Prügel mit Todesfolge - 3. Update
Das am 25.6. bekannt gegebene gerichtsmedizinische Gutachten zu den Todesumständen von Stephan Neisius aus Köln wurde von der Polizei und Staatsanwaltschaft als Entlastungszeugnis gefeiert. Das war vorschnell, denn das Gutachten kommt zu durchaus ernstem Schluss. Näheres kann untenstehend und bei Amnesty International, Tel. 030/420248-0, e-mail:
ai-de@amnesty.de in Erfahrung gebracht werden.
Zur Vorgeschichte:
http://www.de.indymedia.org/2002/05/23043.shtml
http://www.de.indymedia.org/2002/05/23161.shtml
ai-de@amnesty.de in Erfahrung gebracht werden. Zur Vorgeschichte:
http://www.de.indymedia.org/2002/05/23043.shtml
http://www.de.indymedia.org/2002/05/23161.shtml
>>> Ein Mensch wird zur Medienfigur >>> Probleme des gerichtsmedizinischen Gutachtens >>> Die Aktivität von Amnesty International >>>
Auszug aus einem Text aus dem sozialen Umfeld Stephans:
>>> Ein Mensch wird zur Medienfigur
Mit dem Begriff "Randalierer" kommunizieren wir ganz allgemein Inhalte, wie öffentliche Unruhestiftung, auch schwere Beschädigung fremden Privat- oder allgemeinen Eigentums und insgesamt grob gemeinschaftswidriges, strafwürdiges Verhalten. Deswegen muß er vorsichtig angewendet werden. Durch Polizeiberichte und darauf basierende Presseartikel entstand zunächst ein reduziertes und verzerrtes Bild von Stephan, das eines gesichtslosen Randalierers.
Es geschah diffamierend und falsch, weil es eine vorher geschehene Straftat und eine potenzielle Notwehrsituation der Täter nach der Festnahme suggerierte: Vor dem Einsatz hatte lediglich eine Ruhestörung vorgelegen, Stephan hat die Beamten nicht angegriffen, und erst seiner Festnahme hat er sich, scheinbar heftig, widersetzt. Schon der Ablauf des Einsatzes bis zur Überwältigung und Fesselung ist diskutierbar. Danach dann geschahen, über einen bezeugten längeren Zeitraum hinweg, Mißhandlungen und Quälereien an einem erkennbar Kranken und Wehrlosen.
Eine Berichterstattung, die diese Gefahr der Fehldarstellung in Kauf nimmt, ist unwahrhaftig. In diesem Zusam-menhang ist es auch ärgerlich, daß nur den Tätern das Recht auf ein Urteil erst nach der Aufklärung zugestanden wird ("mutmaßlich" oder "angeblich verprügelt"; "Polizeibeamte sollen ..."), nicht aber dem Opfer. Im Fall von Stephan wird damit ein Mensch auf ein Schlagwort reduziert, das noch dazu einer Fehlbeschreibung der letzten bewußten Stunden seines Lebens entstammt.
Die Berichterstattung durch Personen, die zumal Stephan nicht kannten, kam teilweise einer nachträglichen Legitimation des Einsatzes und der Brutalitäten, einer gesellschaftlichen Ausgrenzung und Vorverurteilung des Opfers und einem Herunterspielen des Falles zur Schadensbegrenzung und Prozeßvorbereitung verdächtig nahe. Beschämend für diejenigen, die sich daran beteiligt haben, für die, die noch jetzt an diesen Vokabeln festhalten, beschämend für unsere Stadt, die auch Stephans Stadt gewesen ist.
>>> Probleme des gerichtsmedizinischen Gutachtens
Ein am 25. 6. bekannt gewordenes gerichtsmedizinisches Gutachten wurde von Polizei und Staatsanwaltschaft als Entlastungszeugnis gefeiert und dies von Teilen der Medien auch so weitergegeben. Das war vorschnell, denn das Gutachten kommt zu folgendem Schluß:
Stephan starb durch eine Schädigung seines Gehirns als Folge einer vorherigen Belastungsreaktion, bei der Herz und Kreislauf plötzlich versagten. Die Erregung eines erkennbaren psychotischen Schubes, an dem Stephan an diesem Abend litt, sei durch die Handlungsweisen der Polizeibeamten verstärkt und über eineinviertel Stunden aufrechterhalten worden. Der Sauerstoffmangel, entstanden durch Aufregung und eine zusätzliche Atembehinderung durch die Fixierungsmaßnahmen habe dann das Herz-Kreislauf-Versa-gen verursacht.
Wegen Stephans Vorerregung könne zwar nicht zweifelsfrei nachgewie-sen werden, daß sein Tod durch ein anderes Vorgehen der Polizeibeamten mit Sicherheit hätte vermieden werden können. Jedoch: Jedem Laien müsse klar sein, daß anhaltende körperliche Fixierung zu Atembehinderung damit einer lebensbedrohlichen Situation führen kann. Das gelte genauso für die Anwendung von körperlicher Gewalt aus Gründen der DeEskalation.
Von der unnötigen Brutalität nach Stephans Festnahme ist dabei noch nicht einmal die Rede! Dieses Gutachten hat das gerichtsmedizinische Institut der Uni Köln im Auftrag der Staatsanwaltschaft Köln, die das durch Kölner Polizeibeamte verübte Verbrechen untersucht, erstellt. Ein Grundproblem dieser Untersuchung: die Behörde, aus der die Täter kommen, und die sie nun untersuchenden Institutionen arbeiten arbeiten ansonsten symbiotisch miteinander.
Die - bezeugten - Fakten der Akte Stephan Neisius sprechen eine klarere Sprache: Die Täter konnten nachweislich erkennen und wurden von Stephans Mutter auch darauf hingewiesen, daß sie es mit einem kranken Menschen zu tun hatten. Nachdem er überwältigt und gefesselt war, hatten sie die Möglichkeit (und die Pflicht) ihm zu helfen. Zwei Rettungssanitäter befanden sich in der Wohnung, ein Krankenwagen war zur Stelle. Das alles ignorierten sie.
Stattdessen wurde Stephan mindestens eine Dreiviertelstunde lang immer wieder gezielt mit Faustschlägen und Fußtritten ins Gesicht und auf den gesamten Körper mißhandelt, nach Aussagen eines der Täter aus Rache, und auf der Wache Eigelstein von sechs Tätern mit einer Gewalttätigkeit gequält, die einen der sie anzeigenden Polizeibeamten unter Tränen von der SS hat sprechen lassen.
Seine Augen wurden ihm blau und die Nase und sein Gesicht blutig geschlagen und getreten und ihm fünf Rippen gebro-chen. Dabei lag er wehrlos auf dem Bauch oder wurde stark blutend über den Boden ge-schleift, die Hände mit Handschellen auf den Rücken und die Beine mit Kabelbindern ge-fesselt, teilweise lagen oder knieten Täter auf ihm. Sie brachten Stephan, der befürchtete, getötet zu werden, in eine für ihn ausweglose, lebensbedrohliche Situation, fügten ihm Schmerzen zu, erniedrigten ihn und versetzten ihn in Verzweiflung und Angst.
Beim Versuch einer erzwungenen Blutentnahme, immer noch gefesselt und mit einem der Täter auf sich liegend, ist Stephan dann wegen Sauerstoffmangel kollabiert. Der Wortlaut, mit dem das Gutachten den medizinischen Befund in einen abmildernden Kontext zu setzen versucht, und die genannten Zusammenhänge machen Vieles daran fragwürdig. Der Anwalt der Familie: "Es ist anfechtbar. Das prüfen wir zu Zeit."
>>> Die Aktivität von Amnesty International
Mit Datum vom 27. 5. 02 hat sich das Londoner Internationale Sekretariat von Amnesty International mit einem Schreiben an die NRW-Justiz- und Innenminister und an die Staats-anwaltschaft Köln gewendet. Die Stellvertretende Direktorin des Europe Regional Program, Halya Gowan, fordert darin eine schnelle, sorgfältige und unparteiische Untersu-chung des Tatbestandes durch die Staatsanwaltschaft selbst. Sie verlangt eine Kopie des Autopsieberichtes, sowie, über die Erkenntnisse der polizeiinternen Untersuchungskom-mission und der Staatsanwaltschaft auf dem Laufenden gehalten zu werden.
Darüber hinaus erinnert sie an Folgendes: Durch die Grundprinzipien der U.N. bestehen klare Regeln für die begrenzte Anwendung notwendiger Gewalt durch Gesetzesvertreter, die bei deren Anwendung die Beachtung der Beschränkung und des Minimierens von Schaden und Verletzungen fordern. Und daß das Verbot von Folter, Grausamkeiten oder unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung oder Bestrafung zu verschiedenen in-ternationalen Menschenrechtsstandards gehört, sowie daß Deutschland Vertragspartei al-ler dieser Vereinbarungen ist.
Näheres erfährt man beim Generalsekretariat Amnesty International, Tel. 030/420248-0, e-mail:
ai-de@amnesty.de
Pikant: die Bundesregierung zitiert gerade den genannten U.N.-Artikel zur Zeit in einer großangelegten Plakataktion, mit der für das deutsche Parlament geworben wird.
Von Stephan erzählen, Aufklären, Strafverfolgung erwirken: Ob das, was wir tun, Stephan nützt, kann niemand sagen. Aber es wird uns nützen.
Köln, 1. 7. ´02
Der erste Teil des Textes kann unter
http://germany.indymedia.org/2002/06/25052.shtml im Ergänzungen-Teil eingesehen werden.
Auszug aus einem Text aus dem sozialen Umfeld Stephans:
>>> Ein Mensch wird zur Medienfigur
Mit dem Begriff "Randalierer" kommunizieren wir ganz allgemein Inhalte, wie öffentliche Unruhestiftung, auch schwere Beschädigung fremden Privat- oder allgemeinen Eigentums und insgesamt grob gemeinschaftswidriges, strafwürdiges Verhalten. Deswegen muß er vorsichtig angewendet werden. Durch Polizeiberichte und darauf basierende Presseartikel entstand zunächst ein reduziertes und verzerrtes Bild von Stephan, das eines gesichtslosen Randalierers.
Es geschah diffamierend und falsch, weil es eine vorher geschehene Straftat und eine potenzielle Notwehrsituation der Täter nach der Festnahme suggerierte: Vor dem Einsatz hatte lediglich eine Ruhestörung vorgelegen, Stephan hat die Beamten nicht angegriffen, und erst seiner Festnahme hat er sich, scheinbar heftig, widersetzt. Schon der Ablauf des Einsatzes bis zur Überwältigung und Fesselung ist diskutierbar. Danach dann geschahen, über einen bezeugten längeren Zeitraum hinweg, Mißhandlungen und Quälereien an einem erkennbar Kranken und Wehrlosen.
Eine Berichterstattung, die diese Gefahr der Fehldarstellung in Kauf nimmt, ist unwahrhaftig. In diesem Zusam-menhang ist es auch ärgerlich, daß nur den Tätern das Recht auf ein Urteil erst nach der Aufklärung zugestanden wird ("mutmaßlich" oder "angeblich verprügelt"; "Polizeibeamte sollen ..."), nicht aber dem Opfer. Im Fall von Stephan wird damit ein Mensch auf ein Schlagwort reduziert, das noch dazu einer Fehlbeschreibung der letzten bewußten Stunden seines Lebens entstammt.
Die Berichterstattung durch Personen, die zumal Stephan nicht kannten, kam teilweise einer nachträglichen Legitimation des Einsatzes und der Brutalitäten, einer gesellschaftlichen Ausgrenzung und Vorverurteilung des Opfers und einem Herunterspielen des Falles zur Schadensbegrenzung und Prozeßvorbereitung verdächtig nahe. Beschämend für diejenigen, die sich daran beteiligt haben, für die, die noch jetzt an diesen Vokabeln festhalten, beschämend für unsere Stadt, die auch Stephans Stadt gewesen ist.
>>> Probleme des gerichtsmedizinischen Gutachtens
Ein am 25. 6. bekannt gewordenes gerichtsmedizinisches Gutachten wurde von Polizei und Staatsanwaltschaft als Entlastungszeugnis gefeiert und dies von Teilen der Medien auch so weitergegeben. Das war vorschnell, denn das Gutachten kommt zu folgendem Schluß:
Stephan starb durch eine Schädigung seines Gehirns als Folge einer vorherigen Belastungsreaktion, bei der Herz und Kreislauf plötzlich versagten. Die Erregung eines erkennbaren psychotischen Schubes, an dem Stephan an diesem Abend litt, sei durch die Handlungsweisen der Polizeibeamten verstärkt und über eineinviertel Stunden aufrechterhalten worden. Der Sauerstoffmangel, entstanden durch Aufregung und eine zusätzliche Atembehinderung durch die Fixierungsmaßnahmen habe dann das Herz-Kreislauf-Versa-gen verursacht.
Wegen Stephans Vorerregung könne zwar nicht zweifelsfrei nachgewie-sen werden, daß sein Tod durch ein anderes Vorgehen der Polizeibeamten mit Sicherheit hätte vermieden werden können. Jedoch: Jedem Laien müsse klar sein, daß anhaltende körperliche Fixierung zu Atembehinderung damit einer lebensbedrohlichen Situation führen kann. Das gelte genauso für die Anwendung von körperlicher Gewalt aus Gründen der DeEskalation.
Von der unnötigen Brutalität nach Stephans Festnahme ist dabei noch nicht einmal die Rede! Dieses Gutachten hat das gerichtsmedizinische Institut der Uni Köln im Auftrag der Staatsanwaltschaft Köln, die das durch Kölner Polizeibeamte verübte Verbrechen untersucht, erstellt. Ein Grundproblem dieser Untersuchung: die Behörde, aus der die Täter kommen, und die sie nun untersuchenden Institutionen arbeiten arbeiten ansonsten symbiotisch miteinander.
Die - bezeugten - Fakten der Akte Stephan Neisius sprechen eine klarere Sprache: Die Täter konnten nachweislich erkennen und wurden von Stephans Mutter auch darauf hingewiesen, daß sie es mit einem kranken Menschen zu tun hatten. Nachdem er überwältigt und gefesselt war, hatten sie die Möglichkeit (und die Pflicht) ihm zu helfen. Zwei Rettungssanitäter befanden sich in der Wohnung, ein Krankenwagen war zur Stelle. Das alles ignorierten sie.
Stattdessen wurde Stephan mindestens eine Dreiviertelstunde lang immer wieder gezielt mit Faustschlägen und Fußtritten ins Gesicht und auf den gesamten Körper mißhandelt, nach Aussagen eines der Täter aus Rache, und auf der Wache Eigelstein von sechs Tätern mit einer Gewalttätigkeit gequält, die einen der sie anzeigenden Polizeibeamten unter Tränen von der SS hat sprechen lassen.
Seine Augen wurden ihm blau und die Nase und sein Gesicht blutig geschlagen und getreten und ihm fünf Rippen gebro-chen. Dabei lag er wehrlos auf dem Bauch oder wurde stark blutend über den Boden ge-schleift, die Hände mit Handschellen auf den Rücken und die Beine mit Kabelbindern ge-fesselt, teilweise lagen oder knieten Täter auf ihm. Sie brachten Stephan, der befürchtete, getötet zu werden, in eine für ihn ausweglose, lebensbedrohliche Situation, fügten ihm Schmerzen zu, erniedrigten ihn und versetzten ihn in Verzweiflung und Angst.
Beim Versuch einer erzwungenen Blutentnahme, immer noch gefesselt und mit einem der Täter auf sich liegend, ist Stephan dann wegen Sauerstoffmangel kollabiert. Der Wortlaut, mit dem das Gutachten den medizinischen Befund in einen abmildernden Kontext zu setzen versucht, und die genannten Zusammenhänge machen Vieles daran fragwürdig. Der Anwalt der Familie: "Es ist anfechtbar. Das prüfen wir zu Zeit."
>>> Die Aktivität von Amnesty International
Mit Datum vom 27. 5. 02 hat sich das Londoner Internationale Sekretariat von Amnesty International mit einem Schreiben an die NRW-Justiz- und Innenminister und an die Staats-anwaltschaft Köln gewendet. Die Stellvertretende Direktorin des Europe Regional Program, Halya Gowan, fordert darin eine schnelle, sorgfältige und unparteiische Untersu-chung des Tatbestandes durch die Staatsanwaltschaft selbst. Sie verlangt eine Kopie des Autopsieberichtes, sowie, über die Erkenntnisse der polizeiinternen Untersuchungskom-mission und der Staatsanwaltschaft auf dem Laufenden gehalten zu werden.
Darüber hinaus erinnert sie an Folgendes: Durch die Grundprinzipien der U.N. bestehen klare Regeln für die begrenzte Anwendung notwendiger Gewalt durch Gesetzesvertreter, die bei deren Anwendung die Beachtung der Beschränkung und des Minimierens von Schaden und Verletzungen fordern. Und daß das Verbot von Folter, Grausamkeiten oder unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung oder Bestrafung zu verschiedenen in-ternationalen Menschenrechtsstandards gehört, sowie daß Deutschland Vertragspartei al-ler dieser Vereinbarungen ist.
Näheres erfährt man beim Generalsekretariat Amnesty International, Tel. 030/420248-0, e-mail:
ai-de@amnesty.de Pikant: die Bundesregierung zitiert gerade den genannten U.N.-Artikel zur Zeit in einer großangelegten Plakataktion, mit der für das deutsche Parlament geworben wird.
Von Stephan erzählen, Aufklären, Strafverfolgung erwirken: Ob das, was wir tun, Stephan nützt, kann niemand sagen. Aber es wird uns nützen.
Köln, 1. 7. ´02
Der erste Teil des Textes kann unter
http://germany.indymedia.org/2002/06/25052.shtml im Ergänzungen-Teil eingesehen werden.
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(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
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Ergänzungen
Übrigens
Plakataktion
Das wäre nicht schlecht.
Es wäre aber vielleicht nicht schlecht, wenn man das einheitlich gestalten könnte. Vielleicht hat ja einer Lust irgendwo seine Ideen zu veröffentlichen.
Grüße
vielleicht so
Stephan Neisius
* + 24.5.02
www.indymedia.de
(ihre straßen - unsere straßen.
ihre werbung - :-P)
hm,
Stephan Neisius
* (???) + 24.05.02
www.indymedia.de
als url besser die dieses textes hier
kann man halten
für die url vom artikel dürfte der platz meist leider nicht reichen (wenn mans im vobeifahren lesen können soll).
aber solche details sind an ort und stelle eh am besten zu entschieden.
oder auch noch gerne:
'nach Mißhandlung durch Kölner Polizisten'
(das ist gut formuliert, glaub ich, weil's in jedem fall stimmt: die kausalität ist nicht festgestellt (wie es bei 'durch mißhandlung...' der fall wäre), aber impliziert - so vermeidet man, daß das ganze im widerspruch zum offiziellen gefälligkeitsgutachen steht, das den menschen vom medialen mainstream als 'wahrheit' verkauft wird. so wird man die reflexreaktion 'scheiß linke übertreibungen mal wieder!' verhindern oder zumindest erschweren.
'folter' (alternativ zu 'mißhandlung') würd' ich's nicht nennen, weil die bullen stefan ja einfach just for fun totgetreten haben, und nicht, um ein geständnis zu erzwingen.)
www.STEPHAN-N.info
mehr zum "Fall Stephan N."
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Köln: Neues Gutachten gegen Polizisten im Fall Stephan N.
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