Kommentar zur neuen Strahlenschutzverordnung
Die neue Strahlenschutzverordnung wurde am 1. Juni 2001 mit Änderungen vom
Bundesrat beschlossen.
Nicht von Arglist zu sprechen, fällt schwer.
Bundesrat beschlossen.
Nicht von Arglist zu sprechen, fällt schwer.
In ihren öffentlichen Darstellungen schrecken der Bundesumweltminister und
sein Ministerium nicht vor direkten Irreführungen einer weitgehend
uninformierten Öffentlichkeit zurück. So heißt es wiederholt und bis
zuletzt in den Pressemitteilungen des Umweltministeriums, der
Dosisgrenzwert für die Bevölkerung werde "von 1,5 auf 1 Millisievert
herabgesetzt".
Maximal 1,5 Millisievert pro Jahr waren bisher jedoch lediglich in
sogenannten außerbetrieblichen Überwachungsbereichen zulässig. Bei
Atomkraftwerken ist das ein Streifen innerhalb des Kraftwerkszaunes. Davon
konnten jeweils bis zu 0,3 Millisievert aus radioaktiven Ableitungen über
die Luft und das Wasser stammen. Jeweils 0,3 Millisievert aus Ableitungen
über Luft und Wasser waren auch am ungünstigsten Ort außerhalb von
Strahlenschutzbereichen möglich, und zwar ohne weitere Direktstrahlung.
Die Kategorie des "außerbetrieblichen Überwachungsbereichs" wurde jetzt
gestrichen und entsprechende Gebiete damit aus den Strahlenschutzbereichen
entlassen. Außerhalb von Strahlenschutzbereichen sind nun für die
allgemeine Bevölkerung effektive Dosen bis 1 Millisievert jährlich
zulässig, davon ebenfalls jeweils 0,3 Millisievert aus Ableitungen über
Luft und Wasser. Der Rest ist jetzt weitere Direktstrahlung. Diese darf
auch bis zu 1 Millisievert betragen, falls keine Ableitungen vorhanden
sind, wie das zum Beispiel bei Castor-Transporten gehofft wird.
Tatsächlich wurde also lediglich für eine kleine, falls überhaupt
existierende Gruppe von Menschen, die sich in früheren "außerbetrieblichen
Überwachungsbereichen" aufhielten, der zulässige Dosisgrenzwert
herabgesetzt. Gleichzeitig aber ist für die große Masse der Bevölkerung
der Grenzwert in Wirklichkeit von 0,6 auf 1 Millisievert erhöht worden.
Hier nicht von Arglist zu sprechen, fällt schwer. Dazu passen besonders
auch die neuen Regelungen zur Freigabe und Freisetzung von radioaktiven
Abfällen in die Umwelt.
Zum Vergleich: 1 Millisievert effektive Dosis entsprechen rund 40
Röntgenaufnahmen des Brustkorbs.
http://www.strahlentelex.de
sein Ministerium nicht vor direkten Irreführungen einer weitgehend
uninformierten Öffentlichkeit zurück. So heißt es wiederholt und bis
zuletzt in den Pressemitteilungen des Umweltministeriums, der
Dosisgrenzwert für die Bevölkerung werde "von 1,5 auf 1 Millisievert
herabgesetzt".
Maximal 1,5 Millisievert pro Jahr waren bisher jedoch lediglich in
sogenannten außerbetrieblichen Überwachungsbereichen zulässig. Bei
Atomkraftwerken ist das ein Streifen innerhalb des Kraftwerkszaunes. Davon
konnten jeweils bis zu 0,3 Millisievert aus radioaktiven Ableitungen über
die Luft und das Wasser stammen. Jeweils 0,3 Millisievert aus Ableitungen
über Luft und Wasser waren auch am ungünstigsten Ort außerhalb von
Strahlenschutzbereichen möglich, und zwar ohne weitere Direktstrahlung.
Die Kategorie des "außerbetrieblichen Überwachungsbereichs" wurde jetzt
gestrichen und entsprechende Gebiete damit aus den Strahlenschutzbereichen
entlassen. Außerhalb von Strahlenschutzbereichen sind nun für die
allgemeine Bevölkerung effektive Dosen bis 1 Millisievert jährlich
zulässig, davon ebenfalls jeweils 0,3 Millisievert aus Ableitungen über
Luft und Wasser. Der Rest ist jetzt weitere Direktstrahlung. Diese darf
auch bis zu 1 Millisievert betragen, falls keine Ableitungen vorhanden
sind, wie das zum Beispiel bei Castor-Transporten gehofft wird.
Tatsächlich wurde also lediglich für eine kleine, falls überhaupt
existierende Gruppe von Menschen, die sich in früheren "außerbetrieblichen
Überwachungsbereichen" aufhielten, der zulässige Dosisgrenzwert
herabgesetzt. Gleichzeitig aber ist für die große Masse der Bevölkerung
der Grenzwert in Wirklichkeit von 0,6 auf 1 Millisievert erhöht worden.
Hier nicht von Arglist zu sprechen, fällt schwer. Dazu passen besonders
auch die neuen Regelungen zur Freigabe und Freisetzung von radioaktiven
Abfällen in die Umwelt.
Zum Vergleich: 1 Millisievert effektive Dosis entsprechen rund 40
Röntgenaufnahmen des Brustkorbs.
http://www.strahlentelex.de
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Ergänzungen
Mehr Infos!!!
Strahlenschutz Verordnung
infos
interessante Beiträge (und links) unter www.Strahlentelex.de oder wwww.atomopfer.de.
fachleute für das thema sind Köhnlein, Kuni und Pflugbeil (Gesellschaft für Strahlenschutz) oder Messerschmidt und Jentzsch (BI Lüchow-Dannenberg)
Fachleute findest Du auch bei folgender Tagung:
Information/Einladung
Am 22.06.01, findet um 11.00 Uhr eine Pressekonferenz zum Thema
"Solidarität mit den Strahlenopfern" in 101115 Berlin, Ackerstraße
14, statt. Eingeladen sind u.a. RA Geulen, Dr. S. Pflugbeil,
Präsident der Gesellschaft für Strahlenschutz, Journalisten von
Presse und TV. Es werden Vertreter vom Verein "Strahlengeschädigte
der Bunsdeswehr e.V." und der Selbsthilfe-Initiative "Atomopfer e.V."
(Wismut/Brennelementefabrik Hanau) anwesend sein. Ab 14.00 Uhr können
bei einem Straßenfest persönliche Kontakte ausgebaut und
Informationen zwischen den Verbänden ausgetauscht werden. Da das
Straßenfest als politische Demonstration angemeldet ist, können auch
Transparente mitgebracht werden!
Weitere Informationen beim Organisator "A Med-World AG", Herr
Dr.Ramm, Tel.: 030-28095716 oder 0171-7240930.
Die Selbsthilfe-Initiative "Atomopfer e.V" läd Sie hiermit recht
herzlich ein.
Michael Löffler
2.Vorsitzender