Update: Ausreiseverbote Muenchen

xx 30.06.2001 16:54 Themen: Repression
Das Ausreiseverbot betrifft mittlerweile 4 Menschen und kann einen Straftatbestand bei Verstoss darstellen.
Wie nun bekannt wurde, betrifft die 2x taegliche Meldepflicht und das damit verbundene Ausreiseverbot mittlerweile 4 Personen. Zwei von ihnen, welche noch nicht angetroffen wurden, werden nun polizeilich gesucht. WAS PASSIERT BEI EINEM VERSTOSS? ..."Ein Verstoss gegen das Ausreiseverbot stellt eine Straftat dar, die mit einer FREIHEITSSTRAFE bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet wird. Auch der Versuch ist strafbar" ... "Wird der Meldeauflage nicht nachgekommen, droht der Unterbindungsgewahrsam (für die Dauer des WEF)"

Auch bekannt ist nun, dass die 4 Menschen anhand der Datei "Landfriedensbruch" ausgewaehlt wurden. Diese Datei hat das BKA nach den Ausschreitungen in Davos u. Goeteborg angefertigt. Zudem bestaetigte die Sprecherin des Innenministeriums, dass die dem Kampf gegen organisierte Hooligans entlehnte Zwangsmassnahme im Freistaat nun erstmals auf "militante Störer" politischer Grossereignisse Anwendung finde...(s.auch SZ muenchner Teil vom 30.6)
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)

Ergänzungen

Landfriedensbruch

E T 30.06.2001 - 17:51
Landfriedensbruch, auch wieder so ein Gummi Paragraph, das kann ja Alles sein, dabei zählt ja Nur die Tatsache das du nach der Aufforderung des Grundstücktseigentümers, oder seines Vertreters nicht das gemacht hast, was er wollte.

Pffffffff....

-<-<-<-<-<-<-<-<- 30.06.2001 - 18:04
Fragt sich bloß, wer hier Landfriedensbruch begeht, "die" oder "wir".

Wir Sind Das Volk!

systemchrash 01.07.2001 - 01:18
und das ist Unser Land!

landfriedensbruch??!

silmaril 02.07.2001 - 22:48
also, was ihr meint, ist hausfriedensbruch. landfriedensbruch meint einfach teilnahme an einer menschenmenge, aus der heraus straftaten begangen werden. hat also mit grundstückseigentümerInnen nichts zu tun, verlangt auch von dir keine konkrete straftat im engeren sinne - einfach nur die zugehörigkeit zu dieser gruppe reicht schon.
toll, nicht wahr?
wenn gesetze aber für alle gelten, sollten steuerhinterzieherInnen keine konten mehr führen dürfen (hallo helmut k.!) usw. ...

Landfriedensbruch ist

RevoLutz 05.07.2001 - 18:29
Landfriedensbruch ist die öffentliche Zusammenrottung zur gemeinsamen Begehung von Straftaten, müßte also gerade nicht auf Privatgelände sondern im öffentlichen Raum passieren. Aber was soll´s. Wer bei was unerwünschtem erwischt wird, kriegt eh ein Verfahren, ob es nun strafbar war oder sie sich was zusammenbasteln müssen.