"FREIHEIT STIRBT MIT SICHERHEIT" Veranstaltung in Magdeburg
veranstaltung zum §129 a Verfahren in Magdeburg
Magdeburg: Veranstaltung "FREIHEIT STIRBT MIT SICHERHEIT"
am Montag, 03.02.03
P R E S S M I T T E I L U N G
Veranstaltung "FREIHEIT STIRBT MIT SICHERHEIT"
- Überwachung, Kontrolle, Sicherheitswahn -
-- am Montag, dem 03.02.2003 --
Zwei rennomierte Berliner Anwälte, die "Soligruppe Magdeburg/Quedlinburg"
und die "Rote Hilfe Magdeburg e.V." referieren und diskutieren ueber Anwendung und
Missbrauch von §129a und 129b.
Thema ist ausserdem die verschärfte Sicherheitsgesetzgebung nach dem 11.September 2001.
Interessiertes Publikum ist herzlich eingeladen und ausdrücklich erwünscht.
:: Montag, 03.02.2003 um 18:30 Uhr im Eine-Welt-Haus, Schellingstr. 3-4, Magdeburg ::
---========---
Anlass der Veranstaltung ist die Verhaftung von zwei Personen aus der linken Szene im
November 2002. Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen an sich genommen und wirft den
beiden "Bildung bzw. Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung" nach §129a vor.
Die konkreten Tatvorwürfe, die den beiden jungen Männern zur Last gelegt werden, sind zwei
missglückte Brandanschläge vom 18.März 2002: auf ein BGS-Fahrzeug und auf die Fassade
des LKA-Gebäudes, zu dem sich ein "kommando freiheit fuer alle politischen gefangnenen"
bekannt hat. Einer der Anschläge verursachte einen geringen Sachschaden.
Darauf antwortetet die Bundesanwaltschaft jedoch mit dem Terrorismusvorwurf nach §129a -
einem Paragraphen der einen Anschlag auf ein Atomkraftwerk und die versuchte Beschädigung
eines Polizeifahrzeuges auf dieselbe Stufe stellt. In nur drei von hundert 129a-Verfahren kommt
es tatsächlich zu einer Verurteilung der Beschuldigten. 97% der Fälle dienen allein dazu, die
erweiterten Ermittlungsmöglichkeiten des Paragraphen auzunutzen: uneingeschränkte Telefon-
, Post- und Email-Überwachung, Abhören von Wohnungen, Observation und Schnüffelei im
weit gefassten Umfeld der Beschuldigten. Den Ermittlungsbehörden geht es darum, unbequeme
legale politische Zusammenhänge - fast immer in der Linken - auszuleuchten.
Im 129a-Verfahren ist Rechtstaatlichkeit stark eingeschränkt. Polizei und Staatsanwaltschaft
dürfen vom Prinzip alles, was auch ihre KollegInnen in "Nicht-Rechtsstaaten" dürfen. Gegen
jede und jeden wird erst einmal schrankenlos ermittelt, gesammelt und archiviert. Man muss
keinE LinkeR sein, um gegen diese Aushöhlung von Bürgerrechten anzugehen.
Die beiden Festgenommen wurden in Zeiten eines angeblich weltweiten "Kampfes gegen den
Terror" Opfer der nahezu fanatischen Ideologie der "Inneren Sicherheit". Sie wurden mit
riesigem Aufwand wahrscheinlich monatelang überwacht und ihr weitgefasstes persönliches
Umfeld minutiös ausgeleuchtet.
Wir nutzen diesen lokalen Fall, um auf das bundesdeutsche Sonderrechtssystem aufmerksam zu
machen.
30. Januar 2003
Soligruppe Magdeburg/Quedlinburg
c/o Rote Hilfe Magdeburg, PSF 320 115, 39040 - Magdeburg
Mail:
soligruppe_magdeburg@mail.com (sowie
magdeburg@rote-hilfe.de)
Web:
http://www.rotehilfe.de/magdeburg/129a/verfahren129a.html
am Montag, 03.02.03
P R E S S M I T T E I L U N G
Veranstaltung "FREIHEIT STIRBT MIT SICHERHEIT"
- Überwachung, Kontrolle, Sicherheitswahn -
-- am Montag, dem 03.02.2003 --
Zwei rennomierte Berliner Anwälte, die "Soligruppe Magdeburg/Quedlinburg"
und die "Rote Hilfe Magdeburg e.V." referieren und diskutieren ueber Anwendung und
Missbrauch von §129a und 129b.
Thema ist ausserdem die verschärfte Sicherheitsgesetzgebung nach dem 11.September 2001.
Interessiertes Publikum ist herzlich eingeladen und ausdrücklich erwünscht.
:: Montag, 03.02.2003 um 18:30 Uhr im Eine-Welt-Haus, Schellingstr. 3-4, Magdeburg ::
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Anlass der Veranstaltung ist die Verhaftung von zwei Personen aus der linken Szene im
November 2002. Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen an sich genommen und wirft den
beiden "Bildung bzw. Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung" nach §129a vor.
Die konkreten Tatvorwürfe, die den beiden jungen Männern zur Last gelegt werden, sind zwei
missglückte Brandanschläge vom 18.März 2002: auf ein BGS-Fahrzeug und auf die Fassade
des LKA-Gebäudes, zu dem sich ein "kommando freiheit fuer alle politischen gefangnenen"
bekannt hat. Einer der Anschläge verursachte einen geringen Sachschaden.
Darauf antwortetet die Bundesanwaltschaft jedoch mit dem Terrorismusvorwurf nach §129a -
einem Paragraphen der einen Anschlag auf ein Atomkraftwerk und die versuchte Beschädigung
eines Polizeifahrzeuges auf dieselbe Stufe stellt. In nur drei von hundert 129a-Verfahren kommt
es tatsächlich zu einer Verurteilung der Beschuldigten. 97% der Fälle dienen allein dazu, die
erweiterten Ermittlungsmöglichkeiten des Paragraphen auzunutzen: uneingeschränkte Telefon-
, Post- und Email-Überwachung, Abhören von Wohnungen, Observation und Schnüffelei im
weit gefassten Umfeld der Beschuldigten. Den Ermittlungsbehörden geht es darum, unbequeme
legale politische Zusammenhänge - fast immer in der Linken - auszuleuchten.
Im 129a-Verfahren ist Rechtstaatlichkeit stark eingeschränkt. Polizei und Staatsanwaltschaft
dürfen vom Prinzip alles, was auch ihre KollegInnen in "Nicht-Rechtsstaaten" dürfen. Gegen
jede und jeden wird erst einmal schrankenlos ermittelt, gesammelt und archiviert. Man muss
keinE LinkeR sein, um gegen diese Aushöhlung von Bürgerrechten anzugehen.
Die beiden Festgenommen wurden in Zeiten eines angeblich weltweiten "Kampfes gegen den
Terror" Opfer der nahezu fanatischen Ideologie der "Inneren Sicherheit". Sie wurden mit
riesigem Aufwand wahrscheinlich monatelang überwacht und ihr weitgefasstes persönliches
Umfeld minutiös ausgeleuchtet.
Wir nutzen diesen lokalen Fall, um auf das bundesdeutsche Sonderrechtssystem aufmerksam zu
machen.
30. Januar 2003
Soligruppe Magdeburg/Quedlinburg
c/o Rote Hilfe Magdeburg, PSF 320 115, 39040 - Magdeburg
Mail:
soligruppe_magdeburg@mail.com (sowie
magdeburg@rote-hilfe.de) Web:
http://www.rotehilfe.de/magdeburg/129a/verfahren129a.html
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(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
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Ergänzungen
Was ist überhaupt Terror?
Manche werden hier protestieren, dies sei nicht Terror, sondern Frieden (na ja, vielleicht durch Terror). Wie auch immer - der Fall in Magdeburg zeigt: das Terror zum Allzweckmittel der Justiz gegen millitante Linke werden kann. Das Bedenkliche besteht genau in diesem Fall darin, dass der Kampf gegen den Terror u.U. selbst zum Terror werden kann. Selbst wenn die Vorwürfe berechtigt sind, überschreitet die Justiz mit einer Verfolgung nach § 129a eine gefährliche Grenze. Wird jeder, der vielleicht mal einen Molotow gegen Polizeifahrzeuge wirft zum Terroristen gemacht, verändert sich das rechststaatliche Klima nachhaltig. Handelt es sich sogar nur um irgendwelche Malereien an Wände, fragt sich, wer hier Terror betreibt. Einschüchterungsversuche durch möglichst harte Tatvorwürfe sind Meinungsterror.