keine abschiebung von Sedat Yildiz

oneracehuman 31.01.2006 21:01
drohende abschiebung aus ludwigshafen

wir brauchen dringend mehr unterstützung
Bleiberecht für Sedat Yildiz!
Die Familie Yildiz darf nicht auseinander gerissen werden!
Die in Ludwigshafen lebende kurdische Familie Yilidz kommt nicht zur Ruhe. Seit Ende letzten Jahres wird der Sohn der vierköpfigen Familie, Sedat Yildiz akut von Abschiebung bedroht
Die Familie und ihr Anwalt sind ebenso wie ihre Unterstützer/innen mit Recht davon ausgegangen, dass die gesamte Familie aufgrund ihrer Verfolgungsgeschichte und der schweren Traumatisierung von Vater und Tochter unbefristetes Bleiberecht erhält.
Es ist völlig inakzeptabel, dass der Sohn wieder in die Türkei abgeschoben werden soll. Hierdurch würde auch die Familie auseinander gerissen und völlig unnötig belastet!
In der Türkei werden weiterhin die Menschenrechte insbesondere der kurdischen Minderheit von staatlicher Seite in gravierendem Maße verletzt.
Der Menschenrechtsverein IHD und die Menschenrechtsstiftung (TIHV) und PRO ASYL international in seinem letzten Länderbericht haben für die beiden letzten Jahre übereinstimmend festgestellt, dass staatliche Folter in der Türkei immer noch weit verbreitet ist. Der IHD hat im letzten Jahr 959 Menschenverletzungen registriert.
(Kurdistan-Rundbrief vom 15.11.2005)

Dem Sohn würde nach Rückkehr in die Türkei auch durch die staatliche und nichtstaatliche „Sippenhaft“erneut Verfolgung, Folter und Gefängnis drohen. Auf jeden Fall müsste er Militärdienst bei der türkischen Armee leisten und daher notfalls auf seine kurdischen Landsleute schießen!
Bisher gibt es kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung in der Türkei.
Wenn der Sohn abgeschoben würde, drohen dem Vater und der Tochter wieder Retraumatisierung, also eine schwerwiegende bis lebensbedrohliche Gefährdung ihrer Gesundheit.
Wir nehmen diese lebensbedrohlichen Risiken im Unterschied zur Ausländerbehörde und auch des Bürgerbeauftragten des Landtags in Mainz, an den wir schon vor längerer Zeit zwei Petitionen für ein Bleiberecht der gesamten Familie gerichtet haben, absolut ernst.
Das dauerhafte Bleiberecht für den Sohn wie für die gesamten Familie ist daher zwingend geboten. Die Abschiebung hingegen wäre menschenverachtend und besonders rücksichtslos.
Nach § 25, 4 hätte die Ausländerbehörde schon längst die Möglichkeit und nach unserer Auffassung auch die Pflicht gehabt, Sedat Yildiz aus humanitären Gründen ein dauerhaftes Bleiberecht zu gewähren.
In der Praxis aber unterlaufen viele Ausländerbehörden dieses Gesetz. „Die humanitären Anliegen des Zuwanderungsgesetzes werden in der Praxis fast vollständig verfehlt", sagt Marei Pelzer von PRO ASYL.
Für das Bleiberecht von Sedat Yildiz und
gegen das geplante Auseinanderreißen der Familie
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Ergänzungen