GEGENDARSTELLUNG zu BILD-Artikel am 27.12. zu Weihnachtsdemo HH

Holger Halfmann 29.12.2002 22:25 Themen: Freiräume Medien Repression
GEGENDARSTELLUNG

In der Ausgabe der BILD-Zeitung vom 27.12.02 / Seite 5 wurden unter Verwendung eines Bildes meiner Person und Nennung meines Namens folgende Tatsachen falsch dargestellt:

Der Artikel stellt auch die Rechtsgrundlagen (Verletzung von Persönlichkeitsrechten) dar.
GEGENDARSTELLUNG

1. Sie behaupteten ?Demo-Veranstalter Holger Halfmann fand den Marschweg nicht?

Diese Behauptung ist unwahr. Richtig ist das ich jederzeit wusste wo die von mir angemeldete und genehmigte Route, die ich in Schriftform bei mir trug, lang geht. Außerdem fuhr immer ein Polizeifahrzeug voraus. Das Foto (Großaufnahme) entstand nicht bei der im Artikel Beschriebenen Demonstration durch Eppendorf, sondern bei der 2. Weihnachtsdemo am 1. Feiertag am Versammlungsort U-Bahn Lübeker Straße.

2. Sie haben uns als ??Bambule?-Chaoten? bezeichnet.

Diese Behauptung ist unwahr. Richtig ist, das wir lediglich das verfassungsrechtlich garantierte Grundrecht auf Meinungsäußerung wahrgenommen haben und es zu keinerlei Ausschreitungen kam. Dies beweist auch die Zahl der Festnahmen, die NULL war.

3. Sie behaupten ?Sie wollten die Festtagsruhe mit einer Pöbel-Demo stören.?

Diese Behauptung ist unwahr. Richtig ist, das wir Weihnachtslieder gegen Schill sangen. Siehe  http://land.heim.at/podersdorf/220400/politik/weihnachtslieder.html

4. Sie behaupten, das wir ?30 Minuten? eine Kreuzung blockierten.

Diese Behauptung ist unwahr. Richtig ist, das wir in Absprache mit der Polizei im Durchschnitt 1 Minute auf jeder Kreuzung warteten. Keine Blockade hat länger wie 3 Minuten gedauert. Die Zeit wurde sowohl von mir, als auch von der Polizei penibel gestoppt.

5. Sie Behaupten das wir ?80? Personen waren, die ?von rund 100 Polizisten, die sich in Ihren Mannschaftswagen wärmten? begleitet wurden.

Diese Behauptung ist unwahr. Richtig ist, das wir im Eppendorfer Weg 100 Demonstrationsteilnehmer (am 1.Weihnachtsfeiertag 58 Personen und am 2. Weihnachtsfeiertag 140 Personen) waren und die Polizei ab der Kreuzung Hoheluftchaussee/Bismarkstr unnötigerweise ein einseitiges Spalier an Seite der friedlichen Weihnachtsdemo aufmarschieren lies.

6. Sie behaupten, ?Am Ende schwärmte Veranstalter Holger Halfmann: ?Heute haben wir die Stadt erobert.?

Diese Behauptung ist unwahr. Richtig ist das ich diese Aussage niemals tätigte und das dies auch nicht das Ziel der Demonstration war.

Weitere rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.

Die Gegendarstellung ist ohne Einschaltungen und Weglassungen "in gleicher Aufmachung" wie die Tatsachenbehauptung in "unmittelbarer Verknüpfung" mit ihr anzubieten. "In gleicher Aufmachung" bedeutet eine mit der Erstinformation gestaltungsidentische Gegendarstellung, d.h. gleiches Schrift- und Erscheinungsbild.

Holger Halfmann (Unterschrift)

Von mir gab es in Sachen Bambule keinerlei Kontakte mit der BILD, allerdings ist bekannt das BILD indy nutzt -woher sonst sollen die auch das mit dem Lautsprecherwagen wissen? Somit handelte BILD auch VORSÄTZLICH und ENTGEGEN BESSEREN WISSENS!

Das Verdrehen und absichtlich falsch schreiben ist Methode der BILD. So wie aus 3 Minuten Pause 30 Minuten Blockade wurden, wurden vor kurzem in Sachen W3 aus extrernen Gruppen extreme Gruppen. Die BILD-Hetze führt Zwangsläufig zu dem, was wir der taz vom Samstag entnehmen musten:  http://www.taz.de/pt/2002/12/28/a0269.nf/text

Anzumerken ist noch das ich, da ich keine Zeitungen regulär lese, nicht sofort Kenntnis von dem Hetzartikel hatte. Ich wurde von außen auf den Artikel hingewiesen.
Daher konnte ich die Gegendarstellung erst am Sonntag um 12:15 beim Pförtner des Hauses (Herrn PINOW) schriftlich (und Unterschrieben) einreichen.

Zu den Persönlichkeitsrechten (könnt Ihr ja vieleicht verwerten in ähnlichen Sachen):

RECHTSGRUNDLAGEN die durch BILD mißachtet wurden (und immerwieder werden):

Die Ehre braucht nicht notwendig verletzt zu sein; es genügt schon, daß jemand wesentlich anders dargestellt wird, als er wirklich ist. Mit den Behauptungen 1-4 und 6 ist dies geschehen. Teils auf meine Person bezogen, teils aber auch auf alle Teilnehmer bezogen, weshalb auch Ihr klagen könnt! Der BILD-Artikel erfüllt den Straftatbestand der Beleidigung und der üblen Nachrede der §§ 185 ff. StGB Es wurde ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB verletzt. Nach der heutigen Rechtsprechung stehen dem Beleidigten strafrechtliche und zivilrechtliche Abwehransprüche zu.

"Ein Angriff auf die Ehre wird geführt, wenn der Täter einem anderen zu Unrecht Mängel nachsagt, die, wenn sie vorlägen, den Geltungswert des Betroffenen mindern würden. Nur durch solche 'Nachrede' (die ein herabsetzendes Werturteil oder eine ehrenrührige Tatsachenbehauptung sein kann), wird der aus der Ehre fließende verdiente Achtungsanspruch verletzt. Sie stellt die Kundgabe der Mißachtung, Geringschätzung oder Nichtachtung dar, die nach der Rechtsprechung den Tatbestand verwirklicht [?]."

"Angriffsobjekt der Beleidigung ist die dem Menschen als Träger geistiger und sittlicher Werte zukommende innere Ehre, außerdem seine darauf beruhende Geltung, sein guter Ruf innerhalb der mitmenschlichen Gesellschaft [äußere Ehre]. Wesentliche Grundlage der inneren Ehre und damit Kern der Ehrenhaftigkeit des Menschen ist die ihm unverlierbar von Geburt an zuteilgewordene Personenwürde, zu deren Unantastbarkeit sich das Grundgesetz der Bundesrepublik in Artikel 1 bekennt und deren Achtung und Schutz es ausdrücklich aller staatlichen Gewalt zur Pflicht macht."

Nach der ständigen Rechtsprechung ist die Beleidigung ein rechtswidriger Angriff auf die Ehre eines anderen durch eine vorsätzliche Kundgabe eigener Mißachtung oder Nichtachtung, die durch schriftliche oder bildliche Darstellung erfolgen kann. Angesichts der Gemeinschaftsbezogenheit der Ehre ist die Frage, ob eine Kundgebung den Wert des von ihr Angesprochenen herabsetzt, grundsätzlich entsprechend dem Verständnis des unbefangenen Dritten zu interpretieren.

Erforderlich ist, daß dem Betroffenen der sittliche, personale oder soziale Geltungswert durch das Zuschreiben negativer Qualitäten ganz oder teilweise abgesprochen wird. Die Beleidigung kann auch nur in einer unverdienten Mißachtung, die durch eine unwahre Tatsachenbehauptung oder ein negativer Werturteil geäußert wird, bestehen. Ob eine Äußerung die Mißachtung eines anderen zum Ausdruck bringt, ist durch Auslegung ihres objektiven Sinngehalts zu ermitteln. Die Kundgabe muß den Betroffenen erkennen lassen und an einen andere n gerichtet sein.

Aus der Verwurzelung in der Menschenwürde folgt, daß der Geltungsanspruch unabhängig vom Grad des subjektiven Ehrgefühls oder Ehrempfindens seines Trägers ist, bei etwaigen zuteil gewordenen Entehrungen.

Die "Äußere Ehre" ist diejenige, die in bezug auf den Persönlichkeitswert dem guten Ruf des Menschen zugeordnet wird. Sie umfaßt den sozialen Geltungs- und Achtungsanspruch, der Voraussetzung dafür ist, daß sich der Mensch in der Gemeinschaft behaupten und entfalten kann. Der Schutz dieser Ehre wird in den §§ 186 und 187 StGB erfaßt. Diese Bestimmungen stellen die Ermöglichung fremder Mißachtung durch ehrenrührige Tatsachenbehauptungen über den Betroffenen gegenüber Dritten unter Strafe.

§ 186 StGB Üble Nachrede Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreitung von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Täter (BILD) trägt das volle Beweisrisiko. Das ist vor allem in diesem Fall für BILD folgenschwer, da sie vorsätzlich gehandelt hat unter Kentnis der eigentlichen Wahrheit. Das Beweisrisiko des Täters bedeutet, daß das Scheitern des Nachweises der Richtigkeit der Mitteilung in jedem Fall zu seinen Lasten geht. BILD kann nicht nachweisen, das seine Behauptungen wahr wären. Der Wahrheitsbeweis wäre übrigens nur dann geführt, wenn die Tatsache im Kern nichtig ist.

§ 187 StGB Verleumdung Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Ergänzungen

hey

thilo 29.12.2002 - 23:23
versuch das mal in die Mainstreampresse zu kriegen, oder schick das hier (ein wenig aufbereitet) an die Presseaufsicht.
Was Bild da macht, ist, Schützenhilfe für eine verbrecherische, korrupte und inkompetente Regierung zu leisten, und spätestens da muß der Spaß aufhören.

oh gott holger

mastermindchaos 29.12.2002 - 23:27
ich weiß gar nicht mehr, was ich dazu sagen soll. hast du das etwa so an die bild geschickt? also wenn du pech hast, drucken sie's genau so ab.

bis auf punkt 4 ist das alles völliger mumpitz, und niemand (außer dir) würde auf die idee kommen, so zu reagieren. allein schon die form, in der du diese publikation ernst nimmst, allein schon dass du sie gelesen haben mußt... schande, schande.

holger. ich finds ja gut dass du dich engagierst. aber dieses posting schlägt allen vorangegangenen schnitzern den fassboden aus. hättest du nicht wenigstens eine rechtschreibprüfung durchlaufen lassen können?! immerhin keine buttonreklame diesmal... die würde sich bild auch bezahlen lassen wollen

Beleidigung

Holger Halfmann 29.12.2002 - 23:36
kommt auch noch in Frage:

Beleidigung
Beleidigung ist die nach außen gerichtete Kundgabe der Nichtachtung oder Nichtbeachtung eines anderen. Sie umfaßt drei Begehungsformen, nämlich die Äußerung eines beleidigenden Werturteils gegenüber dem Betroffenen sowie über den Betroffenen gegenüber Dritten, ferner die Behauptung ehrenrühriger Tatsachen gegenüber Dritten. Vgl. §§ 185 ff. StGB.

Als Beispielsaktenzeichen hab ich noch 1 StR 260/53 gefunden. Da ging es auch um Zeitungshetze. Als Nicht-Anwalt habe ich leider keinen Zugriff auf Details. Wenn mir den jemand verschaffen kann (ohne mehrstellige Geldforderung) wäre ich dankbar und könnt mich beispielsweise mit Aufklebern revanchieren.. (siehe  http://www.beepworld.de/members7/postkartenaufkleberundmehr)

angemerkt

obacht 29.12.2002 - 23:42
das ist wohl ernster zu nehmen als ein dumpfes abgetue ... vgl.:


 http://www.taz.de/pt/2002/12/28/a0269.nf/text

An Thilo

Holger Halfmann 30.12.2002 - 00:04
Was Du vorschlägst mag gut sein - aber wiso machst Du es nicht selber? Ich find das hat ne viel bessere Wirkung, wenn das NICHT von mir kommt, sondern von DIVERSEN anderen Personen. Könnt man auch SOLIDARITÄT nennen so was..

Nur so ne bitte..

FUCK ALL LEADERS

Holger Halfmann 30.12.2002 - 01:09
Was ist eigentlich so schlecht an Demos? Können die nicht andere (unangemeldete) Aktionen ergänzen? Denk mal an die 2. Pauli Demo: Wie weit ging die? Bis zur Sternschanze. Wiso? Da sie beispielsweise NICHT angemeldet war!

Na immerhin sind die aufmerksam geworden

Das ? 30.12.2002 - 02:38
BILD schreibt natürlich nicht ohne Grund solche Sachen. Einerseits geht es darum, der "Öffentlichkeit" ein bestimmtes Bild zu suggerieren, andererseits, wissen sie, daß auch Holger diese Zeitung wahrnehmen wird.

68 widerholt sich?

30.12.2002 - 02:41

der artikel

.... 30.12.2002 - 17:41
ist dieser "bild" artikel auch im internet und habt ihr einen link oder eine adresse dazu?

Anna und Arthur für Holger

Malatesta 30.12.2002 - 18:14
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Anna und Arthur für Holger
Von: Malatesta 30.12.2002 13:57

Holger, auch ich teile öfter deine Ansichten nicht. Aber diese ganzen Klugscheißer mit ihrer popeligen und mießmachenden Kritik an deinen Aktionen und ihrer verletzenden Simpelpsychologie bzgl. deiner Person solltest du auf keinen Fall ernstnehmen. Diese Kläffer können nur Hirnblähungen von sich geben. Zu konstruktiver, solidarischer und fairer Kritik sind diese Superlinken meißt nicht fähig oder bereit. Ihnen gehts nur um Anpisserei.
Lass dich nicht unterkriegen! Es gibt viele Leute die es richtig und gut finden das du so Aktiv bist. Gut ist auch deine Idee am Neujahrsmorgen um 10.30 beim Empfang der Herrschenden im Rathaus aufzutauchen. Da kann mensch sich was feines einfallen lassen...



skandalös

axel springer 31.12.2002 - 04:16
ich bin schockiert, man muß an rudi dutschke denken, das ist rufmord, der bildzeitung muß einhalt geboten werden, angeblich gab es schon morddrohungen gegen bambule anwälte und leute, die demos angemeldet haben. aber in einem könntest du von der bild lernen holgi, die fassen sich nämlich kurz und prägnant.

Hetze ohne Rücksicht

derBehrens 31.12.2002 - 22:06
die bild schreibt artikel, die nicht besser zur Hetze gegen anders denkende und handelnde geeignet sein könnten. Traurig ist, daß trotzdem eine nicht gerade geringe Anzahl von Menschen täglich(!!!) diese Propagandablatt liest! (Der Begriff Lesen ist von mir unter Vorbehalt gewählt worden). Tatsachen werden in dem Blatt solange verdreht, bis dem Wahrheitsgehalt nur noch Fotos entsprechen können (z.B Dieter Bohlen ist Dieter Bohlen). Schlimm ist, daß die NPD und andere Faschisten hetzten, schlimmer ist, daß viele Menschen diese Hetze in ihrer täglichen Zeitung lesen. Alle wolln das selbe BILD in die Elbe! Meinungsfreiheit ist mit Bild nicht möglich!

Gegendarstellung nicht veröffentlicht

Holger Halfmann 01.01.2003 - 23:16
Jetzt können wir uns überlegen was wir tun. Rechtlich ist die BILD zur veröffentlichung verpflichtet. Beuth weiß bescheid, hat sich aber noch nicht in der Sache gemeldet. Geld will ich nicht für BILD infestieren. Ein Gericht anzurufen wird dieses vermutlich kosten. Allerdings könnten wir da ja mal mit ein paar Leuten hingehen. Aber das wäre wohl auch wieder relativ sinnlos, da die dann die Bullen holen würden und sie wieder eine neue Hetzstory hätten.

Helfen würd da nur ne große fette Demo, die ich natürlich außer Lage bin zu organiesieren. Aber von der BILD-Hetze ist ja die ganze Bewegung betroffen...