Hartz IV: Wer hat’s erfunden? Wir nicht!
Jetzt will es wieder keiner gewesen sein! Wieder einmal hat ein Gericht ein deutsches Gesetz als verfassungswidrig verurteilt. Dies geschieht mittlerweile in schöner Regelmäßigkeit! Trotz aller aktiven Hilfe von Banken, Wirtschaft, Lobbyisten und Verbänden schaffen es unsere Politiker kaum noch auf Anhieb ein verfassungskonformes Gesetz zu verabschieden. Überall muss nachgearbeitet, geflickt werden bei dieser Stümperei, die hier zur Norm erhoben wurde.
Jetzt machen wieder alle Politiker “cool” auf Normalität und der faktische H&K Waffenlobbyist Kauder (“Wahlkreis, Wahlkreis über alles, über alles in der Welt!”) quetscht beleidigt heraus, daß die Bezüge für Kinder ja nicht unbedingt steigen, sondern auch sinken könnten! Sicher Kauder, darum hat das Gericht auch das Gesetz kritisiert, weil die Kinder der deutschen Unterschicht zuviel bekommen, nicht wahr? Ich bekomme auch bald zuviel, wenn ich Kauders saudummes Geschwätz nachlese! Aber man muss Kauder immerhin zugestehen, dass er dieses asoziale Gesetz nicht erlassen hat. Das waren die Salon-Sozis der Schröder und Clement Ära.
Das war und ist auch einer der Hauptgründe für den anhaltenden Stimmenverlust der SPD. Da muss der Dicke Erzengel mal sehen, wie er eventuell gesichtswahrend die Kurve kriegt, oder er bleibt halt noch ein paar Jahre in der Opposition mit seiner Splitterpartei, die einmal eine stolze Volkspartei war ..........
http://almabu.wordpress.com/2010/02/09/hartz-iv-wer-hats-erfunden-wir-nicht/
-
2010 BVerfG ....
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-005.html
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 5/2010 vom 9. Februar 2010
Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 –
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html
Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV- Gesetz") nicht verfassungsgemäß
I. Sachverhalt
1. Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom
24. Dezember 2003 (sog. „Hartz IV-Gesetz“) führte mit Wirkung vom 1.
Januar 2005 die bisherige Arbeitslosenhilfe und die bisherige
Sozialhilfe im neu geschaffenen Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
in Form einer einheitlichen, bedürftigkeitsabhängigen Grundsicherung für
Erwerbsfähige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden
Personen zusammen. Danach erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige
Arbeitslosengeld II und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft
lebenden, nicht erwerbsfähigen Angehörigen, insbesondere Kinder vor
Vollendung des 15. Lebensjahres, Sozialgeld. Diese Leistungen setzen
sich im Wesentlichen aus der in den §§ 20 und 28 SGB II bestimmten
Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts und Leistungen für
Unterkunft und Heizung zusammen. Sie werden nur gewährt, wenn
ausreichende eigene Mittel, insbesondere Einkommen oder Vermögen, nicht
vorhanden sind. Die Regelleistung für Alleinstehende legte das SGB II
zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens für die alten Länder einschließlich
Berlin (Ost) auf 345 Euro fest. Die Regelleistung für die übrigen
Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft bestimmt es als prozentuale Anteile
davon. Danach ergaben sich zum 1. Januar 2005 für Ehegatten,
Lebenspartner und Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft ein Betrag von
gerundet 311 Euro (90%), für Kinder bis zur Vollendung des 14.
Lebensjahres ein Betrag von 207 Euro (60%) und für Kinder ab Beginn des
15. Lebensjahres ein Betrag von 276 Euro (80%). .......... MEHR:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-005.html
ENG:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/en/index.html
Picture: Karlsruhe GERMANY Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 –
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html
Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV- Gesetz") nicht verfassungsgemäß ........
Das war und ist auch einer der Hauptgründe für den anhaltenden Stimmenverlust der SPD. Da muss der Dicke Erzengel mal sehen, wie er eventuell gesichtswahrend die Kurve kriegt, oder er bleibt halt noch ein paar Jahre in der Opposition mit seiner Splitterpartei, die einmal eine stolze Volkspartei war ..........
http://almabu.wordpress.com/2010/02/09/hartz-iv-wer-hats-erfunden-wir-nicht/ -
2010 BVerfG ....
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-005.html Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 5/2010 vom 9. Februar 2010
Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 –
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV- Gesetz") nicht verfassungsgemäß
I. Sachverhalt
1. Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom
24. Dezember 2003 (sog. „Hartz IV-Gesetz“) führte mit Wirkung vom 1.
Januar 2005 die bisherige Arbeitslosenhilfe und die bisherige
Sozialhilfe im neu geschaffenen Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
in Form einer einheitlichen, bedürftigkeitsabhängigen Grundsicherung für
Erwerbsfähige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden
Personen zusammen. Danach erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige
Arbeitslosengeld II und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft
lebenden, nicht erwerbsfähigen Angehörigen, insbesondere Kinder vor
Vollendung des 15. Lebensjahres, Sozialgeld. Diese Leistungen setzen
sich im Wesentlichen aus der in den §§ 20 und 28 SGB II bestimmten
Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts und Leistungen für
Unterkunft und Heizung zusammen. Sie werden nur gewährt, wenn
ausreichende eigene Mittel, insbesondere Einkommen oder Vermögen, nicht
vorhanden sind. Die Regelleistung für Alleinstehende legte das SGB II
zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens für die alten Länder einschließlich
Berlin (Ost) auf 345 Euro fest. Die Regelleistung für die übrigen
Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft bestimmt es als prozentuale Anteile
davon. Danach ergaben sich zum 1. Januar 2005 für Ehegatten,
Lebenspartner und Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft ein Betrag von
gerundet 311 Euro (90%), für Kinder bis zur Vollendung des 14.
Lebensjahres ein Betrag von 207 Euro (60%) und für Kinder ab Beginn des
15. Lebensjahres ein Betrag von 276 Euro (80%). .......... MEHR:
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Ergänzungen
Antikapitalistische Kampagne gestartet, BRD
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Luft .... MEHR LUFT ..... Wir Ersticken! — Geviertelter Hartzler
Deutsches Reich Revival!!! — Heinz
Hartz-IV-Regelsätze müssen neu berechnet werd — ASF
Dritte reich? Eher wohl Reich der Revision — Keine Geschichtsrevision