Kontakte mit der ETA im Prozesshintergrund

Ralf Streck 22.12.2005 11:16 Themen: Weltweit
Seit einem Monat läuft in der spanischen Hauptstadt Madrid der Massenprozess gegen 56 Mitglieder baskischer Organisationen und Kommunikationsmedien. Sie wurden seit 1998 vom Ermittlungsrichter Baltasar Garzón verboten, weil sie angeblich der ETA untergeordnet sind. Wir sprachen mit dem Anwalt José Manuel Hernández de la Fuente, Mitglied der Vereinigung Demokratischer Europäischer Anwälte (AED) und Mitbegründer Euskal Herria Watch.
Warum beobachtet die AED den Massenprozess unter dem Aktenzeichen 18/98 in Madrid und warum wurde dafür mit Euskal Herria Watch extra eine internationale Überwachungskommission gegründet?

Wir wollen uns als Juristen ein Bild darüber machen, inwieweit in dem Verfahren politische Ideen verfolgt werden. Dass dies geschieht, konnten wir schon im Frühjahr sehen, als gegen 30 baskische Jugendliche vor dem Nationalen Gerichtshof in Madrid verhandelt wurde. Rechts- und Prozessgrundlagen wurden ständig und massiv verletzt. Die Mitgliedschaft oder Unterstützung der bewaffneten Organisation ETA konnte nicht bewiesen werden, was als Verbotsbegründung für drei Jugendorganisationen diente. Einige saßen aber bis zu vier Jahren in Untersuchungshaft. Dieser Teil gehörte zu dem Verfahren 18/98, wurde aber abgetrennt und vorgezogen, sonst hätte man die Angeklagten wegen Überschreitung der zulässigen Untersuchungshaft freilassen müssen. Das war eine klare politische Entscheidung.

Worüber wird nun verhandelt?

Vor mehr als sieben Jahren startete der Vorgang, als der Ermittlungsrichter Baltasar Garzón die baskische Zeitung Egin und das gleichnamige Radio verbieten ließ, weil sie der ETA untergeordnet seien. Weitere Organisationen, Parteien, etc folgten. Garzón behauptet, dass jeder zur ETA gehört, der die Idee eines unabhängigen Baskenlands vertritt. Diese These wurde politisch von der Volkspartei (PP) aber auch von den Sozialisten (PSOE) getragen. In diesem Rahmen bewegt sich eine politische Verfolgung von bekannten Personen, die für ein sozialistisches und unabhängiges Baskenland eintreten. Einige gehören nicht einmal klar zur Unabhängigkeitsbewegung, sondern stehen in Opposition zum herrschenden System und verteidigen das Selbstbestimmungsrechts, wie es die Vereinten Nationen definieren. Interessant ist, dass die spanische Verfassung dieses Recht negiert und reformiert werden müsste.

Wie spiegelt sich die Tatsache, dass es sich um einen politischen Prozess handelt wieder?

Schon durch die Tatsache, dass vor dem Nationalen Gerichtshof, einem Sondergericht, verhandelt wird. Nach spanisches Recht müsste im sozialen Umfeld der Angeklagten verhandelt werden und nicht im fernen Madrid. Alle Einsprüche und Anträge der Verteidiger werden sofort abgelehnt werden. Dabei geht es um Vorgänge, dass das Gericht nicht weiß, wo Dokumente sind, auf die sich die Anklage stützt. Die Probleme würden im Lauf des Verfahrens gelöst, wird lapidar mitgeteilt. Die Kammer schmetterte sogar einen Befangenheitsantrag gegen sich selbst ab. Das sind schwerwiegende Vorgänge, die das Verfahren nichtig machen. Von der Tatsache, dass man jeder Person konkrete Straftaten vorwerfen muss, was hier meist nicht geschieht, gar nicht zu sprechen.

Es ist erstaunlich, dass die Vorsitzende die Angeklagten schnell unterbricht. Der Richterin ist egal, wie sie bekundet hat, dass der Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg das als Verletzung der Menschenrechte sieht und deshalb Urteile annulliert. Will sie das Verfahren schnell beenden?

Nein, denn es wird ohne Eile verhandelt. Der Prozess ist auf für acht Monate terminiert, an denen stets alle Angeklagten an drei Tagen pro Woche anwesend sein müssen. Das ist mit ungeheuren Kosten und Mühen verbunden, ganz abgesehen von den hinterlegten Kautionen, mehr als vier Millionen Euro. Am Montag erlitten neun einen Unfall auf dem langen Weg nach Madrid. Auch dahinter steht eine politische Vorgabe. Das Verfahren selbst soll strafen. Das Gericht hat deshalb den Antrag abgelehnt, den sogar die Staatsanwaltschaft befürwortete, nur die Angeklagten zu laden, deren Komplex verhandelt wird. Das Verfahren gliedert sich in fünf Komplexe auf. Im Hintergrund dürften die Kontakte zwischen der Regierung und der ETA eine Rolle spielen. Die gibt es offiziell nicht, aber alle sprechen darüber. Deren Verlauf dürfte sich auch auf den Prozess auswirken, weshalb man ihn in die Länge zieht.

Was halten sie davon, dass wegen des Verhaltens des Gerichts sogar ein Folterprozess unbefristet verschoben werden musste, weil eine Angeklagte den Prozess nicht verlassen durfte?

Das ist himmelschreiend. Denn auf Basis ihrer Aussagen sitzen sie und andere auf der Anklagebank. Die müssten annulliert werden, wenn sich herausstellte, dass sie über Folter erpresst wurden.

Welche Bedeutung hat dieser Prozess insgesamt?

Es geht schlicht darum, ob es hier einen Rechtsstaat mit Garantien, Freiheiten und zivilen Rechten gibt. Konkret dreht es sich um einige Personen, aber er hat Auswirkungen auf alle, auch über das Baskenland hinaus.

Kann man von einem Rechtsstaat sprechen, der sieben Jahre lang keinen Prozess über die Schließung einer Zeitung und einem Radio führt und sie faktisch erledigt?

Tatsächlich müsste sich dieser Staat fragen, ob er Angesichts von Folterklagen, Verboten von Kommunikationsmedien, Parteien und Organisationen ein Rechtsstaat ist, dessen Verteidigung man vorgibt. Wir werden die Verfahren weiter besuchen und die Rechtsverstöße anklagen.

©Ralf Streck, Madrid den 20.12.2005
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Ergänzungen

Zorionak

RAlf 22.12.2005 - 20:02
Zorionak eta urte berri on (also gute Weihnachten und nen gutes neues Jahr) wünscht auch der baskische Weihnachtsmann, für all die Leser meiner Textchen. In der Hoffnung, dass das kommende Jahr so rot wird, wie der baskische Weihnachtsmann (ein proletarischer Köhler) schwarz ist.

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Ähm — Ralf

Erschien nur — Ralf

Olentzero — Max

Eskerrik Asko Ralf — Gora EH