Kurzinfo Castortransport Stand 17.00 Uhr(noch aktuell)

Anonym 12.11.2002 17:55 Themen: Atom
Der Castor fuhr heute um 16.36 in Lauterburg über die Grenze.
Zuvor hat es in Frankreich einen ausserplanmässigen Halt gegeben,
damit ein BGS-Waggon angehängt werden konnte.
+++ An der S-Bahn -
Haltestelle Maximiliansau-West nahmen ca. 100 Menschen an einer
Kundgebung teil. +++ Die AktivistInnen versuchten gegen 16.20 Uhr
in Maximiliansau auf die Gleise zu kommen, dies gelang ihnen auch
teilweise. Es wurden Personalien aufgenommen, bisher keine
Verhaftungen Die Einsatzkräfte waren äusserst nervös.+++ Der Zug
ist jetzt in Wörth angekommen. Dort werden die französischen Loks
gegen ca. 8 deutsche Loks ausgetauscht, und 7 Personenwaggons werden
angehängt, in den Personenwaggons werden BGS zur Bewachung mitfahren.
Die Zusammenkoppelung wird ca. 3 - 5 Stunden dauern.
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Ergänzungen

Die juristischen Aspekte der Anti-Castor-Demo

Richard Rieger (RiRi) 12.11.2002 - 19:22
DER JURIST AN DIE DEMONSTRANTEN:

Ich will Euch sagen, was ihr bei Anti- Atom- Demonstrationen tut:

Ihr und die Anderen (mit Sicherheit auch Chaoten, welche sich "völlig unbemerkt" unter Euch ach so friedliche Demonstranten gemischt haben) begeht in den meisten Fällen mindestens folgende Straftaten (nach StGB):

01.) Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.
02.) Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte § 113 (1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
03.) Landfriedensbruch § 125
(1) Wer sich an
1. Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder
2. Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit,
die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt oder wer auf die Menschenmenge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
04.) Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs § 125a
In besonders schweren Fällen des § 125 Abs. 1 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine Schußwaffe bei sich führt,
2. eine andere Waffe bei sich führt, um diese bei der Tat zu verwenden,
3. durch eine Gewalttätigkeit einen anderen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder
4. plündert oder bedeutenden Schaden an fremden Sachen anrichtet.
05.) Anleitung zu Straftaten § 130a
(1) Wer eine Schrift (§ 11 Abs. 3), die geeignet ist, als Anleitung zu einer in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat zu dienen, und nach ihrem Inhalt bestimmt ist, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche Tat zu begehen, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer
1. eine Schrift (§ 11 Abs. 3), die geeignet ist, als Anleitung zu einer in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat zu dienen, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
2. öffentlich oder in einer Versammlung zu einer in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat eine Anleitung gibt,
um die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche Tat zu begehen.
06.) Körperverletzung § 223
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
07.) Beteiligung an einer Schlägerei § 231
(1) Wer sich an einer Schlägerei oder an einem von mehreren verübten Angriff beteiligt, wird schon wegen dieser Beteiligung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn durch die Schlägerei oder den Angriff der Tod eines Menschen oder eine schwere Körperverletzung (§ 226) verursacht worden ist.
08.) Nötigung § 240
(selbst zugegeben)
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
09.) Sachbeschädigung § 303
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
10.) Zerstörung von Bauwerken § 305
(1) Wer rechtswidrig ein Gebäude, ein Schiff, eine Brücke, einen Damm, eine gebaute Straße, eine Eisenbahn oder ein anderes Bauwerk, welche fremdes Eigentum sind, ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
11.) Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel § 305a
(1) Wer rechtswidrig
1. ein fremdes technisches Arbeitsmittel von bedeutendem Wert, das für die Errichtung einer Anlage oder eines Unternehmens im Sinne des § 316b Abs. 1 Nr. 1 oder 2 oder einer Anlage, die dem Betrieb oder der Entsorgung einer solchen Anlage oder eines solchen Unternehmens dient, von wesentlicher Bedeutung ist, oder
2. ein Kraftfahrzeug der Polizei oder der Bundeswehr
ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
12.) Gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr § 315
(selbst zugegeben)
(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet,
3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder
4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter
1. in der Absicht handelt,
a) einen Unglücksfall herbeizuführen oder
b) eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder
2. durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
13.) Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr § 315b
(selbst zugegeben)
(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Summiert man die vorgesehenen Haftstrafen, so würden die meisten KK-Gegner wohl nie mehr aus dem Knast kommen.
Außerdem verschlingen diese Einsätze Millionen. Würde man diese Kosten gleichmäßig auf Euch verteilen, würde Euch schnell die Lust an diesen Aktionen vergehen.
Was Ihr dort macht ist nicht die Ausübung des, jedem BRD-Bürgers zustehenden, Demonstrationsrechtes, sondern (siehe oben) der eklatante Verstoß gegen geltende Gesetze.

Normalerweise sollte man Anti- Atom- Demonstranten gnadenlos des Landes verweisen.

Die meisten Berufsdemonstranten sind sowieso nur Sozialparasiten, die auf Kosten der Allgemeinheit leben. Und mit einem medienwirksamen Geschrei will man sich Gehör verschaffen.
Aber wer laut schreit, der hat im allgemeinen wenig zu sagen...


cand. jur. Richard Rieger

oh man

HDR 12.11.2002 - 19:40
Was geht denn mit Dir ab, Du systemkonformer Spießer ? Deine Berufung sagt alles über Dich. Du tust mir Leid, denn Du bist nur wie alle anderen. Du nimmst alles an, was Dir Vater Staat gibt und wahrscheinlich ist es Dir sogar scheißegal ob Deine Enkelkinder mal an dem Scheiß den wir jetzt gerade fabrizieren verrecken werden. Leute wie Dich sollte man sofort aus dem Land verweisen, leider wären dann nur noch ganz schön wenige Leute übrig. Die Mächtigen haben es geschafft ein System zu schaffen in dem alle so geblendet sind von der Massenunterhaltung (Brot und Spiele), dass ihnen nicht mal der Pickel am eigenen Arsch auffällt. Wie gesagt, Du tust mir echt Leid.

Nie wieder Herrschaft !

jaja die Gesetze

XpoisonfreeX 12.11.2002 - 19:55
Deine Gesetze interessieren mich nicht, für wen sind sie denn da, für die Kapitalisten und für ihren Staat!
Vielleichthast du ja noch Platz im Vorgarten für nen Castor? Meld dich doch mal im Wendland die geben dir sicher einen ab!

12.11.2002 - 20:28
da wird ein castor mit der radioaktiven dimension von tschernobyl durch ganz deutschland gekarrt, bei einem unfall könnte es hunderttausende tote geben, aber hier kommt son arsch mit gesetzen. unglaublich. wie verstrahlt muss der sein.
wenn ihr unser leben nicht achtet, achten wir auch eure gesetze nicht.
WER DAS GESETZ NICHT BRICHT; WIRD VOM GESETZ ZERBROCHEN

CHAOTEN SIND NICHT DIE; DIE GEGEN LEBENSFEINDLICHE SYSTEME KÄMPFEN; SONDERN DEUTSCHE UNTERTANEN WIE DIESER JURIST; DER IN DEUTSCHER TRADITION NICHT DENKEN; SONDERN GEHORCHEN WILL: FÜHRER BEFIEHL - WIR FOLGEN!!! widerlich

gesetzes texte

7stern 12.11.2002 - 20:43
meine güte, so ein langes studium und das nur um zu lernen, gesetzestexte runter zu beten. wärst du ein wirklicher jurist geworden, wüsstest du recht und gesetz nicht für die ordnung, sondern für einen restfunken von leben in gerechtigkeit auszulegen. und warum schreist du hier auf dieser seite so rum? weil du nichts wirkliches zu sagen hast?

Gesetze?

ge-setzter 12.11.2002 - 21:37
Wozu sind denn Gesetze gut? Was hab ich denn davon wenn ich einfach nur stur ein Gesetz einhalte, weil irgendwer meint es wäre sinnvoll? HEY, DIE GESETZE SIND FÜR DEN MENSCHEN DA, NICHT DER MENSCH FÜR DIE GESETZE. Ich tu was ich für richtig und vernünftig halte, und wenn das mit den Gesetz übereinstimmt ist das OK, wenn nicht ist es auch gut. Überleg dir das mal!

Ach, Riegler halts Maul!

mannheim-68erz 12.11.2002 - 21:48
Nur weil Du fürs Staatsexamen (cand.) in Jura zugelassen bist, brauchst Du nicht so rumprollen. Ausserdem finde ich es lustig, dass Du den Titel so betonst. Normalerweise haben solche Titelfetischisten wie Du ne Profilneurose....

Aprospos, schon mal was von zivilem Ungehorsam gehört?

Den Nazi Richard Rieger Löschen

Von Tobias.m. 12.11.2002 - 21:57
Die meißten Ergänzungen sind schon Primitiv
genug, aber dieser ist besonders schlimm,Richard Rieger
(Ri Ri) 12.11.2002.19.22 beleidigt die schon viel zu
wenigen Atomgegner im Wendland,so ein Nazi sofort Löschen.
Die Berichte Oben sind oft gut, aber die Ergänzungen sind
oft Primitiv,und so war das schon immer auf Indymedia.
Der Bericht von der Demo in Lüneburg und die Bilder
sind gut , aber dann die Ergänzungen von ausnahmen
abgesehen Primitiv.Und die Antiatom Demos waren im
Wendland sowieso im März 1997 viel besser,und da waren
noch 20000 Leute da,und ich auch,die Zeiten sind wohl
auch vorbei.1997 waren über 20000 Leute in Lüneburg,
jetzt etwa 1500.Und viel mehr wird es auch nicht mehr.

Spontane Platzverweise

Jumper 12.11.2002 - 23:15
Wir waren im Wald bei Hagenbach nah an dem Gleisen. Dort sind wir offen auf die BGSler zugegangen (OK, war ne dumme Idee). Die haben die Personalien schriftlich aufgenommen und uns sofort einen Platzverweis ausgesprochen. Weiterhin wurde angekündigt uns in Gewahrsam zu nehmen und uns die Kosten zu belasten, sollten wir heute nochmals in der Nähe des Gleiskörpers aufgegriffen werden und den Ort jetzt nicht sofort Richtung Westen verlassen.

Dieses krasse Vorgehen hat uns doch sehr überrascht. Der Wald dort ist wirklich sehr interessant für kleine Gruppen. Wir konnten an einer weiteren Stelle sehr gemütlich Platz nehmen und die BGSler an einem weitern Bahnübergang aus angenehmer Distanz beobachten.

Zwei Fragen:
1) Mit was sind denn die Hummeln ausgerüstet, die wir permanent beschäftigen konnten ? Wärmekameras ? Tut das ?

2) Geht das rechtlich, so ohne Vorankündigung einen Platzverweis auszusprechen, der zudem noch extrem weit gefasst und unspezifisch war ?

Ciao,
Jumper

Hallo Herr Rieger,

AnAtDe (Anti-Atom-Demonstrant) 12.11.2002 - 23:46
wen wollen Sie auf die Gesetze aufmerksam machen? Die DemonstrantInnenen, die sich meist eh schon recht gut in der Sache auskennen (Erfahrungswerte), oder die "Menschen" in den grünen Uniformen, die eh meinen das Recht auf ihrer Seite zu haben und deshalb nicht auf Gesetze weiter achten? Oder meinen Sie sogar die Leute, die den ganzen Scheiß zu verantworten haben?

Naja, auf jeden Fall "liebe" Grüße an den Jürgen (ihr Bruder? Cousin?...?) Ach ja, und an ihre Freunde von der Burschenschaft und RCDS...
Wir lassen uns nicht einschüchtern!!! Schon garnicht von Gesetzen!!!

Sozialparasiten? Was bist du denn für einer?

Sozialparasite 13.11.2002 - 14:51
Jaja..."Die meisten Berufsdemonstranten sind sowieso nur Sozialparasiten, die auf Kosten der Allgemeinheit leben..."

We are unemployed, happy happy unemployed...

Geiles Lied von Wizo, hör ich grad.

Oller Spießer da oben