Verfassungsgericht segnet im Schnelldurchgang Parteiengesetz ab

Ralf sTreck 13.03.2003 08:28 Themen: Repression
Das spanische Verfassungsgericht (VG) hat das neue Parteiengesetz für verfassungsgemäß erklärt. Die baskische Regionalregierung hatte dagegen geklagt. Es war nicht anders zu erwarten, wenn deren Chef, Jimenez de Parga sich auch öffentlich für das Verbot von Batasuna ausgesprochen hat. Ein
Misstrauensantrag scheiterte, weil die PP und PSOE jeweils fünf Richter dadrin sitzen haben, so hat dann ausgerechnet dann de Parga den Ausschlag zur Ablehnung des Antrags gegeben hat, dem das Misstrauen ausgesprochen wurde.
Das spanische Verfassungsgericht (VG) hat das neue Parteiengesetz für verfassungsgemäß erklärt. Die baskische Regionalregierung hatte dagegen geklagt. Es war nicht anders zu erwarten, wenn deren Chef, Jimenez de Parga sich auch öffentlich für das Verbot von Batasuna ausgesprochen hat. Ein
Misstrauensantrag scheiterte, weil die PP und PSOE jeweils fünf Richter dadrin sitzen haben, so hat dann ausgerechnet dann de Parga den Ausschlag zur Ablehnung des Antrags gegeben hat, dem das Misstrauen ausgesprochen wurde.
Jeder normale Richter wäre zurückgetreten wenn die Hälfte das Misstrauen für berechtigt hält.
Es ist auffällig, dass das VG erklärt, es handele sich um "kein ad hoc Gesetz" zum Verbot von Batasuna. So hat das VG schon im voraus versucht dem Gerichtshof für Menschenrecht in Strassburg entgegen zu wirken. Dabei bestreitet das nicht einmal die Regierung die es gemacht hat.
Hier noch von Unabhängikeit der Justiz zu sprechen, ist unmöglich. Die spielen sich derart offen gegenseitig die Bälle zu. Wenn die sonst so effektiv wären, würde es hier anders aussehen. Nur sechs Monate haben sie gebraucht für eine Entscheidung, sonst brauchen sie Jahre. Zum Glück stellen die sich meist selbst ein Bein, so dass es gute Chancen in STrassburg gibt. Ohnehin ist es gut, den Konflikt auf internationale Ebene zu ziehen, damit mal bekannt wird, was hier läuft. Dass Strassburg gestern 15 Klagen wegen Folter von Katalanen angenommen hat, spricht für sich. Das sind wahrscheinlich auch ETA Werber. Dass es im VG letztlich keine Stimme der PSOE Richter gegen das Gesetz gab, zeigt wie armselig die Sozialisten sind. Letztlich war es der Anti-Terror Pakt der PP und PSOE der da entschieden hat und nicht unabhängige Richter.

Jetzt, nachdem die Verteidiger ihre Schriftstücke abgegeben haben, ist täglich mit dem Richterspruch über das Verbot zu rechnen. Das VG hat mit dieser Entscheidung den Weg für den Obersten Gerichtshof frei gemacht. Was von Entscheidungen des VG zu halten ist, kann am Staudamm von Itoiz bestaunt werden. Da entscheidet nun ab nächsten Monat im Eilverfahren der Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg, weil das VG über die Rechte der Betroffenen im Sinne der Regierung drüber getrampelt ist. Seit die PP darin die
Mehrheit hat, kommt quasi alles durch was die PP will.
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)

Ergänzungen

Spricht für sich

ralf 13.03.2003 - 09:35
Es spricht wohl für sich, dass der oberste Folterer der Franco Diktatur mit besonderen Medallien ausgezeichnet wurde und wie das Gericht, das über das Batasuna Verbot entscheiden wird, entschieden hat, darf er sie behalten.

 http://www.diariovasco.com/edicion/prensa/noticias/Politica/200303/13/DVA-POL-245.html

In Navarra werden dafür die Gemeinden bestraft die die baskische Fahne hissen, während die Symbole der Diktatur überall zu sehen sind.