Versammlungsgesetz: Rückschlag für Werthebach
Der "Entwurf eines Gesetzes zur Veränderung des Versammlungsgesetzes" wurde gestern im Innenausschuss des Bundestages von fast allen Gutachtern in der Luft zerrissen. Zuvor hatten die innenpolitischen Sprecher der SPD und Bündnis 90/ Gruene den Entwurf vorab als mit dem Grundgesetz nicht vereinbar zurückgewiesen. Werthebach machte sich davon unbeeindruckt unterdessen bei ZuhörerInnen und Abgeordneten mit unqualifizierten Reden und Versprechern selbst zur Lachnummer.
Gestern fand im Innenausschuss des Bundestages eine Anhörung von 10 Experten zum Gesetzesentwurf ( http://dip.bundestag.de/btd/14/047/1404754.pdf ) der CDU/CSU hinsichtlich einer Verschärfung des Versammlungsgesetzes statt.
Eine Presseerklärung ( http://www.gruene-fraktion.de/archiv/pm/2001-2/01-0290.htm ) der innenpolitischen Sprecher von rot/grün sorgte im Vorfeld der Anhörung bei der CDU/CSU und dem auch als Sachverständigen geladenen berliner Innensenator Werthebach für Aufregung, da in dieser bereits zwei Stunden vor der Expertenanhörung der Gesetzesentwurf entschieden zurückgewiesen wurde.
Die Anhörung fand trotzdem statt, fast alle Experten beurteilten den Gesetzesentwurf äußerst kritisch, selbst der geladene Polizeipräsident von Dortmund bilanzierte:
Der Gesetzesentwurf bringt keine Verbesserung, sei wenig anwenderorientiert und verfassungsrechtlich bedenklich.
Der Gesetzesentwurf, der laut oben zitierter PM fast vollständig von Werthebach selbst verfasst worden sein soll, beinhaltet neben der zweifelhaften Aufnahme aussenpolitischer Interessen als Schutzgut innerer Sicherheit und damit potentieller Verbotsgrund von Demonstrationen unter anderem auch die Verschärfung von Anmeldebedingungen von Demonstrationen, die Ausweitung von Bannmeilen sowie implizit Verbotsmöglichkeiten, die nicht nur über Äußerungen sondern über Inhalte einer Veranstaltung begründet werden können sollen.
Als Werthebach schließlich selbst um ein 10 minütiges Statement gebeten wurde, legte der Innensenator ungeachtet des obligatorischen Ablaufes der Anhörung richtig los.
Er beschwerte sich in seinen Vorbemerkungen über die "diskriminerende, diffamierende Presseerklärung", beanstandete die Meinung eines der anderen Experten, dankte der CDU/CSU für ihre Bestrebungen, das Versammlungsgesetz zu verändern, brüskierter sich über eine Zuschrift, in der er angesichts seiner Demonstrationsverbote am 1. Mai als "Nazi-freund" bezeichnet worden sei um gleich anschließend die seiner Meinung nach aus polizeilicher Sicht bestehende Unterscheidung zwischen "Rechts" und "Links" darzulegen: "Links, da fliegen die Steine raus, Rechts, da fliegen die Steine rein". Auch sei das Grundgesetz bekanntlich nicht Wertneutral, eine "Inhaltskontrolle" ( hinsichtlich zu verbietender Veranstaltungen) sei nicht nur erlaubt, sondern geradezu geboten". So habe schon Carlo Schmidt zu "Illiberalität gegenüber Verfassungsfeinden" aufgefordert. Bisher funktioniere eine Inhaltskontrolle nur über das Strafgesetz, er sei dagegen, sich zur Inhaltskontrolle immer neue Straftatbestände ausdenken zu müssen..
An dieser Stelle wurde sein Redefluss von der Vorsitzenden abgeschnitten, die auf die Zeitbegrenzung hinwies ("dieser Hampelmann hat eh nix zu melden" murmelt ein Journalist auf den Besucherbänken), immerhin durfte Werthebach noch mit seinem Schlußsatz die Anwesenden belustigen: "Es müßte auch nachdenklich stimmen, daß die Länder Mecklenburg Vorpommern, Rheinland Pfalz und seit heute wie ich weiß auch das Land Thüringen die Notwendligkeit begründen, das Versammlungsrecht nun rasch und zügig zu beenden..äähhh..zu verändern!"
Nach dem Ende der Anhörung gab es dann noch eine Fragerunde im Innenausschuss, in der schon deutlich wurde, daß der Gesetzesentwurf wohl nicht verwirklicht werden wird. Einige Experten, um eine Prognose gebeten, ob eine mögliche Veränderung des Versammlungsgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht bestand haben könnte, äußerten sich dazu allerdings unterschiedlich: Während einige diese Frage ziemlich klar verneinten, wurde von anderen die Möglichkeit eines Bestandes nicht ausgeschlossen, ein Experte erinnerte an die unerwartet günstige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum "G-10-Gesetz" ( Lauschgesetz, siehe dazu http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/7630/1.html ), die vorher auch von Abgeordneten und Experten als undenkbar eingestuft worden war.
In der Fragerunde amüsierte Werthebach nocheinmal durch seine düstere Prognose, daß innerhalb der nächsten 5 Jahre angesichts der neuen Gefahren (zitiert wurden hier wiedermal 2600 Demonstrationen in Berlin jährlich) womöglich Artikel 8 des Grundgesetzes geändert werden müsse (was natürlich nicht sein Wunsch sei), wenn der Gesetzgeber das Versammlungsgesetz jetzt nicht ändere. Auf die zynischen Fragen hin, wer denn bitte nach dem Entwurf die "Inhaltskontrollen" vorzunehmen habe, wer beurteilen könne, durch welche Inhalte aussenpolitische Interessen der Bundesrepublik verletzt werden könnten("der Aussenminister?" Stroebele), antwortete Werthebach, was ja eigentlich auch zu erwarten war, mit dem Vorschlag, diese Kompetenzen gesetzlich zB dem "Senat" zuzuteilen.
Eine Presseerklärung ( http://www.gruene-fraktion.de/archiv/pm/2001-2/01-0290.htm ) der innenpolitischen Sprecher von rot/grün sorgte im Vorfeld der Anhörung bei der CDU/CSU und dem auch als Sachverständigen geladenen berliner Innensenator Werthebach für Aufregung, da in dieser bereits zwei Stunden vor der Expertenanhörung der Gesetzesentwurf entschieden zurückgewiesen wurde.
Die Anhörung fand trotzdem statt, fast alle Experten beurteilten den Gesetzesentwurf äußerst kritisch, selbst der geladene Polizeipräsident von Dortmund bilanzierte:
Der Gesetzesentwurf bringt keine Verbesserung, sei wenig anwenderorientiert und verfassungsrechtlich bedenklich.
Der Gesetzesentwurf, der laut oben zitierter PM fast vollständig von Werthebach selbst verfasst worden sein soll, beinhaltet neben der zweifelhaften Aufnahme aussenpolitischer Interessen als Schutzgut innerer Sicherheit und damit potentieller Verbotsgrund von Demonstrationen unter anderem auch die Verschärfung von Anmeldebedingungen von Demonstrationen, die Ausweitung von Bannmeilen sowie implizit Verbotsmöglichkeiten, die nicht nur über Äußerungen sondern über Inhalte einer Veranstaltung begründet werden können sollen.
Als Werthebach schließlich selbst um ein 10 minütiges Statement gebeten wurde, legte der Innensenator ungeachtet des obligatorischen Ablaufes der Anhörung richtig los.
Er beschwerte sich in seinen Vorbemerkungen über die "diskriminerende, diffamierende Presseerklärung", beanstandete die Meinung eines der anderen Experten, dankte der CDU/CSU für ihre Bestrebungen, das Versammlungsgesetz zu verändern, brüskierter sich über eine Zuschrift, in der er angesichts seiner Demonstrationsverbote am 1. Mai als "Nazi-freund" bezeichnet worden sei um gleich anschließend die seiner Meinung nach aus polizeilicher Sicht bestehende Unterscheidung zwischen "Rechts" und "Links" darzulegen: "Links, da fliegen die Steine raus, Rechts, da fliegen die Steine rein". Auch sei das Grundgesetz bekanntlich nicht Wertneutral, eine "Inhaltskontrolle" ( hinsichtlich zu verbietender Veranstaltungen) sei nicht nur erlaubt, sondern geradezu geboten". So habe schon Carlo Schmidt zu "Illiberalität gegenüber Verfassungsfeinden" aufgefordert. Bisher funktioniere eine Inhaltskontrolle nur über das Strafgesetz, er sei dagegen, sich zur Inhaltskontrolle immer neue Straftatbestände ausdenken zu müssen..
An dieser Stelle wurde sein Redefluss von der Vorsitzenden abgeschnitten, die auf die Zeitbegrenzung hinwies ("dieser Hampelmann hat eh nix zu melden" murmelt ein Journalist auf den Besucherbänken), immerhin durfte Werthebach noch mit seinem Schlußsatz die Anwesenden belustigen: "Es müßte auch nachdenklich stimmen, daß die Länder Mecklenburg Vorpommern, Rheinland Pfalz und seit heute wie ich weiß auch das Land Thüringen die Notwendligkeit begründen, das Versammlungsrecht nun rasch und zügig zu beenden..äähhh..zu verändern!"
Nach dem Ende der Anhörung gab es dann noch eine Fragerunde im Innenausschuss, in der schon deutlich wurde, daß der Gesetzesentwurf wohl nicht verwirklicht werden wird. Einige Experten, um eine Prognose gebeten, ob eine mögliche Veränderung des Versammlungsgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht bestand haben könnte, äußerten sich dazu allerdings unterschiedlich: Während einige diese Frage ziemlich klar verneinten, wurde von anderen die Möglichkeit eines Bestandes nicht ausgeschlossen, ein Experte erinnerte an die unerwartet günstige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum "G-10-Gesetz" ( Lauschgesetz, siehe dazu http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/7630/1.html ), die vorher auch von Abgeordneten und Experten als undenkbar eingestuft worden war.
In der Fragerunde amüsierte Werthebach nocheinmal durch seine düstere Prognose, daß innerhalb der nächsten 5 Jahre angesichts der neuen Gefahren (zitiert wurden hier wiedermal 2600 Demonstrationen in Berlin jährlich) womöglich Artikel 8 des Grundgesetzes geändert werden müsse (was natürlich nicht sein Wunsch sei), wenn der Gesetzgeber das Versammlungsgesetz jetzt nicht ändere. Auf die zynischen Fragen hin, wer denn bitte nach dem Entwurf die "Inhaltskontrollen" vorzunehmen habe, wer beurteilen könne, durch welche Inhalte aussenpolitische Interessen der Bundesrepublik verletzt werden könnten("der Aussenminister?" Stroebele), antwortete Werthebach, was ja eigentlich auch zu erwarten war, mit dem Vorschlag, diese Kompetenzen gesetzlich zB dem "Senat" zuzuteilen.
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Ergänzungen
Oh...
Gruß an wR
2600 Demos?
Doch es hat Relevanz
Inhaltskontrolle
Monolog an Werthebach
werthebachscher Versprecher
Re: Oh...
gruß zurück. ist e ne gute ergänzung. das gestammel von werthebach hatten wir doch kein bock zu beschreiben. wolltens eigentlich als audiodatei zur verfügung stellen...
werthebach-audiodatei?
Re: werthebach-audiodatei?
Rechtspflege
Es lebe der Geist der Internationale !!!