Waldspaziergang von Hitzacker nach Neu-Tramm
Dienstag morgen, kurz vor 8h, ca. 200 Castor Gegner begeben sich in mehreren Gruppen auf einen Spaziergang durch den Wald nahe Hitzacker. Schon bald gewinnt der Zug die Aufmerksamkeit der Ordnungshüter, die sich zahlreich anschließen. Sobald die ersten den Wald betreten, verlassen die BGS-Beamten ihre Fahrzeuge, offenbar haben sie es recht eilig. Beide Gruppen beginnen, den nächsten Hügel zu besteigen, wobei es sich in Uniform anscheinend schneller Läuft, schon bald ist das Gros der Waldspaziergänger eingekesselt, anderen gelingt es, sich in kleineren Grüppchen zu entfernen. Eingekesselte berichten von deutlichen Gewaltandrohungen bei geringstem Widerstand. Die Abwesenheit von Presse und die Lage im Wald tragen nicht gerade zur Ermutigung der Umkreisten bei...
Nachdem sich der Kessel zu den Fahrzeugen bewegt hatte, machten sich gelangweilte BGSler daran, sich um die restlichen Kleinstgruppen zu kümmern. Selbst 2er und 3er-Gruppen, die bereits auf dem Rückzug in Richtung Camp waren, weit außerhalb der Sperrzone um die Gleise, wirkten auf die Beamten gefährlich genug, um sie wegen der Drohenden Gefahr einer Sitzblockade ebenfalls einzukassieren.Im Vorfeld waren Polizeifahrzeuge durch Gegenstände auf der Fahrbahn behindert worden. Dabei handelte es sich u.a. um eine riesige Mülltonne, die so schwer war, daß sie ohne Frage nur von allen 200 Teilnehmern kollektiv dorthin bewegt worden sein konnte, so die erkennbare Einschätzung der Streckensicherer.Nun begann die Aufnahme der Personalien und Wegnahme der persönlichen Gegenstände. Bei knapp 80 Festnahmen dauerte dies ca. 3 Stunden. Manchen wurden trotz der Kälte die Schals abgenommen (Strangulierungsgefahr!). Kurz nach 12 ging's dann ab in zwei Busse der Kölner Polizei.
Nach weiterer Verzögerung wurden wir dann nach Neu-Tramm gebracht, wo es galt, weitere 4 Stunden im Bus auszuharren. Anfangs kostete selbst die Erlaubnis zum Toilettengang einige Überredungsarbeit. Zwischen 16 und 17 Uhr wurden schließlich Äpfel, Bananen, Snickers (!) und Tee von den Bamberger Kollegen in den Bussen verteilt, kurz bevor es endlich ans Einquartieren ging.Wir machten es uns in der äußerst komfortablen Zelle, die nun ca. 120-130 Bewohner zählte, bequem. Löchrige Isomatten und kratzige Wolldecken von teilweise 1957 und 1965 (laut aufschrift) sorgten für eine gemütliche Atmosphäre. Einige der Bewohner, die wir dort trafen, waren bereits seit 10-13 Stunden in Gewahrsam. Als selbst nach dieser Zeit von richterlichen Beschlüssen zum weiteren Verbleib nichts zu hören oder sehen war, wurde der Ruf nach Freiheit zunehmend lauter. Nach längerer Diskussion mit den Beamten jenseits der Zellentür kam schließlich deren Vorgesetzter, der zusagte, sich sofort um Beschleunigung der Entlassungen bzw. Vorführungen zu kümmern. Diese Beschleunigung war so effektiv, daß innerhalb der folgenden zwei Stunden ganze vier Insassen freikamen, bis der gute Mann schließlich erneut kam, um seine vorherige Aussage zu wiederholen.
Die folgende Zeit verging unter Vollbeschäftigung der Bewacher; Toilettengänge waren nötig, Telefonate wurden eingefordert, das Trinkwasser war sehr begehrt, weitere Beschwerden über die Festsetzung über acht Stunden hinaus folgten, der Ruf nach Essen wurde lauter, bis endlich Käsebrote (ohne Streichfett) serviert wurden.Schließlich wurden Konfliktmanager und Anwälte versprochen. Letztere fanden vermutlich den Weg nicht, erstere mußten sehr weit weg sein, so weit, daß sie mehrere Stunden "unterwegs" waren. Nach weiteren Beratungen und dem freiwilligen Verbleib mancher Freigelassener in der Zelle ("alle oder keiner") war es für die Gruppe aus Hitzacker gegen 1:30 so weit, die Unterkunft wurde nun von sitzenden Mitstreitern aus Laase übernommen, die nach und nach eintrafen.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
Ergänzungen
kommt mir alles
Danke namenix
erst später
ps: brd bullenstaat - wir haben dich jetzt noch mehr zum kotzen satt!
wie war das mit den snickers?
ansonsten muß ich sagen, daß mir indimedia sehr gut gefällt, vor allem die kommentare.
tschüssi, bob
rechtliche Lage?
Trotz mehrfacher Bitte durfte keiner von uns bei der Durchsuchung dabei sein.
Wie ist das nun mit der rechtlichen Lage?
Kann man Widerspruch gegen die Festnahme,Lichtbildaufnahme,Durchsuchung etc. einlegen?
Wenn ja, gegen was genau und bis wann muß dies geschehen?
Wieviel Kohle durfen die Bullen für die Ingewahrsamnahme kassieren? Kann man die Bezahlung auch verweigern?Wie sind bis jetzt die Erfahrungen bei solch einer Verweigerung?Könnte man den Bürokratenstaat nicht durch Sammelklagen oder ähnlichem einfach lahmlegen?
Neu Tramm
Was ich damit sagen will: Beim nächsten mal muß im ganzen Bundesgebiet das Telefon klingeln. (Freund und Helfer...)
Ziviel-Polizei
Reicht Beschweren ein!!!
Beschwerden ? - besser Dienstaufssichtsbeschw
bis ca 19.oo Uhr und später wurden die Leute ohne richterliche Prüfung/Vorladung festgehalten. Extremfall 6 Personen in einer Einzelzelle von 2X2m. Einer dieser bedauerlichen Gefangenen im Alter von 60 Jahren konnte in dieser Zeit nicht einmal die Toilette benutzen!!! und musste notgedrungen in der Zelle urinieren. Das hätte ich von unserem Rechtsstaat nie erwartet. Ich hoffe das die o.g. der strikten Rechtsweg einleiten. Zur kurzen Kenntnisnahme einen kurzen Auszug aus dem NDS Gefahrenabwehrgesetz. Nach kurzer Lektüre wird hier deutlich, dass oben geschilderte Gewahrsamnahme deutlich gegen diese Vorgaben verstossen. Desgleichen ist die restrikte Einschränkung der Bevölkerung im Rahmen des Castortransports sowohl zeitlich als von der
Entfernung ( zum Teil bis zu 4 km von der eigentlichen Strecke entfernt) in keiner Weise rechtmässig. Dies wurde meiner Kenntnis nach sogar von BGS-Beamten diskutiert! und als klarer Rechtsverstoss durch die Polizeileitung und Einheiten angesehen. Für den nächsten Castortransport bedeutet dies, das jetzt jeder betroffene Bürger, der von der Polizei an der Weiterfahrt sowohl aus privatem als auch dienstlichAnlass gehindert wurde, Strafanzeige und Dienstaufsichtbeschwede bei den zuständigen Behörden einreichen muss!!! Zur Information noch einmal die rechtliche Begründung in Teilauszügen!! Sollte sich jeder besorgen, um im Falle der Konfrontation die sofortige Begründung fordern kann und selbst erfolgreich gegenargumentieren kann. Das schafft eigene Sicherheit und verunsichert die noch grünen Azubis der Polizei nebst deren Führung!!!
13 Identitätsfeststellung, Prüfung von Berechtigungsscheinen
Erläuterung
(1) Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können die Identität einer Person feststellen, 1. wenn dies zur Abwehr einer Gefahr erforderlich ist, 2. wenn sie sich an einem Ort aufhält, von dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß dort a) Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung verabreden, vorbereiten oder verüben, b) sich Personen aufhalten, die gegen aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften verstoßen, oder c) sich Personen verbergen, die wegen Straftaten gesucht werden
(2) 1Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können zur Feststellung der Identität die erforderlichen Maßnahmen treffen, insbesondere die betroffene Person anhalten, sie nach ihren Personalien befragen und verlangen, daß sie mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung aushändigt. 2Die Person kann festgehalten werden, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann.
§ 20 Behandlung festgehaltener Personen
Erläuterung
(1) 1Wird eine Person auf Grund des § 13 Abs. 2 Satz 2, des § 16 Abs. 3 oder des § 18 festgehalten, so ist ihr unverzüglich der Grund bekanntzugeben. 2Sie ist über die ihr zustehenden Rechtsbehelfe zu belehren.
(2) 1Der festgehaltenen Person ist unverzüglich Gelegenheit zu geben, eine Person ihrer Wahl zu benachrichtigen und zu ihrer Beratung hinzuzuziehen, soweit dadurch der Zweck oder die Durchführung der Maßnahme nicht gefährdet wird. 2Die Verwaltungsbehörde oder die Polizei soll die Benachrichtigung übernehmen, wenn die festgehaltene Person dazu nicht in der Lage ist und die Benachrichtigung ihrem mutmaßlichen Willen nicht widerspricht. 3Ist die festgehaltene Person minderjährig oder ist für sie eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt, so ist unverzüglich diejenige Person zu benachrichtigen, der die Sorge für die Person oder die Betreuung in persönlichen Angelegenheiten obliegt.
§ 21 Dauer der Freiheitsbeschränkung
Erläuterung
1Die festgehaltene Person ist zu entlassen, 1. sobald der Grund für die Maßnahme der Verwaltungsbehörde oder der Polizei weggefallen ist, 2. wenn die FortdauerFreiheitsbeschränkung durch richterliche Entscheidung nach § 19 für unzulässig erklärt wird, 3. in jedem Falle spätestens bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen, wenn nicht vorher die Fortdauer der Freiheitsbeschränkung durch richterliche Entscheidung angeordnet ist. 2In der richterlichen Entscheidung ist die höchstzulässige Dauer der Freiheitsbeschränkung zu bestimmen; sie darf nicht mehr als vier Tage betrage. 3_Eine Freiheitsbeschränkung zum Zweck der Feststellung der Identität soll nicht länger als sechs Stunden dauern.
Adresse für Dienst-, Sachaufsichtbeschwerde
Grenzschutzpräsidium Nord
Raaberg 6
24567 Bad Bramstedt