München: Meldepflicht und Reiseverbot vor WEF
Die Rote Hilfe e.V. OG München protestiert gegen das verhängte Ausreiseverbot und die Meldepflicht gegen eine Münchner Aktivistin im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen zum Schutz des WEF-Treffens in Salzburg. Dieses Mittel der staatlichen Repression ist nach "Gewalttäter-Datei", DNA-Datei, Kameraüberwachung etc. ein weiterer Schritt in den Überwachungsstaat
Pressemitteilung
30. Juni 2001
MELDEPFLICHT UND PASSENTZUG GEGEN JUGENDLICHE
AKTIVISTIN
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Jugendlichen Tanja H. wurde am vergangenen Donnerstag, dem
29.06.01, per Polizeikurier ein Beschluss des Kreisverwaltungsreferates
München (KVR) zugestellt, wonach sie sich täglich zweimal bis zum 03.07.01
bei einer Polizeidienststelle melden müsse, außerdem wurden Pass und
Personalausweis eingezogen und die Ausreise nach Österreich untersagt.
Begründet wurde diese massive Einschränkung der Freizügigkeit, der
Reisefreiheit und des Demonstrationsrechts mit angeblichen, sehr vagen
Anhaltspunkten, die politisch engagierte Tanja H. könnte sich an Protesten
gegen das am kommenden Sonntag stattfindende Treffen des WEF in
Salzburg beteiligen. Die Rote Hilfe e.V. protestiert in aller Deutlichkeit
gegen diese Einschränkung elementarer Bürgerrechte. Das bayerische
Innenministerium leistet Amtshilfe für die Wirtschaftsstrategen des World
Economic Forum (WEF), die um jeden Preis öffentliche Proteste und Kritik
an ihren neoliberalen Globalisierungsplänen verhindern wollen.
Am Donnerstag, den 29.06.01, klingelt es bei Tanja H. an der Tür. Zwei
Polizeibeamte überbringen ihr eine Anordnung des Kreisverwaltungsreferates, wonach sie sich täglich zweimal zwischen 9 Uhr und 11 Uhr und zwischen 16 Uhr und 18 Uhr, bei einer Polizeidienststelle zu melden habe. Daneben werden sowohl Pass als auch Personalausweis eingezogen, eine Ausreise nach Österreich wird per Strafandrohung untersagt.
Das bayerische Innenministerium hatte das Polizeipräsidium Oberbayern damit beauftragt, alle Personen ausfindig zu machen, die per Anordnung zu solchen Maßnahmen verpflichtet werden können. Die Begründungen im Fall Tanja H. sind dabei mehr als fragwürdig. Angeführt wurde eine Liste von angeblichen 7 Straftaten, von denen lediglich zwei zu rechtskräftigen Verurteilungen geführt haben. Ob mehrere eingeleitete Ermittlungsverfahren ohne gerichtliche Verurteilung als Grundlage für eine so einschränkende Maßnahme wie Meldepflicht und Ausreiseverbot dienen kann, steht in Frage. Zudem bleibt zu prüfen, ob nicht bestimmte Daten aus polizeilichen
Ermittlungsverfahren, die zum Teil mehr als fünf Jahre zurückliegen, nicht längst hätten gelöscht werden müssen, und damit die Verwendung in dem jetzigen Beschluss des KVR rechtswidrig wäre.
Begründet wird die Meldeauflage und Einschränkung der Reisefreiheit zum einen mit der ?Beeinträchtigung der auswärtigen Beziehungen der BRD?, wobei zu berücksichtigen wäre, ?dass [...] im Hinblick auf das belastete historische Erbe der Bundesrepublik radikalen Umtrieben von Personen [...] im Ausland ein besonderes Gewicht beigemessen wird.? Damit setzt das KVR die Verbrechen der deutschen Wehrmacht und Waffen-SS im Ausland gleich mit Demonstrationen und Protesten von MenschenrechtsaktivistInnen und GlobalisierungsgegnerInnen! Eine massive Einschränkung von individuellen Freiheits- und Bürgerrechten wird begründet mit der
Nazidiktatur-Vergangenheit der BRD. Dass in dieser Zeit die massive Einschränkung von Persönlichkeitsrechten zum Wohle des gesamten ?deutschen Volkes? an der Tagesordnung waren, diese Parallele scheint das KVR in seinem Beschluss zu ignorieren. Die deutsche Nazi-Vergangenheit gilt als Rechtfertigung, um auch heute wieder oppositionelle, staatskritische Proteste zu behindern.
Dazu Frank Mayer, Sprecher der Roten Hilfe München: ?Die Medienhetze
und Äußerungen von law-and-order-Politikern nach den Ereignissen in
Göteborg haben vorbereitet, was jetzt wohl Tagesordnung werden soll:
Bekannte politische AktivistInnen sollen im Vorfeld von Demonstrationen
mit einem quasi-Hausarrest festgesetzt werden, um oppositionelle
Protestbewegungen zu behindern. Die angeblichen Erkenntnisse über
Straftaten sind wie im jetzigen Fall oft an den Haaren herbeigezogen. Den
Behörden reicht oft die angebliche Zugehörigkeit zur ?linken Szene?, um
solche polizeistaatlichen Maßnahmen zu rechtfertigen. Diese
Bürgerrechtseinschränkung ist nur ein weiterer Schritt auf dem Weg in den
Überwachungsstaat! Nach bundesweiter ?Gewalttäter-Datei?,
DNS-Speicherungen, bayernweiter Kameraüberwachung öffentlicher Plätze
sollen jetzt Meldeauflagen und Reiseverbot zum Standardrepertoire
staatlicher Repression gehören. Die Rote Hilfe bittet alle demokratischen
Kräfte, diese weiteren Einschränkungen des Rechtsstaats nicht tatenlos
hinzunehmen!?
Für weitere Informationen und Rückfragen stehe ich Ihnen am Sonntag, den
01.07.01 von 12 Uhr bis 14 Uhr unter der Telefonnummer 0162-403 72 37 zur
Verfügung.
Mit herzlichen Grüßen,
Frank Mayer
Pressesprecher Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe München
Aus der Satzung der Roten Hilfe e.V.:
?Die ROTE HILFE ist eine parteiunabhängige, strömungsübergreifende linke
Schutz- und Solidaritätsorganisation. Die Rote Hilfe organisiert nach ihren
Möglichkeiten die Solidarität für alle, unabhängig von Parteizugehörigkeit und
Weltanschauung, die in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund ihrer
politischen Betätigung verfolgt werden.
Politische Betätigung in diesem Sinne ist z.B. das Eintreten für die Ziele der
Arbeiterbewegung, der antifaschistische, antisexistische, antirassistische,
demokratische oder gewerkschaftliche Kampf und der Kampf gegen die
Kriegsgefahr.?
30. Juni 2001
MELDEPFLICHT UND PASSENTZUG GEGEN JUGENDLICHE
AKTIVISTIN
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Jugendlichen Tanja H. wurde am vergangenen Donnerstag, dem
29.06.01, per Polizeikurier ein Beschluss des Kreisverwaltungsreferates
München (KVR) zugestellt, wonach sie sich täglich zweimal bis zum 03.07.01
bei einer Polizeidienststelle melden müsse, außerdem wurden Pass und
Personalausweis eingezogen und die Ausreise nach Österreich untersagt.
Begründet wurde diese massive Einschränkung der Freizügigkeit, der
Reisefreiheit und des Demonstrationsrechts mit angeblichen, sehr vagen
Anhaltspunkten, die politisch engagierte Tanja H. könnte sich an Protesten
gegen das am kommenden Sonntag stattfindende Treffen des WEF in
Salzburg beteiligen. Die Rote Hilfe e.V. protestiert in aller Deutlichkeit
gegen diese Einschränkung elementarer Bürgerrechte. Das bayerische
Innenministerium leistet Amtshilfe für die Wirtschaftsstrategen des World
Economic Forum (WEF), die um jeden Preis öffentliche Proteste und Kritik
an ihren neoliberalen Globalisierungsplänen verhindern wollen.
Am Donnerstag, den 29.06.01, klingelt es bei Tanja H. an der Tür. Zwei
Polizeibeamte überbringen ihr eine Anordnung des Kreisverwaltungsreferates, wonach sie sich täglich zweimal zwischen 9 Uhr und 11 Uhr und zwischen 16 Uhr und 18 Uhr, bei einer Polizeidienststelle zu melden habe. Daneben werden sowohl Pass als auch Personalausweis eingezogen, eine Ausreise nach Österreich wird per Strafandrohung untersagt.
Das bayerische Innenministerium hatte das Polizeipräsidium Oberbayern damit beauftragt, alle Personen ausfindig zu machen, die per Anordnung zu solchen Maßnahmen verpflichtet werden können. Die Begründungen im Fall Tanja H. sind dabei mehr als fragwürdig. Angeführt wurde eine Liste von angeblichen 7 Straftaten, von denen lediglich zwei zu rechtskräftigen Verurteilungen geführt haben. Ob mehrere eingeleitete Ermittlungsverfahren ohne gerichtliche Verurteilung als Grundlage für eine so einschränkende Maßnahme wie Meldepflicht und Ausreiseverbot dienen kann, steht in Frage. Zudem bleibt zu prüfen, ob nicht bestimmte Daten aus polizeilichen
Ermittlungsverfahren, die zum Teil mehr als fünf Jahre zurückliegen, nicht längst hätten gelöscht werden müssen, und damit die Verwendung in dem jetzigen Beschluss des KVR rechtswidrig wäre.
Begründet wird die Meldeauflage und Einschränkung der Reisefreiheit zum einen mit der ?Beeinträchtigung der auswärtigen Beziehungen der BRD?, wobei zu berücksichtigen wäre, ?dass [...] im Hinblick auf das belastete historische Erbe der Bundesrepublik radikalen Umtrieben von Personen [...] im Ausland ein besonderes Gewicht beigemessen wird.? Damit setzt das KVR die Verbrechen der deutschen Wehrmacht und Waffen-SS im Ausland gleich mit Demonstrationen und Protesten von MenschenrechtsaktivistInnen und GlobalisierungsgegnerInnen! Eine massive Einschränkung von individuellen Freiheits- und Bürgerrechten wird begründet mit der
Nazidiktatur-Vergangenheit der BRD. Dass in dieser Zeit die massive Einschränkung von Persönlichkeitsrechten zum Wohle des gesamten ?deutschen Volkes? an der Tagesordnung waren, diese Parallele scheint das KVR in seinem Beschluss zu ignorieren. Die deutsche Nazi-Vergangenheit gilt als Rechtfertigung, um auch heute wieder oppositionelle, staatskritische Proteste zu behindern.
Dazu Frank Mayer, Sprecher der Roten Hilfe München: ?Die Medienhetze
und Äußerungen von law-and-order-Politikern nach den Ereignissen in
Göteborg haben vorbereitet, was jetzt wohl Tagesordnung werden soll:
Bekannte politische AktivistInnen sollen im Vorfeld von Demonstrationen
mit einem quasi-Hausarrest festgesetzt werden, um oppositionelle
Protestbewegungen zu behindern. Die angeblichen Erkenntnisse über
Straftaten sind wie im jetzigen Fall oft an den Haaren herbeigezogen. Den
Behörden reicht oft die angebliche Zugehörigkeit zur ?linken Szene?, um
solche polizeistaatlichen Maßnahmen zu rechtfertigen. Diese
Bürgerrechtseinschränkung ist nur ein weiterer Schritt auf dem Weg in den
Überwachungsstaat! Nach bundesweiter ?Gewalttäter-Datei?,
DNS-Speicherungen, bayernweiter Kameraüberwachung öffentlicher Plätze
sollen jetzt Meldeauflagen und Reiseverbot zum Standardrepertoire
staatlicher Repression gehören. Die Rote Hilfe bittet alle demokratischen
Kräfte, diese weiteren Einschränkungen des Rechtsstaats nicht tatenlos
hinzunehmen!?
Für weitere Informationen und Rückfragen stehe ich Ihnen am Sonntag, den
01.07.01 von 12 Uhr bis 14 Uhr unter der Telefonnummer 0162-403 72 37 zur
Verfügung.
Mit herzlichen Grüßen,
Frank Mayer
Pressesprecher Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe München
Aus der Satzung der Roten Hilfe e.V.:
?Die ROTE HILFE ist eine parteiunabhängige, strömungsübergreifende linke
Schutz- und Solidaritätsorganisation. Die Rote Hilfe organisiert nach ihren
Möglichkeiten die Solidarität für alle, unabhängig von Parteizugehörigkeit und
Weltanschauung, die in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund ihrer
politischen Betätigung verfolgt werden.
Politische Betätigung in diesem Sinne ist z.B. das Eintreten für die Ziele der
Arbeiterbewegung, der antifaschistische, antisexistische, antirassistische,
demokratische oder gewerkschaftliche Kampf und der Kampf gegen die
Kriegsgefahr.?
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Ergänzungen
Überwachungsstaat?
Überwachungs Gesellschaft
BEWEISE