Polizeigewalt: Stefan N. nicht ermordet- nur zu sehr belastet?
Kommentar zur Presseerklärung der Kölner Polizei und Staatsanwaltschaft zum Tod von Stefan N., der im Mai an den Folgen der Behandundlung durch Kölner Bullen verstarb.
Am 26.06.02 gaben die Kölner Polizei und die Staatsanwaltschaft eine gemeinsame Presseerklärung bezüglich der gerichtsmedizinischen Begutachtung der Leiche von Stefan N. ab.(siehe: www.presseportal.de/story.htx?nr=360217)
Stefan N. wurde im Mai 2002 von der Kölner Polizei aus seiner Wohnung gezerrt und dermassen verprügelt, dass er kurze Zeit später seinen Verletzungen erlag.
Mindestens zwei Dinge in dieser Presseerklärung halte ich für eine absolute Frechheit und Diffamierung eines Toten:
1. wird geschrieben, dass die gerichtsmedizinische Untersuchung als Todesursache einen "hypoxischen Hirnschaden" festgestellt hat. Hierfür wird eine "vorausgegangene Belastungreaktion mit plötzlichem Herzkreislaufversagen", die angeblich durch das Verhalten der "Polizeibeamten" nur "verstärkt und aufrechterhalten worden sei" verantwortlich gemacht.
Natürlich kann es sein, dass Stefan N. ein plötzliches Herzkreislaufversagen hatte. Dieses dürfte allerdings durch massive innere Blutungen entstanden sein, die sehr wahrscheinlich dadurch zustande kamen, dass ein Mensch (der zudem gerinnungshemmende Medikamente einnahm) brutalst zusammengeschlagen und getreten wurde. Dafür würden auch die immer wieder beschriebenen Hämatome sprechen.
Eine vorhergegangene Belastungssituation kann in der Gerichtsmedizin, der nur die Leiche vorliegt, nur behauptet, nicht aber bewiesen werden. Und diese Behauptung schützt natürlich die teilweise schon mehrmals auffällig gewordenen Bullen.
2. wird das Verhalten von Stefan N. vor dem Einsatz der Polizei als psychotisch beschrieben, "wobei sich zusätzlich ein akuter Cannabiskonsum ausgewirkt haben dürfte."
Die Diagnose einer Psychose bzw. psychotischen Verhaltens kann oft erst in langen Gesprächen durch Psychiater oder Psychologen gestellt werden. Auf keinen Fall durch Prügelbullen, die vorher schon die Wohnungstür eingeschmissen haben oder im nachhinein durch Rechtsmediziner. Stefan N. in dieser Presseerklärung mit einer, in unserer Gesellschaft immer noch stigmatisierenden Erkrankung zu attribuieren, ist ein Versuch seinen Ruf zu schädigen und das Verhalten der Bullen zu rechtfertigen.
Diese Pressereklärung zeigt wieder einmal dass im deutschen Rechtssystem eine Hand die andere wäscht, dass gegen Polizeigewalt praktisch nicht vorgegangen wird. Hier wurde ein junger Mann zu Tode geprügelt und die Gerichtsmedizin behauptet, er wäre daran verstorben, dass er sich vor dem Verprügeltwerden angestrengt hätte und ansonsten sowieso ein psychisch kranker Kiffer gewesen sei.
Um es kurz zu machen: eine menschliche, juristische, medizinische Sauerei, was da abgeliefert wurde.
Stefan N. wurde im Mai 2002 von der Kölner Polizei aus seiner Wohnung gezerrt und dermassen verprügelt, dass er kurze Zeit später seinen Verletzungen erlag.
Mindestens zwei Dinge in dieser Presseerklärung halte ich für eine absolute Frechheit und Diffamierung eines Toten:
1. wird geschrieben, dass die gerichtsmedizinische Untersuchung als Todesursache einen "hypoxischen Hirnschaden" festgestellt hat. Hierfür wird eine "vorausgegangene Belastungreaktion mit plötzlichem Herzkreislaufversagen", die angeblich durch das Verhalten der "Polizeibeamten" nur "verstärkt und aufrechterhalten worden sei" verantwortlich gemacht.
Natürlich kann es sein, dass Stefan N. ein plötzliches Herzkreislaufversagen hatte. Dieses dürfte allerdings durch massive innere Blutungen entstanden sein, die sehr wahrscheinlich dadurch zustande kamen, dass ein Mensch (der zudem gerinnungshemmende Medikamente einnahm) brutalst zusammengeschlagen und getreten wurde. Dafür würden auch die immer wieder beschriebenen Hämatome sprechen.
Eine vorhergegangene Belastungssituation kann in der Gerichtsmedizin, der nur die Leiche vorliegt, nur behauptet, nicht aber bewiesen werden. Und diese Behauptung schützt natürlich die teilweise schon mehrmals auffällig gewordenen Bullen.
2. wird das Verhalten von Stefan N. vor dem Einsatz der Polizei als psychotisch beschrieben, "wobei sich zusätzlich ein akuter Cannabiskonsum ausgewirkt haben dürfte."
Die Diagnose einer Psychose bzw. psychotischen Verhaltens kann oft erst in langen Gesprächen durch Psychiater oder Psychologen gestellt werden. Auf keinen Fall durch Prügelbullen, die vorher schon die Wohnungstür eingeschmissen haben oder im nachhinein durch Rechtsmediziner. Stefan N. in dieser Presseerklärung mit einer, in unserer Gesellschaft immer noch stigmatisierenden Erkrankung zu attribuieren, ist ein Versuch seinen Ruf zu schädigen und das Verhalten der Bullen zu rechtfertigen.
Diese Pressereklärung zeigt wieder einmal dass im deutschen Rechtssystem eine Hand die andere wäscht, dass gegen Polizeigewalt praktisch nicht vorgegangen wird. Hier wurde ein junger Mann zu Tode geprügelt und die Gerichtsmedizin behauptet, er wäre daran verstorben, dass er sich vor dem Verprügeltwerden angestrengt hätte und ansonsten sowieso ein psychisch kranker Kiffer gewesen sei.
Um es kurz zu machen: eine menschliche, juristische, medizinische Sauerei, was da abgeliefert wurde.
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Ergänzungen
stimmt genau
na endlich
war ja auch ziemlich unerhört nur andeutungen zu machen,dass das eingreifen ja zu brutal war und zum tode geführt hat.
stephan war halt soetwas wie hulk, übermenschliche kräfte und muskeln bis zum umkippen.
unsere jungs haben nur ihre arbeit getan.
PFLICHTERFÜLLUNG BIS ZUM TOD (EGAL VON WEM).
danke...
"Mord" impliziert die Tötungsabsicht
wobei..
Mord...
Der Tod des Stefan N. war im juristischen Sinne vielleicht kein Mord, sondern eine Folge des Tobens völlig durchgeknallter Problemviertel-Bullen - mag vielleicht sein. Seit der Presseerklärung mit dem medizinischen Gutachten ist es einer.
stephan & die probleme des kölner gutachtens
Wir sind Freunde von Stephan und werden uns mit
der Behandlung vor und nach seinem Tod nicht abfinden.
Daher sammeln und publizieren wir Informationen über ihn,
im Netz, Presse, Rundfunk und Fernsehen und auf der Straße.
Das Ziel ist, Stephan sein Gesicht wieder zu geben und Druck
auf die Strafverfolger zu erzeugen. Beides gehört zusam-
men. Danke für Euer Interesse an der Sache, sowas tut gut.
Thomas, Köln
Unser Freund Stephan ist tot
Seit mehreren Wochen berichten Zeitungen, Fernsehen und Radio von Stephan, der nach seiner Festnahme in der Nacht des 11. Mai, bereits in Gewahrsam, von Polizisten über einen längeren Zeitraum brutal gequält und mißhandelt worden ist. Er fiel danach in ein Koma, aus dem er nicht wieder aufwachte. Am 24. Mai ist Stephan gestorben. Wir sind fassungslos.
Stephan ist durch seinen Tod zu einer öffentlichen Person geworden, an deren Schicksal jeder teilhaben kann, die aber viel zu wenige kennen. Uns ist wichtig und er verdient es, daß diese Person sein Gesicht erhält, daß aus ihr der Mensch Stephan wird.
Darüber hinaus müssen wir klarstellen: Ein Verbrechen hat stattgefunden. Das darf nicht passieren, so etwas darf niemandem geschehen.
Wir kannten Stephan, einige sehr lange. Er hat gern gelebt. Stephan war sehr präsent, ein zutiefst humorvoller und origineller Mensch, der seine Position genau reflektierte. Er hätte sich mehr vom Leben gewünscht - Traurigkeit oder Probleme gestand er ein, ging aber zurückhaltend damit um. Stephan war gebürtiger Kölner, kommunikativ, mitunter äußerst schlagfertig, und oft haben wir miteinander gelacht.
Stephan war ein kultur-, besonders ein musikbegeisterter Mensch, der gerne Konzerte oder Theater besuchte. Er war Musiker, ein guter Bassist mit einer eigenen Band, der oft jede freie Minute zum Musizieren nutzte. Und er war Schreiner, darüber hinaus aber ein sehr vielseitiger und geschickter, gelassener Handwerker, von dem man lernen konnte. Diese Fähigkeiten hat er oft unter Beweis gestellt, denn er war hilfsbereit und engagierte sich für seine Freunde.
Er trug gern Hüte.
Seinen vielleicht größten Traum, Profimusiker zu werden, hat Stephan nicht mehr umsetzen können.
Wir vermissen ihn und sind sehr traurig.
Ein Mensch wird zur Medienfigur
Durch Polizeiberichte und darauf basierende Presseartikel entstand zunächst ein reduziertes und verzerrtes Bild von Stephan, das eines gesichtslosen Randalierers. Mit dem Be-griff "Randalierer" kommunizieren wir ganz allgemein Inhalte, wie öffentliche Unruhestiftung, auch schwere Beschädigung fremden Privat- oder allgemeinen Eigentums und insgesamt grob gemeinschaftswidriges, strafwürdiges Verhalten. Deswegen muß er vorsichtig angewendet werden.
Hier geschah es diffamierend und falsch, weil es eine vorher geschehene Straftat und eine potenzielle Notwehrsituation der Täter nach der Festnahme suggerierte: Vor dem Einsatz hatte lediglich eine Ruhestörung vorgelegen, Stephan hat die Beamten nicht angegriffen, und erst seiner Festnahme hat er sich, scheinbar heftig, widersetzt. Schon der Ablauf des Einsatzes bis zur Überwältigung und Fesselung ist diskutierbar. Danach
dann geschahen, über einen bezeugten längeren Zeitraum hinweg, Mißhandlungen und Quälereien an einem erkennbar Kranken und Wehrlosen. Eine Berichterstattung, die diese Gefahr der Fehldarstellung in Kauf nimmt, ist unwahrhaftig. In diesem Zusammenhang ist es auch ärgerlich, daß nur den Tätern das Recht auf ein Urteil erst nach der Aufklärung zugestanden wird ("mutmaßlich" oder "angeblich verprügelt"; "Polizeibeamte sollen ..."), nicht aber dem Opfer.
Im Fall von Stephan wird damit ein Mensch auf ein Schlagwort reduziert, das noch dazu einer Fehlbeschreibung der letzten bewußten Stunden seines Lebens entstammt. Die Berichterstattung durch Personen, die zumal Stephan nicht kannten, kam teilweise einer nachträglichen Legitimation des Einsatzes und der Brutalitäten, einer gesellschaft-lichen Ausgrenzung und Vorverurteilung des Opfers und einem Herunterspielen des Falles zur Schadensbegrenzung und Prozeßvorbereitung verdächtig nahe. Beschämend für diejenigen, die sich daran beteiligt haben, für die, die noch jetzt an diesen Vokabeln festhalten, beschämend für unsere Stadt, die auch Stephans Stadt gewesen ist.
Probleme des gerichtsmedizinischen Gutachtens
Ein am 25. 6. bekannt gewordenes gerichtsmedizinisches Gutachten wurde von Polizei und Staatsanwaltschaft als Entlastungszeugnis gefeiert und dies von Teilen der Medien auch so weitergegeben. Das war vorschnell, denn das Gutachten kommt zu folgendem Schluß: Stephan starb durch eine Schädigung seines Gehirns als Folge einer vorherigen Belastungsreaktion, bei der Herz und Kreislauf plötzlich versagten. Die Erregung eines erkennbaren psychotischen Schubes, an dem Stephan an diesem Abend litt, sei durch die Handlungsweisen der Polizeibeamten verstärkt und über eineinviertel Stunden aufrechterhalten worden. Der Sauerstoffmangel, entstanden durch Aufregung und eine zusätzliche Atembehinderung durch die Fixierungsmaßnahmen habe dann das Herz-Kreislauf-Versagen verursacht. Wegen Stephans Vorerregung könne zwar nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, daß sein Tod durch ein anderes Vorgehen der Polizeibeamten mit Sicherheit hätte vermieden werden können. Jedoch: Jedem Laien müsse klar sein, daß anhaltende körperliche Fixierung zu Atembehinderung damit einer lebensbedrohlichen Situation führen kann. Das gelte genauso für die Anwendung von körperlicher Gewalt aus Gründen der De-Eskalation. Von der unnötigen Brutalität nach Stephans Festnahme ist dabei noch nicht einmal die Rede!
Dieses Gutachten hat das gerichtsmedizinische Institut der Uni Köln im Auftrag der Staatsanwaltschaft Köln, die das durch Kölner Polizeibeamte verübte Verbrechen untersucht, erstellt. Ein Grundproblem dieser Untersuchung: die Behörde, aus der die Täter kommen, und die sie nun untersuchenden Institutionen arbeiten arbeiten ansonsten symbiotisch miteinander.
Die - bezeugten - Fakten der Akte Stephan Neisius sprechen eine klarere Sprache: Die Täter konnten nachweislich erkennen und wurden von Stephans Mutter auch darauf hin-gewiesen, daß sie es mit einem kranken Menschen zu tun hatten. Nachdem er überwältigt und gefesselt war, hatten sie die Möglichkeit (und die Pflicht) ihm zu helfen. Zwei Rettungssanitäter befanden sich in der Wohnung, ein Krankenwagen war zur Stelle. Das alles ignorierten sie. Stattdessen wurde Stephan mindestens eine Dreiviertelstunde lang immer wieder gezielt mit Faustschlägen und Fußtritten ins Gesicht und auf den gesamten Körper mißhandelt, nach Aussagen eines der Täter aus Rache, und auf der Wache Eigelstein von sechs Tätern mit einer Gewalttätigkeit gequält, die einen der sie anzeigenden Polizeibeamten unter Tränen von der SS hat sprechen lassen. Seine Augen wurden ihm blau und die Nase und sein Gesicht blutig geschlagen und getreten und ihm fünf Rippen gebrochen. Dabei lag er wehrlos auf dem Bauch oder wurde stark blutend über den Boden geschleift, die Hände mit Handschellen auf den Rücken und die Beine mit Kabelbindern gefesselt, teilweise lagen oder knieten Täter auf ihm. Sie brachten Stephan, der befürchtete, getötet zu werden, in eine für ihn ausweglose, lebensbedrohliche Situation, fügten ihm Schmerzen zu, erniedrigten ihn und versetzten ihn in Verzweiflung und Angst. Beim Versuch einer erzwungenen Blutentnahme, immer noch gefesselt und mit einem der Täter auf sich liegend, ist Stephan dann wegen Sauerstoffmangel kollabiert.
Der Wortlaut, mit dem das Gutachten den medizinischen Befund in einen abmildernden Kontext zu setzen versucht, und die genannten Zusammenhänge machen Vieles daran fragwürdig. Der Anwalt der Familie: "Es ist anfechtbar. Das prüfen wir zu Zeit."
Die Aktivität von Amnesty International
Mit Datum vom 27. 5. 02 hat sich das Londoner Internationale Sekretariat von Amnesty International mit einem Schreiben an die NRW-Justiz- und Innenminister und an die Staatsanwaltschaft Köln gewendet. Die Stellvertretende Direktorin des Europe Regional Program, Halya Gowan, fordert darin eine schnelle, sorgfältige und unparteiische Untersuchung des Tatbestandes durch die Staatsanwaltschaft selbst. Sie verlangt eine Kopie des Autopsieberichtes, sowie, über die Erkenntnisse der polizeiinternen Untersuchungskommission und der Staatsanwaltschaft auf dem Laufenden gehalten zu werden.
Darüber hinaus erinnert sie an Folgendes: Durch die Grundprinzipien der U.N. bestehen klare Regeln für die begrenzte Anwendung notwendiger Gewalt durch Gesetzesvertreter, die bei deren Anwendung die Beachtung der Beschränkung und des Minimierens von Schaden und Verletzungen fordern. Und daß das Verbot von Folter, Grausamkeiten oder unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung oder Bestrafung zu verschiedenen in-ternationalen Menschenrechtsstandards gehört, sowie daß Deutschland Vertragspartei aller dieser Vereinbarungen ist.
Näheres erfährt man beim Generalsekretariat Amnesty International, Tel. 030/420248-0, e-mail:
Pikant: die Bundesregierung zitiert gerade den genannten U.N.-Artikel zur Zeit in einer großangelegten Plakataktion, mit der für das deutsche Parlament geworben wird.
Von Stephan erzählen, Aufklären, Strafverfolgung erwirken: Ob das, was wir tun, Stephan nützt, kann niemand sagen. Aber es wird uns nützen.
Köln, 1. 7. ´02
Selbstjustitz?
Misshandlung durch kölner Polzei
Und wie die Polizei jetzt alles versucht zu vertuschen ist das Schlimmste an Hohn was einem Rechtsstaat passieren kann.
Gut ist, dass jetzt endlich alles an die Öffendlichkeit kommt. ich bin selbst von der kölner Polizei mehrfach menschenunwürdig behandelt und misshandelt worden. Und wenn es mir nicht am eigenem Leibe wiederfahren währe würde ich es nicht glauben, dass soetwas Deutschland möglich ist. Das Ausland auch die USA stufen uns nicht umsonst als rechtsradikal ein.
Nach der Beerdigung kamen 4 Polizisten nachts