Misshandlung von Jochen Stay

Jochen Stay 24.11.2002 13:50 Themen: Atom Repression
Erklärung von Jochen Stay zur Mißhandlung durch BGS-Beamte in Gedelitz. Quelle:  http://www.amberger-bi.de/
Erklärung des Betroffenen

1. Vorbemerkung

Ich wende mich erst heute mit dieser Erklärung an die Öffentlichkeit, weil ich die letzten Tage benötigte, um das Erlebte körperlich und psychisch halbwegs zu verarbeiten.

2. Zum Ablauf des Geschehens

Nach dem Ende des Castor-Transportes am Morgen des Donnerstag, 14.11. war ich mit meinem Auto auf dem Weg von einem NDR-Interview am Zwischenlager zur Pressekonferenz und Abschlussveranstaltung in Gedelitz. Kurz vor Gedelitz stand ein quergestelltes Polizeifahrzeug. Ich fuhr langsam heran, stoppte und erklärte einer BGS-Beamtin, dass ich als Redner auf der Abschlussversammlung und Pressekonferenz dringend erwartet werde und sie mich deshalb durchlassen soll. Sie verweigerte mir die Durchfahrt mit der Begründung, aufgrund der Versammlung auf der Straße sei Gedelitz für den Durchgangsverkehr gesperrt. Ich erklärte, dass ich nicht durch den Ort fahren möchte, sondern nur zu dieser Versammlung. Doch auch dies verwehrte sie mir.

Darauf machte mein Beifahrer den Vorschlag, ich solle die wenigen hundert Meter bis Gedelitz zu Fuß zurücklegen, um rechtzeitig vor Ort zu sein, während er das Auto auf einem anderen Weg in das Dorf bringen würde. Auch die Beamtin neben dem heruntergelassenen Fenster hörte dieses Angebot. Ich ging auf den Vorschlag ein, ließ den Zündschlüssel stecken und stieg aus. Nach wenigen Metern wurde ich von mehreren BGS-Beamten rabiat festgehalten und am Weitergehen gehindert. Ich erklärte ihnen erneut, dass ich dringend bei der Versammlung als Redner erwartet werde und dass mein Auto vom Beifahrer weggefahren wird. Ich verlangte von ihnen, mir Durchlass zu gewähren.

Doch die Beamten machten das Gegenteil. Sie versuchten, mir meine Arme auf den Rücken zu drehen. Einer versuchte, mich mit schmerzhaftem Druck auf das Schienbein aus dem Gleichgewicht zu bringen. Als ich lautstark einforderte, diese Behandlung abzubrechen, wurde mir eröffnet, ich bekäme nun eine Anzeige wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt. Außerdem, so die Ankündigung, werde nun mit Gewalt meine Identität festgestellt.
Als nächstes wurde ich noch härter angepackt, dann rabiat gegen das Fahrzeug gestoßen, so dass mein Körper dagegenknallte. Dann folgten Tritte und schmerzhaftes Verdrehen der Arme. Schließlich stand ich mit ausgebreiteten Armen und Beinen mit dem Gesicht zum Fahrzeug. Ein Beamter fixierte meinen Kopf durch Druck von hinten am Fahrzeug und griff mit der anderen Hand in mein Gesicht. Durch vehementen Druck mit der flachen Hand auf meine Nase entstand unerträglicher Schmerz. Dieser „Kampfgriff“ wurde über lange Zeit aufrechterhalten und noch zwei weitere Male ausdauernd wiederholt. Ich schrie vor Schmerz laut auf. Beim dritten Mal schrie ich um Hilfe.

Noch nie in meinem Leben hatte ich solch wahnsinnige Schmerzen. Meine Wahrnehmung und mein ganzes Bewusstsein bestanden nur noch aus diesem Schmerz. Besonders erschütternd war für mich, mit welcher Ruhe und Abgeklärtheit, mit welch "feinen" Bewegungen der Hand des Beamten auf meiner Nase diese Schmerzen "dosiert" wurden.

Meine Erinnerung setzt erst wieder ein, als ich mit hinter dem Rücken gefesselten Händen von mehreren Beamten zu einem 20 Meter weiter stehendes Fahrzeug geschleppt und dort quasi hineingeworfen wurde. Aus Zeugenaussagen weiß ich inzwischen, dass ich während der ganzen Zeit weiter von Beamten attackiert wurde. Ich selbst kann mich nicht mehr an einzelne Tritte oder Stöße erinnern.

Als ich in dem Polizeifahrzeug auf dem Boden lag, hatte ich große Angst davor, was als nächstes passieren würde, besonders wenn die Tür geschlossen und so niemand mehr etwas mitbekommen würde. Noch sah ich hinter den vor der Tür stehenden Beamten einige ZeugInnen stehen, u.a. Werner Nording vom Deutschlandfunk, der aber rabiat weggestoßen wurde.

Ich war sehr erleichtert, als eine Ärztin zu mir an die noch offene Wagentür kam. Diese Erleichterung, das Gefühl, jetzt nicht mehr der absoluten Willkür der Beamten ausgesetzt zu sein, führte dazu, dass ich in Tränen ausbrach. Darauf erklärte ein Beamter mit hämischem Ton und triumphierenden Gesichtsausdruck: "Der hat doch gar nichts, der ist völlig unverletzt, keine äußeren Verletzungen, der blutet doch gar nicht, der simuliert nur."
Die Ärztin kam mit in das Fahrzeug und sagte "Da vorne in Gedelitz suchen ihre Kollegen den Versammlungsleiter. Und hier haben sie den Herrn Stay, das ist doch bestimmt der Versammlungsleiter." Darauf nahmen mir die Beamten die Handfesseln ab, gaben mir meinen Ausweis zurück und sagten: "Sie können jetzt gehen".

3. Bewertung

Ich gehe derzeit davon aus, dass die Täter nicht wussten, wer ich bin. Es war also nach meinem derzeitigen Kenntnisstand und meiner Einschätzung keine gezielte Attacke auf meine Person. Normalerweise ist meine Bekanntheit in der Öffentlichkeit eher ein Schutz vor Polizeigewalt. Jetzt wurde also einer im Blickfeld der Öffentlichkeit stehenden Person eine "Behandlung" zuteil, wie so sonst nur weniger bekannten Personen in den Castor-Tagen passieren kann und immer wieder auch passiert. In solchen Fällen gibt es dann aber kein öffentliches Interesse oder die Betroffenen haben es schwer, zu beweisen, was ihnen wiederfahren ist.

Solche Gewaltexzesse sind leider keine Einzelfälle. Selten ist nur, dass ein solcher Übergriff so gut dokumentiert ist. Denn da es in meinem Fall glücklicherweise zahlreiche ZeugInnen gibt, darunter auch PressevertreterInnen, ist es nun möglich, hier exemplarisch einen schweren Übergriff der Polizei an das Licht der Öffentlichkeit und auch zu einer juristischen Würdigung zu bringen. So gesehen steht dieser Fall stellvertretend für all die Fälle, bei denen die Täter nicht dingfest gemacht werden können.
Gerade in Situationen, in denen die Polizei meint, einzelnen Personen das Betreten eines bestimmten Bereiches verwehren zu dürfen - meist ohne oder unter sehr fragwürdigen rechtlichen Voraussetzungen - kommt es während der Castor-Tage im Wendland oftmals zu völlig unverhältnismäßiger Gewalt seitens der eingesetzten BeamtInnen. Viele PolizistInnen denken beispielsweise noch immer, es gäbe in der 50-Meter-Zone um die Transportstrecke ein Aufenthaltsverbot, das sie mit Gewalt durchsetzen können. Dabei besteht hier lediglich ein Versammlungsverbot für Gruppen ab drei Personen.

Gewaltmonopol des Staates bedeutet ja gerade nicht, dass die Polizei immer und überall nach Gutdünken Gewalt anwenden darf. Gewaltanwendung seitens der Polizei muss klaren rechtlichen Rahmenbedingungen und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Rund um den Castor-Transport müssen die BürgerInnen aber häufig erleben, dass sich die einzelnen BeamtInnen selbst zum Maßstab nehmen, ohne faktische Rechtsgrundlage und im Zweifel ohne Verhältnismäßigkeit, frei nach dem Motto: Was ich mir ausdenke, ist Gesetz und wer sich nicht daran hält, muss mit Gewalt rechnen. In der Regel haben die BürgerInnen in solchen Situationen keine Chance, sich gegen dieses Vorgehen zu wehren. Auch deshalb ist mein Fall von exemplarischer Bedeutung.

4. Konsequenzen

Die Staatsanwaltschaft Lüneburg, bekannt für ihre eifrigen Ermittlungen gegen AtomkraftgegnerInnen, hat auch eine Woche nach dem Vorfall keine Ermittlungen gegen die beteiligten PolizeibeamtInnen aufgenommen, obwohl ihr der Fall nach eigener Aussage aus der Presse bekannt ist und obwohl für staatsanwaltschaftliche Ermittlungen keine Strafanzeige des Betroffenen nötig ist.

Da die Staatsanwaltschaft nicht eigenständig ermittelt, sehe ich mich nun gezwungen, von meiner Seite aus Strafanzeige zu erstatten. Dabei hoffe ich, dass die juristische Aufarbeitung des Falles sich nicht nur mit der persönlichen Schuld der beteiligten BeamtInnen beschäftigt, sondern auch mit dem Einsatzkonzept und den Handlungsvorgaben, die den Tätern von ihren Vorgesetzten vermittelt wurden.
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)

Ergänzungen

24.11.2002 - 18:13
Ich würde mal Strafanzeige gegen die Lüneburger Staatsanwälte stellen (Richtung schwerer Amtspflichtverletzung/Rechtsbeugung o.ä.).

Staat und Gewalt

wer 24.11.2002 - 19:08
Gewaltmonopol des Staates bedeutet ja gerade nicht, dass die Polizei immer und überall nach Gutdünken Gewalt anwenden darf. Gewaltanwendung seitens der Polizei muss klaren rechtlichen Rahmenbedingungen und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen.

Scheint so, als ob du dich mit den vorherrschenden Verhältnissen ja einverstanden erklärst.
Was soll dann das Gemotze?
Du bist ein Dissident gegen einen wichtigen Aspekt dieses Staates, nämlich, dass ein Zug mit einer völlig legitimen Ladung unbeschadet und pünktlich ( Deutsche Bahn ist aber trotz ihrer Unpünktlichkeit nicht als Systemgegener zu werten!)sein Ziel erreicht, also muss der Staatsschutz etwas gegen dich machen.
Und in dieser Beziehung wirkt Schikane eben gut, ausserdem bist du in den Augen des Staates ein unmündiger weil nicht die Obrigkeit voll und ganz befolgender Bürger und zum Schutz der Rechtschaffenen ist es doch vorzuziehen, dass dir mal was zustösst, als dass sich der Staat ans Bein pissen lässt.

Personenkult

Steven Spielberg 24.11.2002 - 20:31
Klasse. Hab auch schon fett auf die Fresse bekommen und mit leichter Gehirnerschütterung im Bett gelegen. Wenn das jedeR hier machen würde, dann wäre Indy voll von solchen Erklärungen. Jochen, Dein Schmerz ist nichts anderes, als der anderer und Deine Person ist austauschbar. Mach keinen Kult darum...

was soll denn das?

*shocked* 24.11.2002 - 20:36
könnt ihr mir mal sagen, wieso der artikel nicht ernst genommen wird? findet ihr das cool/egal/gerechtfertigt, was jochen stay, whoever that may be, da passiert ist? wer postet den so einen scheiss? seid ihr bullen oder was?

Ist halt Troll-Stuff

Troll-Eater 24.11.2002 - 20:54
Nicht nur Bullen, auch viele andere haben ein Problem, daß es Indymedia gibt. Ignorieren ist bei diesem Müll der beste Weg.

so muß ein gedächtnisprotokoll aussehen

pele 24.11.2002 - 21:32
und vielfältig verbreitet werden.

Bullengewalt

liselotte und pimmenei 24.11.2002 - 21:48
biste bei der bullerei bist halt ein arsch. die bekommen wenig geld und haben so ehrenvolle tätigkeiten wie nazis beschützen, atommüll beschützen, ...
was soll da noch erwartet werden? von denen wird im übrigenen keiner belangt werden. da bin ich mir sicher. bullen und justiz, da wird keiner dem anderen in den rücken fallen. schließlich sind beide doch von so richtig erfahren herrenmenschen nach 1945 mitaufgebaut worden.

polizeimädchen

geile.polizistenuniformfetischisten 24.11.2002 - 22:05
Die Polizei dein Freund und Helfer? Wenn die sich an ihre eigenen Gesetze nicht einmal selbst halten und im Dienst Menschen zusammenschlagen und dann bei Aussagen zusammenhalten und jede Anzeige automatisch mit einer Gegenanzeige beantworten dürfen sie sich wohl nicht sonderlich wundern, dass ihr Image noch schlechter wird. Sehr angesehn ist der Verein nicht grade. Solche Aktionen verfestigen das Bild von der "Schlägertruppe in grün" und trägt nicht dazu bei, Vertrauen vor allem in dieser Region Niedersachsen zu erzeugen. Wer die Befolgung von Recht und Gesetz einfordert und selbst sich daran nicht hält, hat offensichtlich seinen Beruf verfehlt und an dieser Stelle nicht zu suchen. Jeder dieser Beamten hat einmal , auf der Polizeischule gelernt, wie in derartigen Situationen sich zu verhalten ist. Scheinbar handelt es sich aber bei der Truppe hier,um Menschen, denen es Spass zu machen scheint, andere zu quälen und einen verborgenen Sadismus aus zu leben und dafür noch bezahlt zu werden.

Bullensport

salat 24.11.2002 - 22:08
Polizeigewalt - ein rechtsfreier Raum?
eine Veranstaltung der Kritischen JuristInnen / AL Jura

Der 1. Mai in Berlin steht vor der Tür. Und es würde fast schon an ein Wunder grenzen, wenn in den folgenden Tagen nicht wieder die Diskussion um die Verschärfung des Versammlungsrechts einerseits und Vorwürfe wegen unverhältnismäßiger Polizeimaßnahmen andererseits die Medienberichterstattung bestimmten.
Und wieder dürfte es "Schwarze Schafe" unter den eingesetzten Beamten geben, die für Schlagzeilen sorgen, wie im Jahr 1999, als ein Beamter einen Holzschlagstock auf dem Kopf einer Demonstrantin entzweite oder im Jahr darauf, als Zivilbeamte ein unbeteiligtes Pärchen ohne ersichtlichen Grund verprügelten.
Derartige Vorfälle sind jedoch kein spezifisches Phänomen des 1. Mai in Berlin. Bereits im Jahresbericht 1994 kritisierte amnesty international einen deutlichen Anstieg von Berichten über Mißhandlungen durch Polizeibeamte - ein Befund, der von der UNO-Menschenrechtskommission in einem Bericht aus dem Jahr 1996 geteilt wird.
Die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs mit der Fortsetzungsfeststellungsklage sowie das Legalitätsprinzip, das eine staatliche Verfolgungspflicht auch für derartige Amtsdelikte postuliert, genügt in der Praxis jedoch nur selten dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes, wie es der Art. 19 IV GG und das Gebot der Rechtsstaatlichkeit verlangen. Fehlende Helmkennungen verunmöglichen meist eine Identifizierung der Täter in Uniform. Wer dennoch Anzeige erstattet, sieht sich rasch mit einer Gegenanzeige wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt konfrontiert, während die beteiligten Beamten die Vorwürfe leugnen und das Ermittlungsverfahren eingestellt wird.
So konstatiert der UNO-Bericht von 1996, daß es in der Bundesrepublik Deutschland "keinen wirklich unabhängigen Mechanismus" der Kontrolle von Polizeigewalt gebe.
Praxisprobleme dieser Art spielen in der juristischen Ausbildung kaum eine Rolle. Rechtsstaatlichkeit aber mißt sich an der Praxis, nicht am Gesetzestext.
Der Frage nachzugehen, ob sich am UNO-Befund etwas geändert hat, wird daher Thema dieser Veranstaltung sein.

Mit den Kritischen JuristInnen / AL Jura diskutieren:

Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck, Berlin Polizeioberkommissar Martin Herrnkind, BAG kritischer Polizistinnen und Polizisten e.V., Lübeck Prof. Dr. Martin Kutscha, FHVR Berlin

1. Mai in Berlin , 2001

hans beimer 24.11.2002 - 22:11
Erlebnisse einer Familie
Wir waren zwar nicht im Kessel, hätten es aber sein können.
Ich finde es sehr wichtig, daß die Vorfälle vom 1.5. aufgearbeitet werden und Personen zur Verantwortung gezogen werden.
Wir waren 2 Erwachsene, 1 Kind von 12 Jahren und 5 Jugendliche 14 bis 15 Jahre auf dem Mariannenplatz. Um 18.00 bin ich um den ganzen Platz gelaufen, die Kinder haben vor der Bühne ausgelassen getanzt. Es war überall sehr gute und friedliche Stimmung. Ich bin auch auf die Straße gegangen am Feuerwehrdenkmal, auch dort fand keine aggressive Handlung statt. Dann bin ich mit meiner Tochter in die Platzmitte gegangen, Essen kaufen und eine Kette. Es standen etliche Leute an den Grillständen an, überall waren Kleinkinder. Da sahen wir auf der Straße die Wasserwerferfontänen. Leute schauten beunruhigt und ich sagte zu meiner Tochter , sie solle keine Angst haben, hier kommt keiner rauf, da hier alles friedlich sei. Da kamen schon die Leute angerannt. Polizisten hatten Leute von der Straße auf den Platz in die friedliche Menge getrieben und setzten sofort hinterher, über Kinder, über Familien, unglaublich. Wir rannten nun doch in Richtung Bühne, wo die anderen auf uns warteten. hier schauten wir erstmal, ob alle da waren, aber dann war es wie Panik, alle flüchteten hinter die Kirche. Hier ging mein Mann sofort mit den Kindern zum Auto und konnte aufgrund der guten Ortskenntnisse auch herausfahren. Ich blieb und wartete auf weitere Jugendliche, die nicht wußten, wohin. Als alle da waren, kamen wir aber nicht weiter, da schon überall abgeriegelt war. Das ging blitzschnell!!! Daraufhin verlegte sich die Mutter eines Jungen aufs Betteln, daß wir herauskämen. Nach einigen minuten hatte sie Erfolg, wir durften passieren. In zweiter Reihe wurde dann einer der Jugendlichen gepackt und sollte zurückgeschickt werden, mit bösen Worten nur wegen seiner Kleidung. Ich kam gegen den Polizisten, der ihn gepackt hatte nicht an. Da brach aber ein Vater mit heulendem Kleinkind durch die Barriere, und er ging lieber mit erhobenem Schlagstock auf diesen los, so daß wir fliehen konnten.
Hinterher sagte mir meine Tochter (12) sie schämt sich, weggelaufen zu sein, da sie nichts schlimmes getan hat.
Auch wenn wir nicht im Kessel waren, fühlen wir uns angegriffen, gedemütigt. Mit kleineren Kindern wären wir auch nicht so schnell weggekommen. Andere hat es schlimm erwischt. Das nehme ich nicht hin. Ich habe einen Brief geschrieben an Herrn Saberschinsky, der soll das meinen Kindern erklären. Sollten Sie eine Sammelklage oder sonst irgendwas unternehmen, dann unterstütze ich Sie unbedingt.

Mit freundlichen Grüßen
M. T.

Polizei und ihre Ausländer

blablablablabla 24.11.2002 - 22:14
Die Übergriffe von Polizisten gegen Vietnames/innen in Bernau

Es ist zunächst schwer, eine sachliche Darstellung von dem zu geben, was als der Bernauer Polizistenprozeß in die brandenburgische Justizgeschichte eingegangen ist. Auch wir gehen ausdrücklich davon aus, daß die öffentliche Hauptverhandlung nur die Spitze des Eisbergs offenbarte. Dennoch haben wir uns bemüht, eine sachliche Darstellung der Ereignisse zu geben und ausschließlich nachweisbare Fakten wiederzugeben. Aus diesem Grund blieben auch die Verfahren gegen Berliner Polizisten unberücksichtigt. Das was übrigbleibt, ist erschütternd genug:

Von 1992-1994 häuften sich polizeiliche Übergriffe auf Vietnamesen in Berlin und Brandenburg. Der deutsch-vietnamesische Freundschaftsverein Reistrommel e.V. begann daher Anfang 1994 mit der gezielten Suche nach Opfern dieser Polizeigewalt. Monatelang wurden in Berlin und Bernau mögliche Zeugen angesprochen und Gedächtnisprotokolle gesammelt. Im Sommer 1994 wurden die Vorfälle unter anonymisierten Namensangaben veröffentlicht. Amnesty international London bewertet die Mißhandlungen als Folter. Umgehend leitete die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren ein. Die Eberswalder Polizeipräsidentin Uta Leichsenring lehnte die Führung der Ermittlungen durch die von den Vorwürfen betroffene Eberswalder Polizei ab. Stattdessen übernahm das Landeskriminalamt die Ermittlungen.

Von vornherein war es sehr schwierig, die Opfer zur Aussage zu bewegen. Dies lag daran, daß die zumeist vor Jahren als Vertragsarbeiterinnen in die DDR eingereisten Vietnamesinnen aus Angst vor der bevorstehenden Abschiebung abgetaucht waren und außerdem die Rache der Polizisten oder Strafverfahren wegen illegalen Handels mit Zigaretten fürchteten. (> MOZ 30.06.94)
Reistrommel e.V. und später auch das Landgericht Frankfurt/O. bemühten sich darum, eine Zusicherung des Innenministers zu erhalten, daß Zeugen bis zur Hauptverhandlung nicht abgeschoben werden. Dennoch wurde die nach Abschluß eines Rücknahmeabkommens zwischen der SR Vietnam und der Bundesrepublik beginnende Rückführung der ehemaligen Vertragsarbeiter nach Einschätzung der Ausländerbeauftragten ausgerechnet gegen die möglichen Zeuginnen recht konsequent angegangen. Innenminister Ziel (SPD) war eben gleichzeitig oberster Dienstherr der Polizei und auch bis dahin nicht durch Bestrebungen nach demokratischer Kontrolle der Polizei aufgefallen. Da absehbar war, daß u.U. noch vor der Hauptverhandlung Zeugen abgeschoben werden könnten, veranlaßte die Staatsanwaltschaft richterliche Vernehmungen. (Falls Zeugen nicht in der Hauptverhandlung aussagen können, dürfen richterliche im Gegensatz zu staatsanwaltschaftlichen oder polizeilichen Vernehmungsprotokollen durch Verlesung in die mündliche Verhandlung eingebracht werden.) Allerdings unterlief der Justiz ein schwerwiegender Fehler. Da die Vernehmungen mit Dolmetschern durchgeführt wurden, die in Berlin, aber nicht in Brandenburg vereidigt waren, konnten die Ergebnisse der Vernehmungen in der Verhandlung später nicht verwertet werden.

Von vornherein beurlaubte die Polizeipräsidentin Polizisten, gegen die ernsthafte Vorwürfe erhoben wurden konsequent. (MOZ 22.06. und 15.07.94)

Im Ergebnis der Ermittlungen wurden 10 Polizisten der D-Schicht der Bernauer Polizeiwache wegen Körperverletzung im Amt, Nötigung, Beleidigung, Aussageerpressung oder Unterlassener Hilfeleistung und Strafvereitelung angeklagt.
Ihnen wurde vorgeworfen, Vietnamesen in vielen Fällen geschlagen und damit Aussagen erpreßt zu haben. Die Opfer berichteten davon, daß sie gezwungen wurden, in Damenslips vor den Polizisten auf und ab zu gehen und Grimassen zu schneiden. Einzelne Polizisten fotografierten sie dabei. Unbeteiligte Polizisten griffen nicht ein.

Am 13.09.1995 kam es vor dem Amtsgericht Bernau zum ersten Prozeßtermin, der wegen widersprüchlicher Aussagen des einzigen Belastungszeugen am 30.09.1995 mit einem Freispruch aus Mangel an Beweisen für die beiden angeklagten Polizisten Wolfgang G. und Lutz St. endete.

Noch vor Beginn der Hauptverhandlung gegen die Hauptangeklagten wurde am 24.10.1995 der erste Zeuge abgeschoben.

Am 17. Januar 1996 begann dann einer der längsten und wichtigsten Gerichtsprozesse in der brandenburgischen Justizgeschichte vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichtes Frankfurt/O.
Die 8 Angeklagten und ihre 11 Verteidiger versuchten von Anfang an, das Verfahren zu verschleppen. Offenbar setzten sie im Laufe der 108 Sitzungstage immer mehr darauf, daß einer der Richter erkranken würde. Ersatzrichter waren nicht bestimmt worden. Da nur Unterbrechungen von max. 10 Tagen zulässig sind, hätte die Hauptverhandlung bei längerer Erkrankung eines Richters völlig von vorn beginnen müssen. Zum Ende der Hauptverhandlung war keiner der Richter mehr am LG Frankfurt/O. beschäftigt. Dennoch brachten sie den Prozeß irgendwie als Gastrichter zu Ende.

Praktisch vom ersten Tag an versuchten die Verteidiger vor allem, sich die Tatsache zunutze zu machen, daß viele der Opfer illegal Zigaretten verkauft hatten. Mit dem Konstrukt einer "Verschwörung der vietnamesischen Zigarettenmafia gegen pflichttreue Polizisten" sollte die Glaubwürdigkeit der Aussagen erschüttert werden. Keiner der Angeklagten äußerte sich zunächst zum Tatvorwurf.

Am 08.09.1997 werden Klaus-Dieter E., Jörg Rohloff, Henri M. und Uwe B. freigesprochen. Ihnen war vorgeworfen worden, bei den Mißhandlungen zugesehen zu haben, ohne einzuschreiten. Die Vorfälle konnten vor allem deshalb nicht bewiesen werden ,weil mehrere der Zeugen inzwischen nach Vietnam, Polen oder Tschechien ausreisen mußten und das Gericht ihren Aufenthaltsort nicht ermitteln konnte. (taz 09.09.97)

Ausgerechnet der Hauptangeklagte Joachim Grunz, der von den Opfern wegen seiner besonderen Brutalität geradezu gefürchtet war, brach in der Sitzung am 02.03.1998 erstmals das kollektive Schweigen der Angeklagten. Gut eine Stunde verlas der ehemalige DDR-Polizist eine Erklärung, die viel über die innere Verfassung der Polizei aussagte. Die Praktiken auf der Polizeiwache Bernau bezeichnete Grunz als "ganz normales polizeiliches Handeln, wie es in den Polizeischulen der Bundesrepublik gelehrt und trainiert wird." Eine Person etwa, die sich durch passives Fallenlassen der Festnahme wiedersetze, "vor das Schienbein zu treten oder zu ohrfeigen, ist eine ganz normale Vorgehensweise", meinte der Angeklagte. Er selbst bevorzuge "auch wenn dies zunächst sehr schmerzhaft ist" den Tritt vor das Schienbein als "Schocktechnik". Das sei die Drecksarbeit, die alle im Gerichtssaal von der Polizei erwarteten. (taz 03.03.98)

Schließlich beantragte am 23.03.1998 Staatsanwalt Joachim Sörries für den Hauptangeklagten Joachim Grunz eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten sowie für Rainer Rohr, Bernd Sch. und Wilfried D. Bewährungsstrafen zwischen 6 und 20 Monaten. Die Staatsanwaltschaft hielt 13 der 23 Anklagepunkte für erwiesen, 3 mußten fallengelassen werden, weil das Innenministerium einem vietnamesischen Zeugen die Einreise verweigerte, um zu verhindern, daß er einen Asylantrag stellen könne.

In einem Offenen Brief an die Polizisten des Schutzbereiches Bernau kritisierten der CDU-Vorsitzende Uwe Bartsch und Fraktionsschef Andreas Neue die "entwürdigende prozeßbegleitende Medienkampagne", wiederholen das Konstrukt von einer Verschwörung der Organisierten Kriminalität und warfen der Polizeipräsidentin und dem Innenminister vor, nicht hinreichend hinter der Polizei zu stehen. (MOZ 28.03.98)

Obwohl die Verteidiger in ihren Plädoyers am 30.03.98 noch einmal alle Zeugen der Lüge bezichtigten und Freisprüche forderten, verurteilte das Landgericht am 04.05.1998 Joachim Grunz, Rainer Rohr und Bernd Sch. zu Freiheitsstrafen von 24, 12 und 10 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Wilfried D. wurde zu einer Geldstrafe von 5400 DM verurteilt. Dabei sah das Gericht 11 der angeklagten 21 Fälle als erwiesen an.
In der mündlichen Urteilsbegründung schrieb der Vorsitzende Richter Joachim Dönitz der brandenburgischen Polizei noch einiges ins Stammbuch. Er stellte fest, daß mehrere polizeiliche Zeugen gelogen hatten und kritisierte den falsch verstandenen Korpsgeist in der Bernauer Polizei. Zudem äußerte er Unverständnis darüber, daß das Innenministerium durch Abschiebungen und Einreiseverweigerungen für wichtige Zeugen die Ermittlungen erschwerte. Das Gericht ging ausdrücklich davon aus, daß die nachgewiesenen Übergriffe nur "die Spitze des Eisbergs" sind und ein "gewichtiges Führungsproblem der Polizei" besteht. (taz 05.05.98)

Umgehend kritisierte der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Andreas Schuster das Urteil als "Diffamierung der Polizei". Statt der angebrachten Distanz zu den Kollegen, die ihre Dienstposition jahrelang zur Mißhandlung der Vietnamesen ausgenutzt oder Straftaten von Kollegen geduldet hatten, versicherte die GdP die Prügelbeamten ihrer Solidarität. Am Tag der Urteilsverkündung erklärte die GdP öffentlich, auch im Falle einer Verurteilung müßten die Angeklagten die von der GdP übernommenen Anwalts- und Gerichtskosten von fast einer Million DM nicht zurückzahlen. (MOZ 04.05.98)

Die Staatsanwaltschaft legte bereits am Tag nach der Urteilsverkündung Revision ein, da das Strafmaß der Schwere der Tat nicht gerecht werde. Außerdem wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Meineides gegen einen Polizisten eingeleitet, der vor Gericht gelogen hatte. (MOZ 06.05.98)

Später legten auch Angeklagte Revision ein. Der BGH weist das Urteil zur Überprüfung des Strafmaßes im Sommer 2000 an das LG Frankfurt/O. zurück, weil ein Strafmilderungsgrund nicht hinreichend berücksichtigt sei und evtl. 2 Fälle verwechselt wurden. Am 14.11.00 wird das Strafmaß für Rainer Rohr von 12 auf 11 und für Bernd Sch. von 10 auf 8 Monate gesenkt.

Trotz des großen Engagements von Flüchtlingsinitiativen, Menschenrechtsorganisationen und sogar der Justiz bleiben viele Fragen offen.

Bislang wurden keine hinreichenden Schritte unternommen, um den Korpsgeist in der Polizei zu durchbrechen, rassistische Tendenzen in den Behörden zu bekämpfen und eine wirksame Kontrolle der Polizei zu gewährleisten.

Also mal ehrlich...

Armin Reich 24.11.2002 - 22:16
...wie der Herr Stay sich hier aufmandelt, weil er auch mal was auf die Nase gekriegt hat, klingt ziemlich provozierend für Leute, die diese Erfahrung schon gemacht haben, ohne daß dies auch nur eine Sau interessiert hätte. Geradezu wütend werde ich auf die gezeigte innere Einstellung, wenn ich daran denke, daß ich seit über 15 Jahren bei fast Dreiviertel aller Demonstrationen in ein staatlich inzeniertes Erniedrigungsritual gerate, bei dem martialisch ausgerüstete Polizeihorden nie abziehen, ohne wenigstens einige Wenige öffentlich drangsaliert zu haben. Über einen Anti-Atom-BI-Sprecher, der mit seiner zur Schau gestellten Empörung einen Glauben an Demokratie und Rechtstaatlichkeit zeigt, kann ich ja nur die Nase rümpfen!

Ich hab' hier in Wackersdorf ein Jahr lang Ermittlungsausschuß gemacht und über Kontakte auch sehr viel über Vorgänge in anderen Gebieten in der alten BRD mitbekommen und kann sagen: die Chance aus einer politisch aufgeheizten Situation heraus eine Klage gegen die Bullen zu gewinnen liegt normalerweise im Promillebereich. Ich halte es zwar für überzogen, bereits im Moment der Tat zu schließen, dies sei Taktik des "Systems" und die Polizisten hätten hier gar eine Art Repressions-Befehl. Aber die generelle Duldung derartiger Übergriffe, die in diesem Lande bei den zuständigen Stellen nun mal herrscht und die Ignoranz der Gerichte gegen die Klagen der Opfer bedeuten eigentlich de facto das selbe.

Ich fände es geradezu geschmacklos, wenn die beteiligten Beamten dienstlich und juristisch zur Verantwortung gezogen würden. Irgendwie wäre das ein Schlag ins Gesicht von bestimmt Hunderten, die allein im Anti-AKW-Kampf ohnmächtig Mißhandlungen über sich ergehen lassen mußten und wohl noch müssen. Die Diskrepanz zwischen einer mit einzelnen Schauprozessen vorgegaukelten Normalität und den im Dunklen ausgeteilten Hieben fand ich schon immer zum Kotzen. Das Seelenleben von Polizei-Opfern, die mit ihren erlittenen Demütigungen völlig allein in der Verständnislosigkeit einer an den Rechtsstaat glaubenden Allgemeinheit baden durften, kenne ich sehr gut. Übrigens ein Tip an den EA dort oben: wie nötig das ist, derartige Vorfälle seelisch nachzubereiten, sehe ich an einigen Kontakten, die ich heute noch habe, deutlicher als damals.

Um meine Empörung und meinen Standpunkt zu verdeutlichen einige Fetzen aus meinem Erleben hier, die ich kurz mal ohne Datum und Uhrzeit herschtippe:
- einem Minderjährigen wurden Hosen und Unterhosen heruntergezogen und ihm darauf von mehreren Beamten mit einer Gerte der Hintern versohlt.
- einem Pärchen aus Schweden wurden die Hände auf dem Rücken gefesselt, am Boden liegend wurden sie geschlagen und gestiefelt. Der Arzt stellte Platzwunden, Blutergüsse und eine Hodenquetschung fest.
- ein junger Mann aus der Gegend wurde in eine Pfütze gestoßen und bei Minusgraden und offener Beifahrertür ca. 20 km zur PI gefahren.
- einem typischen Öko wurde mit Plastikfesseln die Blutzufuhr in die Hand zugeschnürt. Obwohl er halb weinend vor Schmerzen um Lockerung bat, wurde dieser Zustand stundenlang aufrecht erhalten. Er hat seitdem ein taubes Gefühl in einer Hand.
- einer jungen Frau wurde die Hose geöffnet und die Scheide gedrückt. Ich glaube, daß dies sehr oft geschieht.

Die Liste ließe sich lange fortführen und sage niemand, das laufe nur in Bayern so! Ich müßte mich auch schwer täuschen, wenn es tatsächlich daraufhin eine erfolgreiche Klage gegeben hätte. Meistens wird ja eine Situation herbeigeführt, in der es keine Zeugen außer Kollegen gibt.

Vielleicht liest dies ja der Jochen Stay und hätte Lust, mit mir über folgenden Vorschlag zu diskutieren: geh zu den Herren Richtern und spuck' ihnen öffentlich ins Gesicht. Sag unter Verweis auf die vielen Namenlosen, daß du auf einen Prozeß in diesem Lande verzichten kannst, da du nichts außer einer bevorzugten Behandlung erwartest und die willst du hoffentlich nicht.

Bullengewalt

24.11.2002 - 22:20
ein guter link zum thema bullengewalt
www.cilip.de

Brechmitteleinsatz

24.11.2002 - 22:28
Brechmitteleinsatz im Namen der Strafrechtspflege?

Oder: Wenn das Bundesverfassungsgericht Leserbriefe schreibt

- Zum Tod eines 19-jährigen Kameruners in Hamburg -



1. Ein Nebensatz aus Karlsruhe ...

Es ist durchaus ein ungewöhnlicher Vorgang, daß sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Anliegen an die Öffentlichkeit wendet, ein Mißverständnis aus der Welt zu schaffen. So aber geschah es nach dem Brechmittel-Tod eines Menschen aus Kamerun in Hamburg. Die Pressesprecherin des Bundesverfassungsgerichts schrieb in einer auf der Leserbriefseite (!) der Berliner Zeitung veröffentlichten Erklärung: Es sei nicht richtig, daß das Bundesverfassungsgericht bereits über die Vereinbarkeit der Brechmittelverabreichung mit dem Grundgesetz entschieden habe. Zum Thema Brechmitteleinsatz gebe es lediglich einen Kammerbeschluß. Mit diesem Beschluß sei eine Verfassungsbeschwerde aus prozessualen Gründen nicht angenommen worden. Eine Auskunft über die Verfassungsmäßigkeit der Brechmittelverabreichung gebe er nicht[1].

2. ... und seine Folgen

Tatsächlich findet sich in eben jenem zitierten Beschluß eine Passage, in dem es heißt: „Der Beschwerdeführer hat gegen die auf § 81 a Abs. 1 S. 2 StPO gestützte Maßnahme (zwangsweiser Brechmitteleinsatz, Anm. F.R.) - die auch im Hinblick auf die durch Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Menschenwürde und den in Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG enthaltenen Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken nicht begegnet (Hervorhebung: F.R.) (...) - im sachnäheren Strafverfahren nicht alle prozessualen Möglichkeiten genutzt, um eine Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Grundrechts des Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG zu verhindern (...)“[2].

Nun sei es der 2. Kammer des BVerfG nachgesehen, daß es sich mit der zitierten Aussage möglicherweise mißverständlich ausgedrückt hat[3]. Jedenfalls waren die Konsequenzen dieses Relativsatzes erheblich: Die „unteren Instanzen“ verstanden ihn so, wie das BVerfG ihn nicht (mehr?) interpretiert wissen möchte. Das Kammergericht Berlin etwa berief sich unmittelbar auf die Karlsruher Rechtsprechung und wollte sich deshalb mit den in Rechtsprechung und Literatur geäußerten (verfassungsrechtlichen) Bedenken gegen die Brechmittelanwendung gar nicht erst auseinandersetzen[4]. Auch der Hessische Generalstaatsanwalt verstand den Beschluß des Verfassungsgerichts entsprechend. Nach Bekanntwerden der Entscheidung gestattete er den Brechmitteleinsatz wieder[5], nachdem das OLG Frankfurt im Jahr 1996 eben in dieser Art der Beweismittelgewinnung einen Verstoß gegen die Menschenwürde erkannt hatte[6]. Grundlage des Urteils der Frankfurter Richter war folgender, von Naucke zu Recht als „abstoßender juristischer Vorgang“[7] bezeichneter, Sachverhalt: Der Betroffene war bei einem Drogengeschäft gestellt worden und hatte seine Kokainvorräte verschluckt. Er verstand kein Deutsch. Ein Dolmetscher war nicht zugegen. Die Ärztin des polizeiärztlichen Dienstes gab ihm ein Sirup-Brechmittel. Er verweigerte die Einnahme. Gemäß § 81 a StPO erging die Anordnung der Staatsanwaltschaft, den Sirup mittels einer Magensonde zwangsweise zuzuführen. Der Betroffene weigerte sich weiter, woraufhin zwei Polizeibeamte ihn zu Boden drückten. Die Ärztin verabreichte dem strampelnden, sich Prellungen zuziehenden Betroffenen das Brechmittel. Der erbrach, biß aber die Zähne zusammen. Der flüssige Mageninhalt passierte, die Kokainkügelchen wurden zurückgehalten und der Betroffene verschluckte sie wieder. Auf ärztlichen Vorschlag hin ordnete die Staatsanwaltschaft nunmehr die Injektion eines Mittels an, das auf das zentrale Nervensystem wirkt und zu krampfhaftem Erbrechen führt. Gegen den Widerstand des Betroffenen wurde das Mittel injiziert und wirkte. Nach dieser Prozedur war der Betroffene bewegungsunfähig und wurde auf einem Aktenbock in die Haftzelle gerollt[8].

3. Der Todesfall in Hamburg

Seit dem 12. Dezember 2001 ist der erste Tote der zwangsweisen Brechmittelvergabe zu beklagen. Dem Betroffenen waren im rechtsmedizinischen Institut des Universitätskrankenhauses Eppendorf 30 Milliliter Brechmittel-Sirup und 800 Milliliter Wasser gewaltsam eingeflößt worden. Vier Polizeibeamte hatten ihn unter seinem Klagen, daß er sterben werde, auf einem Stuhl festgehalten und ihm die Flüssigkeit mittels Magensonde eingeflößt. Danach war der junge Mann zu Boden gerutscht und regungslos liegen geblieben. Nach dreitägigem Koma war er verstorben[9]. In der Tagespresse war danach zu lesen, daß der Hamburger Justizsenator Kusch den „tragischen Zwischenfall“ als Preis, den die politische Arbeit verlange, bezeichnet habe. Das Todesrisiko bei solch einer gewaltsamen Prozedur sei „allen im vollen Umfang bewußt“ gewesen[10].

4. Der § 81 a StPO als Rechtsgrundlage?

Eine solche Aussage legt die Frage nach der grundsätzlichen Zulässigkeit der entsprechenden Behandlung nahe. Selbst wenn man mit der wohl herrschenden Meinung[11] von der Anwendbarkeit des § 81 a StPO ausgeht, mithin die (zwangsweise) Brechmitteleinsatz als körperlicher Eingriff qualifiziert wird, so kann der zwangsweise Brechmitteleinsatz aber nur dann erlaubt sein, wenn kein Nachteil für die Gesundheit der Betroffenen zu befürchten ist. Er muß sogar mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sein[12]. Das ergibt sich unmittelbar aus § 81 a Abs. 1 Satz 2 StPO. An der Beachtung dieses Prinzips waren auch in der Vergangenheit schon Zweifel angebracht: Betroffene haben nicht nur in Einzelfällen über tagelange Beschwerden berichtet und auch zu Notarzteinsätzen ist es bereits gekommen[13]. Auch die Tatsache, daß manche Strafverfolgungsbehörde die Prozedur nur in einem Raum mit notfallmedizinischen Instrumenten durchführen läßt[14], legt die mit ihr verbundene Gesundheitsgefährdung - zumindest - nahe.

Die Frage nach der grundsätzlichen Zulässigkeit der zwangsweisen Verabreichung von Vomitivmitteln zu stellen heißt sie - spätestens! - nach der zitierten Aussage des Hamburger Justizsenators zu verneinen: Ein „Todesrisiko“, von dem übrigens in der medizinischen Literatur zum - auch in Hamburg verwendeten - Brechmittelsirup Ipecacuanha unter dem Gesichtspunkt einer „Gefahr von Beeinträchtigungen der Herzfunktionen“ die Rede ist[15], impliziert denknotwendig eine Gefahr für die Gesundheit[16]. Kusch selber berichtet nach einem Bericht in der Tagespresse, daß es am Kehlkopf Nerven gebe, die bei Berührung - etwa durch eine Magensonde - einen Herzstillstand auslösen könnten[17].

Die oben zitierte Aussage - folgt man ihr - erledigt damit sämtliche Versuche, den zwangsweisen Einsatz solcher Mittel als „harmlos“ zu bezeichnen[18] respektive ihn zusammen mit zwangsweisen Blutprobenentnahmen für „absolut ungefährlich“ zu erklären[19] oder im Rahmen einer Zweck-Mittel-Abwägung zu beurteilen[20]. Wenig verwunderlich ist daher, daß viele Ärzte diese Art der Brachialbehandlung inzwischen grundsätzlich ablehnen[21] und unzweideutige Vergleiche ziehen: „Es fehlt nicht mehr viel, dann ist man bei Folter“[22]. Auch der in Betracht gezogene Verstoß gegen den Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit[23] bedarf nach dem Todesfall keiner weiteren Begründung mehr.

5. Vorgaben aus der Politik

Eine weniger leicht zu beantwortende Frage ist diejenige, weshalb angesichts der nunmehr offenkundigen Risiken von der Methode überhaupt Gebrauch gemacht wird, denn es gibt Alternativen. Der Zoll in Hamburg, der ebenso wie die Polizei im Bereich der Drogenfahndung tätig ist, wartet bei entsprechendem Verdacht das Ausscheiden der verschluckten Drogenpäckchen auf natürlichem Wege ab[24]. Ebenso verfährt beispielsweise Hamburgs Nachbarland Niedersachsen, wo die zwangsweise Verabreichung von Ipecacuanha als „lebensgefährlich“ eingestuft wird[25]. Allerdings: Bei der Anwendung der Brechmittel-Methode scheint es sich um eine kriminalpolitische Grundsatzentscheidung zu handeln, die nur unter anderem mit repressiven Zwecken gerechtfertigt wird. Es drängt sich vielmehr der Verdacht auf, daß sie insbesondere Entschlossenheit bei der Bekämpfung von Straßenkriminalität demonstrieren soll. Das legen Äußerungen nahe, wie sie vom Hamburger Justizsenator Kusch zu hören waren: „Eine Änderung der Praxis wäre ein Signal, daß die Strafverfolgung in Hamburg nicht mit der gebotenen Härte durchgeführt wird“[26]. Auch Hamburgs Innensenator Schill lehnt die Beendigung der Brechmittelanwendung mit den Worten ab, daß dies ein „falsches Signal an Kriminelle“ wäre[27]. Indessen: Bereits eine solche Wortwahl ist verräterisch, denn „Kriminelle“ respektive „Täter“ existieren zum Zeitpunkt der Suche nach verschluckten Drogenportionen überhaupt noch nicht[28]. Die Maßnahmen richten sich vielmehr gegen Verdächtige. Tatsächlich werden auch nur bei einem Teil der Brechmittel-Traktierten überhaupt Drogen zutage gefördert[29].

6. Abschreckung durch Instrumentalisierung von (Straftat-)Verdächtigen?

Aber es ist beileibe nicht so, daß dem Hamburger Innensenator lediglich sprachliche Ungenauigkeit vorzuwerfen wäre. Das „falsche Signal an Kriminelle“ offenbart einen Zweck des Brechmitteleinsatzes, der mit dem Verdächtigen-Status der Betroffenen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu vereinbaren ist: Prävention. Mutmaßliche Dealer sollen ganz offensichtlich durch die Brechmittel-Behandlungen vom Drogenhandel abgeschreckt werden. Damit wird einer originär schuldunabhängigen Maßnahme eine Wirkung zugeschrieben, die allenfalls bei strafender Inanspruchnahme von Individuen zu akzeptieren ist. Generalprävention und Spezialprävention sind Strafzwecke. Als Zweck von strafverfolgenden oder gefahrenabwehrenden Handlungen haben sie dagegen keinen legitimen Platz[30] und stellen einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar: Am Individuum soll verdeutlicht werden, daß bestimmte Störungen der öffentlichen Sicherheit nicht nur nicht geduldet werden, sondern daß bereits der Straftatverdacht - gewissermaßen als vorweggenommene Quasi-Sanktionierung - eine Anordnung der Brechmittelverabreichung nach sich ziehen kann. Eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung für auch aus generalpräventiven Gründen vollstreckbare staatliche Maßnahme kann es aber ausschließlich bei rechtskräftigen Verurteilungen geben[31]. Es ist deshalb richtig mit Frister davon auszugehen, daß das Verbot der Zurechnung von Gefahren für die Normakzeptanz ohne eine solche Verurteilung uneingeschränkte Geltung beanspruchen muß[32].

Um die Menschenwürde ist es mithin schlecht bestellt, wenn an Straftat-Verdächtigen Exempel statuiert und die entsprechenden Behandlungen u.a. deshalb nicht aufgegeben werden, weil ansonsten ein „falsches Signal an Kriminelle“ (Schill) zu befürchten wäre.

7. Für das Ende polizeilicher Maßlosigkeit!

Es bleibt festzustellen, daß auch der zwangsweise Brechmitteleinsatz ein Synonym für die mitunter zu registrierende Maßlosigkeit deutscher Strafverfolgungsorgane ist. Auf das Gespür von Polizisten und Polizeiärzten für die von der Rechtsordnung gesetzten Grenzen strafverfolgender Ermittlungstätigkeit, namentlich den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, sollte jedenfalls zukünftig nicht (mehr) gebaut werden[33]. Das gilt um so mehr, wenn solchen - von Teilen der Ärzteschaft so bewerteten (s.o.) - Folter nahekommenden Zwangsbehandlungen von Seite der Exekutive illegitime Zwecke zugeschrieben werden. Hierin ist sehr wohl, anders aber als es das Verfassungsgericht in o.g. Beschluß wohl meinte, eine Verletzung der Menschenwürde zu erblicken.

Die bisherige Rechtsprechung, nach der die zwangsweise Verabreichung von Vomitivmitteln auf Grundlage von § 81 a StPO grundsätzlich zulässig sein soll, ist jedenfalls nach dem Hamburger Drama nicht mehr haltbar.



--------------------------------------------------------------------------------

[1] Berliner Zeitung vom 15.12.2001, S. 9. Nahezu wortgleich die Pressemitteilung Nr. 116/2001 des Bundesverfassungsgerichts vom 13.12.2001.

[2] BVerfG, StV 2000, 1.

[3] Ausführlich Naucke, StV 2000, 1 ff.; Rixen, NStZ 2000, 381 f.; Rachor in: Handbuch des Polizeirechts (Hrsg.: Lisken/Denninger), München 2001, S. 471.

[4] KG Berlin, JR 2001, 162 (163); vgl. auch OLG Bremen, NStZ-RR 2000, 270.

[5] Kritisch Rixen, NStZ 2000, 382 und Naucke, StV 2000, 3.

[6] OLG Frankfurt, NJW 1997, 1647.

[7] StV 2000, 1.

[8] OLG Frankfurt, NJW 1997, S. 1647.

[9] Berichte in der Tagespresse: Berliner Zeitung vom 12.12.2001; Frankfurter Rundschau vom 11.12.2001.

[10] Zitiert nach Hamburger Abendblatt v. 11.12.2001.

[11] Rogall, NStZ 1998, 66 f.; Benfer, JR 1998, 53 f.; Dettmeyer/Musshoff/Madea, MedR 2000, 317 f.; Grüner, JuS 1999, 122; a.A. OLG Frankfurt, NJW 1997, 1647.

[12] Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., München 2001, § 81 a Rdnr. 17.

[13] Vgl. dazu die Gesprächsprotokolle in der Broschüre des Antirassismus Büros Bremen „Polizisten, die zum Brechen reizen“, ohne Verlag, Bremen 1995, S. 21 ff.

[14] So in Bremen, vgl. Birkholz/Kropp/Bleich/Klatt/Ritter, Kriminalistik 1997, 277.

[15] Martindale, The Extra Pharmacopoeia, London 1993, S. 748 f. (dokumentiert in der Broschüre des Antirassismus Büro (o. Fn. 13), S. 28); auch die Hamburger Ärztekammer zog solch existentielle Gefährdungen für ihre Ablehnung der Brechmittelvergabe heran: „Der Arzt kann die Luftröhre treffen, die Speiseröhre kann perforiert werden und das Herz kann stehenbleiben“, zitiert nach Berliner Zeitung vom 12.12.2001, S. 6.

[16] Ausführlich weiteren zu medizinischen Kontraindikationen Dettmeyer/Musshoff/Madea, MedR 2000, 319 f..

[17] Vgl. Hamburger Abendblatt v. 11.12.2001.

[18] Birkholz/Kropp/Bleich/Klatt/Ritter, Kriminalistik 1997, 282.

[19] Vgl. statt vieler nur Kleinknecht/Meyer-Goßner (o. Fn. 12), § 81 a Rdnr. 13.

[20] Kleinknecht/Meyer-Goßner (o. Fn. 12), § 81 a Rdnr. 22; vgl. ferner Benfer, JR 1998, 53 ff..

[21] Vgl. einen entsprechenden Bericht im Spiegel Nr. 51/2001, S. 32 f.

[22] So der Hamburger Arzt Kalvelage in einem Brief an den Präsidenten der Ärztekammer Montgomery, zitiert nach Weser-Kurier vom 12.12.2001.

[23] Weßlau, StV 1997, 342 f.; Rüping, Strafverfahren, München 1997, Rdnr. 261 ff.; Dallmeyer, StV 1997, 606.

[24] Bericht im Spiegel Nr. 51/2001, S. 32 f.

[25] So der dortige Justizminister Pfeiffer, zitiert nach Frankfurter Rundschau v. 18.12.2001, S. 3.

[26] Zitiert nach Frankfurter Rundschau vom 11.12.2001, S. 1.

[27] Zitiert nach Weser-Kurier vom 12.12.2001.

[28] Bedenklich ist es deswegen auch, daß sich „Täter“ auch schon in die Normen des Strafverfahrensrechts eingeschlichen haben, kritisch dazu Bernsmann/Jansen, StV 1998, 217 und Zaczyk, StV 1993, 491.

[29] Offizielle Zahlen hierzu existieren - soweit bekannt - nicht. In Bremen ist aber von einer „Erfolgs-Quote“ zwischen 42,8 % und 78,5 % die Rede, vgl. Birkholz/Kropp/Bleich/Klatt/Ritter, Kriminalistik 1997, 278.

[30] Dettmeyer/Musshoff/Madea, MedR 2000, 321; Rachor (o. Fn. 3), S. 345; a.A. wohl Benfer, JR 1998, 55.

[31] Roggan, KJ 1999, 74.

[32] Frister, Verbot der Verdachtsstrafe und Unschuldsvermutung als materielle Grundprinzipien des Strafverfahrens, Berlin 1988, S. 93.

[33] Auf den Frankfurter Fall bezogen Weßlau, StV 1997, 342.


es geht nicht um DIE person stay

Hans Reime 24.11.2002 - 23:03
Wer den Artikel nicht versteht soll nicht dumm rumposten. Jochen (auch wenn Leute die ihn kennen, wissen, dass er gern mal in der Menge badet... ;-) ) sagt doch selbst, dass es um die exemplarität dieses Falls geht. Dass er mehr in der Öffentlichkeit steht, als andere Leute während z.B. einer Demo, liegt an dem bis vor kurzem von ihm ausgeführten Amt des Sprechers von X1000. Auch Leute die Ihn nicht mögen, weil sie ihm beispielsweise Arroganz vorwerfen, mögen doch bitte in diesem Zusammenhang fair bleiben. Stünde er nicht in der Öffentlichkeit hätte er vermutlich auch keine Zeugen von Funk und Fernsehen ...
Ich hoffe jedenfalls, dass er Erfolg hat. Die Polizisten sollen die ganze Härte des, von ihnen beeidigten Gesetzes zu spüren bekommen. Summa Summarum: Sie sollten eigentlich nicht mehr als Polizisten arbeiten.

Eine Krähe hackt der Anderen kein Aige aus

Ralph 24.11.2002 - 23:19
Einige scheinen Jochens Ausführungen überhaupt niocht begriffen zu haben...schade
Andererseits hätte die Staatsanwaltschaft ohne Anzeige schon reagieren müssen.
Aber wie so oft EINE KRÄHE HACKT DER ANDEREN KEIN AUGE AUS

Nicht von mir gepostet

J. Stay 24.11.2002 - 23:27
Nur zur Erläuterung: Der Nachteil bei indymedia ist halt, dass jede/r jeden Namen als AbsenderIn angeben kann. Ich habe diese Erklärung nicht hier reingestellt, wäre auch nicht auf die Idee gekommen, weil ich das auch so sehe, dass hier wahrscheinlich jede/r Dritte ähnliche Geschichten erlebt hat.

Geschrieben habe ich diese Erklärung allerdings und zwar für eine ganze Reihe von Presseleuten, die sich für den Vorfall interessieren.

Und da denke ich schon, dass es wichtig ist, damit offensiv umzugehen, wenn es in einem von Hundert Fällen mal so ist, dass sich auch ein Teil der Öffentlichkeit für Polizeigewalt interessiert. Allerdings verfolge ich mit der Erklärung und allem was noch nachkommt die Absicht, dass eben nicht nur der Einzelfall gesehen wird, sondern das System dahinter.

Aus dieser Motivation heraus ist dieser Text entstanden. Seine "Zielgruppe" sind nicht die LeserInnen von Indymedia, sondern JournalistInnen, die bei mir oder bei X-tausendmal quer angefragt hatten.

...und nochwas zum Gewaltmonopol

J. Stay 24.11.2002 - 23:46
Manches muss mensch ja sehr genau erläutern, damit es nicht absichtlich falsch verstanden wird: Die Aussage zum Gewaltmonopol ist eine sogenannte systemimmanente Betrachtungsweise, greift also das Selbstbild von Staat und Polizei auf und vergleicht dieses mit der Realität.

Meine eigene Position zum Gewaltmonopol ist eine andere. Ich bin für Abschaffung. Allerdings nicht Abschaffung des Monopols (denn dann hätten ja alle das Recht auf Gewaltausübung) sondern eben gänzliche Abschaffung des Rechts auf Gewaltausübung.

So gesehen bin ich mir durchaus des Widerspruchs bewusst, jetzt selbst Anzeige zu erstatten und damit ja teilweise diese Staatsgewalt für meine Zwecke in Anspruch zu nehmen (nämlich gegen einen anderen Teil der Staatsgewalt), obwohl ich Staatsgewalt wie jede andere Gewalt ablehne.

Aber im aktuellen Fall ist dies das wenig optimale Ergebnis einer längeren und schwierigen Abwägung.

Naja, die Polizei hat interessiert reagiert

24.11.2002 - 23:48
und entsprechende Kommentare gepostet, von denen die Mods aber die meisten wieder rausgenommen haben. Scheint den Bullen wohl irgendwie unangenehm zu sein...

@ armin reich

anti-anti 24.11.2002 - 23:57
Lieber Armin,
ich versteh dich nicht. Weil soviele anderen anonym Gebliebenen Unrecht geschehen ist, welches nie "gesühnt" wurde, soll auch der Jochen Stay aus "Solidarität" seinen Maul und nicht so tun, als wäre sein Erlebtes schlimmer als das der anderen. Geht´s dir gut? Ist vielleicht scheisse, wenn so viel Bullenprügel unbekannt
und ungeahndet bleibt, aber das kann ja wohl nicht bedeuten, dass jeder in Zukunft das Maul hält um sich nicht wichtig zu machen. Es als "zur Schau gestellte Empörung" zu bezeichnen, wenn jemand mit seinen Erlebnissen an die Öffentlichkeit geht ist einfach nur scheisse. Mit deiner Argumentation könnten alle hier auf Indymedia einfach mal die Fresse halten, denn es gibt soviele Menschen auf der Welt, denen Schlimmeres passiert ist, als uns in unserem gemütlichen Deutschland/Europa, dass unser Geheule dagegen ganz peinlich anmuten muss. Und wem wäre damit geholfen? Denen die schon immer wollten, dass die Leute das Maul halten, und sonst niemandem, vor allem nicht denjenigen, mit denen man durch dieses Schweigen solidarisch sein wollte.
Wenn Jochen seine Bekanntheit nutzen kann um Polizeibrutalität öffentlich zu machen, dann ist das allemal unterstützenswerter, als wenn Leute nix sagen.
Eigentlich bist du der hier rumheult, dass du seit 15 Jahren in "staatlich inszenierte Erniedrigungsrituale" gerätst. Aber großartig wie du bist, hast du ja nie was juristisch versucht.
Ich glaube auch kaum, dass es Leute die Mißhandlungen durch die Polizei über sich ergehen lassen mussten es als einen "schlag ins Gesicht" empfinden würden, wenn endlich mal ein paar gewalttätige Bullen dafür zu Rechenschaft gezogen werden. Vielen würde genau das ne Menge Genugtuung bereiten, auch wenn es sich bei Herrn Stay um einen "Prominenten" handelt.
Wenn du auch in Zukunft lieber still vor dich hinleidest, dann viel Spass, aber schreib anderen nicht vor sie hätten dasselbe zu tun.

Schläger in Uniform

DR. Psycho 24.11.2002 - 23:59
Schläger in Uniform sind Triebtäter , die es nicht mehr lassen können.
Es sind Weicheier, denen nur duch die Uniform die Macht gegeben wird, ihr Selbstwertgefühl heraufzusetzen.Dieses brauchen sie dann auch immer wieder, um sich zu bestätigen. Die Polizeipsychologen der Polizeischulen versagen immer mehr, diese tickenden Zeitbomben zu erkennen.
Noch ein Nachtrag:
Gebe den Deutschen ein Amt oder Uniform und du erkennst ihn nicht wieder..

Ruth 25.11.2002 - 00:15
Ich verstehe nicht diejenigen, die glauben die Misshandlung Jochen Stays damit relativieren zu können, in dem sie davon schreiben, dass sie auf Demos auch schon Erfahrungen mit Polizeigewalt gemacht hätten. Und sich Stay als eine der eponierten Personen des Castorwiderstands im Wendland nicht so haben solle, weil es im so gehe, wie vielen anderen, weniger bekannten Opfern von Polizeigewalt.

Ich fürchte nur, dass hinter diesem albernen Gefeixe nicht der Wille steht, Polizeiwillkür endlich einmal in wirksamer und adäquater Weise zu sanktionieren und damit eventuell dazu beiztragen dass diese weniger werden könnte - was zugegegebenermaßen eine fromme Hoffnung ist -, sondern vielmehr der Wunsch im Elend und Unrecht endlich gleich zu sein.

Statt also die Gelegenheit zu erkennen, dass dadurch, dass ein bekannter Anit-Castor-Aktivist der polizeilichen Willkür zum Opfer fiel und es zum Glück Zeugen gibt, statt also dies zu erkennen und zu nutzen, wird herumlameniert, es sei einem auch schon so ergangen, warum nicht auch dem "Prominenten"? Oder hält er sich etwa für etwas besseres? Denn das wäre schlimm in Deutschland, wenn jemand aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit gegen den Castor, in dessen Zusammenhang er relatuv bekannt wurde, sich plötzlich für etwas besseres hielte.

Nein, hierzulande hat man nicht aus dem Glied auszutreten - und ich verwende diese Metapher bewußt, um zu verdeutlichen, wes Geistes Kind die Schreiber solcher Zeilen meineserachtens sind - man hat schön gleichdoof unter Gleichdoofen zu sein.

Im übrigen hat Jochen Stay an keiner Stelle seines Postings die anderen Opfer von Polizeiwillkür vergessen, und selbst wenn es so wäre, würde das am Sachverhalt nichts ändern, sondern im Gegenteil darauf hingewiesen, dass es anderen sehr oft so geht, wie es ihm nun widerfahren ist.

Ich kann nur hoffen, dass Jochen Stay diesen Schock bald überwunden hat, damit er und seine Mitstreiter das Verfahren gegen die entsprechenden BGSler durchziehen können. Ich hoffe auch weiter, dass dieses Verfahren im Sinne Jochen Stays und aller Leute die Opfer von Polizeiwillkür wurden verlaufen wird. Hier bietet sich nämlich eine der seltenen Gelegenheiten Gegenöffentlichkeit herzustellen. Auch wenn das einige aufgrund ihrer Beschränktheit zu erkennen nicht in der Lage sind.

Meine solidarischen Grüße gelten Jochen Stay, und ich hoffe ihn bei den nächsten Anti-Castor-Aktionen in Hitzacker oder sonstwo im Wendland mit ungebrochen Widerstandwillen wieder zu sehen.

Pole

Armin Reich 25.11.2002 - 09:05
@Ruth und anti-anti:

die unterschiedliche Sicht der Dinge liegt wohl am ehesten daran, daß ihr wohl noch einen Glauben an eine gewisse Rechtsstaatlichkeit habt, für mich dieser Staat eine korrupte Bananenrepublik mit obrigkeitshöriger Justiz ist. Das ist nicht die einzige Kluft in der Bewegung die durch Kommunikation überbrückt werden muß.

Wenn's in diesem Ausstausch mal ruppig hergeht, heißt das nicht "eine Krähe hackt der anderen die Augen aus". Wir sind schließlich nicht im Parlament, wo wir uns um Posten buhlen müßten und zu den Fanatikern, die einen Führungsanspruch stellen gehöre ich nicht.

Ich schlage nicht vor, frustriert im Kämmerlein sitzen zu bleiben und nichts zu machen, sondern etwas zu machen, was eine andere inhaltliche Ausrichtung hat. Natürlich erwarte ich nicht, daß der Pressesprecher hingeht und dem Richter ins Gesicht spuckt, das ist nur eine Provokation. Aber etwas anderes, als die Rhetorik, die er den Pressemenschen da vorgelegt hat, erwarte ich schon. Zwar nimmt er Bezug auf nicht-prominente Polizei-Opfer, aber das Ganze ist mir viel zu soft.

Mit schöner Regelmäßigkeit werden einzelne Polizisten diszipliniert, das ist nichts neues und der Jochen hat gute Chancen auf einen erfolgreichen Prozess. Am Zustand des Polizeistaates ändert dies nichts.

Danke für den Beitrag

25.11.2002 - 11:22
Hallo Jochen, Danke für den Beitrag. Ich denke solche Mißhandlungen sollten wir immer an die Öffentlichkeit bringen. Also von mir eine Aufforderungen an alle denen so etwas schon passiert ist oder in Zukunft passiert. So eine Mißhandlung darf nicht Alltag werden und dafür müssen wir jede Mißhandlung bekannt machen und dagegen vorgehen.
Schade das manche diesen Bericht als Personenkult darstellen. Soll etwa Jochen nur weil er Jochen ist, nicht über ihm angetanes Leid schreiben? Also schreibt doch bitte auch wenn Euch was passiert.
Danke

okay

fadf 25.11.2002 - 11:47
was jochen geschrieben hat ist überhaupt nicht überheblich. im gegenteil. er betont, dass das, was ihm passierte, ständig passiert. er nutzt seine bekanntheit, um UNS ALLE zu schützen. was hier gegen ihn rumgepißt wird ist echt völlig indiskutabel. man mag ihn in mancher hinsicht kritisieren, aber das ändert nichts daran, dass man in diesem punkt als linker mit ihm solidarisch zu sein hat. ja, zu sein HAT! wer ist nicht ist kann mich mal!

@ Steven Spielberg & Co.

DB_smasher 25.11.2002 - 20:55
Ich würde ich freuen, wenn jeder, dem so etwas oder ähnlich passiert ist, es hier posten würde.
Das ist doch u.a. der Sinn von indy. Wenn das tatsächlich so viel ist, was ich mir gut vorstellen kann, könnte man ja eine eigene Rubrik "Polizeigewalt" aufachen. Das würde mehr bringen, als wenn sich die Opfer hier gegenseitig anpissen.
Wer über Polizeigewalt schweigt, der kann ja gleich Staatsanwalt werden, da kann er das beruflich machen.

Finde den Text gut!

jb 25.11.2002 - 21:08
Wenn Promis zu Promis gemacht werden (also sich nicht als Apparate, ChefInnen oder Eliten aufspielen/organisieren), dann aber das nutzen, um Herrschaft anzugreifen, finde ich das gut. Das hat Jochen meines Erachtens hier gemacht - und klar darauf hingewiesen, daß er seinen Fall nicht heftiger findet als andere. Die Kritik an diesem Text ist meines Erachtens daher falsch ... und wird leider genau da geäußert, während die Kritik an Eliten usw. ansonsten eher weggebügelt wird.

Kritik interner Herrschaftsstrukturen ...  http://www.projektwerkstatt.de/von-unten (u.a. dort der Elitentext)

Holger Halfmann 26.11.2002 - 00:10
DAS war also die Geschichte mit dem "prominenten Castor-Gegner", die ich völlig übermüdet nach Hause radelnd in den Nachrichten wiederholt hörte mit dem Zusatz "genaueres teilte die Polizei noch nicht mit". Irgendwann verschwand die Meldung dann wieder sang und klanglos. Genaueres wurde nie mitgeteilt. Wär ja auch nicht für die Polizei..

Gut das ich das lesen durfte - nun weiß ich wie ich die Aussage eines (BGS?)-Beamten in Hitzacker zu deuten habe als ich von den Gleisen getragen war und versuchte zurück zu kommen "Wenn wir Dich kriegen fesseln wir Dich an einen Baum und dann arbeiten wir Dich ab!" Mich kriegte er nicht - leider aber Dich!

Weist Du noch wie uns damals dieser Polizeibeamte namens "KRAFT" die Arme verdrehte in einer Pershing-Stellung und uns vorwarf, das wir angeblich die Startbahn-Morde gutheißen würden?

mal´ne gute diskussion

Antitom89 26.11.2002 - 00:46
... muss ich echt sagen. Seit langem habe ich bei Indymedia keine so sachliche, auf einander eingehende Diskussion gelesen. Außerdem zeigt dies, das das Thema brennend heiß ist und drigend mehr Beleuchtung in der Öffetlichen Diskussion bedürfte. Ich sehe auch Chancen, ein Verfahren mal generell zu Nutzen, um auf die ständig wiederkehrenden Gewaltakte von Bullen im Dienst aufmerksam zu machen. Wie viele von uns haben diese grenzenlose Überheblkichkeit und Herrschende Art von Polizeibeamten erlebt. Gewalt fängt ja schon viel früher an, das wissen wir alle, aber dass die Grünkittel die ihnen von oben verliehene Macht so ekelhaft dreist nutzen, um ihr eigenes Ego damit zu stärken, das macht mir immer mehr Angst. Wie oft haben Bullen im Wendland die Knarre gegen uns gezogen, wie oft Leute weit Weg von der Strecke schikaniert, mitgenommen, studen lang ohne Anwalt festgehalten, wie oft geantwortet: weil ich das sage und so weiter??? Die vielen Bürgerrechtler(-hainies) von ´89 im heutigen Budestag sollten sich mal wieder etwas näher anschauen, was sie heute von oben stützen. Da kommt mir das Kotzen.

Polizei SA SS

manch mal geht es eben nicht ohne millitans 27.11.2002 - 00:51
Radikalisiert den Widerstand! Bewaffnet Euch schlagt zurück. Nie wieder Faschismus auch nicht unter Schwarz Rot Pissgelber Fahne!

Zwar leider ein PROMI-EInzelfall, aber ...

... immerhin ein stellvertretender Erfolg 28.11.2002 - 11:42
Also, erstmal an Jochen: Ich hoffe, Du wirst Dich gut von dierser "Behandlung" erholen !!!
Was hier alles an Kritik und unreflektierten Unfug gepostet wird, sollte man wirklich nicht ernst nehmen, aber so langsam frage ich mich, ob da nicht in irgendeiner Polizeibehörde irgendsoein Schreibtischtäter sitzt, dem die Auseinandersetzung mit dem knallharten Polizeijob auf der Strasse zu aufreibend und gefährlich geworden ist, jedoch nun noch wertvolle Arbeit in Sachen "Demotivierung von Andersdenkenden" leistet. ( dumme Kommentare zu engagierten, selbstdenkenden Individuen schreiben)
Falls es diesen jemand gibt:
" Du hast einen Krieg begonnen, den du nicht gewinnen kannst! Denn jeder "Schlag" ( dummer Kommentar ) den du austeilst, zeigt zusammen mit jeden Schlag und Tiritt deiner Kollegen nur die abgrundtiefe Verlogenheit des ganzen Staatsapparates auf. Und irgendwann wacht jedes Volk mal auf !!! "
Aber jetzt wieder zurück zum Thema:
Auch wenn Jochens Fall stark dadurch geprägt ist, dass er ein Kernkraft-Gegner-Promi ist, und dieses Szenario gut dokumentiert worden ist - was es sicherlich zu einen Einzelfall macht - so blicke ich doch den Dingen, die da kommen recht zuversichtlich und erfreut entgegen ;-) !
Denn auch ich bin dieses jahr beim Castor Opfer von Gewalt im Auftrag des Staates gewurden, nur steht noch abzuwarten, ob ich meinen "Misshandler" dafür zur Rechenschaft ziehen kann, oder mich erstmal selbst vor Gericht verteidigen muss ( Angeblich war ich der Böse, verletzt war jedoch nur ich; oh ich armer Kerl ...)
Aber auch wenn nur der Jochen Erfolg hat, und ich mit meiner Sache auf der Strecke bleibe, so werde ich mich sehr darüber freuen ! Denn dann ist ein weiteres Mal das menschenverachtende Vehalten unserer Staatgewalt dokumentiert wurden, und darum geht es mir !!!
Also, an alle, die an den Widerstand glauben:

GEBT NICHT AUF !!! - WIR SIND UND BLEIBEN DIE GUTEN ;-) !

An alle, die uns daran hindern wollen:

SCHLAFT RUHIG WEITER, UND TRÄUMT DEN TRAUM VON DER SCHÖNEN; HEILEN WELT - WIR PASSEN SCHON AUF EUCH AUF !!!