2. Reisebericht Genua

Heidi Lippmann 20.08.2001 16:17 Themen: Repression
Bericht über meine Besuche im Marassi- und Pontedecimo-Gefängnis am 16. und 17. August, Gespräche mit allen 15 deutschen Inhaftierten, Anwalt, Staatsanwalt, EA und Angehörigen. Details zu den Indizien gegen die 10erGruppe.
politische Forderungen
Reisebericht II - Genua von MdB Heidi Lippmann

Im Nachgang zu meiner Genuareise vom 31.7.-2.8.01 reiste ich am 16./17.8.01 erneut nach Genua, um die dort inhaftierten deutschen Gefangenen zu besuchen. Begleitet wurde ich wiederum von Frau Generalkonsulin Mayer-Schmalburg, die an den Gesprächen mit den Gefängnisleitungen und der Staatsanwaltschaft beteiligt war. Im Mittelpunkt meines derzeiti-gen Besuchs standen
- zwei Besuche bei den 7 weiblichen Inhaftierten in Pontedecimo
- Gespräche mit den 9, nach der Entlassung von Christian aus Oberhausen, jetzt noch 8 männlichen Gefangenen im Marassi-Gefängnis
- Gespräch mit einem Anwalt der 10er Gruppe
- Gespräch mit dem Leitenden Staatsanwalt Pellegrino
- Gespräch mit Angehörigen und dem EA Genova

Die Ausgangslage
Von den bei meinem ersten Besuch ursprünglich 51 im Rahmen des G-8-Gipfels Inhaftierten sind zwischenzeitlich bis auf 15 deutsche Staatsangehörige alle anderen nach positiver Haftbeschwerde entlassen und bis auf die beiden italienischen Inhaftierten abgeschoben worden. Dieses betrifft neben den Angehörigen der internationalen Volx-Theatergruppe (No-Border-Karawane) - darunter die beiden in Österreich lebenden bzw. studierenden deut-schen Staatsangehörigen Martin und Robert - Angela und Christian aus Oberhausen, Joa-chim aus München und drei junge Männer aus dem sächsischen Freiberg. Christian wurde im Anschluss an meinen Besuch im Marassi-Gefängnis entlassen und per Flugzeug abge-schoben, so dass ich vorher noch die Möglichkeit hatte mit ihm zu reden.

Angeklagt waren oder sind fast alle wegen Zerstörung und Plünderung (§ 419) und Mitglied-schaft im sog. Black Bloc, einer laut italienischer Justiz "kriminellen Vereinigung" (§ 416). Alle bis auf einen, der bei dem Überfall auf die Schola Diaz verhaftet wurden, wurden am Sonn-tag oder Montag nach den Gipfelveranstaltungen in oder außerhalb Genuas festgenommen. (Siehe meinen 1. Reisebericht vom 8.8.2001)

Bei den 15 deutschen Staatsangehörigen wurde die Haftbeschwerde abgelehnt und der weitere Vollzug von Untersuchungshaft angeordnet. Hierbei handelt es sich um
die 10er-Gruppe :
· Alexandra, 27, Psychologiestudentin, Berlin
· Almut, 25, Studentin, Berlin
· Ulrike, 26, Arbeiterin, Berlin
· Christine, 24, Studentin, Berlin
· Petra, 31, Mutter, Berlin
· Inge, 31, Masseurin, Bremen
· Mona, 27, Promotions-Studentin Bremen
· Sven, Bremen
· Hendrik, Leverkusen
· Karsten, Bochum
Sowie um:
· Michael, 20, Leipzig
· Michael David, 20, Leipzig
· Peter, 18, Leipzig
· Viktor, Berlin
· Björn, 18, Abiturient, Schwelm




Haftbedingungen:
Pontedecimo
- Die Haftbedingungen der 7 Frauen sind unverändert und vergleichsweise gut. Sie haben dreimal täglich die Möglichkeit zum gemeinsamen Freigang, sind in 2 sich ge-genüberliegenden Zellen untergebracht (1 x 3, 1 x 4 Frauen), Kontaktmöglichkeiten nach außen (1 Telefonat pro Woche, Besuche, Briefe) entsprechen den Regeln des ital. Strafvollzugs. Kontakte zu anderen Mitgefangenen sind möglich, von denen viele sich solidarisch verhalten.

Marassi
- Die neun Männer sind in einer Gemeinschaftszelle untergebracht, durch die Entlas-sung von Christian jetzt zu acht. Ansonsten sind die Haftbedingungen sehr eng an die Strafvollzugsregelungen angelehnt bzw. liegen darunter, die Freigangmöglich-keiten werden auf maximal 40 Minuten täglich beschränkt. Die ärztliche Versorgung lässt zu wünschen übrig, darüber hinaus gibt es Schwierigkeiten mit einigen Voll-zugsbeamten. Hierüber sprachen wir mit der Gefängnisdirektorin. Die psychische Si-tuation mehrere Gefangener ist durch die in Folge der physischen und psychischen Misshandlungen ausgelösten Traumatisierungen während der Verhaftung und im Po-lizeigewahrsam und durch die Haftbedingungen beeinträchtigt. Eine psychologische Betreuung, z.B. durch erfahrene Vertreter von Organisationen für Folteropfer wäre wünschenswert.

Besuchsmöglichkeiten
Während zwischenzeitlich auch Freunde und entferntere Verwandte (Cousins, Cousinen) Besuchesgenehmigungen der Staatsanwaltschaft Genua erhielten, wurden diese in den ver-gangenen Tagen auf nächste Angehörige (Eltern, Geschwister, Ehegatten) begrenzt. Im Ge-spräch mit dem Staatsanwalt gelang eine Verständigung dahingehend, dass künftig auch weiterhin Besuche von Freunden genehmigt werden, wenn diese eine entsprechende Bestä-tigung von Eltern vorgelegen können, die ihre Besuchsmöglichkeit nicht wahrnehmen kön-nen.

Sprachliche Probleme
Dabei wurde noch einmal deutlich, dass die mangelnde sprachliche Verständigung ein schwerwiegendes Problem darstellt. So wurde bei den mündlichen Verhandlungen nur teil-weise ins Deutsche übersetzt, die Qualität der Übersetzung war teilweise sehr schlecht. Auch die Kommunikation mit den Anwälten gestaltet sich durch fehlende Italienisch-kenntnisse der Inhaftierten mühlselig. Die meisten Dokumente, wie z.B. der Haftbefehl, die Anklagepunkte, das Ergebnis der Haftbeschwerde werden lediglich in italienischer Sprache ausgefertigt. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden und die Bundesregierung ist aufgefordert, dahingehend zu intervenieren, dass alle amtlichen Schriftstücke in die deutsche Sprache übersetzt werden sowie den Angeklagten während der Verhöre und mündlichen Verhandlungen adäquate Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden.

Die Anklage am Beispiel der 10er-Gruppe
Ausführlich besprach ich mit den 10 Inhaftierten, deren Haftbeschwerde als erstes abgelehnt wurde, und ihrem Anwalt und teilweise mit dem Staatsanwalt die gegen sie erhobenen Vor-würfe, die ausschließlich auf Indizien beruhen.

In der Ablehnung der Haftbeschwerde wird festgestellt, dass gegen sie nach Art. 274 der ital. Strafprozessordnung Haftgründe bestehen. Demnach liegen gegen sie gravierende Indizien vor, die eine Zugehörigkeit zum "Black Bloc" vermuten lassen. Es wird festgestellt, dass in ihren Fahrzeugen sog. suspekte Gegenstände sichergestellt wurden, sie ihre Anwesenheit in Genua an den Tagen des G8-Gipfeltreffens nicht überzeugend und schlüssig erklären konnten. Infolgedessen wird vermutet, dass sie an den sog. Krawallen und Verwüstungen des "Black Bloc" in Genua beteiligt waren.

Es folgen einige Definitionen des "Black Bloc", einige Hinweise zu seiner Geschichte, seiner Gliederung sowie Hierarchie, seiner Kampftaktik und seinen Zielsetzungen, die zum großen Teil aus dem Internet stammen, jedoch von Staatsanwalt und Ermittlungsrichter als Grundla-ge genommen werden. Aus den gewonnenen Erkenntnissen wird der Schluss gezogen, dass der "Black Bloc" als kriminelle Vereinigung (Art. 416 des italalienischen Strafgesetzbuchs = Codice Penale, kurz CP) anzusehen ist. Daraus folgt, was die reinen Indizien angeht, dass es in Beug auf den § 416 CP hinreichend erscheint, den Black Bloc unter den Tatbestand "Associazione per delinquere", § 419 CP einzuordnen, d.h. "Gruppen von Personen, die sich mit krimineller Zielsetzung (Zerstörung) zusammengeschlossen haben und die gemeinsame Interessen haben (Kampf gegen Globalisierung indem sie Eigentum zerstören, städtisches Zubehör in Waffen verwandeln, sich unter die Demonstranten mischen, mit dem Ziel eine starke Solidarität herzustellen, die sie ihrerseits demonstrieren) auch unabhängig und au-ßerhalb der effektiven Ausführung einzelner vorprogrammierter Straftaten, weshalb keine komplexe Organisation der Mittel vonnöten ist, es reicht auch eine einfache, elementare Vorbereitung der Mittel..."

In dem vorliegenden Fall muss das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft und mit Zu-stimmung der Ermittlungsrichter prüfen, ob schwerwiegende und übereinstimmende Indizien gegen die Beschuldigten vorliegen, die den Straftatbestand der kriminellen Vereinigung bestätigen.
In dem Text folgt pauschal eine Beschreibung der vom "Black Bloc" in Genua angerichteten Verwüstungen. Es folgt eine Auflistung von sichergestellten Gegenständen mit dem mut-maßlichen Verwendungszweck.

Zur Erinnerung: Die 10 sind 2 Tage nach Beendigung der Gipfelveranstaltungen 40 km au-ßerhalb von Genua festgenommen worden, wo sie am Rande einer Straße ihre 2 Camping-mobile (1 umgebauter UPS-Transporter, ein ähnlicher Mercedes-Transporter, beide älteren Datums, einer mit dem Symbol der Toten Hosen verziert) geparkt hatten und dabei waren, zu kochen. Dass sie sich abseits der offiziellen Touristenrouten und nicht auf einem öffentli-chen Campingplatz wird als suspekt bewertet.

Die Indizien
Durch Recherchen der Rechtsanwälte stellte sich jetzt heraus, wie selektiv Gegenstände, deren Besitz den Gefangenen als schwerwiegende Vorwürfe unterstellt werden, beschlag-nahmt wurden. Ich bin von den Inhaftierten und ihrer anwaltlichen Vertretung autorisiert, die folgende Liste der Indizien zu veröffentlichen mit dem jeweiligen mutmaßlichen Verwen-dungszweck (kursiv) und Erklärungen, die die Inhaftierten, ihre Anwälte und eine Mutter mir gegenüber gemacht haben. Zum Teil wurden die Argumente bereits vor Gericht vorgetragen. Da den Gefangenen keine Protokolle ihrer Aussagen vorliegen, ist eine richtige Wiedergabe nicht überprüfbar. Grundlage für die folgenden Ausführungen ist eine Inhaltsangabe des Auswärtigen Amtes, die Frau Generalkonsulin Meyer-Schalburg den Gefangenen aushän-digte (ohne Gewähr) und die sie mir mit Anmerkungen versehen zurückgaben sowie eine Übersetzung der Haftbeschwerde. Die Erklärungen sind fett gedruckt:

1. Flugblätter und Informationsmaterial
Beweis für Zugehörigkeit zu Demonstrantengruppen, aber auch zum "Black Bloc", da dessen Mitglieder sich unter "normale" Protestierende zu mischen versuchen

2. Infomaterial und Stadtpläne von Genua
Indiz für die Notwendigkeit, sich in Genua gut bewegen zu können

3. Infomaterial zur medizinischen Versorgung und zu juristischem Beistand nach eventuellen Zusammenstößen mit der Polizei
Kein Beweis für die Zugehörigkeit zum "Black Bloc", jedoch für die Bereitschaft, zu einer kör-perlichen Konfrontation mit der Polizei zu kommen.

Alle Inhaftierten haben erklärt, dass sie sich - wie über 200.000 anderer Menschen - in Genua aufhielten, um an den verschiedenen Veranstaltungen teilzunehmen. Die o.g. "Indizien" wurden ebenso wie Flugblätter verschiedenster Gruppen überall in der Stadt verteilt. Es war quasi eine Sammlung von Infos, deren Inhalt zum großen Teil aufgrund der Sprache nicht verstanden wurde. Darüber hinaus ist es eine Selbstver-ständlichkeit, Karten und Stadtpläne dabeizuhaben, wenn man sich in einer fremden Stadt bewegt.

4. Eine beträchtliche Anzahl von zu Waffen umfunktionierbaren Gegenständen, wie z.B. Zimmermannshammer, große Dietriche, Brechstangen, Engländer, Ketten, Steine und klei-nere Messer (all diese Werkzeuge wären als Campingausrüstung ungeeignet)
Schwerwiegende Indizien
Die Hammer könnten benutzt worden sein, um Schaufenster oder Autoscheiben einzuschla-gen, die Brechstangen, um Türen auszuhebeln und Pflastersteine herauszubrechen; die Steine als Geschosse für Schleudern

Vorab sei festgestellt, dass die Festgenommen mit den 2 Campingmobilen für mehrere Wochen unterwegs sein wollten und eine komplette Campingausrüstung einschließ-lich eines großen Zeltes bei sich hatten. Da es sich um alte Fahrzeuge handelt, waren zwei große Werkzeugkisten an Bord, in denen sich u.a. auch Hammer, z.B. für Repara-turen an der Bremstrommel oder auch zum Einschlagen von Zelt-Heringen Zelt befan-den. Laut Erklärung der Mutter eines der Gefangenen handelt es sich um ein Sammel-surium von Werkzeugen aus dem Bestand ihres Mannes, der 40 Jahre bei einem Au-tohersteller gearbeitet hat.
Bei den "Steinen" handelt es sich um kleine Ziersteine in einem ungeöffneten Netz, noch mit Preisschild ausgezeichnet, der größere Stein war am Strand aufgesammelt worden und sollte ein Mitbringsel für die Tochter von Petra werden.
Die "kleineren Messer" waren dem Besteckkasten entnommen, in dem sich natürlich auch Löffel und Gabel befanden...

5. Gerät für den persönlichen Schutz und die medizinische Selbstversorgung
Schwerwiegendes Indiz, da die Mittel zum persönlichen Schutz und insbesondere die zum Beinschutz den aktiven Plan voraussetzen bis zur körperlicher Auseinandersetzung mit dem Gegner zu gehen.

Bei einer Gruppe von 10 Personen, die mehrere Wochen unterwegs ist, wäre es fahr-lässig, keine Reiseapotheke dabei zu haben. Bei dem "Beinschutz" handelt es sich um ein paar Wadenschoner, die gern von Fußballern benutzt werden. Und auch hier wie-der - ein paar Wadenschoner für 10 Personen ...

6. Eine größere Anzahl von schwarzen Kleidungsstücken und Mitteln der Verkleidung wie Hasskappen, Schals und Perücken
Schwerwiegendes Indiz für die gegenseitige Erkennung und zur Vermummung

Die Erklärung der 10 Beschuldigten, dass schwarze Kleidungsstücke und auch Kapu-zenpullover normale Bekleidungsstücke seien, ließ das Gericht ebenso wenig gelten wie die, dass der Besitz 1 Hasskappe und 1 Perücke (im übrigen zu Verkleidungszwe-cken) zur Vermummung von 10 Personen ja wohl ungeeignet seien. Und auch die dicken schwarzen Bekleidungsstücke "trotz sommerlichen Wetters" sind erklärbar, wenn man im kühlen Deutschland losfährt und längere Zeit unterwegs sein will.


7. Dosen und Flaschen mit Lacksprays
Ein weiteres schwerwiegendendes Indiz, das unter die Takik des "Black Bloc" fällt, die Wän-de der Stadt als Tafeln für ihre Parolen zu nutzen. Und 4 Spraydosen mit schwarzem, rotem und blauen Lack sind völlig unverhältnismäßig und mit der beim Verhör angegebenen Rechtfertigung, die Camper neu zu lackieren, nicht vereinbar

Die Aussage hierzu lautet, die Farben für Ausbesserungsarbeiten und nicht für eine Neulackierung nutzen zu wollen. Übrigens, die Dosen waren zum Teil noch original verpackt, ausschließlich in den Farben der 2 Campingmobile. Dass auch Lackierrollen und Pinsel an Bord waren, stellten erst die Rechtsanwälte fest...

8. Ein Film mit 17 Fotos
Schwerwiegendes Indiz, da es von der Anwesenheit eines Teils der Beschuldigten am Ort der Aktionen des "Black Bloc" zeugt. Fotos einiger der Beschuldigten neben einem umge-stürzten und in Brand gesteckten Auto, von einem zerstörten Bancomaten und von der Fassade einer Bank, von Vermummten sind Indizien für die Dokumentierung der Aktionen des "Black Bloc" und von kriegerischen Ritualen und können als Mittel zur kritischen Nachberei-tung gelten

Scheinbar ist es in Italien üblich, dass gewalttätige Aktivisten mit Fotoapparaten rum-laufen und sich selbst ablichten. Übrigens ist eines der Motive, dass sich auf dem Film befand, in der Zeitschrift "Diario" - ein Special über den G8 in Genua - gleich zweimal abgedruckt. Einmal als das umgestürzte Auto gerade zu brennen beginnt, einmal im ausgebrannten Zustand. Das bei den Beschuldigten gefundene Foto zeigt den PkW in ausgebranntem Zustand.

9. Küchenstreichhölzer und Zigarettenfilter, die in den Taschen der beschlagnahmten Jacken gefunden wurden
Ziemlich schwerwiegendes Indiz, da das Vorhandensein bedeutet, dass Mittel (Zigarettenfil-ter) vorhanden waren, die miteinander verbunden und auf den Hals einer zuvor mit Benzin gefüllten Flasche gesteckt und durchtränkt zu einem zur Herstellung eines Molotows uner-lässlichen Mittel werden, zumal diese während der Verwüstungen in gewaltiger Anzahl an-gefertigt und geworfen worden sind

Man nähme statt eines Putzlappens oder Taschentuchs also Filter und verbinde sie miteinander ... Warum einfach wenn's auch kompliziert geht? Im Gespräch mit dem Staatsanwalt musste ich lernen, dass in Italien niemand Eindrehfilter benutzt und er sich nicht vorstellen kann, dass Leute, die doch sonst nach seiner Erkenntnis auf ihre Gesundheit bedacht seien, so etwas ungesundes wie einen Zigarettenfilter zum Ziga-rettendrehen benutzen könnten - eine schwerwiegende kulturelle Frage? Nebenbei, die Anwälte fanden natürlich auch Tabak und Zigarettenpapier ...

Als weiteres Indiz wird aufgeführt, dass alle zehn Beschuldigten verletzt waren, was am 23.7. im Krankenhaus dokumentiert wurde, wohin sie von der Polizei gebracht wurden... Eine schwere Verbrennung der Beschuldigte Christine ..., die zu einem Zeitpunkt der heftigsten gerade erst stattgefundenen Zusammenstöße im Krankenhaus behandelt wurde ist ein wei-teres Indiz für die Teilnahme und dafür, dass sie mit Substanzen zu tun gehabt hat, die eine Verbrennung herbeiführen konnten, zum Beispiel die von den "Black Bloc" während ihrer Übergriffe entfachten Feuer...

Man achte auf das Datum der Dokumentation im Krankenhaus: Sie erfolgte nach den schwerwiegenden Misshandlungen im Polizeigewahrsam und alle wiesen entspre-chende Spuren auf, die mehr oder weniger dokumentiert wurden. Die Verbrennung von Christine stammt von einem Feuerwerkskörper, von dem sie während der De-monstration getroffen wurde, was auch bezeugt werden kann.

Ich führe dieses so detailliert auf, weil hieraus sehr deutlich wird, wie man Straftatbestände konstruieren kann. Eine Ausführung dieses Berichts wird u.a. der Bundesregierung zugestellt, um nochmals die Notwendigkeit einer umgehenden politischen Intervention zu ver-deutlichen. Den 15 Inhaftierten drohen während der staatsanwaltlichen Ermittlungen Unter-suchungshaftstrafen von bis zum einem Jahr oder sogar darüber hinaus. Auch gegen die bisher aus der Haft entlassenen werden die Ermittlungen weitergeführt.

Nach meinen Recherchen betone ich ausdrücklich:

· Nicht einer der Inhaftierten wurde im Rahmen von gewalttätigen Ausschreitun-gen festgenommen.
· Es ist ein reiner Indizienprozeß.
· Alle Beschuldigungen beruhen auf selektiv ausgewählten Gegenständen aus den Fahrzeugen. Aufgrund dieser wird den Beschuldigten eine Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, dem sog. Black Bloc unterstellt.
· Weitere Beschuldigungen beruhen auf Gegenständen, die untergeschoben wurden. Zwei weiteren Inhaftierten wurde in den vergangenen Wochen immer wieder ein Stempel aus einer Bank zugeordnet, der erst dem einen und dann dem anderen zugeordnet wurde/wird. Nach ihrer Beschreibung wurden alle Gegenstände von ca. 10 - 15 Personen, die gemeinsam auf einem Platz im Ge-nua verhaftet wurden, von den Polizisten auf einen großen Haufen geworfen. Im Polizeigewahrsam versuchte man mehrfach, den Festgenommen fremde Ge-genstände, u.a. diesen Stempel in die Hand zu drücken, um so Fingerabdrücke zu erhalten.
In diesem Zusammenhang ist auch das Abschneiden von Haaren bei fünf der Beschuldigten zu hinterfragen, die zu DNA-Analysen genutzt werden könnten.
· Das Konstrukt des "Black Bloc" beruht zum größten Teil aus Informationen, die dem Internet entnommen sind.
· Besonders fraglich ist die Weitergabe von polizeilichen Erkenntnissen der deutschen Polizei an italienische Polizeibehörden. Wie Staatsanwalt Pellegrino mir mitteilte, sei es vollkommen normal, dass italienische Polizeibehörden An-fragen bei der deutschen Polizei stellen, so z. B. um herauszufinden, ob es Er-kenntnisse über eine Teilnahme von Beschuldigten bei Demonstrationen in Gö-teborg oder Prag gäbe, über vorherige polizeiliche Ermittlungen, Mitgliedschaften in kriminellen Vereinigungen usw.
· Im Fall einer Verurteilung drohen den Angeklagten Haftstrafen von 8 - 15 Jahren aufgrund von fadenscheinigen Indizien. Im übrigen handelt es sich bei der Staatsanwältin um eine sog. Mafia-Expertin.
· Ziel der Prozesse ist die Festschreibung der Konstruktion eines sog. "Black Bloc". Diese wird als "politisch reife, nichthierarchische, militante Gruppe" (Zi-tat: SECCOLO XIX) beschrieben, die sich aus autonom agierenden Kleingrup-pen zusammensetzt. Dafür sollen die Angeklagten als Paradebeispiel herhalten. Gesetze aus dem Anti-Terrorismus- und Mafia-Bereich sollen auf den sog. "Black Bloc" angewandt werden bzw. um neue Gesetze zu dessen Bekämpfung erlassen zu können. Dazu muss seine Existenz in dieser Form erst einmal "be-wiesen" werden, wozu die Beschuldigten herhalten sollen.
· Es soll ein Exempel statuiert werden, das der Kriminalisierung und Spaltung der immer stärken Protestbewegung der Globalisierungskritiker dienen soll.

All die o.g. Punkte benötigen eine breite politische Debatte. Die berechtigte und drin-gend erforderlich Kritik an der Globalisierungspolitik der G8 darf nicht zum Anlass genommen werden, die gesamte Bewegung zu kriminalisieren und zu spalten.
Die Gefangenen wünschen ausdrücklich breite Bündnisse, in denen eine gesamtpoli-tische Auseinandersetzung stattfindet.

Die Bundesregierung, der Bundestag, Europäische Institutionen und Regierungen sind u.a. aufgefordert, sich für eine umgehende Entlassung der Gefangenen von Ge-nua und eine bedingungslose Einstellung aller Verfahren einzusetzen, eine internatio-nale Untersuchungskommission einzurichten, die zwischenstaatliche Polizeizusam-menarbeit offen zu legen, die schweren Menschenrechtsverletzungen und die Ermor-dung Carlo Guiglianis zu verurteilen.

Zum Schluss gebe ich erneut die Resolution, die bereits als Ergebnis meines 1. Besuches veröffentlicht wurde, zur Kenntnis. Zwischenzeitlich haben alle Gefangenen von Genua diese autorisiert.

Göttingen, den 19. August 2001
Heidi Lippmann
Leiterin der AG Internationale Politik der PDS-Bundestagsfraktion

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RESOLUTION DER G-8 GEFANGENEN VON GENUA

Wir verurteilen
· Die Misshandlungen bei der Festnahme in der Schola Diaz und bei Festnahmen an anderen Orten
· Die Misshandlungen, die Androhung sexueller Gewalt, den Psychoterror, den Schlafentzug, die Beleidigungen und Beschimpfungen im Polizeigewahrsam
· Die Androhung und Ausübung von Gewalt um Aussagen und Unterschriften zu erzwingen

Wir protestieren
· Gegen das unberechtigte Festhalten; hierbei handelt es sich um einen Frei-heitsentzug aus politischen Gründen
· Dagegen, dass uns falsche Beweisstücke untergeschoben wurden
· Gegen die anfängliche Kommunikationssperre und die mangelnde Aufklärung über unsere Rechte in Haft
· Dagegen, dass wir bis zu einer Woche ohne anwaltliche Betreuung waren
· Gegen die teilweise Isolationshaft einzelner Gefangener
· Gegen die politische Kriminalisierung

Wir fordern
· Die bedingungslose Freilassung aller im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel In-haftierten
· Die Einstellung aller Verfahren
· Die Herausgabe aller persönlichen Gegenstände und Fahrzeuge

WIR PROTESTIEREN GEGEN DIE POLITISCHE KRIMINALISIERUNG!!!
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Ergänzungen

Danke Frau Lippmann...

C.Lehder 20.08.2001 - 18:10
schön zu sehen, dass mit meinen Steuergeldern auch noch vernünftige Sachen gemacht werden. Wie kann ich helfen ? Ich würde gerne an die Inhaftierten schreiben, Pakete schicken u.ä. Wer kümmert sich um die Kinder der Häftlinge ? Kann man da Unterstützung geben ?

Die 10 von Genua sind die ersten Opfer des Eurofaschismus, die aus der BRD stammen. Wir müssen ihnen helfen, so wie wir es mit Mandela taten und mit Mumia versuchen.

Wir werden später nicht behaupten, nichts gewusst zu haben.

Unterstützung ist wichtig

Wolfgang Kortlang 25.08.2001 - 22:21
Ich denke, dass die solidarische Unterstützung der Gefangenen durch die Bewegung überlebenswichtig ist. Ich möchte mich deshalb meinem Vorredner anschliessen und gerne erfahren, wie man von hier aus helfen kann. Wer wird sich sonst in Zukunft noch an solchen Demos beteiligen, wenn er im Notfall dann allein da steht?