Stellungnahme zur Atomgesetz Novelle

ROBIN WOOD 02.08.2001 18:10 Themen: Atom
Stellungnahme von ROBIN WOOD zum
Entwurf eines Gesetzes zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität Stand 5. Juli 2001
Die Bundesregierung trat im Jahr 1998 u.a. mit dem Ziel an, die Betriebsgenehmigungen der Atomkraftwerke zu befristen und so aus der nicht verantwortbaren Nutzung der Atomenergie auszusteigen. Im Koalitionsvertrag vereinbarten SPD und Bündnis 90 Die Grünen:

"Der Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie wird innerhalb dieser Legislaturperiode umfassend und unumkehrbar gesetzlich geregelt."

Ein entschädigungsfreier Ausstieg aus der Atomenergie konnte nach Auffassung der Bundesregierung nur im Konsens mit den vier größten AKW-Betreibern geregelt werden. Anderthalb Jahre wurde hinter verschlossenen Türen verhandelt. Die Ausstiegs-Argumente anderer gesellschaftlicher Gruppen blieben in den Gesprächen und im Ergebnis unberücksichtigt.

Wir sind von einem Atomausstieg so weit entfernt wie eh und je!

Der vorliegende Gesetzentwurf basiert auf der Vereinbarung der Bundesregierung und der Energieversorgungsunternehmen (EVU) vom 14. Juni
2000. Er ist das Ergebnis einer geschickten Verhandlungsführung der Stromkonzerne und einer politischen Bankrotterklärung der Bundesregierung.
Diese Vereinbarung hat mit einem Atomausstieg nichts zu tun. Ausstieg aus der Atomenergie bedeutet die Betriebslaufzeiten der Kraftwerke deutlich zu begrenzen. Im Übrigen: Nur der sofortige Ausstieg aus der Atomenergie kann die Risiken der Atomtechnologie substantiell verringern.

Der Entwurf des Atomgesetzes nennt als Ziel die "geordnete Beendigung" der Atomenergienutzung. Zugleich aber soll den EVUs die Produktion von weiteren 2.623 Terrawattstunden Atomstrom ermöglicht werden. Das entspricht der Menge, die seit der Inbetriebnahme des ersten Reaktors im Jahr 1968 in den deutschen Atomkraftwerken produziert wurde. Durch die
Möglichkeit, Elektrizitätsmengen ganz oder teilweise von einer Anlage auf eine andere zu übertragen, ergeben sich für die Stromkonzerne ungeahnte Möglichkeiten:
Ist eine Anlage wirtschaftlich unrentabel oder sind die Betreiber gezwungen, ein Atomkraftwerk aufgrund gravierender Mängel oder aufgrund eines Störfalls vorzeitig vom Netz zu nehmen, darf die verbleibende Strommenge auf andere Reaktoren übertragen werden. Diese Reaktoren dürfen
entsprechend länger betrieben werden. Einzelne Reaktoren könnten auf diese Weise bis zur Mitte des 21. Jahrhunderts Strom produzieren. Das ist besonders riskant, denn die Gefahren der Atomenergie werden nicht verringert, sondern nehmen mit dem Alter der Reaktoren zu.

Der "Atomkonsens" sichert den Betreibern somit die Möglichkeit, noch für Jahrzehnte Atomstrom einzuspeisen. Die Atomkraftwerke können bis ans Ende ihrer technischen Leistungsfähigkeit betrieben werden und das ohne
hinderliche Streitigkeiten mit einer ausstiegswilligen Aufsichtsbehörde. Denn: Die Bundesregierung blockiert die Durchsetzung notwendiger Nachbesserungen der zum Teil unter katastrophalen Bedingungen betriebenen Anlagen. Sie bescheinigt den Betreibern der Atommeiler einen im
internationalen Vergleich hohen Sicherheitsstandard und verspricht, den geordneten Betrieb der Anlagen bis zur Stilllegung sicherzustellen. Kaum einer atomkritischen Landesregierung wird es unter diesen Bedingungen noch
gelingen, Atomkraftwerke aus sicherheitstechnischen Gründen vom Netz zu nehmen oder auch nur einen höheren Sicherheitsstandard für einzelne Anlagen durchzusetzen!

Otto Majewski, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der EON AG, fasste das Ergebnis der Verhandlungen folgendermaßen zusammen: "Unser erklärtes Ziel, die deutschen Kernkraftwerke zu wirtschaftlich akzeptablen Bedingungen
weiterhin nutzen zu können, haben wir erreicht."

Unter diesen Bedingungen ist es erschreckend, dass es eine gesetzlich geregelte jährliche Sicherheitsüberprüfung der Atomanlagen nicht geben soll. Diese hatten die beiden Regierungsparteien im Herbst 1998 noch für dringend notwendig befunden. Statt dessen wird eine periodische
Sicherheitsüberprüfun g alle zehn Jahre festgeschrieben, an deren Durchführungsbestimmungen die Betreiber der Kraftwerke beteiligt werden müssen.


Der finanzielle Ausgleich von Schäden durch Atomunfälle ist unzureichend geregelt.

Zu begrüßen ist der Schritt, die Deckungsvorsorge für Atomkraftwerke von derzeit 500 Millionen Deutsche Mark auf 2,5 Milliarden Euro je Schadensfall zu erhöhen und somit dem tatsächlichen Risiko des Betriebs eines Atomkraftwerks näher zu kommen. Das von den AKW-Betreibern angestrebte "Solidarmodell" ist dagegen rundherum abzulehnen. Die EVUs
wollen sich über dieses Finanzierungsmodell auf Gegenseitigkeit verpflichten, bei einem Reaktorunfall Geld für die Opfer an den Inhaber des Atommeilers zu zahlen, wenn dieser nicht in der Lage ist, 2,5 Milliarden aufzubringen. Dass die Atomwirtschaft diese Summe zusammen bekommt, ist keineswegs gesichert. Voraussetzung ist die Zahlungsfähigkeit
der vier Stromkonzerne E.ON, RWE, HEW und EnBW. Das "Solidarmodell" erhöht somit die finanziellen Risiken für die Allgemeinheit. Unerlässlich ist daher, für Atomkraftwerke Haftpflichtversicherungen abzuschließen, die für den entstandenen Schaden einer Atomkatastrophe in voller Höhe aufkommen.

Plutoniumfabriken dürfen noch weitere 15 Jahre Mensch und Umwelt radioaktiv verseuchen.

Ein Ende der Plutoniumwirtschaft ist nicht in Sicht. Bis zum 1. Juli 2005 können die AKW-Betreiber abgebrannte Brennelemente in die Wiederaufarbeitungsanlagen La Hague (Frankreich) und Sellafield (Großbritannien) transportieren. Auch nach dem 1. Juli 2005 darf der gesamte angelieferte Müll weiter wiederaufgearbeitet werden, d.h. weitere
15 Jahre radioaktive Verseuchung von Mensch und Umwelt. Die von der Bundesregierung in diesem Zusammenhang oft aufgestellte Behauptung vom "Ende der Wiederaufarbeitung ab 2005" ist eine Irreführung der Öffentlichkeit.

Im Entwurf der Novelle des Atomgesetzes wird unverständlicherweise festgeschrieben, dass das in den Wiederaufarbeitungsanlagen abgetrennte Plutonium weiterverwendet werden muss. Nur so sei der Entsorgungsnachweis und die "geordnete Beseitigung" der bestrahlten Brennelemente zu erbringen. In der Begründung der Gesetzesnovelle heißt es: "Die Verwertung ist somit abgeschlossen, wenn der Wiedereinsatz des aus der
Wiederaufarbeitung gewonnenen Kernbrennstoffs Plutonium in Kernkraftwerken in Form von MOX-Brennelementen begonnen hat." Die Herstellung und der Einsatz von MOX-Brennelementen ist somit zwingend. Das ist
unverantwortlich und ein Schlag ins Gesicht der britischen
Anti-Atom-Bewegung, die sich seit Jahren für die Stilllegung der MOX-Brennelemente-Fabrik in Sellafield engagiert. Ohne den Garantievertrag zur Herstellung von MOX-Brennelementen der deutschen Bundesregierung hätte
die Anlage aus wirtschaftlichen Gründen schließen müssen. Gegen den Einsatz von MOX-Elementen in Reaktoren sprechen die erhöhten Sicherheitsrisiken. Außenminister Joschka Fischer hatte in seiner Funktion als hessischer Umweltminister noch wesentlich daran mitgewirkt, dass die
Siemens AG den Betrieb ihres MOX-Brennelementewerks wegen schwerwiegender Sicherheitsmängel einstellte. In der Anlage sollten aus Plutonium und Uran Mischoxid-Brennelemente für Leichtwasserreaktoren und schnelle Brutreaktoren hergestellt werden. Den EVUs wird, in der Novelle des Atomgesetzes - freigestellt, die MOX-Brennelemente in eigenen Kraftwerken
oder in einer innerhalb der Europäischen Union oder der Schweiz betriebenen Atomanlage einzusetzen. Fraglich und durch den vorliegenden Entwurf nicht geklärt ist der Verbleib der von den deutschen Betreibern an andere Betreiber innerhalb der EU oder der Schweiz gelieferten
MOX-Brennelemente nach deren Einsatz. Dem Atommüll-Tourismus wird hier Tür und Tor geöffnet.

Zudem müssen MOX-Brennelemente ca. 150 Jahre (!) zwischenlagern, bis sie endgelagert werden können. Diese Zeiträume sind unverantwortlich, zumal die geplanten und vorhandenen Zwischenlager alles andere als eine
gesicherte Zwischenlagerung gestatten.


Der Bau von neuen Zwischenlagern schafft Platz für immer mehr Atommüll.

Die Pflicht zum Bau dezentraler Zwischenlager eröffnet der Atomwirtschaft die Möglichkeit die Atomanlagen auf unbestimmte Zeit kostengünstiger und konfliktfreier betreiben zu können. Die völlig überdimensioniert beantragten Zwischenlager und die Aussage der Atomindustrie das
"Ausstiegsgesetz" unter anderen politischen Vorzeichen wieder rückgängig zu machen, sprechen da eine deutliche Sprache. Der Zeitdruck, unter dem der Bau der Lager bis zum Jahr 2005 realisiert werden muss, führt des weiteren dazu, dass Sicherheitsrisiken nur unzulänglich betrachtet werden
können. Im Interesse der Atomindustrie werden Tatsachen geschaffen, die eine unvertretbare Gefährdung von Mensch und Umwelt darstellen.


In Deutschland dürfen weiterhin neue Atomkraftwerke zu Forschungszwecken gebaut werden.

Zu begrüßen ist das im Entwurf der Novelle des Atomgesetzes formulierte Verbot neue Atomkraftwerke zu errichten. Da jedoch Forschungsreaktoren von diesem Verbot ausgenommen sein sollen, können die Anlagenbetreiber ihre
neuen Atomkraftwerke, z.B. den Europäischen Druckwasser Reaktor EPR als Forschungsreaktoren ausgeben. Im Vordergrund steht die Errichtung einer Demonstrationsanlage und deren Erprobung und nicht die gewerbliche Nutzung
zur Erzeugung von Elektrizität. Auch wenn deutsche Unternehmen heute sagen, dass sie für die kommenden Jahre keinen Bedarf für Atomkraftwerke in Deutschland sehen, könnte auf diesem Wege dennoch der Versuch unternommen werden, den Bau von Atomkraftwerken im Ausland zu forcieren und die Marktführerschaft zu sichern.


Fazit

Am 11. Juni 2001 unterzeichneten die EVUs den "Konsensvertrag", nachdem letzte Unstimmigkeiten über Formulierungen im Entwurf des Atomgesetzes ausgeräumt worden waren. Die Stromkonzerne hatten mehrfach betont, dass ihre Unterschrift unter den "Konsens" nur gelte, wenn der ausgehandelte Gesetzentwurf nicht substanziell verändert wird. Bundesumweltminister Trittin hatte demzufolge gegenüber den Umweltverbänden und auch seinen ParteikollegInnen mehrfach ausgeführt, dass es in wesentlichen Punkten
keine Änderungen des Gesetzes geben werde. Eine Ernst zu nehmende Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen im Rahmen der Verbändeanhörung wird es daher nach Auffassung von ROBIN WOOD nicht geben. Dieses Vorgehen ist mit der vielbeschworenen Unabhängigkeit eines Gesetzgebungsverfahrens nicht vereinbar. ROBIN WOOD beteiligt sich daher nicht an der Verbändeanhörung,
durch das dieses undemokratische Verfahren legitimiert werden soll. Die gewaltfreie Aktionsgemeinschaft ROBIN WOOD lehnt den vorliegenden Entwurf des Atomgesetzes als Ganzes ab.

Kontakt:
Jürgen Sattari, Vorstandssprecher, Tel. 0171 / 28 59 622
Bettina Dannheim, Energiereferentin, Tel. 040 / 390 95 56,
 energie@robinwood.de
Ute Bertrand, Pressesprecherin, Tel. 040 / 390 95 53,  presse@robinwood.de

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Ergänzungen