In Berlin wird der Polizeistaat ausgerufen

Jürgen Schönherr 26.04.2001 22:30 Themen: Repression
Durch 2 Polizisten wurde mir heute abend ein dicker Brief überreicht, eine AUFENTHALTSVERBOTSVERFÜGUNG gegen mich am 30.4. und 1.5.
Die Berliner Polizei ruft den Polizeistaat aus. Heute abend wurde mir persönlich durch 2 Polizisten eine Aufenthaltsverbotsverfügung überreicht. Dieser Brief verbietet mir unter Androhung von 1000! DM Zwangsgeld (bei Wiederholung jeweils 500DM) grosser Bereiche von Prenzlauer Berg und Kreuzberg zu betreten. Das heisst, wenn ich am 1. Mai zum Beispiel meine Oma in der Skalitzer Straße besuchen möchte und mich Staatsknechte anhalten und meinen Ausweis kontrollieren muss ich zahlen. Möchte ich am 30.4. am Abend mit meiner Freundin auf der Schönhauser Allee ein Eis essen gehen, muss ich zahlen.
Ich bin Bürger dieses Staates und nur aufgrund von einer weit zurückliegenden Verurteilung wegen Landfriednsbruch (ich habe eine Flasche auf dem Boden zerschlagen) gelte ich als Krimineller vor dem Zitat: "Die mit Ihrem Aufenthalt und Ihrem Verhalten im Verbotsbereich verbundenen Gefahren für so bedeutende Rechtsgüter wie Leben und Sachen von bedeutendem Wert sind nicht nur sehr schwerwiegend...bla, bla."

Wo steuern wir mit solchen Schriften hin?
Was ist der nächste Schritt? Die öffentliche Denunzierung Antifaschistischer Kräfte als Kindermörder, Omaumschubser, Geistesgestörte????

Der 1. Mai ist der Tag der Revolution der Unterdrückten. Ich wurde in meinen Bürgerrechten sehr stark beschränkt und werde mich dagegen wehren!

VIVA LA REVOLUCION!!!!

PS: bin bestimmt nicht der einzige. Lasst euch nicht von diesem Staat unterdrücken. Kampf dem Kapital und seinen Handlangern!
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Ergänzungen

Adressen der Aemter

Toni 26.04.2001 - 22:33
Waere vielleicht ganz hilfreich einfach mal die Adressen und Zustaendigen bekannt zu machen damit mensch denen mal die Meinung schreiben kann. (nicht das ich glaube das es wirklich was bringt, dennoch versuch ists wert.)

Und im uerbigen: Das ist nicht neu.


Toni

Adressen der Aemter

Toni 26.04.2001 - 22:35
Waere vielleicht ganz hilfreich einfach mal die Adressen und Zustaendigen bekannt zu machen damit mensch denen mal die Meinung schreiben kann. (nicht das ich glaube das es wirklich was bringt, dennoch versuch ists wert.)

Und im uerbigen: Das ist nicht neu.

Wer traeumt da noch vor sich her und denkt wir leben in "freien" Demokratien. Das war nie so geplant, das ist nie so gewesen und muss geaendert werden.

friede den Huetten, krieg den palaesten !

Toni

Rechtliche Hintergründe ?

Info Archiv Norderstedt 26.04.2001 - 23:39
Könnte mal jemand in aller Kürze die rechtlichen Hintergründe dieser Willkürmaßnahme erklären - so es rechtliche Hintergründe gibt . . . ?

rechtlicher Hintergrund

Jürgen Schönherr 27.04.2001 - 01:00
Auf Nachfrage bei der angegebenen Nummer, es war sogar noch jemand zu erreichen, landete ich beim polizeilichen Staatsschutz, Platz der Luftbrücke, Berlin Tempelhof. Am anderen Ende meldete sich der Einsatzverantwortliche für die Präventivvorbereitungen zum 1. Mai. Auf die Frage nach dem rechtlichen Hintergrund und der fehlenden Möglichkeit einen Widerspruch einzulegen wurde ich hart niedergeredet ich solle mich doch nicht aufregen, das sei normal!!!!??
Etwas kleinlaut wurde er, als ich damit drohte, dieses Schreiben zu veröffentlichen. Angeblich ist ein Paragraph im Verwaltungsgerichtsgesetz dafür da, kann den Paragraph nicht mehr aufschreiben, weil ich den Dreck schon meinem Anwalt übergeben habe.
SO WERDEN SIE UNS NICHT EINSCHÜCHTERN! DER 1.MAI BLEIBT KAMPFTAG!

No Justice No Peace

liz 27.04.2001 - 01:35
Bekannter von mir hat auch schon so'n Brief gekriegt. Lasst euch nicht einschüchtern. Unbedingt dagegen juristisch Vorgehen. Anwalt nehmen. So'n bescheid wird vor Gericht nicht haltbar sein. Das soll wohl ein Exempel werden.
Unterstützung gibt's beim Berliner Ermittlungsausschuss [EA]: 030. 69 22 222 oder bei der Roten Hilfe:  berlin@rote-hilfe.de

Naziaufmarsch verhindern - danach auf die revolutionäre 1.Mai-Demo - wenn nicht 18.00 Uhr, dann 13.00 Uhr

Das wird eine lustige Fahrt

Redfighter 27.04.2001 - 08:37
Nun nach dem die NPD Demo wieder erlaubt wurde haben die ein Problem jetzt wissen wir nämlich wo wir uns das erste mal treffen!:-)Heraus zum 1 Mai NAZIS STOPPEN-BULLEN BEHINDERN(sind se aber sowieso schon)

Berlin: Verwaltungsgericht

Theo R.Tisch 27.04.2001 - 16:21
Das Verwaltungsgericht hat wohl vor ´ner Stunde das Verbot der 18 Uhr Demo am 1.Mai bestätigt.

Dehumanisation
we ain´t got a name
but we still got emotions
NOW THE CITY´S IN FLAMES

Kein Fußbreit - weder Bullen noch Faschisten!
Bei 30 Hundertschaften aus´m Bundesgebiet lohnt es sich vielleicht, das ein oder andere Strassenschild unkenntlich zu machen.

???

Mike 27.04.2001 - 17:05
Hee Redfighter!! Das die Staatsmacht und ihre ausführenden Gewalttäter scheiße sind, darüber brauchen wir nicht zu streiten, ABER:
Daß Du diese Menschen und ihr Verhalten mit Behinderten (mal ganz davon abgesehen, daß die Einteilung in Behinderte und Nichtbehinderte eh schon eine Diskriminierung ist) in Verbindung bringst ist eine äußerst bekloppte Aussage! Pass auf was Du sagst. Es spricht nicht gerade für Dich so'n, normaler Weise eher in Dummvolk - Kreisen gebräuchlichen, Schwachsinn ab zu lassen! Das kotzt mich sowieso an, wenn ach so revolutionäre Hengste so Sprüche klopfen, die auf so niederem Niveau sind, das mir schlecht wird.
Ich hoffe Du bist ein cleverer Mensch und denkst mal drüber nach!
Danke für die Aufmerksamkeit und ich wünsche uns ganz viel Durchhaltevermögen und IMMER einen klaren Kopf!!
- Ich überlege mir gerade, daß ich jetzt am Ende KEINE tolle Parole schreiben tu - ihr wißt ja eh was zu tun ist -
Bleibt TAPFER!!!!!!!

HALLO IMC !!

sumsum2 27.04.2001 - 17:34
wo bleibt das feature zum ersten mai? grundrechte werden eingeschränkt bzw. ganz beseitigt, demoverbote, polizeistaat, etc etc. einige postings zum thema sind auch bereits eingegangen, doch im mittelteil der hp steht immer noch quebec. etwas mehr aktualität wäre nicht schlecht, vor allem im moment als alternative zu den mainstream-medien (was ja eure idee ist), welche sich hauptsächlich darum bemühen linke menschen zu diffamieren.

Hmm hast ja recht Mike

Redfighter 27.04.2001 - 20:37
Hast ja recht Mike die aussage war nich gut getroffen,aber ansonsten steh ich zu meiner Aussage ansonsten möchte ich sagen das Gewalt das letzte Mittel ist d.h wenn ich nicht friedlich demonstrieren darf und von bullen angegriefen werde ist sie legetim

Aufenhaltsverbot für Bürger

E T 27.04.2001 - 23:08
Wer hätte gedacht das nach Fünfzig Jahren Relativer Demokratie, sowas wieder durchkommen kann, wie Weit wollen die die Hosen noch herunter lassen, der Geist von Filbinger lässt grüssen.

Rechtliche Grundlagen

werauchimmer 28.04.2001 - 18:14
§ 17 ASOG Bln. in Verbindung mit dem Verwaltungsferfahrensgesetz, dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz, der Verwaltungsgerichtsordnung und dem Gesetz über den unmittelbaren Zwang in Berlin (UZwG Berlin)

Rechtsmittel gegen solche Verwaltungsakte

Nietzsche 28.04.2001 - 20:48
Wenn jemand durch einen Akt der öff. Gewalt in seinen Rechten verletzt wurde und dieses kann er eine Fortsetzungsfeststellungsklage beim Verwaltungsgericht einreichen. Dies ist geregelt in der Verwaltungsgerichtsordnung.
Als Fallbeispiel siehe
 http://www.jura.uni-sb.de/FB/LS/Grupp/Faelle/ruprechts-razzia-loesung.htm

Entscheidend in diesem Fall ist folgende Argumentation die man leicht geändert für alle derartige Fälle heranziehen kann:
Danach liegt das berechtigte Interesse an der Feststellung u.a. vor, wenn eine konkrete Wiederholungsgefahr besteht. Da ein gleichartiges Vorgehen auch in künftigen Fällen angekündigt worden ist, kann nicht ausgeschlossen werden, daß die Vollzugspolizei auch bei einer erneuten Versammlung Videoaufnahmen von Dr. Lautstark als Versammlungsteilnehmer ohne seine Einwilligung anfertigt und damit möglicherweise in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG) sowie in sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) eingreift.

Davon abgesehen dürfte die Verfügung auch formell unwirksam sein da eine Rechtsmittelbelehrung unabdingbar ist.

Rechtsgrundlage

Der Andere 29.04.2001 - 15:06
Hey Werauchimmer,
wenn du keine Ahnung hast, dann lass es lieber! Rechtsgrundlage für die Aufenthaltsverbotsverfügung ist der § 29 Abs. 2 ASOG und da ihr euch von rechten und Hooligans keinen Deut im Endergebnis unterscheidet, ist das eine echt korrekte Maßnahme.

rechtliche Grundlagen

werauchimmer 30.04.2001 - 00:53
Hi "der Andere",
i´m sorry, you´re right!.
Da war doch noch der 3-er Schritt, wenn Du weißt, was ich meine ...

..., see you