blutgeil.com: Freispruch rechtskräftig! + Neues Verfahren
Wie gestern auf Anfrage vom Bezirksgericht Zürich zu erfahren war, ist der Freispruch gegen
http://blutgeil.com seit dem 30.01.03 rechtskräftig (1), d.h. es ging kein Rekurs seitens der Staatsanwaltschaft ein. Trotzdem kein Grund zum Jubeln: Nicht nur, weil ein ZWEITES VERFAHREN bereits ins Haus steht ...
http://blutgeil.com seit dem 30.01.03 rechtskräftig (1), d.h. es ging kein Rekurs seitens der Staatsanwaltschaft ein. Trotzdem kein Grund zum Jubeln: Nicht nur, weil ein ZWEITES VERFAHREN bereits ins Haus steht ...
Dank blindwütigem Vorgehen der Bezirksanwaltschaft (2) mit 2-maliger Anklageerhebung und dem Freispruch 2. Klasse durch das Bezirksgericht (1) entstand dem Angeklagten unter dem Strich durch nicht entschädigte Anwaltskosten ein finanzieller Schaden von sFr. 3200.-- (entschädigt wurden grad mal 1800.-- von 5000.--).
>>> Ohne den von der schweizer Mediengewerkschaft
http://www.comedia.ch gewährten Rechtsschutz hätte die Staatsanwaltschaft ihr Ziel erreicht und der Angeklagte stünde nun mit über 2 Monatslöhnen Schulden vor dem finanziellen Ruin -- ein kleiner Wink mit dem Gummiknüppel, es sich künftig besser zu überlegen, statt wieder durch kritische Berichterstattung über Polizeiübergriffe unliebsam aufzufallen...
VERSIEGELTES VIDEOTAPE HERAUSGEGEBEN -- AN DIE POLITISCHE POLIZEI ...
Zudem wurde am letzten 1. Mai in Zürich ein weiterer Mitarbeiter von
http://PigBrother.info handgreiflich verhaftet und seine Kamera konfisziert. (4) Obwohl eine offizielle Beschlagnahmeverfügung weiterhin aussteht, erhält er sein Videotape nicht mehr zurück: Stattdessen übergab es die zuständige Bezirksanwältin Urbatus zur Untersuchung -- an die politische Polizei (KK3) ...
Zunächst lautete der Vorwurf "verbotenes Filmen von Beamten". Nachdem die Polizei nach einem weiteren Bundesgerichtsurteil (5) zwischenzeitlich einräumen musste, dass ein solcher Tatbestand gar nicht existiert, wurde die Anklage flugs abgeändert in das bewährte Verlegenheitsdelikt "Hinderung von Beamten an einer Amtshandlung". Die nächste Einvernahme ist auf Anfang März angesetzt. Da 3 Beamte gegen den Journalisten (falsch) aussagen, sieht die Prognose vor dem zürcher Bezirksgericht erfahrungsgemäss düster aus, und diesmal gibts auch keinen Rechtsschutz ...
--> Eine Chronologie der gesammelten Verfahren gegen blutgeil.com, PigBrother.info und weitere Pages auf ssi-media.com findet ihr unter
http://www.ssi-media.com/medienfreiheit/Vorschau.htm
1) siehe
http://www.ssi-media.com/medienfreiheit/Urteil_6_11_02.htm
2) siehe
http://Medienfreiheit.org
3) siehe z.B.
http://PigBrother.info
4) siehe
http://www.ssi-media.com/pigbrother/Report2002.htm#11
5) siehe
http://pressefreiheit.ch/html/aktuell/aktuell.htm
>>> Ohne den von der schweizer Mediengewerkschaft
http://www.comedia.ch gewährten Rechtsschutz hätte die Staatsanwaltschaft ihr Ziel erreicht und der Angeklagte stünde nun mit über 2 Monatslöhnen Schulden vor dem finanziellen Ruin -- ein kleiner Wink mit dem Gummiknüppel, es sich künftig besser zu überlegen, statt wieder durch kritische Berichterstattung über Polizeiübergriffe unliebsam aufzufallen... VERSIEGELTES VIDEOTAPE HERAUSGEGEBEN -- AN DIE POLITISCHE POLIZEI ...
Zudem wurde am letzten 1. Mai in Zürich ein weiterer Mitarbeiter von
http://PigBrother.info handgreiflich verhaftet und seine Kamera konfisziert. (4) Obwohl eine offizielle Beschlagnahmeverfügung weiterhin aussteht, erhält er sein Videotape nicht mehr zurück: Stattdessen übergab es die zuständige Bezirksanwältin Urbatus zur Untersuchung -- an die politische Polizei (KK3) ... Zunächst lautete der Vorwurf "verbotenes Filmen von Beamten". Nachdem die Polizei nach einem weiteren Bundesgerichtsurteil (5) zwischenzeitlich einräumen musste, dass ein solcher Tatbestand gar nicht existiert, wurde die Anklage flugs abgeändert in das bewährte Verlegenheitsdelikt "Hinderung von Beamten an einer Amtshandlung". Die nächste Einvernahme ist auf Anfang März angesetzt. Da 3 Beamte gegen den Journalisten (falsch) aussagen, sieht die Prognose vor dem zürcher Bezirksgericht erfahrungsgemäss düster aus, und diesmal gibts auch keinen Rechtsschutz ...
--> Eine Chronologie der gesammelten Verfahren gegen blutgeil.com, PigBrother.info und weitere Pages auf ssi-media.com findet ihr unter
http://www.ssi-media.com/medienfreiheit/Vorschau.htm 1) siehe
http://www.ssi-media.com/medienfreiheit/Urteil_6_11_02.htm 2) siehe
http://Medienfreiheit.org 3) siehe z.B.
http://PigBrother.info 4) siehe
http://www.ssi-media.com/pigbrother/Report2002.htm#11 5) siehe
http://pressefreiheit.ch/html/aktuell/aktuell.htm
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
Ergänzungen
demokratisch-republikanische Maske