Richtigstellung
jawoll
Quellenangabe
@ Diaz Schüler
Was wird mit den Bullen???
Unendliche Wut und Solidarität mit allen die am falschen Tag am falschem Ort waren...
Naja, trotzdem eine erfreuliche Nachricht
Re:
frag mich nur ob das an einer richterin lag der wirklich etwas an der wahrheit lag oder das ihr klar war das der prozess der justiz so negative pubilicity eingebracht hätte das er einfach nicht mehr tragbar gewesen wäre ... weil ein verfahren auf basis von gefakten beweisen zu führen dürfte wohl ziemlich nach hinten los gehen ...
und die cops naja auch wenn es sehr unwahrscheinlich wird das denen was geschieht hoffen tuh ichs trotzdem ... vielleicht werden die ja wenigstens für das was sie getahen haben von ihren angehörigen verachtet ich glaub das wäre die beste strafe die denen wiederfahren könnte ...