Pressemitteilung des Medi Büros
Dies ist eine Pressemitteilung des Büros für medizinische Flüchtlingshilfe, Berlin anlässlich der Pressekonferenz am 25.7.01.
Siehe dazu auch:
http://www.de.indymedia.org/2001/07/5227.html
Siehe dazu auch:
http://www.de.indymedia.org/2001/07/5227.html
Presseerklärung des Büros für medizinische Flüchtlinge
Die aktuelle Diskussion um Einwanderung und Migration ist geprägt von einer ökonomischen Nützlichkeitslogik. Wir halten es hingegen für notwendig, von den realen Problemen der hier lebenden Menschen auszugehen. Offiziellen Schätzungen nach leben etwa 1 Millionen Menschen aller Altersklassen ohne Aufenthaltsstatus bzw. bürgerliche Rechte in Deutschland.
Vor fünf Jahren haben wir das Büro für medizinische Flüchtlingshilfe mit dem Ziel gegründet, der rassistischen Ausgrenzung von MigrantInnen ohne Aufenthaltsstatus aus der Sozialgesetzgebung und der regulären Gesundheitsversorgung ein praktisches Projekt und eine politische Initiative entgegen zusetzen. Ausgehend von der faktischen Abschaffung des Asylrechts sahen wir voraus, dass immer mehr Flüchtlinge in die Illegalität gedrängt werden würden. Menschen ohne Aufenthaltsstaus sind von Abschiebung bedroht, sobald sie sich an Krankenhäuser oder Arztpraxen wenden. Flüchtlinge, die unter das seit 1993 existierende AsylbLG fallen, bekommen nur eine eingeschränkte medizinische Versorgung. Für diese Menschen wollen wir im Vermittlungsbüro das Grundrecht auf Gesundheitsversorgung praktisch umsetzen und gleichzeitig deutlich machen, dass eine Ausgrenzung aus den grundlegenden Menschenrechten aufgrund des Aufenthaltsstatus für uns nicht hinnehmbar ist.
Seit 1996 haben wir rund 3000 Menschen, die keinen Anspruch auf reguläre Gesundheitsleistungen haben, an Ärztinnen und Ärzte, Hebammen, KrankengymnastInnen, HeilpraktikerInnen und an andere medizinische Einrichtungen vermittelt. Inzwischen betreuen wir rund 90 PatientInnen pro Monat. Darunter sind einfache Erkältungskrankheiten genauso wie Geburten, schwere Infektionserkrankungen, bösartige Tumore, chronische Gelenkprobleme oder komplizierte Frakturen. Täglich stoßen wir an die Grenzen unserer Handlungsfähigkeit. Das Problem der Gesundheitsversorgung von Menschen ohne regulären Aufenthaltsstatus ist weiterhin völlig ungelöst.
Der Bericht der Süßmuth- Kommission nimmt Bezug auf die Situation der Menschen ohne Aufenthaltsstatus. Plädiert wird dort für eine Entkriminalisierung der HelferInnen und gegen die Verpflichtung von Schulen und LehrerInnen Daten an die Ausländerbehörde weiterzugeben (§ 76 AuslG). Das reicht jedoch nicht aus, um den Betroffenen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.
Wir fordern gleichberechtigte Gesundheitsversorgung statt Minimalversorgung:
Unabhängig vom Aufenthaltsstatus muss für alle hier lebenden Menschen der Zugang in das reguläre Gesundheitssystem unter Wahrung der allgemein gültigen medizinischen Standards in Diagnostik und Therapie ermöglicht werden. Deshalb fordern wir die Abschaffung des AsylbLG und Integration aller Flüchtlinge in reguläre Krankenkassen oder die Versorgung nach BSHG.
Aufgrund unserer Erfahrungen bei der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen müssen in der jetzigen rechtlichen Situation folgende Punkte Beachtung finden:
- Sprachmittlung als Grundlage einer adäquaten medizinischen Versorgung:
Da die Verständigung zwischen Behandelnden und PatientInnen essentiell für eine adäquate Gesundheitsversorgung ist, muss für eine qualifizierte Übersetzung gesorgt werden.
- Sicherheit der Flüchtlinge:
Illegalisierte sind permanent von Abschiebung bedroht. Deshalb fordern wir die Abschaffung des § 76 AuslG (Denunziation) sowie Erstellung von Geburtsurkunden für in der Illegalität geborene Kinder ohne Weitergabe der Daten an die Ausländerbehörde. Bis dahin gilt, es folgende Standards für ihre Sicherheit einzuhalten: Keine Registrierung realer Namen und Adressen sowie keine Weiterleitung der persönlichen Daten an die Ausländerbehörde oder an sonstige staatliche Stellen.
Obdachlosenambulanzen, Einrichtung eines Armutsfonds oder von Kontingentbetten sind als mögliche Lösung für die medizinische Versorgung von Menschen ohne Aufenthaltsstatus immer wieder in die Diskussion gebracht worden. Dies ist jedoch Augenwischerei. Wir lehnen eine punktuelle Minimalversorgung genauso ab wie Kontingente oder Fonds, deren unverbindliche und begrenzte Finanzierung stets im Widerspruch zu den Erfordernissen üblicher Therapiestandards stehen wird.
Wir lehnen jegliche Sonderform der Gesundheitsversorgung, die zu einem weiteren Ausschluss von Illegalisierten führt, ab und fordern:
Gleiche Rechte für Alle
Uneingeschränktes Recht auf gleichberechtigte Gesundheitsversorgung, Wohnen, Bildung und Bewegungsfreiheit!
Recht auf Arbeit mit allen tariflichen und sozialen Standards!
Eigenständiges Aufenthaltsrecht für Ehefrauen!
Abschaffung der §§ 76 und 92 AuslG (sog. Denunziations- und Schlepperparagraph)!
Abschaffung des AsylbLG!
Sofortiger Stopp der Abschiebungen!
Die aktuelle Diskussion um Einwanderung und Migration ist geprägt von einer ökonomischen Nützlichkeitslogik. Wir halten es hingegen für notwendig, von den realen Problemen der hier lebenden Menschen auszugehen. Offiziellen Schätzungen nach leben etwa 1 Millionen Menschen aller Altersklassen ohne Aufenthaltsstatus bzw. bürgerliche Rechte in Deutschland.
Vor fünf Jahren haben wir das Büro für medizinische Flüchtlingshilfe mit dem Ziel gegründet, der rassistischen Ausgrenzung von MigrantInnen ohne Aufenthaltsstatus aus der Sozialgesetzgebung und der regulären Gesundheitsversorgung ein praktisches Projekt und eine politische Initiative entgegen zusetzen. Ausgehend von der faktischen Abschaffung des Asylrechts sahen wir voraus, dass immer mehr Flüchtlinge in die Illegalität gedrängt werden würden. Menschen ohne Aufenthaltsstaus sind von Abschiebung bedroht, sobald sie sich an Krankenhäuser oder Arztpraxen wenden. Flüchtlinge, die unter das seit 1993 existierende AsylbLG fallen, bekommen nur eine eingeschränkte medizinische Versorgung. Für diese Menschen wollen wir im Vermittlungsbüro das Grundrecht auf Gesundheitsversorgung praktisch umsetzen und gleichzeitig deutlich machen, dass eine Ausgrenzung aus den grundlegenden Menschenrechten aufgrund des Aufenthaltsstatus für uns nicht hinnehmbar ist.
Seit 1996 haben wir rund 3000 Menschen, die keinen Anspruch auf reguläre Gesundheitsleistungen haben, an Ärztinnen und Ärzte, Hebammen, KrankengymnastInnen, HeilpraktikerInnen und an andere medizinische Einrichtungen vermittelt. Inzwischen betreuen wir rund 90 PatientInnen pro Monat. Darunter sind einfache Erkältungskrankheiten genauso wie Geburten, schwere Infektionserkrankungen, bösartige Tumore, chronische Gelenkprobleme oder komplizierte Frakturen. Täglich stoßen wir an die Grenzen unserer Handlungsfähigkeit. Das Problem der Gesundheitsversorgung von Menschen ohne regulären Aufenthaltsstatus ist weiterhin völlig ungelöst.
Der Bericht der Süßmuth- Kommission nimmt Bezug auf die Situation der Menschen ohne Aufenthaltsstatus. Plädiert wird dort für eine Entkriminalisierung der HelferInnen und gegen die Verpflichtung von Schulen und LehrerInnen Daten an die Ausländerbehörde weiterzugeben (§ 76 AuslG). Das reicht jedoch nicht aus, um den Betroffenen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.
Wir fordern gleichberechtigte Gesundheitsversorgung statt Minimalversorgung:
Unabhängig vom Aufenthaltsstatus muss für alle hier lebenden Menschen der Zugang in das reguläre Gesundheitssystem unter Wahrung der allgemein gültigen medizinischen Standards in Diagnostik und Therapie ermöglicht werden. Deshalb fordern wir die Abschaffung des AsylbLG und Integration aller Flüchtlinge in reguläre Krankenkassen oder die Versorgung nach BSHG.
Aufgrund unserer Erfahrungen bei der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen müssen in der jetzigen rechtlichen Situation folgende Punkte Beachtung finden:
- Sprachmittlung als Grundlage einer adäquaten medizinischen Versorgung:
Da die Verständigung zwischen Behandelnden und PatientInnen essentiell für eine adäquate Gesundheitsversorgung ist, muss für eine qualifizierte Übersetzung gesorgt werden.
- Sicherheit der Flüchtlinge:
Illegalisierte sind permanent von Abschiebung bedroht. Deshalb fordern wir die Abschaffung des § 76 AuslG (Denunziation) sowie Erstellung von Geburtsurkunden für in der Illegalität geborene Kinder ohne Weitergabe der Daten an die Ausländerbehörde. Bis dahin gilt, es folgende Standards für ihre Sicherheit einzuhalten: Keine Registrierung realer Namen und Adressen sowie keine Weiterleitung der persönlichen Daten an die Ausländerbehörde oder an sonstige staatliche Stellen.
Obdachlosenambulanzen, Einrichtung eines Armutsfonds oder von Kontingentbetten sind als mögliche Lösung für die medizinische Versorgung von Menschen ohne Aufenthaltsstatus immer wieder in die Diskussion gebracht worden. Dies ist jedoch Augenwischerei. Wir lehnen eine punktuelle Minimalversorgung genauso ab wie Kontingente oder Fonds, deren unverbindliche und begrenzte Finanzierung stets im Widerspruch zu den Erfordernissen üblicher Therapiestandards stehen wird.
Wir lehnen jegliche Sonderform der Gesundheitsversorgung, die zu einem weiteren Ausschluss von Illegalisierten führt, ab und fordern:
Gleiche Rechte für Alle
Uneingeschränktes Recht auf gleichberechtigte Gesundheitsversorgung, Wohnen, Bildung und Bewegungsfreiheit!
Recht auf Arbeit mit allen tariflichen und sozialen Standards!
Eigenständiges Aufenthaltsrecht für Ehefrauen!
Abschaffung der §§ 76 und 92 AuslG (sog. Denunziations- und Schlepperparagraph)!
Abschaffung des AsylbLG!
Sofortiger Stopp der Abschiebungen!
SPAMSTOPP.Medizinische-Fluechtlingshilfe@gmx.de
http://www.ffm-berlin.de/deutsch/medibuero/index.htm
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(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
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Ergänzungen