Abschiebung von Sedat Yildiz verhindern
dem kurdischen Asylbewerber Sedat Yildiz droht die Abschiebung in die Türkei
wir fordern ein unbefristetes Bleiberecht fuer die ganze Familie
wir fordern ein unbefristetes Bleiberecht fuer die ganze Familie
Bleiberecht für Sedat Yildiz!
Die Familie Yildiz darf nicht auseinander gerissen werden!
Die in Ludwigshafen lebende kurdische Familie Yilidz kommt nicht zur Ruhe. Seit Ende letzten Jahres wird der Sohn der vierköpfigen Familie, Sedat Yildiz akut von Abschiebung bedroht.
Im August vergangenen Jahres konnte die Gutachterin Frau Dr. Klee vom Zentrum für Folteropfer Karlsruhe in einer Verhandlung des Verwaltungsgerichts Neustadt Richter Kintz beweisen, dass Vater und Tochter durch die in der Türkei erlittene schwere körperliche Folter erheblich traumatisiert sind.
Die Folge war, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Vater und Tochter aus gesundheitlichen Gründen ein Bleiberecht nach Paragraf 60, 7 des neuen Zuwanderungsgesetzes gewährte.
Die Familie und ihr Anwalt sind ebenso wie ihre Unterstützer/innen mit Recht davon ausgegangen, dass die gesamte Familie aufgrund ihrer Verfolgungsgeschichte und der schweren Traumatisierung von Vater und Tochter ein unbefristetes Bleiberecht erhält.
Am 30.12.2005 - also vier (!) Monate später - sieht die Ausländerbehörde Ludwigshafen angeblich „keine Möglichkeit“ mehr, auch dem Sohn Sedat Yildiz ein Bleiberecht zu gewähren.
Es ist völlig inakzeptabel, dass der Sohn wieder in die Türkei abgeschoben werden soll. Hierdurch würde auch die Familie auseinander gerissen und völlig unnötig belastet!
In der Türkei werden nach Angaben des Menschenrechtsvereins IHD, der Menschenrechtsstiftung TIHV und des letzten Länderberichts von amnesty international die Menschenrechte gerade der kurdischen Minderheit von staatlicher Seite weiterhin in gravierendem Maße verletzt.
Dem Sohn würde nach Rückkehr in die Türkei durch die „Sippenhaft“-Logik von staatlicher und nicht-staatlicher Seite Verfolgung, Folter und Gefängnis drohen.
Auf jeden Fall müsste er Militärdienst bei der türkischen Armee leisten und daher notfalls auf seine kurdischen Landsleute schießen!
Es gibt in der Türkei noch kein Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung.
Wenn der Sohn abgeschoben würde, drohen dem Vater und der Tochter wieder Retraumatisierung, also eine schwerwiegende bis lebensbedrohliche Gefährdung ihrer Gesundheit.
Wir nehmen diese lebensbedrohlichen Risiken im Unterschied zur Ausländerbehörde und auch des Bürgerbeauftragten des Landtags in Mainz, an den wir schon vor längerer Zeit zwei Petitionen für ein Bleiberecht der gesamten Familie gerichtet haben, absolut ernst.
Das unbefristete Bleiberecht für den Sohn ist daher auch im Interesse der gesamten Familie zwingend geboten. Die Abschiebung hingegen wäre menschenverachtend und besonders rücksichtslos.
Nach § 25, 4 hätte die Ausländerbehörde Ludwigshafen schon längst die Möglichkeit und nach unserer Auffassung auch die Pflicht gehabt, Sedat Yildiz aus humanitären Gründen ein Bleiberecht zu gewähren.
In der Praxis aber unterlaufen viele Ausländerbehörden dieses Gesetz. Dies stellt auch PRO ASYL in seiner Einjahresbilanz nach Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes fest: „Die humanitären Anliegen des Zuwanderungsgesetzes werden in der Praxis fast vollständig verfehlt", sagt Marei Pelzer von PRO ASYL.
Für das Bleiberecht von Sedat Yildiz - keine Abschiebung!
Gegen das geplante Auseinanderreißen der Familie
Solidarität mit der Familie Yildiz!
Asyl ist Menschenrecht!
Die Familie Yildiz darf nicht auseinander gerissen werden!
Die in Ludwigshafen lebende kurdische Familie Yilidz kommt nicht zur Ruhe. Seit Ende letzten Jahres wird der Sohn der vierköpfigen Familie, Sedat Yildiz akut von Abschiebung bedroht.
Im August vergangenen Jahres konnte die Gutachterin Frau Dr. Klee vom Zentrum für Folteropfer Karlsruhe in einer Verhandlung des Verwaltungsgerichts Neustadt Richter Kintz beweisen, dass Vater und Tochter durch die in der Türkei erlittene schwere körperliche Folter erheblich traumatisiert sind.
Die Folge war, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Vater und Tochter aus gesundheitlichen Gründen ein Bleiberecht nach Paragraf 60, 7 des neuen Zuwanderungsgesetzes gewährte.
Die Familie und ihr Anwalt sind ebenso wie ihre Unterstützer/innen mit Recht davon ausgegangen, dass die gesamte Familie aufgrund ihrer Verfolgungsgeschichte und der schweren Traumatisierung von Vater und Tochter ein unbefristetes Bleiberecht erhält.
Am 30.12.2005 - also vier (!) Monate später - sieht die Ausländerbehörde Ludwigshafen angeblich „keine Möglichkeit“ mehr, auch dem Sohn Sedat Yildiz ein Bleiberecht zu gewähren.
Es ist völlig inakzeptabel, dass der Sohn wieder in die Türkei abgeschoben werden soll. Hierdurch würde auch die Familie auseinander gerissen und völlig unnötig belastet!
In der Türkei werden nach Angaben des Menschenrechtsvereins IHD, der Menschenrechtsstiftung TIHV und des letzten Länderberichts von amnesty international die Menschenrechte gerade der kurdischen Minderheit von staatlicher Seite weiterhin in gravierendem Maße verletzt.
Dem Sohn würde nach Rückkehr in die Türkei durch die „Sippenhaft“-Logik von staatlicher und nicht-staatlicher Seite Verfolgung, Folter und Gefängnis drohen.
Auf jeden Fall müsste er Militärdienst bei der türkischen Armee leisten und daher notfalls auf seine kurdischen Landsleute schießen!
Es gibt in der Türkei noch kein Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung.
Wenn der Sohn abgeschoben würde, drohen dem Vater und der Tochter wieder Retraumatisierung, also eine schwerwiegende bis lebensbedrohliche Gefährdung ihrer Gesundheit.
Wir nehmen diese lebensbedrohlichen Risiken im Unterschied zur Ausländerbehörde und auch des Bürgerbeauftragten des Landtags in Mainz, an den wir schon vor längerer Zeit zwei Petitionen für ein Bleiberecht der gesamten Familie gerichtet haben, absolut ernst.
Das unbefristete Bleiberecht für den Sohn ist daher auch im Interesse der gesamten Familie zwingend geboten. Die Abschiebung hingegen wäre menschenverachtend und besonders rücksichtslos.
Nach § 25, 4 hätte die Ausländerbehörde Ludwigshafen schon längst die Möglichkeit und nach unserer Auffassung auch die Pflicht gehabt, Sedat Yildiz aus humanitären Gründen ein Bleiberecht zu gewähren.
In der Praxis aber unterlaufen viele Ausländerbehörden dieses Gesetz. Dies stellt auch PRO ASYL in seiner Einjahresbilanz nach Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes fest: „Die humanitären Anliegen des Zuwanderungsgesetzes werden in der Praxis fast vollständig verfehlt", sagt Marei Pelzer von PRO ASYL.
Für das Bleiberecht von Sedat Yildiz - keine Abschiebung!
Gegen das geplante Auseinanderreißen der Familie
Solidarität mit der Familie Yildiz!
Asyl ist Menschenrecht!
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Ergänzungen