Journalist im Bus nach Göteborg verhaftet und
Nach Kontrolle bei der Einreise und kurz vor Göteborg wurde ich zusammen mit 9 anderen aus dem Bus herausgeholt, verhaftet und am nächsten Tag abgeschoben. Bruch des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit
Als einer von 10 Leuten wurde auch ich am Donnerstag-Morgen kurz vor Göteborg aus unserem Bus heraus verhaftet. Grundlage bildete eine sog. Sperrliste, die die schwedische Polizei von deutschen Behörden bekommen hat. Schon bei der Einreise nach Schweden über die Öresund-Brücke wurden wir für 6 Stunden zur Durchsuchung unserer Sachen und zur Personalienfeststellung festgehalten. Auf Grundlage des "Schengen Informationssystem" wurden den schwedischen Behörden polizeiliche Vermerke über Anzeigen, laufende, eingestellte und freigesprochene Verfahren sowie Verurteilungen wegen Landfriedensbruch, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, Beamtenbeleidigung, Körperverletzung und ähnliches übermittelt.
Angeblich auf Grundlage eines AusländerInnengesetzes kann aus Schweden ausgewiesen werden, wer wegen Gewaltverbrechen vorbestraft ist oder andere Gründe dafür sprechen, dass die Person derartiges tun könnte. Der zweite Teil des Gesetzes stellt einen derartigen Gummiparagraphen dar, dass letztlich jeglicher Kontakt mit der Polizei in Deutschland als Abschiebegrund herhalten könnte. Bei mir handelt es sich um Anzeigen wegen Landfriedensbruch, und Verstoß gegen dass Versammlungsgesetz etc. die ich 1996 anlässlich einer "Soldaten sind Mörder Aktion" erhielt, weil ich (damals noch ohne Presseausweis) dort wirklich nur photographiert hatte. Die Ermittlungen bezüglich dieser Anzeige wurden natürliche eingestellt. Trotzdem reichte den schwedischen Behörden ein solcher Kontakt für eine Ausweisung. Dies ungeachtet der Tatsachen, dass ein derartiger Eintrag (nicht nur) in Deutschland außerordentlich leicht zu erlangen ist und in einem Rechtstaat mensch bis zu einer Verurteilung (normalerweise) als unschuldig gilt. Desweiteren wurde uns mit der Ausweisung das Grundrecht auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit verwehrt.
Zu meiner weiteren Behandlung:
Nach meiner Festnahme im Bus wurde ich alleine zur Polizeistation gefahren und nach einer allgemeinen Durchsuchung in eine acht qm große Zelle (in den Farben der schwedischen Fahne gestrichen) gesperrt. Nach zwei Stunden wurde ich zum Verhör geführt. Mir wurde gesagt, dass ich vorraussichtlich abgeschoben werde und das Recht hätte gegen die Ingewahrsamnahme und die Abschiebung Widerspruch zu erheben, welcher dann in ein paar Tagen bearbeitet werden würde, also sicher nach meiner Abschiebung. Nachdem ich erklärte, dass ich von der Presse wäre und auf Versammlungsrecht sowie Unschuldsvermutung verwies wurde mir geantwortet, dass es ausreiche polizeilich aufgefallen zu sein.
Schließlich wurde mir ein Telefongespräch mit dem deutschen Botschafter in Stockholm gewährt. Dieser nahm freundlich-interessiert meinen Fall auf um mir dann letztlich auch nur sagen zu könnnen, dass er nichts für mich tuen können und dass ich in Deutschland gegen die Haft und Abschiebung rechtliche Schritte einleiten solle.
Nach weiteren zwölf Stunden in der Zelle wurde ich in ein Abschiebegefängnis für Flüchtlinge überführt und am nächsten Nachmittag nach insgesammt 30 Stunden Haft zusammen mit den anderen neun im Bus Festgenommenen nach Hamburg ausgeflogen.
Angeblich auf Grundlage eines AusländerInnengesetzes kann aus Schweden ausgewiesen werden, wer wegen Gewaltverbrechen vorbestraft ist oder andere Gründe dafür sprechen, dass die Person derartiges tun könnte. Der zweite Teil des Gesetzes stellt einen derartigen Gummiparagraphen dar, dass letztlich jeglicher Kontakt mit der Polizei in Deutschland als Abschiebegrund herhalten könnte. Bei mir handelt es sich um Anzeigen wegen Landfriedensbruch, und Verstoß gegen dass Versammlungsgesetz etc. die ich 1996 anlässlich einer "Soldaten sind Mörder Aktion" erhielt, weil ich (damals noch ohne Presseausweis) dort wirklich nur photographiert hatte. Die Ermittlungen bezüglich dieser Anzeige wurden natürliche eingestellt. Trotzdem reichte den schwedischen Behörden ein solcher Kontakt für eine Ausweisung. Dies ungeachtet der Tatsachen, dass ein derartiger Eintrag (nicht nur) in Deutschland außerordentlich leicht zu erlangen ist und in einem Rechtstaat mensch bis zu einer Verurteilung (normalerweise) als unschuldig gilt. Desweiteren wurde uns mit der Ausweisung das Grundrecht auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit verwehrt.
Zu meiner weiteren Behandlung:
Nach meiner Festnahme im Bus wurde ich alleine zur Polizeistation gefahren und nach einer allgemeinen Durchsuchung in eine acht qm große Zelle (in den Farben der schwedischen Fahne gestrichen) gesperrt. Nach zwei Stunden wurde ich zum Verhör geführt. Mir wurde gesagt, dass ich vorraussichtlich abgeschoben werde und das Recht hätte gegen die Ingewahrsamnahme und die Abschiebung Widerspruch zu erheben, welcher dann in ein paar Tagen bearbeitet werden würde, also sicher nach meiner Abschiebung. Nachdem ich erklärte, dass ich von der Presse wäre und auf Versammlungsrecht sowie Unschuldsvermutung verwies wurde mir geantwortet, dass es ausreiche polizeilich aufgefallen zu sein.
Schließlich wurde mir ein Telefongespräch mit dem deutschen Botschafter in Stockholm gewährt. Dieser nahm freundlich-interessiert meinen Fall auf um mir dann letztlich auch nur sagen zu könnnen, dass er nichts für mich tuen können und dass ich in Deutschland gegen die Haft und Abschiebung rechtliche Schritte einleiten solle.
Nach weiteren zwölf Stunden in der Zelle wurde ich in ein Abschiebegefängnis für Flüchtlinge überführt und am nächsten Nachmittag nach insgesammt 30 Stunden Haft zusammen mit den anderen neun im Bus Festgenommenen nach Hamburg ausgeflogen.
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Ergänzungen
interessant
es waere also sinnvoll, wenn du gegen den bescheid der schwedischen bullen rechtlich vorgehen wuerdest, um herauszufinden, woher die schweden ihre informationen bezogen haben. wenn du das weisst, besteht vielleicht sogar eine moeglichkeit, gegen die bundesrepublik direkt rechtliche schritte einzuleiten. vielleicht laesst sich letztendlich mit einer klage vor dem eugh sogar das sis stoppen. (leider ist auch dann unwahrscheinlich, dass die daten geloescht werden, wie an dem beispiel der rasterfahndungsdaten in goettingen zu sehen war, aber es waere zumindest ein ziemlich grosser politischer erfolg.)
literatur: vom ende der anonymitaet - die globalisierung der ueberwachung, christiane schulzki-haddouti (hrsg.), verlag heinz heise, isbn 3-88229-185-0, 29,00 dm
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Schröder, Fischer und Co (Von Kohl, Kanther und Konsorten ganz zu schweigen) auch bei der Polizei und Staatsanwaltschaft auffällig geworden. Diese Heuchler ...
Rechtliches Vorgehen
2. Kann ich mich meinem Vorgänger nur anschließen, wenn er dazu rät, rechtliche Schritte einzuleiten. Nicht weil ich von unserem oder dem schwedische Rechtssystem überzeugt wäre, sondern weil es - wahrscheinlich in Schweden noch mehr, als hier, weshalb man auch sehen sollte, sich mit schwedischen EA's o.ä. zu koordinieren - eine wichtige Ergänzung der politischen Auseinandersetzung ist. Ansonsten sind die praktisch-politischen Gründe bereits genannt, sodass ich sie nicht wiederholen brauche.
Andererseits
platte frage, platte antwort
presse
vielleicht würde hier das argument des preseausweises und "ich will die nur mal fotografieren" helfen...
wer ist journalistIn?
wie an einen presseausweis rankommen
achtung: missbrauch des presseausweis
is jawohl wurst!