Genua: AktivistInnen und Polizei erwartet Verfahren
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und die Proteste gegen unsolidarische Globalisierung
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Staatsanwaltschaft beendet die Ermittlungen wegen der Proteste in Genua 2001
- AktivistInnen, aber auch Polizei und Carabinieri erwartet Verfahren
Die Staatsanwaltschaft in Genua ermittelt nach dem G8-Gipfel in Italien sowohl gegen DemonstrantInnen als auch gegen die Polizei und Carabinieri.
Zusammenfassung eines Treffens mit den AnwältInnen Laura Tartarini und Simone Sabbattini.
und die Proteste gegen unsolidarische Globalisierung
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Staatsanwaltschaft beendet die Ermittlungen wegen der Proteste in Genua 2001
- AktivistInnen, aber auch Polizei und Carabinieri erwartet Verfahren
Die Staatsanwaltschaft in Genua ermittelt nach dem G8-Gipfel in Italien sowohl gegen DemonstrantInnen als auch gegen die Polizei und Carabinieri.
Zusammenfassung eines Treffens mit den AnwältInnen Laura Tartarini und Simone Sabbattini.
1. Verfahren gegen Polizei und Carabinieri
Die kritischen StaatsanwältInnen, die die Verfahren gegen Polizei und Carabinieri betreiben, werden von AnwältInnen des ehemaligen Genoa Legal Forums unterstützt .
Es stellt sich das Problem, dass viele PolizistInnen nicht identifiziert werden können, weshalb sich die Ermittlungen und Anträge auf Strafverfolgung hauptsächlich gegen verantwortliche Polizeiführer richten die die Einsätze jeweils koordinierten oder befahlen . Konkret gibt es Verfahren wegen der Razzia in der Scuola Diaz und Scuola Pascoli, wegen der Misshandlungen in Bolzaneto, wegen des Gas-Einsatzes am Freitag in der Piazza Manin und am Corsa Italia am Samstag.
Bezüglich des Gas-Einsatzes gibt es eine Parlamentarische Untersuchungskommission, die ein Gutachten eingeholt hat das die Gefährlichkeit des CS-Gas belegt. 6.200 Kartuschen wurden an dem Wochenende eingesetzt. Ein erster Erfolg: Während des ESF in Florenz verbot der Innenminister den Einsatz von CS-Gas und Tonfa-Schlagstöcken.
Die Ermittlungen wegen Bolzaneto werden Ende Mai 2003 beendet. Nach jetzigem Stand wird gegen 30 Polizeibeamte ein Verfahren eröffnet; zum einen weil von einigen Straftaten gegen Gefangene verübt wurden, und zum anderen weil sie nicht verhindert wurden. Die Gegenüberstellungen brachten schlechte Ergebnisse, dennoch ist die Zahl von 30 Anklagen recht hoch. Weitere Anträge auf Strafverfolgung werden gegen den Justizminister, der Direktor des DAP ( Abteilung für Gefängnisverwaltung), den obersten Untersuchungsrichter Genueser Gerichtes gestellt.
Die Ermittlungen wegen der Scuola Diaz werden ebenso Ende Mai beendet sein. Die Procura wird Anträge auf Strafverfolgung gegen alle 90 beteiligten Polizisten erheben, ebenso gegen die Kommandeure des Einsatzes, die hohe Funktionäre sind. Die Anklage lautet auch auf Falschaussage, falsche Verdächtigung, Fälschung von Beweismitteln und Protokollen. Der Prozess ist kompliziert, da die Servicio Centrale Operativo eine berühmte Sondereinheit ist, die als Antiterror- und Antimafiaeinheit operiert und in Konkurrenz zur ROS der Carabinieri steht.
Allen Verfahren gegen Polizei und Carabinieri liegt die Norm zugrunde, dass sie eigentlich verpflichtet sind Straftaten zu verhindern. Wegen Bolzaneto mögen sich einzelne herausreden, sie hätten die Übergriffe nicht mitbekommen; wegen der Scuola Diaz ist das unmöglich. Die Verteidigung der Polizei wird lauten, sie hätten auf den Widerstand hart reagieren müssen. Daher wird dringend Material gesucht, das zeigt dass es keinen Widerstand gab (z.B. Videos, die belegen dass nichts aus den Fenstern geworfen wurde). Es gibt bereits NachbarInnen, die aussagten es wäre nichts geworfen worden, allerdings hätten sie auch ?Späher? auf dem Dach gesehen und Personen, die Stöcke geschwungen hätten.
Bezüglich der angeblichen Messerschnitte gegen einen Beamten wurden mehrere Gutachten angefordert, die sich widersprechen bzw. 3 Versionen des Tathergangs aufstellen . Dabei ist es sehr unwahrscheinlich, dass der ?Angreifer? in der Scuola Diaz entkommen konnte und nicht identifiziert wurde. Die Polizisten verweigern als Tatverdächtige die Aussage.
Bekannt ist, wie der Molotov-Cocktail, der als angeblich gefundenes Beweismittel dient, in das Gebäude gebracht wurde: Fahrzeug, Nummernschild, Fahrer und Insassen; es gibt ein Video auf dem eine Gruppe hochrangiger Polizisten zu sehen ist, die um einen Plastiksack herumstehen. Dennoch wird dies vor Gericht nicht ausreichen, weiteres Videomaterial wird benötigt.
Wegen der Razzia im IMC Center in der Scuola Pascoli wird gegen 12 Polizisten wegen Diebstahl ermittelt (Computer, Videos, Festplatten). Die Durchsuchung war illegal, eine Person wurde verprügelt. Angeblich wäre die Durchsuchung eine Verwechselung gewesen, da einige Einheiten die Straße herauf, andere herunter kamen.
Die Schule wurde am 24. Juli 2001 erneut durchsucht, gefunden wurden angeblich Trommeln, schwarze Kleidung etc. Diese Beweismittel finden in den Ermittlungen aber keine Verwendung. Gegen niemand der Anwesenden in der Scuola Pascoli wird ermittelt.
Zudem gibt es ein Verfahren gegen den Vizevorsitzenden der DIGOS, der einen 16jährigen verprügelte. Die Prügelszene ist gut dokumentiert und daher sehr bekannt. Ein Verfahren gegen den 16jährigen wurde inzwischen eingestellt; der DIGOS-Schläger wurde befördert und ist nun Logistikchef der Genueser Polizei.
Wegen dem Mord des Carabinieri Palancia an Carlo Giuliani auf dem Piazza Alimonda wurden die Ermittlungen gegen die Carabinieri eingestellt.
Politisch katastrophal ist die Begründung: Richterin Elena Daloisio entschied die Einstellung wegen Notwehr und ?berechtigtem Waffengebrauch? (Paragraf 53 der Strafprozessordnung; obwohl der Staatsanwalt Silvio Franz nur "Notwehr" reklamiert hatte). Dies innenpolitisch von großer Bedeutung, da es als Präzedenzfall den Waffengebrauch auf Demonstrationen legitimiert.
Die deutsche ?Zehnergruppe?, die in 2 Wohnmobilen am Montag festgenommen wurde, hat ebenfalls Strafanzeige gestellt wegen Misshandlungen auf der Polizeiwache Santa Margarita und im Gefängnis Marassi; die Anzeige ist auch ins Italienische übersetzt worden. Über den Fortgang ist nichts bekannt. Dabei müsste es einfach sein herauszufinden, wer das Verhör auf der Polizeiwache geleitet hat. Die ROS-Einheit, die an den Ereignissen beteiligt ist, war wahrscheinlich dieselbe, die später noch mal im Gefängnis um Tattoos der Inhaftierten zu fotografieren. Die Leiterin des Gefängnisses Marassi, Christina Bigi, die sich intensiv um eine Aufklärung der Vorwürfe bemühte, ist ins Gefängnis La Spezia versetzt worden. Ein Disziplinarverfahren gegen 7 Vollzugsbeamte ?sitzt fest?, es wird zunächst keinen Antrag auf Strafverfolgung geben.
Auch auf der Polizeiwache San Giuliani, wo die Gefangenen der Carabinieri hingebracht wurden, gab es Misshandlungen. Eine Person allerdings, die den AnwältInnen bekannt ist, verzichtet auf die Strafverfolgung. Die Mitglieder der Volxtheaterkarawane haben eine Anzeige gemacht. Es existieren Presseberichte die besagen, dass die Leute in Haft abgehört wurden und gesagt hätten, sie hätten sich die Vorwürfe gegen die Polizei nur ausgedacht. Diese angeblichen Aufnahmen wurden nie den AnwältInnen zugänglich gemacht.
Der Status der Anzeige gegen die Carabinieri ist unbekannt.
Anscheinend gab es eine Anfrage des deutschen Innenministeriums, wie denn der Stand der Verfahren gegen DemonstrantInnen sei. Dabei ging es vermutlich um die Aktualisierung der ?Gewalttäterdateien?. Es wurden aber keine Daten übermittelt.
2. Verfahren gegen DemonstrantInnen
Die Verfahren gegen DemonstrantInnen lassen sich aufteilen 2 Gruppen: Diejenigen die während der Ereignisse in Genua festgenommen wurden und die, die erst später verhaftet wurden. Die Procura (Staatsanwaltschaft) unterscheidet die Festgenommenen in nicht organisierte, die vielleicht auch militanten Widerstand gegen die Festnahme leisteten, und andere die als Gruppe festgenommen wurden und nun unter dem Vorwurf der organisierten kriminellen Vereinigung angeklagt werden sollen (Beweismittel sind hier z.B. schwarze Kleidungsstücke). Die Einschätzung von AnwältInnen ist, dass die ?einfacheren? Verfahren wegen ?schwerer Sachbeschädigung? zuerst verhandelt werden. Die langen Ermittlungen lassen darauf schließen, dass umfangreiches Videomaterial ausgewertet wurde um den Vorwurf der kriminellen Vereinigung zu belegen. Allerdings lässt dies auch den Schluss zu, dass die Beweismittel gering sind, und die Anklage auf schwere Sachbeschädigung und Plünderung reduziert wird. Auch erlaubt das lange Ermitteln den Behörden z.B., die Telefone der Betroffenen abzuhören und weitere Erkenntnisse zu gewinnen .
Allerdings gibt es ein italienisches Gesetz das festlegt, dass nach einer Identifizierung der Tatverdächtigen höchstens 2 Jahre ermittelt werden darf; im September 2003 müssen daher alle Ermittlungen abgeschlossen sein. Auch wenn die langen Ermittlungen auf wenig Beweise schließen lassen, muß die Verteidigung gut vorbereitet werden. Es gab ein beunruhigendes Urteil des höchsten Strafgerichts (Kassations-Gericht), das die Freilassung der Mitglieder der Volxtheaterkarawane betraf: Die Beweismittel gegen sie seien erdrückend (Zelte, Werkzeuge, Kleidung), deshalb hätten sie nicht aus der Haft entlassen werden dürfen. Dieses Urteil hat Präzedenzwirkung für niedrigere Gerichte.
Hier wird auch erstmals die Anschuldigung der "geistigen Mittäterschaft" erhoben, die besagt, dass sich die Beschuldigten nicht sichtbar vom sog. "Black Bloc" abgehoben hätten und somit die Straftaten mental unterstützt hätten. Eine reine Ermittlungsklausel, die nicht in einem Paragraphen verankert ist.
Weitere Festnahmen sind unwahrscheinlich: Wenn es wirklich Beweise gäbe, wären die Leute längst festgenommen worden.
Bisher gab es 6 Verfahren wegen ?schwerer Sachbeschädigung? in Genua: 2 Italiener wurden zu einem Jahr und 6 Monaten bzw. ein Jahr und 8 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt; 2 Schweden, die zu dem Prozess in Genua erschienen, haben einen Deal mit dem Gericht ausgehandelt und bekamen niedrigere Strafen. Ein Verfahren gegen eine Französin wegen Eindringens in die Rote Zone ist noch nicht abgeschlossen. Gegen einen Iren wird ebenso weiter verhandelt.
Gegen 23 Mitglieder der Basisgewerkschaft COBAS wird wegen Mitgliedschaft in der internationalen Vereinigung ?Black Bloc? ermittelt. Sie waren am 21.7. am Campingplatz in der Via Redipuglia festgenommen und nach Bolzaneto gebracht worden. Den bis dahin 120 Festgenommen wurde lediglich ?schwerer Widerstand gegen die Staatsgewalt? und ?schwere Sachbeschädigung? vorgeworfen. Ab den 23 COBAS-Leuten änderten sich die Vorwürfe in ?kriminelle Vereinigung zum Zwecke der Verwüstung und des Verübens von Verbrechen, die mit dem Black Block assoziiert ist" . Sie wurden festgenommen, weil sie einem LKW, von dem Stangen verteilt wurden, zu dem Campingplatz folgten. Die Einstellung der Verfahren wegen ?krimineller Vereinigung? ist beantragt und wird voraussichtlich erfolgen. Nur gegen 3 aus Turin wird noch auf der Basis von Fotos aus Helikoptern ermittelt.
In Cosenza wie auch in Napoli, Calabria und Basilicata wurden vor dem ESF in Florenz am 15.11.2002 20 AktivistInnen festgenommen. Den Festgenommenen wird vorgeworfen, eine "umstürzlerische Vereinigung" gebildet zu haben. 13 Verdächtige wurden in Gefängnisse gebracht, andere standen unter Hausarrest. Gegen insgesamt 42 Personen liefen in diesem Zusammenhang Ermittlungen. Bei der Razzia wurde auch Francesco Caruso von "no global", festgenommen. Die Justiz hält ihn und zwei weitere Gruppenmitglieder für die Anführer eines "südlichen Rebellennetzwerks".
Nach 45 Hausdurchsuchungen im Dezember 2002 vollstreckte die DIGOS gegen 23 weitere Personen Haftbefehle wegen Verwüstung, Plünderung, Brandstiftung, Fabrikation, Mitführen und Verwahren von Sprengstoff, Mitführen und Verwahren von atypischen Waffen, Widerstand und Gewalt gegen Staatsbeamte. Wegen Videoauswertungen und anderer Beweise ist ihnen ein Prozeß sicher. Im Juli werden die Ermittlungen beendet, im September der Prozess eröffnet. Die Procura beantragte wegen fehlender Beweise allerdings die Einstellung des Verfahrens wegen Mitgliedschaft in einer internationalen kriminellen Vereinigung (nicht die Einstellung aller Verfahren!), die Entscheidung des Richters steht noch aus.
Eine Person befindet sich noch immer in Haft.
Für die Scuola Diaz beantragte die Procura auch die Einstellung der Verfahren gegen DemonstrantInnen, allerdings mit der Argumentation, es gäbe zwar Waffen und weitere Beweise, die aber nicht zugeordnet werden könnten. Hier kämpfen die RechtsanwältInnen um eine Einstellung mit einer anderen Begründung. Gegen 3 Personen die in der Scuola Diaz festgenommen wurden gab es Ermittlungen wegen Straftaten auf Demonstrationen. Ein Richter verfügte allerdings die Einstellung, da die Beweise lächerlich waren (z.B. gleiche Brillenbügel auf Fotos).
Die 3 Personen die auf der Piazza Alimonda den Jeep angriffen aus dem Carlo Giuliani erschossen wurde, erwartet eine Anklage wegen versuchtem Mord, schwerer Sachbeschädigung und Plünderung.
Noch nicht eingestellt sind Ermittlungen wegen Mitgliedschaft in internationalen kriminellen Vereinigung gegen die 10er-Gruppe, die Volxtheaterkarawane und die Festgenommenen aus Leipzig, Berlin und Wuppertal.
Viele der nicht aus Italien stammenden Beschuldigten haben eine Ausweisungsverfügung erhalten. Angeblich sind alle wieder aufgehoben worden, aber viele haben noch keinen Nachweis darüber erhalten. Dies ist Sache der Betroffenen, ihre AnwältInnen noch mal zu kontakten. Es wurden nur die aufgehoben, gegen die Widerspruch eingelegt wurde.
Viele der DemonstrantInnen sind Geschädigte durch Polizei und Carabinieri, andere sind Beschuldigte, manche beides. Um die Beschuldigtenvorwürfe zu entkräften sind die VerteidigerInnen auf weitere Zeugen und Videos angewiesen. Die Videos sind auch deshalb wichtig, weil viele Gutachten auf dieser Grundlage erstellt werden . Fundamental sind Videosequenzen der Riots am Freitag, der Razzia in der Scuola Diaz und der Piazza Alimonda. Die AnwältInnen versichern, dass die Videos nicht weitergegeben und belastende Sequenzen geschwärzt werden. Bald wird eine Webseite eingerichtet, auf der die bereits bekannten Videos zu sehen sind.
Die AnwältInnen äußerten die Hoffnung, dass sich vielleicht mehr Geschädigte artikulieren wenn sie nicht mehr als Beschuldigte geführt werden. Aussagen könnten auch bei AnwältInnen gemacht werden. Viele Betroffene fürchten, nach einer Aussage gegen Polizei und Carabinieri selbst angeklagt zu werden. Nach Einschätzung der AnwältInnen ist das sehr unwahrscheinlich und höchstens bei schwerwiegenden Beweisen der Fall. In Italien dürfen Beschuldigte im übrigen lügen.
Die Verfahren werden nicht, wie wegen Göteborg, in den Herkunftsländern stattfinden. Es ist auch keine Tendenz erkennbar, wie die Verfahren ausgehen werden. Möglich ist, dass sie ?einschlafen? und in 5 Jahren mangels Beweisen eingestellt werden; möglich ist aber auch dass die Öffentlichkeit sich später nicht mehr interessiert und die Leute dann verurteilt werden. Die AnwältInnen raten daher, weiter Aufmerksamkeit zu den Verfahren herzustellen. Auslieferungen wegen eines ?europäischen Haftbefehls? sind unwahrscheinlich. Einerseits wird er erst 2004 ratifiziert, andererseits bezieht er sich nicht auf rückwirkende Delikte .
Um die Arbeit der AnwältInnen in Italien zu erleichtern wäre es hilfreich, wenn diese über eine Liste der deutschen involvierten AnwältInnen verfügen.
3. Der politische Kontext in Italien
Es gibt ein Netzwerk von AnwältInnen, Soligruppen und JournalistInnen die die juristischen Untersuchungen z.B. zur Scuola Diaz und Piazza Alimonda vorantreiben, Beweise sammeln und ZeugInnen suchen. Das AnwältInnenkollektiv bezieht sich auf das inzwischen aufgelöste GLF.
Lange Zeit waren es auch die AnwältInnen, Centri Sociali und Sozialforen , die sich um die politischen Folgen von Genua gekümmert haben. So haben sie z.B. nach den Festnahmen in Cosenza etc. Demos und Aktionen organisiert. Es gab dort z.B. eine Abgeordnetendemo mit Verdi und Rifondazione. Die Koordination italienischer Sozialforen, die aus 19 RepräsentantInnen und beinahe ebenso vielen politischen Spektren besteht, konnte sich auf eine gemeinsame Forderung einigen: Rücktritt des nationalen Polizeichefs, Einsetzen einer Untersuchungskommission. Problematisch ist, dass die einzelnen Spektren (z.B. COBAS, Disobbedienti) sonst eher ihre eigenen Leute unterstützen. Es gibt viele kleine Aktionen, aber wenig Bewegung.
Dennoch gibt es trotz einhelliger Unterstützung der Proteste eine Entsolidarisierung gegenüber Militanten und dem sog. ?Black Bloc?. Diese Trennung in ?gute? und ?schlechte? DemonstrantInnen muss auf der Folie der Geschichte militanter Kämpfe in Italien betrachtet werden. Die Unterscheidung vollziehen leider auch einige AnwältInnen.
2 Jahre nach dem Gipfel verwischen die Grenzen zwischen militanten und nichtmilitanten DemonstrantInnen aber zunehmend und wird eher als eine Diversität der Ausdrucksformen verstanden. So beschloß z.B. die Landesversammlung der Sozialforen, alle DemonstrantInnen zu unterstützen und zu skandalisieren, dass die Polizei, nicht die DemonstrantInnen Fehler gemacht haben. Aber wenn jetzt Prozesse anstehen, könnte es zu einer erneuten Spaltung kommen; während die Razzia der Polizei in der Scuola Diaz unisono verurteilt wird, kritisieren viele z.B. den Angriff und das in Brand setzen des Carabinieri-Autos.
Für den 2. Jahrestag von Genua wird eine Konferenz vorbereitet, die sich mit der europäischen Menschenrechtscharta, dem europäischen Haftbefehl, gemeinsamen Ermittlungen, Antiterrorgesetzen und der Kriminalisierung globalisierungskritischer Organisationen beschäftigt. Am 20. Juli gibt es eine große Demo in Genua.
Ansonsten ist es zur Zeit schwierig, die Aufmerksamkeit zu den Prozessen aufrecht zu erhalten. Dies wird am ehesten vom Komitee für Wahrheit und Gerechtigkeit geleistet, die sich um die Schüsse an der Piazza Alimonda kümmern. Die AnwältInnen unterstreichen, dass sich unabhängige Medien wie Indymedia und Radios mehr engagieren müssten.
In Evian wird es Workshops zu Genua und Göteborg geben. Dort können sich Geschädigte und Beschuldigte treffen und vernetzen und Aktionen und Kampagnen für den 2. Jahrestag vorbereiten. Wenn die Prozesse beginnen, sollte in den Herkunftsländern der Betroffenen ?Koordinationsgruppen? geben, die Infotransfer, Kontakt und Vernetzung der Betroffenen gewährleisten.
Hier nochmal die Aufrufe, ALLES Material an die italienischen AnwältInnen zu schicken:
- english:
http://italy.indymedia.org/news/2003/02/176245.php
- francais:
http://italy.indymedia.org/news/2003/02/175119.php
- deutsch:
http://italy.indymedia.org/news/2003/02/175112.php
- espanol
http://italy.indymedia.org/news/2003/02/175192.php
Die AnwältInnen sind unter
inchiesta-g8@indymedia.org zu erreichen.
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Die kritischen StaatsanwältInnen, die die Verfahren gegen Polizei und Carabinieri betreiben, werden von AnwältInnen des ehemaligen Genoa Legal Forums unterstützt .
Es stellt sich das Problem, dass viele PolizistInnen nicht identifiziert werden können, weshalb sich die Ermittlungen und Anträge auf Strafverfolgung hauptsächlich gegen verantwortliche Polizeiführer richten die die Einsätze jeweils koordinierten oder befahlen . Konkret gibt es Verfahren wegen der Razzia in der Scuola Diaz und Scuola Pascoli, wegen der Misshandlungen in Bolzaneto, wegen des Gas-Einsatzes am Freitag in der Piazza Manin und am Corsa Italia am Samstag.
Bezüglich des Gas-Einsatzes gibt es eine Parlamentarische Untersuchungskommission, die ein Gutachten eingeholt hat das die Gefährlichkeit des CS-Gas belegt. 6.200 Kartuschen wurden an dem Wochenende eingesetzt. Ein erster Erfolg: Während des ESF in Florenz verbot der Innenminister den Einsatz von CS-Gas und Tonfa-Schlagstöcken.
Die Ermittlungen wegen Bolzaneto werden Ende Mai 2003 beendet. Nach jetzigem Stand wird gegen 30 Polizeibeamte ein Verfahren eröffnet; zum einen weil von einigen Straftaten gegen Gefangene verübt wurden, und zum anderen weil sie nicht verhindert wurden. Die Gegenüberstellungen brachten schlechte Ergebnisse, dennoch ist die Zahl von 30 Anklagen recht hoch. Weitere Anträge auf Strafverfolgung werden gegen den Justizminister, der Direktor des DAP ( Abteilung für Gefängnisverwaltung), den obersten Untersuchungsrichter Genueser Gerichtes gestellt.
Die Ermittlungen wegen der Scuola Diaz werden ebenso Ende Mai beendet sein. Die Procura wird Anträge auf Strafverfolgung gegen alle 90 beteiligten Polizisten erheben, ebenso gegen die Kommandeure des Einsatzes, die hohe Funktionäre sind. Die Anklage lautet auch auf Falschaussage, falsche Verdächtigung, Fälschung von Beweismitteln und Protokollen. Der Prozess ist kompliziert, da die Servicio Centrale Operativo eine berühmte Sondereinheit ist, die als Antiterror- und Antimafiaeinheit operiert und in Konkurrenz zur ROS der Carabinieri steht.
Allen Verfahren gegen Polizei und Carabinieri liegt die Norm zugrunde, dass sie eigentlich verpflichtet sind Straftaten zu verhindern. Wegen Bolzaneto mögen sich einzelne herausreden, sie hätten die Übergriffe nicht mitbekommen; wegen der Scuola Diaz ist das unmöglich. Die Verteidigung der Polizei wird lauten, sie hätten auf den Widerstand hart reagieren müssen. Daher wird dringend Material gesucht, das zeigt dass es keinen Widerstand gab (z.B. Videos, die belegen dass nichts aus den Fenstern geworfen wurde). Es gibt bereits NachbarInnen, die aussagten es wäre nichts geworfen worden, allerdings hätten sie auch ?Späher? auf dem Dach gesehen und Personen, die Stöcke geschwungen hätten.
Bezüglich der angeblichen Messerschnitte gegen einen Beamten wurden mehrere Gutachten angefordert, die sich widersprechen bzw. 3 Versionen des Tathergangs aufstellen . Dabei ist es sehr unwahrscheinlich, dass der ?Angreifer? in der Scuola Diaz entkommen konnte und nicht identifiziert wurde. Die Polizisten verweigern als Tatverdächtige die Aussage.
Bekannt ist, wie der Molotov-Cocktail, der als angeblich gefundenes Beweismittel dient, in das Gebäude gebracht wurde: Fahrzeug, Nummernschild, Fahrer und Insassen; es gibt ein Video auf dem eine Gruppe hochrangiger Polizisten zu sehen ist, die um einen Plastiksack herumstehen. Dennoch wird dies vor Gericht nicht ausreichen, weiteres Videomaterial wird benötigt.
Wegen der Razzia im IMC Center in der Scuola Pascoli wird gegen 12 Polizisten wegen Diebstahl ermittelt (Computer, Videos, Festplatten). Die Durchsuchung war illegal, eine Person wurde verprügelt. Angeblich wäre die Durchsuchung eine Verwechselung gewesen, da einige Einheiten die Straße herauf, andere herunter kamen.
Die Schule wurde am 24. Juli 2001 erneut durchsucht, gefunden wurden angeblich Trommeln, schwarze Kleidung etc. Diese Beweismittel finden in den Ermittlungen aber keine Verwendung. Gegen niemand der Anwesenden in der Scuola Pascoli wird ermittelt.
Zudem gibt es ein Verfahren gegen den Vizevorsitzenden der DIGOS, der einen 16jährigen verprügelte. Die Prügelszene ist gut dokumentiert und daher sehr bekannt. Ein Verfahren gegen den 16jährigen wurde inzwischen eingestellt; der DIGOS-Schläger wurde befördert und ist nun Logistikchef der Genueser Polizei.
Wegen dem Mord des Carabinieri Palancia an Carlo Giuliani auf dem Piazza Alimonda wurden die Ermittlungen gegen die Carabinieri eingestellt.
Politisch katastrophal ist die Begründung: Richterin Elena Daloisio entschied die Einstellung wegen Notwehr und ?berechtigtem Waffengebrauch? (Paragraf 53 der Strafprozessordnung; obwohl der Staatsanwalt Silvio Franz nur "Notwehr" reklamiert hatte). Dies innenpolitisch von großer Bedeutung, da es als Präzedenzfall den Waffengebrauch auf Demonstrationen legitimiert.
Die deutsche ?Zehnergruppe?, die in 2 Wohnmobilen am Montag festgenommen wurde, hat ebenfalls Strafanzeige gestellt wegen Misshandlungen auf der Polizeiwache Santa Margarita und im Gefängnis Marassi; die Anzeige ist auch ins Italienische übersetzt worden. Über den Fortgang ist nichts bekannt. Dabei müsste es einfach sein herauszufinden, wer das Verhör auf der Polizeiwache geleitet hat. Die ROS-Einheit, die an den Ereignissen beteiligt ist, war wahrscheinlich dieselbe, die später noch mal im Gefängnis um Tattoos der Inhaftierten zu fotografieren. Die Leiterin des Gefängnisses Marassi, Christina Bigi, die sich intensiv um eine Aufklärung der Vorwürfe bemühte, ist ins Gefängnis La Spezia versetzt worden. Ein Disziplinarverfahren gegen 7 Vollzugsbeamte ?sitzt fest?, es wird zunächst keinen Antrag auf Strafverfolgung geben.
Auch auf der Polizeiwache San Giuliani, wo die Gefangenen der Carabinieri hingebracht wurden, gab es Misshandlungen. Eine Person allerdings, die den AnwältInnen bekannt ist, verzichtet auf die Strafverfolgung. Die Mitglieder der Volxtheaterkarawane haben eine Anzeige gemacht. Es existieren Presseberichte die besagen, dass die Leute in Haft abgehört wurden und gesagt hätten, sie hätten sich die Vorwürfe gegen die Polizei nur ausgedacht. Diese angeblichen Aufnahmen wurden nie den AnwältInnen zugänglich gemacht.
Der Status der Anzeige gegen die Carabinieri ist unbekannt.
Anscheinend gab es eine Anfrage des deutschen Innenministeriums, wie denn der Stand der Verfahren gegen DemonstrantInnen sei. Dabei ging es vermutlich um die Aktualisierung der ?Gewalttäterdateien?. Es wurden aber keine Daten übermittelt.
2. Verfahren gegen DemonstrantInnen
Die Verfahren gegen DemonstrantInnen lassen sich aufteilen 2 Gruppen: Diejenigen die während der Ereignisse in Genua festgenommen wurden und die, die erst später verhaftet wurden. Die Procura (Staatsanwaltschaft) unterscheidet die Festgenommenen in nicht organisierte, die vielleicht auch militanten Widerstand gegen die Festnahme leisteten, und andere die als Gruppe festgenommen wurden und nun unter dem Vorwurf der organisierten kriminellen Vereinigung angeklagt werden sollen (Beweismittel sind hier z.B. schwarze Kleidungsstücke). Die Einschätzung von AnwältInnen ist, dass die ?einfacheren? Verfahren wegen ?schwerer Sachbeschädigung? zuerst verhandelt werden. Die langen Ermittlungen lassen darauf schließen, dass umfangreiches Videomaterial ausgewertet wurde um den Vorwurf der kriminellen Vereinigung zu belegen. Allerdings lässt dies auch den Schluss zu, dass die Beweismittel gering sind, und die Anklage auf schwere Sachbeschädigung und Plünderung reduziert wird. Auch erlaubt das lange Ermitteln den Behörden z.B., die Telefone der Betroffenen abzuhören und weitere Erkenntnisse zu gewinnen .
Allerdings gibt es ein italienisches Gesetz das festlegt, dass nach einer Identifizierung der Tatverdächtigen höchstens 2 Jahre ermittelt werden darf; im September 2003 müssen daher alle Ermittlungen abgeschlossen sein. Auch wenn die langen Ermittlungen auf wenig Beweise schließen lassen, muß die Verteidigung gut vorbereitet werden. Es gab ein beunruhigendes Urteil des höchsten Strafgerichts (Kassations-Gericht), das die Freilassung der Mitglieder der Volxtheaterkarawane betraf: Die Beweismittel gegen sie seien erdrückend (Zelte, Werkzeuge, Kleidung), deshalb hätten sie nicht aus der Haft entlassen werden dürfen. Dieses Urteil hat Präzedenzwirkung für niedrigere Gerichte.
Hier wird auch erstmals die Anschuldigung der "geistigen Mittäterschaft" erhoben, die besagt, dass sich die Beschuldigten nicht sichtbar vom sog. "Black Bloc" abgehoben hätten und somit die Straftaten mental unterstützt hätten. Eine reine Ermittlungsklausel, die nicht in einem Paragraphen verankert ist.
Weitere Festnahmen sind unwahrscheinlich: Wenn es wirklich Beweise gäbe, wären die Leute längst festgenommen worden.
Bisher gab es 6 Verfahren wegen ?schwerer Sachbeschädigung? in Genua: 2 Italiener wurden zu einem Jahr und 6 Monaten bzw. ein Jahr und 8 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt; 2 Schweden, die zu dem Prozess in Genua erschienen, haben einen Deal mit dem Gericht ausgehandelt und bekamen niedrigere Strafen. Ein Verfahren gegen eine Französin wegen Eindringens in die Rote Zone ist noch nicht abgeschlossen. Gegen einen Iren wird ebenso weiter verhandelt.
Gegen 23 Mitglieder der Basisgewerkschaft COBAS wird wegen Mitgliedschaft in der internationalen Vereinigung ?Black Bloc? ermittelt. Sie waren am 21.7. am Campingplatz in der Via Redipuglia festgenommen und nach Bolzaneto gebracht worden. Den bis dahin 120 Festgenommen wurde lediglich ?schwerer Widerstand gegen die Staatsgewalt? und ?schwere Sachbeschädigung? vorgeworfen. Ab den 23 COBAS-Leuten änderten sich die Vorwürfe in ?kriminelle Vereinigung zum Zwecke der Verwüstung und des Verübens von Verbrechen, die mit dem Black Block assoziiert ist" . Sie wurden festgenommen, weil sie einem LKW, von dem Stangen verteilt wurden, zu dem Campingplatz folgten. Die Einstellung der Verfahren wegen ?krimineller Vereinigung? ist beantragt und wird voraussichtlich erfolgen. Nur gegen 3 aus Turin wird noch auf der Basis von Fotos aus Helikoptern ermittelt.
In Cosenza wie auch in Napoli, Calabria und Basilicata wurden vor dem ESF in Florenz am 15.11.2002 20 AktivistInnen festgenommen. Den Festgenommenen wird vorgeworfen, eine "umstürzlerische Vereinigung" gebildet zu haben. 13 Verdächtige wurden in Gefängnisse gebracht, andere standen unter Hausarrest. Gegen insgesamt 42 Personen liefen in diesem Zusammenhang Ermittlungen. Bei der Razzia wurde auch Francesco Caruso von "no global", festgenommen. Die Justiz hält ihn und zwei weitere Gruppenmitglieder für die Anführer eines "südlichen Rebellennetzwerks".
Nach 45 Hausdurchsuchungen im Dezember 2002 vollstreckte die DIGOS gegen 23 weitere Personen Haftbefehle wegen Verwüstung, Plünderung, Brandstiftung, Fabrikation, Mitführen und Verwahren von Sprengstoff, Mitführen und Verwahren von atypischen Waffen, Widerstand und Gewalt gegen Staatsbeamte. Wegen Videoauswertungen und anderer Beweise ist ihnen ein Prozeß sicher. Im Juli werden die Ermittlungen beendet, im September der Prozess eröffnet. Die Procura beantragte wegen fehlender Beweise allerdings die Einstellung des Verfahrens wegen Mitgliedschaft in einer internationalen kriminellen Vereinigung (nicht die Einstellung aller Verfahren!), die Entscheidung des Richters steht noch aus.
Eine Person befindet sich noch immer in Haft.
Für die Scuola Diaz beantragte die Procura auch die Einstellung der Verfahren gegen DemonstrantInnen, allerdings mit der Argumentation, es gäbe zwar Waffen und weitere Beweise, die aber nicht zugeordnet werden könnten. Hier kämpfen die RechtsanwältInnen um eine Einstellung mit einer anderen Begründung. Gegen 3 Personen die in der Scuola Diaz festgenommen wurden gab es Ermittlungen wegen Straftaten auf Demonstrationen. Ein Richter verfügte allerdings die Einstellung, da die Beweise lächerlich waren (z.B. gleiche Brillenbügel auf Fotos).
Die 3 Personen die auf der Piazza Alimonda den Jeep angriffen aus dem Carlo Giuliani erschossen wurde, erwartet eine Anklage wegen versuchtem Mord, schwerer Sachbeschädigung und Plünderung.
Noch nicht eingestellt sind Ermittlungen wegen Mitgliedschaft in internationalen kriminellen Vereinigung gegen die 10er-Gruppe, die Volxtheaterkarawane und die Festgenommenen aus Leipzig, Berlin und Wuppertal.
Viele der nicht aus Italien stammenden Beschuldigten haben eine Ausweisungsverfügung erhalten. Angeblich sind alle wieder aufgehoben worden, aber viele haben noch keinen Nachweis darüber erhalten. Dies ist Sache der Betroffenen, ihre AnwältInnen noch mal zu kontakten. Es wurden nur die aufgehoben, gegen die Widerspruch eingelegt wurde.
Viele der DemonstrantInnen sind Geschädigte durch Polizei und Carabinieri, andere sind Beschuldigte, manche beides. Um die Beschuldigtenvorwürfe zu entkräften sind die VerteidigerInnen auf weitere Zeugen und Videos angewiesen. Die Videos sind auch deshalb wichtig, weil viele Gutachten auf dieser Grundlage erstellt werden . Fundamental sind Videosequenzen der Riots am Freitag, der Razzia in der Scuola Diaz und der Piazza Alimonda. Die AnwältInnen versichern, dass die Videos nicht weitergegeben und belastende Sequenzen geschwärzt werden. Bald wird eine Webseite eingerichtet, auf der die bereits bekannten Videos zu sehen sind.
Die AnwältInnen äußerten die Hoffnung, dass sich vielleicht mehr Geschädigte artikulieren wenn sie nicht mehr als Beschuldigte geführt werden. Aussagen könnten auch bei AnwältInnen gemacht werden. Viele Betroffene fürchten, nach einer Aussage gegen Polizei und Carabinieri selbst angeklagt zu werden. Nach Einschätzung der AnwältInnen ist das sehr unwahrscheinlich und höchstens bei schwerwiegenden Beweisen der Fall. In Italien dürfen Beschuldigte im übrigen lügen.
Die Verfahren werden nicht, wie wegen Göteborg, in den Herkunftsländern stattfinden. Es ist auch keine Tendenz erkennbar, wie die Verfahren ausgehen werden. Möglich ist, dass sie ?einschlafen? und in 5 Jahren mangels Beweisen eingestellt werden; möglich ist aber auch dass die Öffentlichkeit sich später nicht mehr interessiert und die Leute dann verurteilt werden. Die AnwältInnen raten daher, weiter Aufmerksamkeit zu den Verfahren herzustellen. Auslieferungen wegen eines ?europäischen Haftbefehls? sind unwahrscheinlich. Einerseits wird er erst 2004 ratifiziert, andererseits bezieht er sich nicht auf rückwirkende Delikte .
Um die Arbeit der AnwältInnen in Italien zu erleichtern wäre es hilfreich, wenn diese über eine Liste der deutschen involvierten AnwältInnen verfügen.
3. Der politische Kontext in Italien
Es gibt ein Netzwerk von AnwältInnen, Soligruppen und JournalistInnen die die juristischen Untersuchungen z.B. zur Scuola Diaz und Piazza Alimonda vorantreiben, Beweise sammeln und ZeugInnen suchen. Das AnwältInnenkollektiv bezieht sich auf das inzwischen aufgelöste GLF.
Lange Zeit waren es auch die AnwältInnen, Centri Sociali und Sozialforen , die sich um die politischen Folgen von Genua gekümmert haben. So haben sie z.B. nach den Festnahmen in Cosenza etc. Demos und Aktionen organisiert. Es gab dort z.B. eine Abgeordnetendemo mit Verdi und Rifondazione. Die Koordination italienischer Sozialforen, die aus 19 RepräsentantInnen und beinahe ebenso vielen politischen Spektren besteht, konnte sich auf eine gemeinsame Forderung einigen: Rücktritt des nationalen Polizeichefs, Einsetzen einer Untersuchungskommission. Problematisch ist, dass die einzelnen Spektren (z.B. COBAS, Disobbedienti) sonst eher ihre eigenen Leute unterstützen. Es gibt viele kleine Aktionen, aber wenig Bewegung.
Dennoch gibt es trotz einhelliger Unterstützung der Proteste eine Entsolidarisierung gegenüber Militanten und dem sog. ?Black Bloc?. Diese Trennung in ?gute? und ?schlechte? DemonstrantInnen muss auf der Folie der Geschichte militanter Kämpfe in Italien betrachtet werden. Die Unterscheidung vollziehen leider auch einige AnwältInnen.
2 Jahre nach dem Gipfel verwischen die Grenzen zwischen militanten und nichtmilitanten DemonstrantInnen aber zunehmend und wird eher als eine Diversität der Ausdrucksformen verstanden. So beschloß z.B. die Landesversammlung der Sozialforen, alle DemonstrantInnen zu unterstützen und zu skandalisieren, dass die Polizei, nicht die DemonstrantInnen Fehler gemacht haben. Aber wenn jetzt Prozesse anstehen, könnte es zu einer erneuten Spaltung kommen; während die Razzia der Polizei in der Scuola Diaz unisono verurteilt wird, kritisieren viele z.B. den Angriff und das in Brand setzen des Carabinieri-Autos.
Für den 2. Jahrestag von Genua wird eine Konferenz vorbereitet, die sich mit der europäischen Menschenrechtscharta, dem europäischen Haftbefehl, gemeinsamen Ermittlungen, Antiterrorgesetzen und der Kriminalisierung globalisierungskritischer Organisationen beschäftigt. Am 20. Juli gibt es eine große Demo in Genua.
Ansonsten ist es zur Zeit schwierig, die Aufmerksamkeit zu den Prozessen aufrecht zu erhalten. Dies wird am ehesten vom Komitee für Wahrheit und Gerechtigkeit geleistet, die sich um die Schüsse an der Piazza Alimonda kümmern. Die AnwältInnen unterstreichen, dass sich unabhängige Medien wie Indymedia und Radios mehr engagieren müssten.
In Evian wird es Workshops zu Genua und Göteborg geben. Dort können sich Geschädigte und Beschuldigte treffen und vernetzen und Aktionen und Kampagnen für den 2. Jahrestag vorbereiten. Wenn die Prozesse beginnen, sollte in den Herkunftsländern der Betroffenen ?Koordinationsgruppen? geben, die Infotransfer, Kontakt und Vernetzung der Betroffenen gewährleisten.
Hier nochmal die Aufrufe, ALLES Material an die italienischen AnwältInnen zu schicken:
- english:
http://italy.indymedia.org/news/2003/02/176245.php - francais:
http://italy.indymedia.org/news/2003/02/175119.php - deutsch:
http://italy.indymedia.org/news/2003/02/175112.php - espanol
http://italy.indymedia.org/news/2003/02/175192.php Die AnwältInnen sind unter
inchiesta-g8@indymedia.org zu erreichen. --------------------------------------------------------------------------
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Ergänzungen
Verhaftungswellen Cosenza und Genova
ARTIKEL 270 - EIN GESETZ DER FASCHISTEN
Nach dem ESF: Repression gegen Soziale Bewegung in Italien
Das war 2002 in Italien
Im Gegensatz zur Verhaftungswelle vom 4. Dezember ist Cosenza jedenfalls nur Teilweise mit Genua zusammenhängend und die Leute kamen frei, weil diese Ermittlungsansätze nicht anerkannt wurden (Das reine Kartenhaus, bei allerGewalt der Operation). Hiergegen hat der Staatsanwalt Widerspruch eingelegt, worüber zufällig genau heute entschieden wird. Ich habe jetzt keine Zeit, das genauer zu erkären, werde aber versuchen, das noch zu tun, weil das eine Sache mit einer sehr ernst zu nehmendem politischen Tragweite ist.
Eine weitere Ungenauigkeit ist, dass nicht nur einer der am 4. Dezember diesmal ausdrücklich wegen Genua und auf der Grundlage von Videoaufnahmen Verhafteten in Haft ist. Die meisten sind lediglich in den Hausarrest versetzt worden, das ist aber auch immer noch Haft. Auch über Diese Verhaftungswelle wurde bereits berichtet. Links raussuchen kann ich mangels Zeit jetzt nicht, jedenfalls gab es auch hierzu einige Berichte.
Auch der Punkt "Politischer Kontext/Folie der Geschichte militanter Kämpfe in Italien" ist meiner Ansicht nach nicht wirklich sinvoll lesbar, weil ziemlich oberflächlich und viel zu verkürzt dargestellt, nach Möglichkeit komme ich auch hier nochmal darauf zurück!
Na ja, ich muss erstmal weg. @ Gipfelsoli: habe eure Anfrage gelesen. Mal sehen... ich melde mich.
gefälschte bilder
dort zu finden
ich glaube
vielleicht war ich gestern etwas überschnell, aber es wirkte so,..
ich bin schon ganz misstrauisch,..
also, falls ich jemanden unrecht getan habe: sorry