Tegernseer Landstrasse.

DragonD 02.02.2002 06:31 Themen: Militarismus
war bis 5 Uhr morgens dort... noch 31 Maenner ung 3 Frauen eingesperrt...
Ich war einer von den Personen die sich am RotKreuz Platz versammelt haben... sind um 17.48 eingekesselt worden und zwischen 20 und 21 Uhr abtransportiert worden und zwar in die Tegernseer Landstrasse. Zu diesem Zeitpunkt sagte man uns noch das wir bis maximum 0.00 Uhr festgehalten werden.

Es waren ca. 100 Maenner in den Zellen (grossteils vom Marienplatz) und 30 Frauen...

Als ich um 5 Uhr morgens entlassen wurde waren es noch 31 Maenner und 3 Frauen...

Telefonieren war allen verboten... ganz wenige durften aber wohl frueher gehen... (aeltere oder Gesundheitlich nicht so fitte...)

ab und zu gab es etwas Wasser ( bis um ein Uhr die Becher ausgingen...) aber nichts zu essen.

Es wurden insgesammt 4 Fotos (Polareud) von uns gemacht... und wir sollten unseren rechten Zeigefingerabdruck abgeben... Das wurde von einigen verlangt, bei anderen war es kein Problem wenn man sich geweigert hat.
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Ergänzungen

"Freiwillige" Fingerabdruck-Abgabe

yo 02.02.2002 - 09:50
Kein Wunder, wenn "es bei einigen kein Problem war", wenn sie den Fingerprint nicht abgeben wollten. Fingerabdrücke darf die Polizei m.W. nur im Zuge einer "erkennungsdienstlichen Behandlungen" (ED-Behandlung) nehmen. Das ist ein formaler Akt und weil es ein solcher ist, kann dagegen auch Widerspruch eingelegt und nachträglich die Löschung der Daten verlangt bzw. darauf geklagt werden. Wenn sie tatsächlich nur mal eben so einen Fingerabdruck haben wollten, ohne förmlich eine ED-Behandlung anzukündigen, gibt es dafür keine rechtliche Grundlage. Mit anderen Worten, die Leute, die sich nicht geweigert haben, haben das quasi auf "freiwilliger" Grundlage getan. Die sollten damit dringend zu einem Anwalt.

der griff zum duden

Johann 02.02.2002 - 11:51
wäre hier wohl nicht schlecht gewesen.

fotos

egal 02.02.2002 - 12:10
und was ist mit den Portraitfotos?(in einem anderen Bericht erwähnt)- Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage?

Fotos dürfen nicht gemacht werden

Beckstein 02.02.2002 - 13:25
An Alle,

Bullen dürfen keine Fotos machen wenn keine Straftat vorliegt §81b StPO. Außerdem muß immer das Verhältnismäßigkeitsprinzip eingehalten werden und dies hat Verfassungsrang. Wenn jetzt ein Schnüffler oder Bulle mitließt, und davon gehe ich aus, dann bitte beachten. Also immer verweigern. Die lügen bewußt oder aus Unkenntnis (Dummheit ist ja dort weit verbreitet)wenn sie irgendwelche Rechtsgrundlagen zitieren. Denen werden 2,3 Paragraphen aus dem PAG (Polizeiaufgabengesetz)in die Birne gehämmert und damit hat es sich. München stinkt nach Prügelbullen und Spießertum und Ude hat auch nur um Bürgermeister zu bleiben sozialdemokratische Grundprinzipien verraten.

Danke Beckstein!

Cyber Anarch 02.02.2002 - 19:36
Das musste mal gesagt werden.