Die Zehn Basisrechte des Kundgebers

L. Pepermans, St. Jansplein, 2060 Antwerp 06.11.2001 22:28 Themen: Globalisierung
Das Grundgesetz in Belgiën gewährleistet die freie Meinungsäußerung. Man kann seine Meinung äußern mittels Aktion, Kundgebung, Sit-in, Transparenten, Pamphlet, Skandierung eines Schlagwortes usw. Die freie Meinungsäußerung ist ein "Grundrecht" das höher steht als ein eventuelles Polizeireglement. Laßt sie also nicht zu schnell einschüchtern von der Behauptung dass ein Polizeireglement sie untersagt ihre Meinung zu äußern.

Demonstrieren tut man niemals alleine. Laßt sich darum nicht isolieren und benutze ihre Öhre und Augen gut so dass wenn es Schwierigkeiten mit der Polizei gibt man nicht nur für sich selbst eintreten kann aber auch für anderen ein Zeugnis leisten kann. Darum machten wir eine Beitrage über die Zehn Basisrechte. Es ist eine beitrage für die Manifestanten gegen den Eurotop Laeken-Brussel 14 dezember 2001.
Die Zehn Basisrechte des Kundgebers

Das Grundgesetz gewährleistet die freie Meinungsäußerung. Man kann seine Meinung äußern mittels Aktion, Kundgebung, Sit-in, Transparenten, Pamphlet, Skandierung eines Schlagwortes usw. Die freie Meinungsäußerung ist ein ?Grundrecht? das höher steht als ein eventuelles Polizeireglement. Laßt sie also nicht zu schnell einschüchtern von der Behauptung dass ein Polizeireglement sie untersagt ihre Meinung zu äußern.

Demonstrieren tut man niemals alleine. Laßt sich darum nicht isolieren und benutze ihre Öhre und Augen gut so dass wenn es Schwierigkeiten mit der Polizei gibt man nicht nur für sich selbst eintreten kann aber auch für anderen ein Zeugnis leisten kann.


1. Identitätskontrolle.

Die uniformierte Polizei oder in Zivil gehende Polizisten (wenn sie sich legitimieren) dürfen ihre Identität kontrollieren.
Die Polizei soll einen Grund haben (Ordnungsverstoss oder Straftaten).
Dann sind sie verpflichtet ihre Identitätskarte einzuhandigen; nach Verifizierung soll diese Karte unmittelbar zurückgegeben werden.
Eintreten fùr ihre Meinung ist nicht strafbar und ist keinen Ordnungsverstoss.

2. Verwaltungshaft.

= Man wird nicht wegen eines Verbrechens angeklagt.
= Maximum: 12 Stunde.
Die Polizei ist verpflichtet dem Häftling ein Register unterzeichnen zu lassen wenn man hereinkommt und wenn man freigelassen wird.
Das ist das einzige das man unterzeichnen kann.

3. Untersuchungshaft.

= Wenn man in Verdacht ist wegen eines Verbrechens
= Maximum 24 Stunde, es wäre denn der Untersuchungsrichter gibt einen Verhaftungsbefehl.

4. Befragungen

- Man hat das absolute Recht zu schweigen, man hat keine Verpflichtung Erklärungen oder sonst was zu unterschreiben.
- Erklärungen werden oft gegen sie und ihre Mitaktivisten benutzt.
- Sie haben das Recht mit einer Erklärung zu warten bis sie einen Anwalt gesprochen haben.

5. Leibesvisitation

- Sicherheitsdurchsuchung: aufspüren ?gefährliche? Objekte.
- Aufspürungsdurchsuchung: aufspüren von verdächtigen Objekten bei dem Verbrechen wofür Sie im Verdacht stehen.
- Ohne genaue Anweisungen darf die Polizei nicht durchsuchen.
- Wenn man verpflichtet wird sich auszukleiden gehen die Behörde außerhalb ihrer Befugnis.
Man geht am besten nach einer Kundgebung mit ? lehren Taschen? ; keine Drogen, auch keine Softdrogen, keine Messer oder Objekte die man als ?Waffe? sehen kann. Keine Adressbücher. Die Polizei ist namentlich sehr in Namen interessiert.

6. Photographieren von Kundgeber und Arrestanten

- Photographieren ohne Erlaubnis ist eine Verletzung der Privacy.
- Besonders bei Verwaltungshaft wegen einer Aktion, weil die Ausfuhr einer Aktion ein demokratisches Recht ist, ist es nicht normal dass man in ein Polizeiphotoalbum geratet.
- Protestiere mit Nachdruck gegen diese Praxis.

7. Fingerabdrücke

=Noch nicht gesetzlich festgelegt.
- Passt in der Zusammensetzung der Dokumentation für das Generalkommissariat für gerichtliche Aufträge.
- Das dient zu dem Kampf gegen die Kriminalität. Meinungsäußerung ist kein Verbrechen also braucht man nicht an dieser Praxis mitzuwirken.

8. Warnung von Familie oder Bekannten während des Haftes

- Man darf der Polizei fragen die Familie oder einen Anwalt zu warnen; man soll dieses Recht benutzen; die Polizei ist aber nicht verpflichtet auf ihr Anliegen einzugehen.

9. Hilfe eines Antwalts

- Bei Verwaltungshaft hat man kein Recht auf einen Anwalt.
- Wenn man nach 24 Stunden doch verhaftet wird und nach einem Gefängnis transportiert wird dann hat man unmittelbar Recht auf einen Anwalt.
- Der Antwalt darf sie alle Tage bis 21.00 Uhr besuchen.

10. Bestehe auf ihre Rechte und protestiere

Wenn die Polizei außerhalb ihrer Befugnis geht wenn sie z.B. schimpft, schlagt oder sie durchsucht mit der Absicht zu erniedrigen kann man am besten sofort nach der Freilassung einen Anwalt kontaktieren um zu sehen wie sie am besten reagieren können. Auch Protest findet am besten kollektiv statt.

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Beitrage von rechtsanwalt Lieve Pepermans, St. Jansplein, 2060 Antwerpen und Ivo Flachet, Gent.
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Ergänzungen

Vielen Dank für die Mühe!

Peter Pan 06.11.2001 - 23:44
Ich werde sehen, ob ich es morgen ausdrucke und verteile...

huh ?

pikachu 07.11.2001 - 09:29
und das soll für deutschland gelten ? Ich meine, versteht es nicht falsch, aber an dem Text hat sich ja wohl eindeutig der Babelfish zu schaffen gemacht und damit bezweifle ich ganz stark das dieser Text in Deutschland gilt.

Das gilt für Belgien

Milchbroetchen 07.11.2001 - 09:35
Man erkennt es schon im ersten Absatz. Lustige Übersetzung aber gute Hinweise

Gruss

Milchbroetchen