Göteborg-Inhaftierte rechtsstaatlich behandel
In Schweden Inhaftierte Demonstranten gegen den EU-gipfel in Götenborg müssen rechtssatatlich behandelt werden : Vorwürfe eröffnen, besuchsrecht von Wahlverteidigern und Familienangehörigen ermöglichen.
Deutsche Göteborg-Demonstranten rechtsstaatlich behandeln
Die schwedische Justiz soll den sieben Deutschen, die während des EU-Gipfels vom 14.- 16.6.2001 in Göteborg festgenommen wurden und sich noch in Haft befinden, den Anklagevorwurf eröffnen, Kontakt mit ihren deutschen Rechtsanwälten sowie Besuche ihrer Eltern und Geschwister ermöglichen.
Die bisher entgegengesetzte Behandlung von Gefangenen ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen und dem auch von Schwe-den anerkannten Menschenrecht auf ein faires Verfahren nicht zu vereinbaren. In der Europäischen Union ist rechtsstaatlicher Standard, dass Inhaftierten der Besuch durch Verwandte und einen Rechtsanwalt ihrer Wahl gestat-tet wird. Dies sollten auch die schwedischen Behörden bei ihrem Vorgehen nach den Ausschreitungen während des EU-Gipfels in Göteborg beachten. Für alle Festgenommenen gilt die Unschuldsvermutung, und die Anforderungen des Art. 6 der Europäische Menschenrechtskonvention müssen beachtet werden. Eine totale Informations- und Kontakt-sperre sowie Unterbringung in Einzelhaft ohne Hofgang sind eines Rechtsstaats nicht würdig und stehen in keinem Verhältnis zum Vorwurf.
Die schwedischen Justizbehörden sollten auch endlich be-nennen, welches konkrete Verhalten den deutschen Festge-nommenen vorgeworfen wird. Das genannte Delikt "gewaltsa-me Zusammenrottung und schwerer Landfriedensbruch" sagt nichts darüber aus, welche konkrete Tätigkeit den Be-schuldigten eigentlich zur Last gelegt wird.
Die schwedische Justiz soll den sieben Deutschen, die während des EU-Gipfels vom 14.- 16.6.2001 in Göteborg festgenommen wurden und sich noch in Haft befinden, den Anklagevorwurf eröffnen, Kontakt mit ihren deutschen Rechtsanwälten sowie Besuche ihrer Eltern und Geschwister ermöglichen.
Die bisher entgegengesetzte Behandlung von Gefangenen ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen und dem auch von Schwe-den anerkannten Menschenrecht auf ein faires Verfahren nicht zu vereinbaren. In der Europäischen Union ist rechtsstaatlicher Standard, dass Inhaftierten der Besuch durch Verwandte und einen Rechtsanwalt ihrer Wahl gestat-tet wird. Dies sollten auch die schwedischen Behörden bei ihrem Vorgehen nach den Ausschreitungen während des EU-Gipfels in Göteborg beachten. Für alle Festgenommenen gilt die Unschuldsvermutung, und die Anforderungen des Art. 6 der Europäische Menschenrechtskonvention müssen beachtet werden. Eine totale Informations- und Kontakt-sperre sowie Unterbringung in Einzelhaft ohne Hofgang sind eines Rechtsstaats nicht würdig und stehen in keinem Verhältnis zum Vorwurf.
Die schwedischen Justizbehörden sollten auch endlich be-nennen, welches konkrete Verhalten den deutschen Festge-nommenen vorgeworfen wird. Das genannte Delikt "gewaltsa-me Zusammenrottung und schwerer Landfriedensbruch" sagt nichts darüber aus, welche konkrete Tätigkeit den Be-schuldigten eigentlich zur Last gelegt wird.
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Ergänzungen
danke fuer die unterstuetzung
Alter Schwede
Nix verstanden
Neeee
Meine Meinug
Ich weiss nicht