Journalist im Bus nach Göteborg verhaftet und

k. 19.06.2001 04:11 Themen: Repression
Nach Kontrolle bei der Einreise und kurz vor Göteborg wurde ich zusammen mit 9 anderen aus dem Bus herausgeholt, verhaftet und am nächsten Tag abgeschoben. Bruch des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit
Als einer von 10 Leuten wurde auch ich am Donnerstag-Morgen kurz vor Göteborg aus unserem Bus heraus verhaftet. Grundlage bildete eine sog. Sperrliste, die die schwedische Polizei von deutschen Behörden bekommen hat. Schon bei der Einreise nach Schweden über die Öresund-Brücke wurden wir für 6 Stunden zur Durchsuchung unserer Sachen und zur Personalienfeststellung festgehalten. Auf Grundlage des "Schengen Informationssystem" wurden den schwedischen Behörden polizeiliche Vermerke über Anzeigen, laufende, eingestellte und freigesprochene Verfahren sowie Verurteilungen wegen Landfriedensbruch, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, Beamtenbeleidigung, Körperverletzung und ähnliches übermittelt.
Angeblich auf Grundlage eines AusländerInnengesetzes kann aus Schweden ausgewiesen werden, wer wegen Gewaltverbrechen vorbestraft ist oder andere Gründe dafür sprechen, dass die Person derartiges tun könnte. Der zweite Teil des Gesetzes stellt einen derartigen Gummiparagraphen dar, dass letztlich jeglicher Kontakt mit der Polizei in Deutschland als Abschiebegrund herhalten könnte. Bei mir handelt es sich um Anzeigen wegen Landfriedensbruch, und Verstoß gegen dass Versammlungsgesetz etc. die ich 1996 anlässlich einer "Soldaten sind Mörder Aktion" erhielt, weil ich (damals noch ohne Presseausweis) dort wirklich nur photographiert hatte. Die Ermittlungen bezüglich dieser Anzeige wurden natürliche eingestellt. Trotzdem reichte den schwedischen Behörden ein solcher Kontakt für eine Ausweisung. Dies ungeachtet der Tatsachen, dass ein derartiger Eintrag (nicht nur) in Deutschland außerordentlich leicht zu erlangen ist und in einem Rechtstaat mensch bis zu einer Verurteilung (normalerweise) als unschuldig gilt. Desweiteren wurde uns mit der Ausweisung das Grundrecht auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit verwehrt.

Zu meiner weiteren Behandlung:
Nach meiner Festnahme im Bus wurde ich alleine zur Polizeistation gefahren und nach einer allgemeinen Durchsuchung in eine acht qm große Zelle (in den Farben der schwedischen Fahne gestrichen) gesperrt. Nach zwei Stunden wurde ich zum Verhör geführt. Mir wurde gesagt, dass ich vorraussichtlich abgeschoben werde und das Recht hätte gegen die Ingewahrsamnahme und die Abschiebung Widerspruch zu erheben, welcher dann in ein paar Tagen bearbeitet werden würde, also sicher nach meiner Abschiebung. Nachdem ich erklärte, dass ich von der Presse wäre und auf Versammlungsrecht sowie Unschuldsvermutung verwies wurde mir geantwortet, dass es ausreiche polizeilich aufgefallen zu sein.
Schließlich wurde mir ein Telefongespräch mit dem deutschen Botschafter in Stockholm gewährt. Dieser nahm freundlich-interessiert meinen Fall auf um mir dann letztlich auch nur sagen zu könnnen, dass er nichts für mich tuen können und dass ich in Deutschland gegen die Haft und Abschiebung rechtliche Schritte einleiten solle.
Nach weiteren zwölf Stunden in der Zelle wurde ich in ein Abschiebegefängnis für Flüchtlinge überführt und am nächsten Nachmittag nach insgesammt 30 Stunden Haft zusammen mit den anderen neun im Bus Festgenommenen nach Hamburg ausgeflogen.
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)

Ergänzungen

interessant

fuenf 19.06.2001 - 13:24
es waere interessant zu wissen, ob die schwedischen bullen wirklich nur zugriff auf die dateien des sis (schengen information system) hatten. waere dies der fall, waere damit konkludent bewiesen, dass die deutschen bullen verdaechtigungen in das sis schreiben, auch wenn das verfahren eingestellt oder der/die angeklagte freigesprochen wurde. damit waere das recht auf informationelle selbstbestimmung nicht unwesentlich eingeschraenkt.
es waere also sinnvoll, wenn du gegen den bescheid der schwedischen bullen rechtlich vorgehen wuerdest, um herauszufinden, woher die schweden ihre informationen bezogen haben. wenn du das weisst, besteht vielleicht sogar eine moeglichkeit, gegen die bundesrepublik direkt rechtliche schritte einzuleiten. vielleicht laesst sich letztendlich mit einer klage vor dem eugh sogar das sis stoppen. (leider ist auch dann unwahrscheinlich, dass die daten geloescht werden, wie an dem beispiel der rasterfahndungsdaten in goettingen zu sehen war, aber es waere zumindest ein ziemlich grosser politischer erfolg.)
literatur: vom ende der anonymitaet - die globalisierung der ueberwachung, christiane schulzki-haddouti (hrsg.), verlag heinz heise, isbn 3-88229-185-0, 29,00 dm

Europa - ein Diplomatenzirkel, mehr nicht

Toni 19.06.2001 - 14:06
Danke für den Bericht. Jetzt wissen wir wie die Idee des "freizügigen" Europas sich konkretisiert. Man muß wohl erst die Immuntität des Abgeordeneten erreichen um neuerdings in den Genuß dieser Freizügigkeit zu gelangen. Schließlich sind
Schröder, Fischer und Co (Von Kohl, Kanther und Konsorten ganz zu schweigen) auch bei der Polizei und Staatsanwaltschaft auffällig geworden. Diese Heuchler ...

Rechtliches Vorgehen

wop 19.06.2001 - 14:11
1. Was heißt "kionkludent".

2. Kann ich mich meinem Vorgänger nur anschließen, wenn er dazu rät, rechtliche Schritte einzuleiten. Nicht weil ich von unserem oder dem schwedische Rechtssystem überzeugt wäre, sondern weil es - wahrscheinlich in Schweden noch mehr, als hier, weshalb man auch sehen sollte, sich mit schwedischen EA's o.ä. zu koordinieren - eine wichtige Ergänzung der politischen Auseinandersetzung ist. Ansonsten sind die praktisch-politischen Gründe bereits genannt, sodass ich sie nicht wiederholen brauche.

Andererseits

Trojaner 19.06.2001 - 18:29
Andererseits wär es auch mal interessant zu erfahren, wer sich inzwischen so alles Journalist nennt. Die Frage stellt sich besonders dann, wenn einer in der linken Hand 'nen Fotoapparat und in der rechten einen Pflasterstein hält. Ist er dann hauptberuflich Randalierer oder Journalist :-P

platte frage, platte antwort

j 19.06.2001 - 20:03
Als Journalist gegenueber der Polizei gilt der, der einen Presseausweis hat (rein rechtlich, in der realitaet kommen natuerlich noch outfit, moeglichst grosse kamera und Visitenkarte eines moeglichst einflussreichen medienkonzerns als Faktoren hinzu)

presse

tach 20.06.2001 - 16:51
wäre mal interessant, zu wissen, wie man an einen solchen presseausweis rankommt.... möglichst als unabhängiger journalist... da würde man es leichter haben irgenwo durchzukommen... z.b. berliner 1.mai wo ja alles dicht war oder göttingen wo auch kein durchkommen zu den nasen möglich war....
vielleicht würde hier das argument des preseausweises und "ich will die nur mal fotografieren" helfen...

wer ist journalistIn?

an 20.06.2001 - 16:54
die frage mit der kamera und pflasterstein mag platt klingen, mit der antwort nach dem presseausweis ist sie aber nicht beantwortet, weil es geht ja nicht um die legalistische argumentation, die gegenüber der staatsgewalt eingommen werden kann, sondern um journalistisches selbstverständnis. und dort verträgt sich aktionismus nicht mit journalismus. das soll nicht mit dem objektivitäts-verständnis der bürgerlichen medien verwechselt werden. journalistInnen sollen und dürfen durchaus in einem aktivistInnenbus mitreisen und engagiert berichten, aber selber hand anlegen, liegt m.E. nicht drin. andere meinungen?

wie an einen presseausweis rankommen

an 20.06.2001 - 17:17
achtung, gilt für die schweiz: presseausweise geben entweder die medienhäuser ab für die die betreffende person arbeitet oder dann berufsverbände / gewerkschaften. hier ist die abgabe aber meist an eine klausel gebunden, seinen lebensunterhalt mit journalistischer tätigkeit zu verdienen. da ist die tätigkeit bei einem freien radiosender auch eine gute möglichkeit, bedingung natürlich, dass mensch bei der informationssendung oder so mitmacht. und wegen sprüchen wie "die fotografieren wollen...": wer einen presseausweis hat, sollte nichts anderes tun als berichten (in dem fall fotografieren), aber wen (die oder die), das hat niemanden zu interessieren. wegen arbeit als freieR journalistIn: ist meist einfacher, ein medium zu nennen (im besten fall den freien radiosender oder wer bei indymedia mitmacht, kriegt auch nen ausweis). gruss

achtung: missbrauch des presseausweis

berliner 21.06.2001 - 14:35
auf der einen seite hilft der presseausweis durch polizeiliche absperrungen hindurch zu kommen, und schützt normalerweise vor übergriffen und festnahmen durch die polizei. wer aber mit einem presseausweis auf einer demonstration ist sollte auch wirklich nur berichten. andernfalls werden die rechte, die mit einem presseausweis verbunden sind, immer weiter eingeschränkt. das journalistische ethos gebietet, auch wenn es manchmal schwierig ist, sich nicht zu beteiligen, sondern objektiv zu berichten. wer journalist ist und an einer demonstration teilnehmen möchte muss seinen presseausweis zu hause lassen, sonst schadet er allen journlisten. in deutschland hat sich wegen missbrauchs schon eine hierarchie der presseausweise gebildet, so bietet zum beispiel der presseausweis der ig medien inoffiziell schon weniger rechte als der der bundespressekonferenz. da aber kritische journalisten eher den PA der ig medien haben, ist eine weitere aushöhlung der presserechte für diesen ausweis zu vermeiden. eben auch durch nicht-missbrauch des presseausweises.

is jawohl wurst!

commander 64 16.07.2001 - 22:43
hallo, ist das jetzt das hauptdrama bei der ganzen sache, daß es sich um einen sogenannten journalisten handelt? sind das denn dann bessere menschen? ist jawohl total scheiße EGAL WEN`S TRIFFT! oder?