offener Brief Bleiberecht Sedat Yildiz

reg 28.02.2006 16:32
offener brief
an die verantwortlichen der angedrohten abschiebung in den folterstaat türkei
Offener Brief
.

An den Innenminister
Herrn Karl Peter Bruch

An die Oberbürgermeisterin
Frau Dr. Eva Lohse

An den Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland Pfalz
und Mitglied der Härtefallkommission
Herrn Ulrich Galle


Hiermit bitte ich Sie eindringlich, dem Inhalt und dem Sinn des § 25 des Zuwanderungsgesetzes entsprechend, in ihrer Funktion als Mitglied der Härtefallkommission am 22. März, im Innenministerium und im Rathaus sich für ein unbefristetes Bleiberecht von Sedat Yildiz aus humanitären Gründen zu entscheiden.

Die vierköpfige Familie Yildiz suchte 1991 hier in Deutschland das erste
Mal Zuflucht vor der Verfolgung in der Türkei. Ihr Asylgesuch wurde abgelehnt und die Familie wurde im Juni 1997 in die Türkei abgeschoben.
Nach ihrer Ankunft wurden die Eltern und ihre beiden Kinder voneinander getrennt und zwei Tage in Haft gehalten. Dabei wurden alle verhört und teilweise geschlagen.

Bei einer Demonstration anläßlich des Newroz-Festes im Jahre 2001 wurden Vater und Tochter gefoltert und schwer traumatisiert. Wegen der zunehmenden Verfolgung flüchtete die Familie im Oktober desselben Jahres erneut nach Deutschland.
Im August 2005 wurde ihnen ein Bleiberecht aus gesundheitlichen Gründen nach § 60 Abs. 7 des neuen Zuwanderungsgesetzes in Aussicht gestellt. Bedingung hierfür war, dass die Familie die Klage gegen die Ablehnung des Asylfolgeantrags zurückzog.

Der Anwalt informierte dann die Familie dahingehend, daß ein Gespräch zwischen dem Richter des Verwaltungsgerichtes und dem Verantwortlichen der Ausländerbehörde Ludwigshafen über ein Bleiberecht für die ganze Familie stattgefunden habe. Ein Schreiben der Ausländerbehörde vom 20.10.2005 belegt eindeutig, daß alle vier Familienmitglieder ein Bleiberecht erhalten und daher türkische Pässe beantragen sollten.
Im völligen Widerspruch dazu, teilte die Ausländerbehörde am 30.12.2005 der Familie mit, daß sie keine Möglichkeit sähe, dem 24-jährigen Sohn der Familie, Sedat Yildiz ein Bleiberecht zu gewähren.

Durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen in der Presse und Protestaktionen ist das Bestreben der Familie und ihrer Unterstützer nach einem gesicherten Asyl wegen politischer Verfolgung in der Öffentlichkeit bekannt geworden.
Im Falle einer Abschiebung in die Türkei ist Sedat Yildiz daher besonders gefährdet. Er ist von der immer noch in der Türkei praktizierten „Sippenhaft“ bedroht, weil die Familie
in der Türkei und in Deutschland aufgrund ihres Engagements für Frieden und Gleichberechtigung der kurdischen Minderheit bekannt wurde und den türkischen Behörden als „Nestbeschmutzer“ gilt.
Die Menschenrechte sind in der Türkei weiterhin keineswegs garantiert. Dass weiterhin Folter verbreitet ist, belegen die aktuellen Länderberichte der Menschenrechts-organisationen Human Rights Watch, Amnesty International, IHD und TIHV.
Außerdem müßte Sedat Yildiz dort seinen Militärdienst ableisten. Das bedeutet daß er
auch gegen seine Landsleute und gegen Zivilpersonen eingesetzt werden kann. In der Türkei gibt es bis jetzt kein Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung.

Sedat Yildiz besuchte hier die Hauptschule, hat sich dadurch gute deutsche Sprachkenntnisse erworben, nur die Abschiebung verhinderte, daß er den Hauptschulabschluß machen konnte.
Zur Überwindung des traumatisierten Zustands des Vaters ist die weitere Unterstützung des Sohnes dringend notwendig. Statt entsprechend der Genfer Flüchtlingskonvention alles zu tun, um verfolgte Flüchtlinge zu schützen und für die Stabilisierung der Gesundheit durch menschenwürdige und sichere Lebensbedingungen zu sorgen, wird jetzt durch die drohende Gefährdung von Sedat Yildiz die ganze Familie unzumutbar belastet. Besonders bei dem Vater und der Tochter besteht die Gefahr der erneuten Retraumatisierung.


Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Stadt, Datum


Name Adresse Unterschrift



Bleiberecht für Sedat Yildiz!

Der kurdisch-türkische Asylbewerber Sedat Yildiz, der mit seiner Familie in Ludwigshafen lebt ist akut von Abschiebung bedroht.
Um ein Bleiberecht für ihn zu erkämpfen brauchen wir die Unterstützung von möglichst vielen Menschen.
Wir haben den beiliegenden Offenen Brief verfasst, der möglichst schnell an die Verantwortlichen geschickt werden soll, weil die Härtefallkommission am 22. März ihre nächste Sitzung hat.

Wir bitten den Offenen Brief an folgende Adressen zu schicken:

Minister des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Karl Peter Bruch, Schillerplatz 3-5, 55116 Mainz; E-Mail:  poststelle@ism.rlp.de
Tel: 06131-16-32 00; Fax: 06131-16-35-95

Bürgerbeauftragter und Mitglied der Härtefallkommission von Rheinland-Pfalz,
Ulrich Galle Postfach 3040, 55020 Mainz; E-Mail:  poststelle@derbuergerbeauftragte.rlp.de
Tel: 06131-289 99-0; Fax: 06131-289-99 89

Oberbürgermeisterin von Ludwigshafen
Dr. Eva Lohse, Rathaus, Rathausplatz 20, 67059 Ludwigshafen;
Tel: 0621-504 - 20 00; Fax: 0621- 504-37 81


Bitte das Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim informieren, wenn ihr diesen oder euren eigenen Brief an die Verantwortlichen geschickt, gefaxt oder gemailt habt.
Wenn ihr damit einverstanden seid, daß eure Unterschrift auch in einer Zeitungsanzeige veröffentlicht werden kann, teilt uns das bitte gleichzeitig mit.

Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim

c/o Postfach 12 19 65, 68070 Mannheim
 bleiberechtsbuendnis@web.de



Mannheim, den 27. Februar 2006
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Ergänzungen